Die am 09.08.2024 veröffentlichte Version enthält unter anderem Bagatellschwellen für Anlagen und Standorte.


In unserem Blogeintrag vom 29.02.2024 informierten wir über die erste Veröffentlichung des Merkblatts am 30.01.2024, der Einrichtung der Plattform für Abwärme und Verschiebung der Meldefrist auf den 01.01.2025.

Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldung bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, wurden Bagatellschwellen nach aktuellem Stand der Technik eingeführt. Außerdem wurde ein neues Kapitel zu Ausnahmeregelungen und Sonderfällen ergänzt.

Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen:

 

Anlagenschwelle

Folgende Abwärmepotentiale sind von der Meldepflicht ausgenommen:

  • Anlagen mit einer jährlichen Abwärmemenge unter 200 MWh
  • Anlagen mit weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr
  • Anlagen mit einer durchschnittlichen Abwärmetemperatur von unter 25 °C

 

Standortschwelle

  • weniger 800 MWh pro Jahr (letztes vollständiges Kalenderjahr)

 

Schätzungen/ Modellierungen

In den folgenden Kapiteln wurden die Möglichkeiten zur Schätzung oder Modellierung herausgestellt.

  • Jährliche Wärmemenge
  • Maximale thermische Leistung
  • Leistungsprofil
  • Durchschnittliches Temperaturniveau

 

Ausnahmeregelungen und Sonderfälle

Außerdem wurde ein neues Kapitel zu Ausnahmeregelungen und Sonderfällen zu folgenden Themen ergänzt:

  • Meldungen für verbundene Unternehmen/ „Konzernmeldungen“
  • Industrieparks mit gemeinsamen Abwärmeströmen
  • Mietverhältnisse/ Meldepflicht von Mietern
  • Firmen-/ Standortschließungen
  • Umwandlung/ Ankauf

Unternehmen sollten den im Merkblatt veröffentlichen Prüfpfad der Meldepflicht durchgehen, ob für sie nach den neuen Bagatellschwellen weiterhin eine Meldepflicht besteht.

Quelle: Merkblatt “Plattform für Abwärme”, BfEE

Seit dem 24.04.2024 wird zusätzlich ein technischer Leitfaden für die Anwendung des Portals für Abwärme bereitgestellt.

Das Merkblatt, den Leitfaden und ein Webinar zur Plattform für Abwärme finden Sie auf der Internetseite Plattform für Abwärme.

Zudem findet am 09.10.2024 bei der IHK Bielefeld eine Infoveranstaltung zu diesem Thema statt. Bei Interesse an der Veranstaltung oder bei Rückfragen zum Thema können Sie uns gerne ansprechen.

 

Autorin: Lissa Rakus