Pressemitteilung: Neue Technische Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group

Komplexität und Überregulierung beim Smart Metering erschweren Energiewende.


[Gelsenkirchen] Die Tücke steckt oftmals im Detail: Während der allgemeine Fokus für die erfolgreiche Energiewende auf der Ressourceneinsparung und Dekarbonisierung liegt, könnten sich auch die intelligenten Messsysteme der Sparte Strom, sogenannte Smart Meter, als Bottleneck für die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität erweisen. Das Beratungsunternehmen HORIZONTE-Group veröffentlichte jetzt eine technische Studie, die sich mit den Herausforderungen für die Betreiber der Smart Meter beschäftigt. Die These der Energieexperten: Die Energiewende kann scheitern, wenn die Herausforderungen des Messstellenbetriebs nicht gelöst werden.

Der zügige und erfolgreiche Aufbau der Smart Metering-Infrastruktur ist ein Grundpfeiler der Energiewende. Mit Smart Metern werden Energieflüsse im Netz sicht- und steuerbar. Deshalb unterstützen sie dabei, Strom aus erneuerbaren Energiequellen optimal zu nutzen. In Deutschland wurde die Verantwortung für den damit einhergehenden Smart Meter-Rollout an die grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) übertragen – das sind in der Regel die Energieversorgungsunternehmen. Diese müssen sich mit zahlreichen Gesetzen und einer verschachtelten Regulatorik im Messwesen, wie dem in 2023 erlassenen „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)“, auseinandersetzen.

„Die komplexe und unübersichtliche Gesetzgebung war für uns ein Auslöser, um die `Technische Studie Metering gMSB` zu erstellen“, berichtet Jochen Buchloh, Senior Partner der HORIZONTE-Group. „Ziel der Studie ist, das Anforderungsprofil für Messstellenbetreiber ganzheitlich zu skizzieren und auf dieser Basis im Dialog mit den Beteiligten zu neuen Lösungen und Handlungsstrategien zu kommen.“

Basis der Studie sind zum einen die Beratungserfahrungen der HORZONTE-Group – das Unternehmen begleitete in den letzten Jahren eine größere Zahl von gMSB beim Start in den Smart Meter Rollout. Zum anderen führten die HORIZONTE-Berater in der Zeit von Dezember 2023 bis März 2024 eine Vielzahl von Experteninterviews durch und brachten überdies ihren unabhängigen Blick auf das Marktgeschehen in die Studie mit ein. In einer Abschlussveranstaltung in Berlin wurden jetzt die Ergebnisse vor Fachpublikum präsentiert und diskutiert.

 

Messstellenbetreiber müssen kritische Hausforderungen meistern

„Die gMSB stehen nach Veröffentlichung des GNDEW vor fünf zentralen Herausforderungen,“ präzisiert Tobias Linnenberg, Manager bei der HORIZONTE-Group und Leiter der Studie. „Diese sind vor allem durch die wachsende Komplexität aufgrund der Überregulierung kritisch. Und: Wir haben die Sorge, dass die Energiewende scheitern kann, wenn diese Herausforderungen des Messstellenbetriebs nicht bald gelöst werden.“

Als wesentliche Herausforderungen identifiziert die HORIZONTE-Studie folgende Aspekte:

Gesetzgebung und Regulierung: Die hohe Änderungsgeschwindigkeit von Gesetzen und Vorschriften belastet die Branche und erschwert eine ressourceneffiziente Planung und Umsetzung. Die Komplexität und Vielfalt der gesetzlichen Anforderungen führen zu unterschiedlichen Interpretationen und verzögern notwendige Investitionen.

Ressourcenverfügbarkeit: Der Mangel an qualifiziertem Personal und Material beeinträchtigt die Umsetzung von Rollout-Projekten. Insbesondere bei der Montage und der operativen Prozessumsetzung im Back-Office bestehen erhebliche Engpässe. Lieferkettenstörungen und Materialknappheit verschärfen die Situation zusätzlich.

Technische Rahmenbedingungen: Die Vielzahl an Technologien und Softwaresystemen erhöht den Pflege- und Betriebsaufwand. Fehlende Interoperabilität der Systeme und unzureichende Mobilfunk-Netzabdeckung behindern den Massenprozess des Smart Meter-Rollouts. Technische Herausforderungen wie die Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway (SMGw) sind noch nicht vollständig gelöst.

Teilwettbewerblicher Markt: gMSB müssen alle Messstellen im Rahmen der Preisobergrenzen diskriminierungsfrei ausstatten, während wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) selektiv agieren können. Dies führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen und verhindert einen sich frei entfaltenden Markt.

Komplexität: Die hohe Komplexität des Geschäftsmodells der gMSB erfordert umfangreiche Prozess- und Technikkenntnisse. Ab 2025 müssen gMSB auf Kundenwunsch intelligente Messsysteme installieren, was die Effizienz des Rollouts erheblich beeinträchtigen könnte. Der Umbau der IT-Landschaft aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen erhöht die technische Komplexität weiter.

 

Blick in die Zukunft: Lösungen sind möglich

Um in diesen Spannungsfeldern die Energiewende erfolgreich mitzugestalten, ist eine abgestimmte Zusammenarbeit aller Akteure sowie eine flexible Anpassung an die gesetzlichen und technischen Anforderungen notwendig. „Nur durch gemeinsame Anstrengungen können die identifizierten Herausforderungen überwunden und der Smart Meter-Rollout zügig und effizient umgesetzt werden“, fasst Jochen Buchloh zusammen. In diesem Sinne wurden bei der Abschlussveranstaltung in Berlin im Rahmen einer Diskussion auch erste Lösungsvorschläge vorgestellt, die sich sowohl an politische Entscheidungsträger als auch an Marktteilnehmer und gMSB richten. Diese werden jetzt aufgearbeitet und in Kürze von der HORIZONTE-Goup präsentiert.

 

Die Zusammenfassung der „Technischen Studie Metering gMSB“ kann per formloser E-Mail an metering-studie@HORIZONTE.group angefragt werden.

Weitere Informationen gibt Dr. Tobias Linnenberg, HORIZONTE-Group (Mobil +49 160 9309 2431, Mail metering-studie@HORIZONTE.group).

 

Hintergrundinformationen:

Die HORIZONTE-Group GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen ist ein Beratungsunternehmen im Bereich der Energiewirtschaft für Unternehmen in Deutschland. Sie ist ein Tochterunternehmen der HORIZONTE-Group AG mit Sitz in Luzern. Von dort aus bedient die Gruppe die gesamte DACH-Region mit Services für den Energiesektor. Das Unternehmen verfügt über eine große Markterfahrung und ist in der Energiewirtschaft breit vernetzt. Neben ihrem Schwerpunkt in der Beratung ist die Unternehmensgruppe in der Zählermontage, der Planung und Installation von technischen Energieerzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie im Bereich des Business Process Outsourcings aktiv.

Gelsenkirchen im Juni 2024

 

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www.HORIZONTE-Group.com


Solarpaket I

Nachdem die Bundesregierung Ende April das Solarpaket 1 beschlossen hat, trat dies nun zum 16.05.2024 in Kraft.


Der Photovoltaikausbau soll durch die Maßnahmen vereinfacht und somit beschleunigt werden. Diese greifen sowohl für private Kleinanlagen und Balkonkraftwerke als auch für Gewerbe- und Mieterstromanlagen sowie große Freiflächenanlagen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

 

Balkonkraftwerke

  • Entfall der vorherigen Meldung beim Netzbetreiber
  • Vereinfachung der Meldung beim Marktstammdatenregister
  • Übergangsfrist beim Wechsel auf einen Zweirichtungszähler

 

Mieterstrommodel vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die Verteilung des Solarstroms erfolgt anhand eines Aufteilungsschlüssels. Unterschieden wird zwischen einem statischen oder einem dynamischen Schlüssel.

Statischer Schlüssel: Es wird ein starres Verhältnis definiert, zu dem die von der PV-Anlage erzeugte Strommenge an die Teilnehmenden zugeteilt wird.

Dynamischer Schlüssel: Die PV-erzeugte Strommenge wird anhand des Anteils am Gesamtverbrauch aller Teilnehmenden an die Teilnehmer zugeteilt.

Falls kein Aufteilungsschlüssel definiert wird, wird die Strommenge zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmenden aufgeteilt.

 

Flexibilisierung Schwellenwerte

  • Anlagenbetreiber von Anlagen größer 100 kWp und kleiner 200 kWp können auf die Direktvermarktung verzichten. Somit verzichten die Betreiber automatisch auf eine Vergütung für die eingespeisten Strommengen, sparen sich jedoch die Kosten für die Direktvermarktung.
  • Ein Anlagenzertifikat wird erst bei einer Einspeiseleistung größer 270 kW bzw. einer installierten Leistung von 500 kWp benötigt.
  • Erhöhte Einspeisevergütung von PV-Anlagen größer 40 kWp und kleiner 100 kWp um 1,5 ct pro eingespeister kWh

 

Betrieb von Altanlagen vor Ablauf der 20-jährigen Betriebsdauer

  • Der Einsatz von effizienteren Modulen ohne Vorliegen eines Schadens ist nun möglich.
  • Der bestehende Vergütungsanspruch wird dabei anteilig auf die Anlage übertragen.
  • Für die zusätzliche Leistung wird ab dem Datum der Inbetriebnahme die jeweils geltende Vergütung gezahlt. Dieser Anlagenteil wird als Neuanlage betrachtet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dem FAQ zum Solarpaket I des BMWK.

 

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

Autoren: Julia Eberharter & Stefan Dessin


Neue Implementierungsleitlinien sollen den CSRD-Bericht erleichtern!

Die EFRAG veröffentlicht die finale Fassung der "Implementation Guidance" 


Die Europäische Finanzberichterstattungsberatungsgruppe (EFRAG) hat am 31.05.2024 die endgültigen Fassungen von drei Leitfäden zur Umsetzung der neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die unverbindlichen Leitfäden sollen Unternehmen, die ab 2024 nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) berichten müssen, bei der praktischen Anwendung der Berichtsstandards unterstützen.

Folgende Leitfäden wurden veröffentlicht:

Die Leitfäden enthalten praxisnahe Erläuterungen, Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Damit sollen sich Unternehmen auf die für sie jeweils relevanten Aspekte der neuen umfangreichen Berichtspflichten fokussieren können.

Die endgültigen Fassungen berücksichtigen nochmals die Rückmeldungen aus einer öffentlichen Konsultation der Entwürfe von Dezember 2023 bis Februar 2024.

Sollten auch Sie sich in ihrem Unternehmen derzeit für die anstehenden CSRD-Berichtspflichten wappnen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Nachhaltigkeitsexperten gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns!

 


DRSC-Feldstudie zeigt weiteren Handlungsbedarf!

Ergebnisse der DRSC-Feldstudie zum Entwurf folgender VSME ESRS für KMU


 Der europäische Standardsetzer EFRAG hat im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt – den sogenannten Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises (VSME ESRS). Ziel ist es, die vielfältigen Anfragen von Geschäftspartnern an KMU bezüglich Nachhaltigkeitsinformationen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Um die praktische Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit des VSME ESRS zu testen, haben DIHK, DRSC und DHBW eine Pilotgruppe mit zwölf IHK-Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen und Größen ins Leben gerufen. Von Januar bis Mai 2024 wurden die KMU bei der Anwendung des Standards begleitet. Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind:

  • Großer Bedarf, aber Nutzen muss Aufwand rechtfertigen: KMU sehen Bedarf für einheitliche, einfache Berichtsstandards aufgrund vielfältiger Anfragen (Trickle-Down-Effekt). Der Aufwand muss sich jedoch durch konkreten Nutzen wie Vereinfachung der Berichterstattung und verbesserten Zugang zu Finanzierung/Förderung rechtfertigen.
  • Entwurf noch zu komplex – Vereinfachung und Unterstützung nötig: Der aktuelle VSME ESRS-Entwurf ist für KMU noch zu komplex. Sprache und Anwendung müssen vereinfacht, ergänzende Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.
  • Modularer Aufbau grundsätzlich richtig – aber klarer Nutzen entscheidend: Der modulare Aufbau wird begrüßt. Das Basismodul ist mit Anpassungen umsetzbar. Für die Zusatzmodule (PAT, Business Partner) muss ein klarer Mehrwert erkennbar sein. Branchen- oder sektorspezifische Module werden derzeit nicht gesehen.
  • Wesentlichkeitsanalyse als Hürde – “if applicable”-Ansatz ausreichend: Die vorgesehene Wesentlichkeitsanalyse mit Offenlegungspflicht stellt eine große Hürde dar. Die Zusatzmodule sollten darauf verzichten und stattdessen einen “if applicable”-Ansatz verfolgen.
  • Freiwilligkeit muss gewahrt bleiben – Akzeptanz bei Berichtsempfängern entscheidend: Die Berichtserstellung nach VSME ESRS muss freiwillig bleiben. Die Akzeptanz des Standards in der Lieferkette und bei Finanzinstitutionen muss sichergestellt werden, u.a. durch Anpassung von EU-Gesetzen und Begrenzung des Trickle-Down-Effekts.
  • Datenschutz und Wettbewerbsrelevanz berücksichtigen: Personenbezogene Daten und wettbewerbsrelevante Informationen sollten nicht zwingend in den Bericht aufgenommen werden müssen, um die Akzeptanz bei KMU sicherzustellen.
  • Bericht muss ohne externe Hilfe erstellbar sein – optionale technische Standardisierung: KMU müssen den Bericht grundsätzlich ohne externe Unterstützung erstellen können. Eine Orientierung an Strukturen der Finanzberichterstattung ist sinnvoll. Eine Pflicht zur Veröffentlichung wird abgelehnt. Technische Standards wie XBRL sollten freiwillig nutzbar sein.
  • Rechtliche und faktische Hürden berücksichtigen: Bestehende Hindernisse wie fehlende Datenbereitstellung durch Ver-/Entsorger oder Unsicherheiten bei Scope 3-Emissionen und produktbezogenen Angaben müssen stärker berücksichtigt werden. Pragmatische Lösungen oder Ausnahmen sind nötig.

Ausblick: Die detaillierten Anmerkungen der Pilotgruppe werden in Kürze veröffentlicht und EFRAG sowie der EU-Kommission vorgestellt. Der VSME ESRS hat das Potenzial, Nachhaltigkeitsberichte für KMU erheblich zu erleichtern, benötigt dafür aber noch Anpassungen und flankierende Maßnahmen.

Möchten auch Sie sich bestmöglich auf die regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union vorbereiten? Kontaktieren sie uns gern!