Vergabeverfahren in der Energiewirtschaft
Vergabe: Bedeutung, Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Komplexität steigt
Die Dynamik in der Energiewirtschaft sowie der stetige Paradigmenwechsel begleiten Marktteilnehmer schon lange. Aktuelle Fokusthemen sind sicherlich die Einführung eines CLS-Managementsystems, die Nutzung digitaler Tools zur Prozessoptimierung, den nicht zuletzt durch den demographischen Wandel beschleunigten Wechsel zum stärkeren Prozess- und Applikationsoutsourcing sowie die Implementierung digitaler Plattformen wie beispielsweise SAP S/4HANA. Was bei der Umsetzung derartiger Projekte leider häufig vernachlässigt wird, ist das Thema Beschaffung oder konkreter, die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters sowie das dazugehörige Vergabeverfahren.
Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und Vielschichtigkeit von Vergabeverfahren mit Folgen, die sich häufig erst im Umsetzungsprojekt oder gar im Linienbetrieb in Form von Change Requests, nicht passgenauen Lösungen, Zeitverzug oder potenziellen Einsprüchen und Anfechtungen im Rahmen des Vergabeverfahrens bemerkbar machen.
Vergabeverfahren erfordern aufgrund der umfangreichen Begleitdokumente (im Mittel mehr als 10 verschiedene), der aufwändigen Anforderungsdefinition sowie der Vielzahl an beteiligten Unternehmensbereichen und der Komplexität der Verfahrensregeln einen erheblichen Zeitaufwand und verlangen nach einer intensiven internen Steuerung. Die Knappheit von Ressourcen sowohl seitens der Auftraggeber als auch auf Seiten der Dienstleister und Migrateure, Engpässe in der Dienstleisterverfügbarkeit sowie eine unzureichende Markttransparenz bezüglich der Funktionsumfänge und Leistungsfähigkeit stellen zusätzliche erhebliche Hindernisse für den Vergabeprozess dar.
Die HORIZONTE-Group, als Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft, verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Durchführung verschiedenartiger Vergabeverfahren. In diesem Zusammenhang hat es sich als sinnvoll erwiesen, bereits in der Vorbereitungsphase und später in der Durchführung zwei verschiedene Perspektiven eines Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.
1. Operative Steuerung des Verfahrens
2. Fachliche Begleitung des Verfahrens
Beide Perspektiven sind eng miteinander verzahnt und bedürfen einer kontinuierlichen Abstimmung. Während die operative Steuerung eine effiziente Koordination, Zeitplanung und transparente Durchführung des gesamten Verfahrens sicherstellt, können sich die Fachbereiche auf die Anforderungsdefinition sowie die Analyse und Bewertung der fachlichen Angebote fokussieren. Diese gedankliche Trennung fördert einen effizienten Vergabeprozess, ermöglicht die zielgerichtete Nutzung spezifischer Fachkompetenzen und erhöht die Qualität des gesamten Vergabeverfahrens. In der nachfolgenden Darstellung werden die jeweiligen Aufgaben in den entsprechenden Bereichen aufgeschlüsselt.
Neben der Berücksichtigung dieser beiden Perspektiven gibt es noch einige weitere Stolperfallen, welche für einen fristgerechten und erfolgreichen Vergabeprozess zu berücksichtigen sind. Einige davon möchten wir nachfolgend näher betrachten:
Einbindung und Koordination von Kompetenzträgern:
Die Komplexität eines Vergabeverfahrens besteht auch in der Vielzahl der beteiligten Unternehmensbereiche. Ein intensiver Austausch zwischen den Abteilungen Recht, Einkauf, der Managementebene und natürlich auch der Fachbereiche ist von grundlegender Bedeutung. Die frühzeitige und koordinierte Einbindung aller Beteiligten ist für den Erfolg eines Vergabeverfahrens eine Grundvoraussetzung.
Nutzung von standardisierten Ausschreibungsunterlagen:
Die Verwendung von standardisierten Ausschreibungsunterlagen ist ein Schlüsselelement für ein effizientes Vergabeverfahren. Die Erstellung von z.B. Templates, Bewertungsstrukturen und Preisblättern ist aufwändig und blockiert Ressourcen und einen schnellen Projektstart. Durch die Nutzung von erprobten, standardisierten und aufeinander abgestimmten Templates können Unternehmen die zur Verfügung stehenden Kapazitäten effizienter und zielgerichteter einsetzen. Anhand klarer und einheitlicher Dokumente werden Bieter in die Lage versetzt, präzise Angebote zu erstellen. Dies reduziert Missverständnisse, beschleunigt den Auswahlprozess und fördert die Vergleichbarkeit der Angebote.
Fundierter Marktüberblick:
Um den bestmöglichen Dienstleister für das geplante Vorhaben auszuwählen, ist ein fundierter Marktüberblick unerlässlich. Welche Dienstleister gibt es im Markt? Wie ist das jeweilige Dienstleistungsportfolio aufgebaut? Wo gibt es freie Kapazitäten im Markt? Welche (fachlichen) Einschränkungen sind für eine attraktive Ausschreibung zu berücksichtigen? Aus diesem Grund müssen sich Unternehmen bereits in der Planungsphase kontinuierlich über neue Technologien, Marktentwicklungen und potenzielle Dienstleister informieren. Dies ermöglicht eine proaktive Anpassung der Ausschreibungsverfahren an aktuelle Marktgegebenheiten und minimiert das Risiko unvorhergesehener Hindernisse und fehlender bzw. unpassender Angebote.
Unternehmen, die diese Stolperfallen vorab erkennen und berücksichtigen, haben eine Wesentliche Hürde auf dem Weg zu einem erfolgreichen Vergabeverfahren gemeistert.
Unterstützungsleistungen HORIZONTE-Group:
Unsere Fachexperten stehen Ihnen jederzeit für Anfragen und Hilfestellungen im Themenkomplex Ausschreibungen zur Verfügung. Mit unserem modular aufgebauten Beratungsansatz können wir Ihnen in Abhängigkeit Ihres Bedarfs eine schnelle und passgenaue Unterstützung bei der Abwicklung Ihres anstehenden Vergabeverfahrens anbieten. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Autoren: Konstantin Reimann und Philip Mühlberger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Festlegung zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz
Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
Was bedeutet §14a EnWG für VNB und MSB?
Die Debatte rund §14a EnWG wirft seit Langem bei vielen Energieversorgungsunternehmen Fragen auf. Am 27.11.2023 haben die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur jedoch Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt.
In den Festlegungen beschreibt die BNetzA, dass der Netzbetreiber den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern kann. Wenn jedoch eine (akute) Überlastung des Netzes droht, dürfen Netzbetreiber die Belastung des Netzes reduzieren, indem sie den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“. Damit dies funktioniert, müssen Netzbetreiber aber auch Messstellenbetreiber einige Aufgaben erledigen. Unter anderem der flächendeckende Rollout von intelligenten Messsystemen und Steuerboxen und stabile Prozesse sind hier zu nennen.
Die Dokumente finden Sie bei der BNetzA:
- Pressemitteilung: https://lnkd.in/eWGDGBnw
- Beschlusskammer 6: https://lnkd.in/eEgJpbyT
- Beschlusskammer 8: https://lnkd.in/ejRFqAmK
Sie wollen sich sich als MSB und VNB für die Zukunft rüsten?
Wir unterstützen eine Vielzahl von MSB und VNB auf ihrer Digitalisierungstransformation. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie an einem Austausch zu GNDEW und § 14a EnWG haben.
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Weitere InformationenRückblick auf unser Webinar:
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Sustainable Leadership Conference 2023
"Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie!"
Unser Kollege Andreas Pöhner hatte am 22.11.2023 die Chance, die HORIZONTE-Group AG als Gast bei der „12th Responsible Leadership Conference“ des F.A.Z.-Institutes in München zu vertreten.
Hier die wichtigsten Take-Aways:
🦁Neben dem Klimawandel rückt immer mehr das Thema Biodiversität in den Vordergrund.
📶 Je mehr Wirtschaftswachstum desto mehr Umwelteinflüsse entstehen, die aktiv gesteuert werden müssen.
🔄 Weniger als 10% aller verwendeten Materialien schaffen heute den Weg zurück in die Wertschöpfung. Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil von ESG.
💶 Auch wenn man nicht hinter jede Maßnahme zur Nachhaltigkeit ein Business Case rechnen kann, so ist eine ökonomische Ausrichtung der Nachhaltigkeit und ein Ausdrücken des Nachhaltigkeitserfolges in EBIT und Cashflow möglich und sehr wohl fester Bestandteil unternehmerischem Handelns! Profit ist nichts schlechtes.
🤝 Es geht nicht um zwei getrennte Welten sondern die Verknüpfung und Integration von Nachhaltigkeit in die täglichen Arbeitsabläufe.
🔑 Glaubwürdigkeit entscheidet in Zukunft, ob unser Leistungsangebot am Markt nachgefragt wird.
Wichtigste Botschaft: Der Zugang zu Kapital wird abhängig vom Thema Nachhaltigkeit – die BAFIN hat klar gemacht, dass sie die CSRD Regulatorik sehr ernst nehmen wird!
Nachhaltigkeitsmanagement ist somit wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg und schafft ein resilientes Unternehmen inklusive einem verbesserten Ressourcenmanagement und einem positiven Effekt auf den Markenwert.
Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie.
Sprechen Sie uns dazu gerne an!
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Nachklapp zum CSRD-Webinar mit Radial
Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können
Am Donnerstag, den 23. November 2023, haben wir in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein Webinar unter dem Titel „Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!“ organisiert.
Das Feedback aus dem Teilnehmendenkreis hat gezeigt, dass das „Bürokratiemonster“ ESG durchaus zu zähmen ist, wenn sich Unternehmen dem Thema Schritt für Schritt und pragmatisch nähern und im Kontext der strategischen Überlegungen durchaus Chancen entstehen können.
Falls Sie das Webinar verpasst haben, können Sie durch das Ausfüllen des folgenden Formulars die Unterlagen anfordern:
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Weitere Informationen
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht
Nach Inkrafttreten des EnEfG am 18.11.2023 hat das BAFA ein Merkblatt, neue FAQ’s und weitere Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Ermittlung Gesamtenergieverbrauch
- Ein verpflichtetes Unternehmen ist dabei immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit –> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
- Verpflichtung unabhängig von ihrem Unternehmensstatus (KMU, Nicht-KMU)
- Folgende Verbräuche sind ausgenommen
- Energieverbräuche von Dienstwagen durch Beschäftigte, welche diese auch privat nutzen
- Geleaste Fahrzeuge (diese sind beim Leasinggeber zu berücksichtigen)
- Empfehlung: Daten zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs für Stichprobenkontrolle aufstellen
Einführung eines EnMS nach ISO 50001 oder eines UMS nach EMAS (§ 8 EnEfG)
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh
- Zusätzliche Anforderungen aus EnEfG
- Erhebung von Abwärmepotenzialen
- Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463,
- Umsetzung innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (bis 18. Juli 2025)
Umsetzungspläne für wirtschaftlich umsetzbare Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG)
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh
- innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellen und veröffentlichen
- Wirtschaftliche Maßnahmen –> positiver Kapitalwert nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer
- Beginn der Erstellungs- und Veröffentlichungsfrist von drei Jahren
- EnMS nach ISO 50001 –> mit der Zertifizierung oder Rezertifizierung
- UMS nach EMAS –> mit Registrierung oder der Verlängerung der Eintragung
- mit Abschluss des Energieaudits
- Prüfung muss durch unabhängige Dritte erfolgen
Stichprobenkontrolle (§ 10 EnEfG)
- Überprüfung der Einrichtung und des Betriebes von EMS und UMS
- Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden
- Verstöße entstehen bei
- Nicht- Einrichtung
- Nicht richtige oder nicht vollständige Einrichtung
- Nicht rechtzeitige Einrichtung
- Überprüfung der Erstellung und Veröffentlichung der Umsetzungspläne
- Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden
- Verstöße entstehen bei
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Erstellung und Bestätigung
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Veröffentlichung
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Bestätigung durch Dritte
- Erfolgt über elektronisches Formular und vom BAFA bereitgestellten Bestätigungsformularen
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt und den FAQ’s auf der BAFA-Internetseite entnehmen.
BAFA-Energieaudit nach EDL-G, Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und den weiteren Anforderungen aus dem EnEfG. Sprechen Sie uns an.
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energate-Forum in Berlin – Energieinfrastruktur im Wandel
Kurzzusammenfassung zum energate-Forum
Energieinfrastruktur im Wandel
Am 16. November 2023 hat im Berliner Oderberger-Hotel das erste energate-Forum stattgefunden. Zahlreiche Vertreter von Energieversorgern, Branchenverbänden, der Bundesnetzagentur und auch die Politik nahmen an der Veranstaltung mit dem Titel Energieinfrastruktur im Wandel in der Bundeshauptstadt teil. Unter den über 110 Teilnehmenden war auch unser HG-Berater und Wasserstoffexperte Carlo Weckelmann vertreten.
Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung lag auf dem Thema Wasserstoff, passend zum kürzlich vorgestellten Wasserstoffkernnetz, was auch ein sehr präsentes Thema an diesem Tag war. Das Wasserstoffkernnetz soll rund 9.700 km Wasserstoffleitungen umfassen, wovon ca. 60 % aus der Umwidmung bestehenden Erdgasleitungen realisiert werden können. „Es war eine sehr spannende und interessante Veranstaltung genau zum richtigen Zeitpunkt.“, resümierte Carlo Weckelmann. „Das Zeichen der Politik den Wasserstoffhochlauf weiter zu beschleunigen, kam in der Branche sehr gut an. Allein beim Teilnehmerkreis dieser Veranstaltung gab dies einen spürbaren Motivationsschub das Thema Wasserstoff weiter voranzutreiben“, so Weckelmann weiter.
Auch die HORIZONTE-Group unterstützt Energieversorger / Erdgasnetzbetreiber beim Thema Wasserstoff – besonders im Hinblick auf Machbarkeitsanalysen.
- Sie haben Fragen zum Thema Wasserstoff? Sprechen Sie uns gerne an!
- Sehen Sie sich hier Meldungen sowie die Bilderstrecke direkt beim energate messenger an
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Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im Bundestag beschlossen
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Bundestag beschließt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Der Bundestag hat am 17. November 2023 den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Damit soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung erfolgen, um einheitliche Standards und Vorgaben für ganz Deutschland festzulegen. Das Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 ausschließlich mit erneuerbaren Energien. Das Wärmeplanungsgesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.
Hier einige Eckpunkte aus dem Gesetz
- Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte haben zwei Jahre mehr Zeit
- Verpflichtung der Bundesländer zur flächendeckenden Wärmeplanung bis 2030, Ziel von 50% klimaneutraler leitungsgebundener Wärme
- Betreiber bestehender Wärmenetze müssen Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nutzen
- bis 2030 Anteil von mindestens 30%
- bis 2040 Anteil von bis zu 80%
- Für neue Wärmenetze gilt ein Anteil von 65%
- Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt
HG-Webinar: Wärmeplanungsgesetz – Weichenstellung jetzt
Die HORIZONTE-Group AG bietet zusammen mit der Kanzlei Aecoute° PartGmbB am 5. Dezember 2023 ein Webinar dazu an. Dabei sollen die sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Pflichten zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung sowie zur Transformation der Wärmeinfrastruktur näher beleuchtet werden und die sich insoweit ergebenden Fragestellungen gemeinsam diskutiert werden.
- Melden Sie sich hier kostenlos für das Webinar an.
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Wärmewende - Wasserstoff im Gebäudesektor als Wärmeversorgungsalternative
Wärmewende
Wasserstoff im Gebäudesektor
Mit dem frisch novellierten Gebäudeenergiegesetz und dem neuen Wärmeplanungsgesetz stehen die Eckpfeiler der Wärmewende in Deutschland. Spätestens zum 01.01.2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungsanlagen verbrannt werden und Wärmenetze müssen treibhausgasneutral betrieben werden.
Während im novellierten Gebäudeenergiegesetz fossile Heizungsanlagen noch bis zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in einer Kommune eine Option darstellen, so sollte vor dem Einbau einer neuen, fossilen Heizungsanlage dringend abgeraten werden. Der Grund dafür ist der CO2-Preis, welcher ab dem Jahr 2026 in den freien Zertifikathandel überführt wird und bis 2045 massiv steigen wird. Bei einem prognostizierten CO2-Preis von 520 €/t im Jahr 2045 (Vgl. Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change 2023) wäre das eine zusätzliche Belastung in Höhe von 13,0 Ct/kWh auf den Erdgaspreis und in Höhe von 16,1 Ct/kWh auf den Heizölpreis. Somit werden fossile Brennstoffe, welche heute aufgrund der Förderung von erneuerbaren Wärmeversorgungsalternativen, wenn überhaupt geringe Kostenvorteile aufweisen, keine attraktive Wärmeversorgungsoption werden.
Eine viel diskutierte Maßnahme ist dabei die Wärmeversorgung von Gebäuden mittels grünen Wasserstoffes. Während dieser heute noch nicht weitreichend am Markt verfügbar ist, sorgte die Leipziger Energiebörse EEX vor Kurzem zu Aufsehen mit der Ankündigung, dass bis zum Jahr 2030 Wasserstoff analog zu den Handelsprodukten Erdgas und Strom frei an der Börse handelbar sein wird.
Kann Wasserstoff damit auch für die Wärmeversorgung von Gebäuden zu einer Alternative, wenn nicht gar der zukünftig vorherrschenden Art der Gebäudeversorgung werden?
Dazu benötigt es einen Blick auf die anderen Arten zur Wärmeversorgung. In der kommunalen Wärmeplanung werden grundstücksscharf drei verschiedene Arten der Wärmeversorgung vorgeschlagen:
- Die leitungsgebundene Wärmeversorgung (Fernwärme),
- die leitungsgebundene Versorgung mit grünen Gasen (i.d.R. Wasserstoff) und
- die Einzelversorgung (i.d.R. Wärmepumpen oder Biomassekessel).
Sowohl die Fernwärme als auch Möglichkeiten zur Einzelversorgung, häufig in Form einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, weisen dabei heute deutliche ökonomische Vorteile auf, welche einem Großteil der Prognosen nach auch zukünftig bestehen werden.
Wasserstoffnetze werden häufig in dicht besiedelten Gebieten entstehen, wo auch Wärmenetze aufgrund der höheren Wärmedichte primär gebaut werden und kostengünstig betrieben werden können.
Die Wärmepumpe wird vor allem im Neubau und sanierten Gebäuden, mit einem geringeren spezifischen Wärmebedarf, die dominierende Wärmeversorgungsoption sein. Luft/Wasser-Wärmepumpen können mit einem SCOP von 2,5-3 betrieben werden und weisen somit einen deutlich geringeren elektrischen Einsatz pro kWh erzeugter Wärme auf als grüner Wasserstoff. Jedoch haben Wärmepumpen auch zwei entscheidende Nachteile. Ein flächendeckender Einsatz von Wärmepumpen ist häufig nur mit einer Stärkung des Stromnetzes möglich. Zudem fällt im Winter der größte Wärmebedarf an, gerade dann, wenn nur wenig erneuerbarer Strom im Netz ist.
Grüner Wasserstoff kann hingegen kostengünstig langfristig gespeichert werden. Allein im Jahr 2022 wurden 8 TWh Strom aus erneuerbaren Energien zur Netzstabilisierung abgeriegelt. Eine Zahl, die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien weiter ansteigen wird. Wird dieser Überschussstrom zur Produktion von grünem Wasserstoff verwendet, so sinken die Gestehungskosten deutlich.
Während in Deutschland noch heiß über de Einsatz von Wasserstoff zur Heizung von Gebäuden diskutiert wird, scheint die Entscheidung in Großbritannien gegen Wasserstoff gefallen zu sein. Die National Infrastructure Commission, welche die Regierung berät, schlug vergangene Woche vor, von Wasserstoff als Wärmeversorgungsoption abzukehren und die Anstrengung auf die Elektrifizierung der Wärme zu setzen.
Fazit
Während Wasserstoff heute noch keine realistische Wärmeversorgungsoption darstellt, sollte in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserstoffmarkt weiter an Fahrt aufnimmt und Wasserstoff neben der Industrie und dem Schwertransport auch zur Wärmeerzeugung in Gebäuden eingesetzt wird. Eine flächendenkende Versorgung mit Wasserstoff ist dabei jedoch nicht zu erwarten.
Eins ist dabei klar. Die Infrastrukturplanung von Energieversorgungsunternehmen ist eine der zentralen Aufgaben zum Gelingen der Energiewende. Die Zielnetzplanung von Strom-, Gas- und Wärmenetzen weist unzählige Interdependenzen auf und muss im Rahmen der Energiewende zusammen gedacht werden.
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EU-Kommission passt Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen an
Neue Schwellenwerte beeinflussen Berichtspflicht gemäß CSRD und EU-Taxonomie!
Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 einen delegierten Rechtsakt (C2023 7020) erlassen, welcher die Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen gemäß Bilanzsumme und Umsatzerlös in der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU um rund 25 Prozent anhebt. Damit reagiert sie auf die hohe Inflation, die im Euroraum seit 2013 über 24 Prozent beträgt.
Daraus verringert sich unmittelbar vorerst auch der Anwenderkreis von Unternehmen, die in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) entsprechen müssen.
Mit dieser Veröffentlichung kommt die Kommission ihrer Pflicht nach, alle fünf Jahre eine Überprüfung dieser monetären Schwellenwerte durchzuführen und eventuell notwendige inflationsbereinigende Maßnahmen durchzuführen. Kerngedanke hierbei ist insbesondere der Schutz von Kleinst- und Kleinunternehmen, für die Rechnungslegungsvorschriften der nächsthöheren Größenklasse eine erhebliche Bürde in der Berichtspflicht darstellen können. Die Mitarbeiteranzahl von Unternehmen, die für deren Größenklassifizierung auch als Kriterium gilt, wird durch diese Anpassung nicht berührt.
Im Detail bedeuten die neuen Schwellenwerte:
- Für Kleinstunternehmen steigt die Bilanzsumme auf 450.000 Euro (bisher 350.000 Euro) und der Jahresumsatz auf 900.000 Euro (bisher 700.000 Euro).
- Bei kleinen Unternehmen (unteres Ende des Spektrums) erhöht sich die Bilanzsumme auf 5 Mio. Euro (bisher 4 Mio. Euro) und der Jahresumsatz auf 10 Mio. Euro (bisher 8 Mio. Euro).
- Bei kleinen Unternehmen (oberes Ende des Spektrums) erhöht sich die Bilanzsumme auf 7,5 Mio. Euro (bisher 6 Mio. Euro) und der Jahresumsatz auf 15 Mio. Euro (bisher 12 Mio. Euro).
- Für mittlere/große Unternehmen liegt die Bilanzsumme nun bei 25 Mio. Euro (bisher 20 Mio. Euro) und der Jahresumsatz bei 50 Mio. Euro (bisher 40 Mio. Euro).
Nach Schätzungen der Kommission auf Basis der Unternehmensdatenbank ORBIS verringert sich hierdurch die Berichtspflicht von rund 1,1 Mio. Unternehmen im Euroraum. Davon wiederum entfallen über 50 Prozent auf kategorisierte Kleinstunternehmen.
Die Frage, ab wann die neuen Schwellenwerte in Deutschland anzuwenden sind, ist noch offen. Die Änderungsrichtlinie gibt den einzelnen Mitgliedstaaten die Wahl, die Werte schon für das Geschäftsjahr 2023 zu erlauben. Deutschland könnte die Anwendung also bereits rückwirkend ab diesem Jahr ermöglichen. Sollte von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht werden, würden die aktualisierten Kriterien erst ab 2024 verpflichtend greifen. Ob die Option einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung genutzt wird, bleibt abzuwarten.
Auch wenn einige Unternehmen im Euroraum durch diese Änderung kurzfristig von Berichtspflichten entlastet werden, bzw. diese sich zeitlich verschieben, ist es ratsam, sich frühzeitig auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um die Weichen für eine transparente, aussagekräftige und effiziente Berichterstattung zu stellen. Das schafft Vertrauen bei Investoren und Verbrauchern und schont die Ressourcen in Ihrem Unternehmen. Zudem stärkt eine proaktive Nachhaltigkeitsstrategie langfristig Ihre Wettbewerbsposition. Sehen Sie die Anpassung als Chance, Ihr Unternehmen zukunftsorientiert aufzustellen.
Noch ein Tipp – Melden Sie sich jetzt für unser Webinar am 23. November 2023 an, um mehr zum Thema CSRD zu erfahren.
- Lesen Sie auch unsere Produktseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
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Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Dynamische Tarife mit TAF 5 umsetzen
Interview mit HG, TMZ und EMH zu dynamischen Tarifen
Wie können dynamische Tarife mit dem intelligenten Messsystem umgesetzt werden?
Dynamische Tarife bieten für Stromvertriebe neue Chancen – es gibt aber einige Fallstricke. Unser HG-Experte Jochen Buchloh beleuchtet in der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) gemeinsam mit Jörn Lutze (Geschäftsführung TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH) und Peter Heuell (Geschäftsführung EMH Metering) die Rahmenbedingungen, sowie Lösungsansätze, mit denen sich diese Fallstricke umgehen lassen.
Auf den metering days hat Peter Heuell in einem Vortrag skizziert, wie die Umsetzung dynamischer Tarife mittels Tarifanwendungsfall 5 (TAF5) erfolgen kann. So ist TAF7 abrechnungsrelevant, der ereignisvariable TAF 5 bietet aber eine kundenorientierte, transparente und risikoarme Lösung.
Das ganze Interview bei der ZfK
Lesen Sie den ganzen Beitrag hier bei der ZfK oder unten im pdf.
ZfK-Beitrag als PDF lesenDas erläuternde Video von EMH:
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Weitere Informationen- Lesen Sie auch unseren HG-Nachklapp zu den metering days 2023: klick.
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