Förderprogramm für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus
Förderung für Eigentümer und Wohnungswirtschaft
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Wer kann die Förderung nutzen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
- Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner nutzen, einschließlich
- Ladepunkte (Wallboxen)
- Vorverkabelung
- Netzanschluss
- Technische Ausstattung
- Bauliche Maßnahmen
Wie hoch ist die Förderung?
- 1.300 € pro Stellplatz (Grundinstallation)
Zusätzlich möglich:
- 200 € pro Wallbox (ohne bidirektionales Laden)
- 700 € pro Wallbox (mit bidirektionalem Laden)
Die konkreten Förderhöhen und Förderbedingungen sind im jeweiligen Förderaufruf geregelt.
Wichtige Voraussetzungen:
- Bestandsgebäude in Deutschland
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
- Vorverkabelung von mindestens 20% der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
- Förderantrag vor Baubeginn stellen
- 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
- Kostenvoranschlag für Antragstellung erforderlich
Gut zu wissen:
- Antragstellung erfolgt online über das Förderportal –> die Antragstellung ist ab dem 15.04.2026 möglich!
- Förderung wird in einzelnen Förderaufrufen bereitgestellt
- Frühzeitige Planung erhöht die Erfolgschancen
Fazit
Die Förderung bietet eine einfache Möglichkeit, Ladeinfrastruktur wirtschaftlich umzusetzen und Immobilien zukunftssicher aufzustellen.
Exkurs: GEIG als regulatorischer Treiber
Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ergeben sich weitere Anforderungen für den Ausbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos bei Neubauten und Bestandsgebäuden
Entwicklung ab 2027
- Verpflichtung zur Leitungsinfrastruktur bei Wohngebäuden
- steigende Anforderungen bei Neubau und Renovierung
- zunehmende Erwartung an Ladepunkte im Bestand
Auswirkungen
- Nachrüstung ohne Vorbereitung wird deutlich teurer
- kurzfristige Einzelmaßnahmen verlieren an Sinn
Sie haben Interesse am Förderprogramm? Sprechen Sie uns an.
Autoren: Julia Eberharter
Was liegthinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Änderungen im Überblick
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt zentrale Teile des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Reform bringt weitreichende gesetzliche Änderungen – insbesondere bei Heizungen, erneuerbaren Energien und der Wärmeplanung.
Einige der wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Heizungsgesetz
Ein zentraler Punkt ist die Abschaffung der bisherigen Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Wichtige Änderungen:
- § 71 GEG (65%-Regel) wird gestrichen –> Keine Pflicht mehr, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben
- §§ 71 ff. GEG (Detailregelungen zu Heizsystemen) entfallen –> Wegfall klarer technischer Vorgaben und Übergangsfristen
- § 72 GEG (Betriebsverbot alter Heizungen) wird gestrichen –> Alte, ineffiziente Öl- und Gasheizungen dürfen länger betrieben werden
- § 71a GEG (Gebäudeautomation) soll entfallen –> Möglicher Konflikt mit EU-Recht (EPBD)
Das Gesetz verzichtet künftig weitgehend auf verbindliche Vorgaben und setzt stattdessen auf mehr „Technologieoffenheit“.
Der Wegfall zentraler Paragrafen schwächt die Steuerungswirkung für Klimaschutz und Energieeffizienz deutlich.
Bio-Treppe
Als Ersatz für die bisherige 65%-Regel aus § 71 GEG wird die sogenannte „Bio-Treppe“ eingeführt.
Geplante Regelung:
- Ab 2029: mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe bei neuen Heizungen
- Weitere Steigerungen bis 2040 geplant (noch nicht konkret definiert)
Die neuen Vorgaben sind deutlich weniger ambitioniert als bisherige Vorgaben. Frühere Regelungen sahen z. B. bis zu 60 % erneuerbare Anteile bis 2040 vor. Die Bio-Treppe verfolgt zwar das Ziel steigender erneuerbarer Anteile, ist aber in der Praxis schwer umsetzbar und potenziell kostenintensiv.
Grüne Gase und Fernwärme
Grüngas- und Grünölquote (neues Instrument)
- Verpflichtung für Energieversorger („Inverkehrbringer“)
- Start: 1 % ab 2028, danach ansteigend
- Bilanzielle Anrechnung möglich
Die geplanten Quoten gelten als wenig ambitioniert und könnten kaum zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen.
Fernwärme: Gesetzliche Anpassungen
Mehrere Regelwerke werden angepasst:
- AVBFernwärmeV –> Anpassung der Vertragsbedingungen, u. a. Einschränkung von Kundenrechten (§ 3)
- Wärmelieferverordnung (WärmeLV) –> Verbesserte Refinanzierung von Netzen
- § 556c BGB (Kostenneutralitätsgebot) –> Lockerung, um Umstellung auf Fernwärme zu erleichtern
Der Ausbau von Fernwärmenetzen soll stärker gefördert werden, u. a. durch:
- Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Mehr Planungssicherheit für Betreiber
- Maßnahmen für mehr Preistransparenz
Gebäudemodernisierung
Das GMG steht im Spannungsfeld europäischer Vorgaben und nationaler Klimaziele.
Relevante EU-Vorgaben (EPBD):
- Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
- Ausstieg aus fossilen Energien bis 2040
- Deutliche Effizienzsteigerungen
Problematische Punkte im GMG:
- Abschwächung der Anforderungen an erneuerbare Energien
- mögliche Streichung von § 71a GEG (Gebäudeautomation) trotz EU-Vorgaben
- Verzögerungen bei der Umsetzung europäischer Fristen
Auswirkungen auf Verbraucher:
- Wegfall der Beratungspflicht bei fossilen Heizungen
- steigende Kosten durch CO₂-Preis und Energiepreise
- langfristige Bindung an fossile Technologien (20+ Jahre)
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung bleibt als zentrales Instrument erhalten., wird jedoch angepasst.
- §33 WPG: Vereinfachte Verfahren für kleinere Kommunen (bis 15.000 Einwohner)
- §15 WPG: stärkere Nutzung von Wärmebedarfsdaten statt Verbrauchsdaten
- Kälteplanung wird für größere Kommunen verpflichtend
- Entkopplung von GEG/GMG und WPG: bisherige Verzahnung wird aufgehoben
Als Folgen könnten die Vereinfachungen zu weniger Verbindlichkeit zwischen Planung und Heizungsanforderungen führen und bestehende Wärmepläne könnten an Aussagekraft verlieren.
Fazit
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz markiert einen deutlichen Kurswechsel: weg von klaren Vorgaben für erneuerbare Energien, hin zu mehr Technologieoffenheit. Ob das Gesetz mehr Flexibilität bringt oder die Wärmewende ausbremst, hängt maßgeblich davon ab, wie die neuen Regelungen konkret ausgestaltet werden.
Sie haben Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz? Sprechen Sie uns an.
Autoren: Lissa Rakus
Was liegthinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Erfolgreiche Energieprojekte in der Praxis: Stadtwerke Bad Nauheim setzen auf die HGT
Testimonial der Stadtwerke Bad Nauheim
„Wir sind begeistert von der Expertise der HORIZONTE-Group Technik im Bereich Photovoltaikanlagen. Das Team überzeugt durch Planungstiefe, sehr gute Kommunikation und Umsetzungskompetenz. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“
– Klaus Tripke, Bereichsleiter Vertrieb, Stadtwerke Bad Nauheim GmbH
Die Energiewende braucht nicht nur Strategien, sondern vor allem funktionierende Lösungen in der Praxis. Genau hier setzt die Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Bad Nauheim und der HORIZONTE-Group Technik GmbH an.
Langjährige Partnerschaft – von Ladeinfrastruktur bis Photovoltaik
Die Kooperation besteht bereits seit 2017. Ihren Ursprung hatte sie im Aufbau von Ladeinfrastruktur: Gemeinsam wurden im Stadtgebiet Bad Nauheim rund 100 Ladepunkte realisiert.
Mit dem konsequenten Ausbau der Photovoltaik hat sich die Zusammenarbeit weiter vertieft. Ziel ist es, die Eigenstromerzeugung zu stärken, Versorgungssicherheit zu erhöhen und Energiekosten langfristig planbarer zu machen.
Photovoltaik: Komplexe Projekte, strukturierte Umsetzung
Allein im Jahr 2025 wurden fünf Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 800 kWp umgesetzt.
Für die Stadtwerke war dabei entscheidend, einen Partner zu finden, der Planung und Umsetzung aus einer Hand liefert:
„Die Planung war belastbar, die Umsetzung lief strukturiert und am Ende standen Anlagen, die funktionieren und im Betrieb überzeugen.“
Gerade bei Photovoltaikprojekten zeigt sich, wie wichtig ein integrierter Ansatz ist. Unterschiedliche Anforderungen an Netzanschluss, Eigenverbrauch und Einspeisung müssen präzise aufeinander abgestimmt werden:
„Bei Photovoltaikanlagen steckt die Tücke im Detail. […] Damit man einfach ‚einsteigen und losfahren‘ kann, müssen viele Prozesse ineinandergreifen.“
Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Ein zentraler Erfolgsfaktor war die enge und transparente Zusammenarbeit:
„Von Anfang an war die Zusammenarbeit geprägt von einem partnerschaftlichen Miteinander und Kommunikation auf Augenhöhe.“
Regelmäßige Abstimmungen, feste Ansprechpartner und eine strukturierte Projektführung sorgten dafür, dass alle Projektphasen planbar und effizient umgesetzt werden konnten. Besonders hervorgehoben wurden:
- hohe Planungstiefe und technische Sorgfalt
- klare Kommunikation und Transparenz
- Termintreue und zuverlässige Umsetzung
- durchgängig hohe Qualität in allen Projektphasen
Qualität, die im Betrieb überzeugt
Was die HORIZONTE-Group Technik GmbH aus Sicht der Stadtwerke besonders auszeichnet:
„Man spürt den Qualitätsanspruch und die Problemlösungskompetenz. Das Team arbeitet, als würde die Anlage im eigenen Betrieb laufen.“
Das Ergebnis sind Photovoltaikanlagen, die nicht nur technisch funktionieren, sondern auch wirtschaftlich und im täglichen Betrieb überzeugen.
Blick nach vorn
Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt: Bereits jetzt planen die Stadtwerke Bad Nauheim weitere Projekte, darunter eine neue Photovoltaikanlage auf einer Gewerbeimmobilie.
Für beide Seiten ist klar:
Die Energiewende gelingt dann, wenn Projekte ganzheitlich gedacht und konsequent umgesetzt werden.
Interesse an ähnlichen Projekten oder Kooperationen? Sprechen Sie uns gerne an.
Autoren: Julia Eberharter
Was liegthinter dem Horizont?
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Neues Netzwerk eRNa der Sparkasse Bielefeld
Gemeinsam die nachhaltige Transformation gestalten
Die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Umso wichtiger sind starke Partnerschaften und funktionierende Netzwerke, die Wissen bündeln und konkrete Lösungen ermöglichen.
Mit eRNa hat die Sparkasse Bielefeld genau dafür eine neue Plattform geschaffen: ein Netzwerk, das Unternehmen in der Region Ostwestfalen-Lippe rund um die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zusammenbringt.
Starke Partner, gemeinsames Ziel
Neben der Sparkasse Bielefeld engagieren sich mehrere Partner aus unterschiedlichen Bereichen in diesem Netzwerk. Dazu zählen unter anderem:
• Green Hub OWL – mit Fokus auf nachhaltige Geschäftsmodelle in der Region
• Energie Impuls OWL e.V. – als Netzwerk für Zukunftsenergien
• efa – Effizienz-Agentur NRW – mit Expertise in Ressourceneffizienz und Klimaschutz
• HORIZONTE-Group Technik GmbH – als Partner für die technische Umsetzung der Energiewende
Diese Kombination aus Finanzierung, Beratung, Netzwerk und Umsetzungskompetenz schafft ein starkes Fundament für die nachhaltige Entwicklung der regionalen Wirtschaft.
Unser Beitrag als HGT
Als HORIZONTE-Group Technik GmbH bringen wir unsere Erfahrung in den Bereichen Energiemanagement, Elektromobilität und Transformation in das Netzwerk ein. Unser Anspruch ist es, Unternehmen nicht nur strategisch zu begleiten, sondern konkrete Maßnahmen umzusetzen – von der Analyse bis zur Realisierung.
Wir sind überzeugt: Nachhaltigkeit wird dann wirksam, wenn sie operativ gedacht und praktisch umgesetzt wird.
Austausch, der Wirkung entfaltet
Das Netzwerk eRNa setzt genau hier an. Es schafft Raum für Austausch, neue Perspektiven und gemeinsame Projekte. Unternehmen profitieren von gebündeltem Know-how und können gleichzeitig voneinander lernen.
Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und wachsender regulatorischer Anforderungen ist dieser Schulterschluss ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Ausblick
Für uns ist klar: Die nachhaltige Transformation gelingt nur gemeinsam.
Wir freuen uns darauf, das Netzwerk aktiv mitzugestalten und gemeinsam mit den Partnern Impulse für eine zukunftsfähige Wirtschaft in Ostwestfalen-Lippe zu setzen.
Weitere Einblicke in Projekte, Themen und Zusammenarbeit innerhalb von eRNa folgen in den kommenden Wochen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite: eRNa
Interesse am eRNa Netzwerk der Sparkasse Bielefeld? Sprechen Sie uns an.
Autoren: Julia Eberharter
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
LEEN OWL Netzwerktreffen bei Phoenix Contact
Energieeffizienz und Sektorenkopplung live erleben!
Am 30.10.2025 traf sich das LEEN OWL Netzwerk bei Phoenix Contact in Blomberg. Das Treffen startete mit der Besichtigung des All Electric Society Park. Die Teilnehmenden konnten hautnah erleben und ausprobieren, wie Sektorenkopplung funktioniert: Erneuerbare Energien, intelligente Speicherlösungen und automatisierte Verteilungssysteme – alles vereint in einem beeindruckenden Demonstrationspark für eine CO₂-neutrale Gesellschaft.
Weitere Highlights des Treffens:
Erfahrungsaustausch: Die Teilnehmer:innen teilten wertvolle Einblicke und Best Practices zur Energieeinsparung.
Expertenvorträge mit Praxisbezug
René Füchtjohann und Julius Berghoff gaben spannende Einblicke in die Themen Integrationsmanagement, Sektorenkopplung, und die Simulation von Energieverbräuchen durch Prognosebasierte Optimierung bei Phoenix Contact.
Michel Scholtysik (Fraunhofer IEM) zeigte anhand konkreter Beispiele aus Unternehmen in OWL, wie Energieeffizienz mit Unterstützung durch Forschende erfolgreich umgesetzt wird.
Workshop zu Transformationsplänen nach BAFA Modul 5: Im Rahmen des Netzwerktreffens fand außerdem ein praxisorientierter Workshop mit Lissa Rakus von der HORIZONTE-Group Technik GmbH statt. Die Teilnehmenden bekamen Informationen zu Fördermöglichkeiten und entwickelten im Workshop erste Ansätze für individuelle Transformationspläne nach BAFA Modul 5 – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur strategischen Dekarbonisierung und Förderfähigkeit.
Was ist LEEN?
Das Lernende Energieeffizienz-Netzwerk „LEEN OWL“ existiert seit 2008 und hat sich seitdem als wertvolle Plattform für den Austausch und die Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen etabliert. Geleitet werden die LEEN OWL Netzwerke von Energie Impuls OWL und das aktuelle LEEN OWL Netzwerk wird durch uns, die HORIZONTE-Group Technik GmbH, fachlich begleitet. Ebenfalls beim Treffen dabei war Matthias Carl von der IHK Lippe zu Detmold.
Ein großes Dankeschön an Phoenix Contact für die Gastfreundschaft, an alle Referent:innen für die wertvollen Impulse, an das Team von Energie Impuls OWL für die Organisation und an alle Beteiligten für ihre engagierte Teilnahme! Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige Zukunft.
Teilnehmende Unternehmen im achten LEEN OWL Netzwerk: Arvato Systems, Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG, Gerresheimer Bünde GmbH, Hormann KG Verkaufsgesellschaft, IHK Lippe zu Detmold, KEB Automation KG, MöllerGroup GmbH, Naue Group GmbH & Co. KG (Espelkamp), Phoenix Contact, STUTE Nahrungsmittelwerke GmbH & Co. KG, ZF Group Friedrichshafen AG – Werk Bielefeld
Interesse am Lernende Energieeffizienz-Netzwerk „LEEN OWL“? Sprechen Sie uns an.
Autoren: Lissa Rakus
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Beginn der Arbeiten am neuen Ladepark in Mannheim
Die HGT errichtet in Mannheim einen Ladepark, der als praxisnahe Plattform für moderne Steuerungs- und Energiemanagementtechnologien dienen wird.
Im November konnten die Installationsarbeiten eines neuen Ladeparks bei der Power Plus Communications AG (PPC) in Mannheim beginnen. Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die vollständige Steuerungskette eines intelligenten Energiesystems sichtbar und nachvollziehbar zu machen.
Ladeinfrastruktur mit 20 Ladepunkten
Im neuen Ladepark entstehen insgesamt 20 Ladepunkte. Damit wird eine Umgebung geschaffen, in der sich unterschiedliche Betreiberanforderungen und technische Komponenten in einem gemeinsamen System abbilden lassen.
Technische Ausstattung der Außenverteilerschränke
Für den Aufbau wurden zwei neue Außenverteilerschränke installiert – jeweils einer für die PPC und einer für den Vermieter. Diese beinhalten unter anderem:
- HEMS (Home Energy Management System) der Firma TQ
- Smart Meter Gateway (SMGW) und CLS-Adapter der PPC
- Elektrische Absicherungen aller Ladepunkte
- Kommunikation über den EEBUS-Standard für interoperable Energiekommunikation
Die Kombination dieser Komponenten ermöglicht eine durchgängige Steuerungskette – vom Ladepunkt über das HEMS bis hin zur Steuerungseinheit der PPC und zur Backend-Kommunikation.
Aktuelle Arbeiten auf der Baustelle
Im Zuge des Projektbeginns wurden bereits wesentliche bauliche und technische Schritte umgesetzt:
- Verlegung der Zuleitungen zu Außenverteilerschränken und Stellplätzen
- Aufstellen und Ausrichten der Außenschaltschränke
- Erste Verkabelungen für die spätere Inbetriebnahme
- Vorbereitung der Infrastruktur für die kommenden Bauabschnitte
So entsteht ein Ort, an dem Steuerungs- und Energietechnologien künftig realitätsnah getestet und erlebbar gemacht werden können.
Bedeutung für den Steuerungsrollout
Der entstehende Ladepark wird zeigen, wie intelligente Netze, moderne Ladeinfrastruktur und digitale Messsysteme zusammenwirken. Als praxisnaher Showcase verdeutlicht er, wie Lastmanagement, Steuerung, Kommunikation und Energiemanagement im Rahmen des Steuerungsrollouts zusammenspielen.




Bei Interesse an Projekten für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an.
Autoren: Julia Eberharter
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Förderung im Bereich Photovoltaik über progres.NRW
Progres NRW fördert seit dem 01.10.2025 wieder im Themenbereich Photovoltaik.
Im Folgenden ein kurzer Überblick der Förderprogramme.
Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Antragsberechtigt
- Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
- Unternehmen
- Private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderrahmen
- Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Studien, Konzepte, Analysen und Gutachten durch qualifizierte externe Berater, die zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern und Freiflächen-Photovoltaikanlagen dienen.
Förderhöhe
Städte, Gemeinden und Kreise und deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
- maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.
Förderantrag
- Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
- Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
- Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular.
Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
Antragsberechtigt (u.a.)
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen, kommunale Unternehmen
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
Förderrahmen
- Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage, um die Nutzung des erzeugten Stroms der Photovoltaik-Anlage vor Ort in den Wohnungen (insbesondere als Mieterstrom) zu ermöglichen.
Förderhöhe
- maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro.
Fördervoraussetzungen
- Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowattpeak.
Förderantrag
- Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
- Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
- Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und -verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg: Förderbereiche Stromerzeugung / Wärmeerzeugung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung. Sprechen Sie uns an.
Autoren: Stefan Dessin
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Aktuelle Pflichten und Fristen
Entwicklung von Umlagen, Netzentgelten und gesetzlichen Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben
Strom- und Energiesteuer
Der derzeit geltende Rabatt für die Industrie sowie die Land- und Forstwirtschaft nach § 9 des Stromsteuergesetzes (StromStG) läuft zum Jahresende aus. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes soll die Stromsteuerentlastung auf den EU-Mindeststeuersatz fortgeführt werden. Mit dem Gesetzesentwurf sollen weitere Vereinfachungen bei der Elektromobilität, dem bidirektionalen Laden sowie der technologieoffenen Speicherung von Strom umgesetzt werden. Dazu gehören u.a.
- Entfernung des Begriffs der „Kundenanlage“ aus den Definitionen im Stromsteuerrecht (§ 1a StromStV-E)
- Neuer § 5a StromStG: Betreiber von Ladepunkten gelten nicht mehr als steuerliche Versorger, wenn sie Strom nur an einem Ladepunkt bereitstellen
- Rechtssichere Regelung für bidirektionales Laden: Rückspeisende E-Autonutzer werden nicht zu Versorgern/Steuerschuldnern, sofern keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt
- Neudefinition des Begriffs „Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ (§ 2, Nr. 7)
- Eigene Definition für Stromspeicher: ortsfeste Speicheranlagen die ausschließlich der Zwischenspeicherung von Strom dienen und nicht Bestandteil eines Fahrzeugs sind, werden nicht doppelt besteuert. Die Regelung gilt sowohl für klassische Batteriespeicher als auch für thermische Speicher mit Rückverstromung.
Der Bundestag hat die Änderung des Stromsteuergesetzes am 13. November beschlossen. Der Bundesrat muss darüber noch abschließend beraten.
Abschaffung der Gasspeicherumlage
Der Bundestag hat das Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage („Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“) am 6. November beschlossen. Damit entfällt die Umlage ab dem 1. Januar 2026. Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die Kosten für das Befüllen von Gasspeichern in Deutschland zu decken. Diese Maßnahme wurde notwendig, um eine Gasmangellage im Krisenjahr 2022 zu verhindern. Aktuell beträgt die Gasspeicherumlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Niedrigere Netzentgelte für Strom
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber sollen 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit die Stromkosten senken. Nach dem Beschluss des Bundestags am 13. November hat der Bundesrat die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz abschließend gebilligt.
Industriestrompreis
Der Strompreis für besonders energieintensive Unternehmen soll ab dem kommenden Jahr gesenkt werden. Die Berechtigung orientiert sich am beihilferechtlichen EU-Rahmen Cisaf. Die Beihilfe soll für 50% des jährlichen Stromverbrauchs gelten, bis zu 50% des Großhandelspreises (Vorjahr) betragen und zu 50% reinvestiert werden. Die Reduzierung soll bis 2028 gelten. Eine Kopplung mit der Strompreiskompensation ist ausgeschlossen. Eine genaue Ausgestaltung ist noch offen.
Auszug möglicher Fristen
- 31.12.2025 Anträge Strom- und Energiesteuer
- 31.12.2025 Zählerablesen
- 31.03.2026 Aktualisierung der Daten Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
- 30.06.2026 Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems für öffentliche Stellen (§ 6 EnEfG Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen)
Übersicht über Umlagen und Netzentgelte 2026
Am 15. Oktober 2025 haben die Strom- und Gasnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht. Die finalen Entgelte werden zum 01.01.2026 festgelegt.
Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2026 und eine Entwicklung ab 2018 zusammengestellt.
2025-11_Entwicklung der Umlagen ab 2018
Bei Rückfragen Sprechen Sie uns an.
Stand: 27.11.2025
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Interne Smart-Grid-Schulung: HORIZONTE-Group macht Teams fit für §14a EnWG und die Energiezukunft
Interne Schulung zum Thema Smart Grid: Fit für die Anforderungen von morgen
Die Energiewende nimmt Fahrt auf – und wir sind mittendrin! Um unser Team gezielt auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, haben wir bei der HORIZONTE-Group Technik GmbH eine interne Schulung zum Thema Smart Grid organisiert.
Gemeinsam mit Kolleg:innen der HORIZONTE-Group AG und der HORIZONTE-Group Technik GmbH stand ein zukunftsweisendes Thema im Fokus: die technischen und organisatorischen Anforderungen durch den §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Praxisnahes Wissen im eigenen Haus
Ein besonderes Highlight: Die Schulung wurde von unseren eigenen Fachkräften durchgeführt – mit einem starken Fokus auf Praxisbezug, Anwendungsnähe und interaktive Vermittlung.
Zunächst wurden die Grundlagen und Hintergründe des §14a EnWG vorgestellt: Warum ist Lastmanagement so wichtig? Welche Auswirkungen hat das auf Endkund:innen? Und welche Rolle spielen wir als Elektrofachunternehmen dabei?
Darauf aufbauend ging es an die Technik:
- Welche technischen Anforderungen ergeben sich konkret aus dem Gesetz?
- Wie können Steuersignale umgesetzt und in bestehende Systeme integriert werden?
- Welche Vorteile ergeben sich daraus – für Netzbetreiber, Fachbetriebe und Endkund:innen?
Demonstration am koala²-System
Ein echtes Highlight der Schulung war die Live-Demonstration an unserer hauseigenen Tesstrecke:
Hier wurden Steuersignale aus einer Steuerbox an unser Koala²-System übermittelt. Dieses verarbeitete die Signale in Echtzeit – ein beeindruckender Einblick in die Technik, die künftig eine zentrale Rolle bei der Netzstabilisierung spielen wird.
Lernen durch Machen
Im letzten Teil der Schulung wurde es interaktiv: Die Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, das Gelernte direkt in die Praxis zu übertragen. In einem Modell sollten sie eigenständig eine Verteilung „verdrahten“ – eine Aufgabe, die nicht nur das technische Verständnis vertiefte, sondern auch den Teamgeist förderte.
Fazit: Wissen teilen, Zukunft gestalten
Die Schulung war ein voller Erfolg – nicht nur wegen des vermittelten Fachwissens, sondern auch, weil sie den Grundstein für ein gemeinsames Verständnis gelegt hat:
Die Energiewende gelingt nur, wenn wir sie aktiv mitgestalten.
Mit dem erworbenen Wissen und dem gestärkten Teamgeist sind wir als HORIZONTE-Group bestens gerüstet für die nächsten Schritte in Richtung intelligenter, nachhaltiger Energieversorgung.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie die Vorgaben des §14a EnWG praxisnah und zukunftssicher in Ihre Prozesse integrieren können – sprechen Sie uns unverbindlich an:
Was liegthinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Novellierung des NRW-Förderprogramms zur Beschleunigung der Energie- und Wärmewende
Seit dem 3. Juni 2025 gilt eine neue Richtlinie zum Programmbereich Klimaschutztechnik.
Gerne stellen wir Ihnen die Erneuerungen im Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik vor.
Neue Förderungen
Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung
- Zielgruppe: Kommunen, kommunale Unternehmen, KMU im Bereich Kommunale Wärmeplanung
- Fördergegenstand: Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zur Kommunalen Wärmeplanung
- Förderrahmen:
- 3 Weiterbildungen pro Jahr je Kommune/Unternehmen/KMU
- 1 Fortbildung pro Jahr je Beschäftigte*r
- Bis zu 500 € pro Fortbildungstag und Beschäftigte*n
- 70 % Förderquote, max. 2.500 € pro Person
- Für finanzschwache Kommunen: bis zu 90 % Förderquote, max. 2.750 € (Nachweis erforderlich)
Wärmekonzepte für Quartiere
- Ziel: Untersuchung von Lösungsvarianten zur Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045
- Voraussetzungen an das Quartier:
- 20 Wohneinheiten (Einfamilien-/Doppelhäuser)
- 30 Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser)
- Auch mitanteilige Nichtwohneinheiten förderfähig
- Inhaltliche Anforderungen an das Konzept:
- Untersuchung von mind. 3 Wärmeversorgungsvarianten
- Berücksichtigung der Kommunalen Wärmeplanung
- Analyse folgender Aspekte:
- a) Erneuerbare Wärmequellen
- b) Energetische Gebäudestandards:
- Neubau: mind. Effizienzhaus 40
- Bestand: mind. Effizienzhaus 55
- c) Anforderungen an Kühlung
- d) Wärme- und Stromspeichertechnologien
- e) Sektorenkopplung, insbesondere Mobilität
- f) Monitoring der Energieverbräuche
- Zielsetzung:
- Darstellung einer Lösungsoption zur Klimaneutralität 2045
- Fokus auf geringste CO₂-Vermeidungskosten
- Berücksichtigung von Investitions- und Wärmegestehungskosten
Anpassungen der Förderkonditionen
Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
- Fördergegenstand:
- Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder -kälte aus:
- Technischen Prozessen
- Baulichen Anlagen
- Ver- und Entsorgungsleitungen (z. Wasser- oder Abwasserleitungen)
- Voraussetzung: Wärme/Kälte würde sonst ungenutzt an Umwelt abgegeben
- Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder -kälte aus:
- Nutzung:
- Verteilung über ein Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen
- Nutzung für Raumwärme oder Prozesswärme/-kälte
- Förderkonditionen:
- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Fördersumme gedeckelt auf 100.000 € je Anlage
Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpe
- Fördergegenstand:
- Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Brunnenbohrungen
- Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
- Förderung nach Artikel 41 AGVO
- Förderbedingungen:
- Nur eine Anlage pro Gebäude und Standort
- Mehrere Einzelbohrungen möglich, je nach Wärmebedarf
- Förderhöchstgrenzen:
- 12.000 € bei Bestandsgebäuden
- 8.000 € bei Neubauten
- Fördersätze nach Systemart:
- Erdwärmesonden: Gefördert werden Bohrungen bis 400 m Tiefe mit 50 €/m bei Bestandsgebäuden und 35 €/m bei Neubauten.
- Erdwärmekollektoren: Die Förderung beträgt 35 €/m² Kollektorfläche bei Bestandsgebäuden und 15 €/m² bei Neubauten.
- Brunnenbohrungen: Es werden 5 € pro Liter/Stunde Förderleistung der Pumpe gefördert, basierend auf der genehmigten durchschnittlichen Fördermenge.
Es ist zu beachten, dass die Förderungen von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau und von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, derzeit nicht weitergeführt werden können. Die Antragstellung muss daher leider erneut ausgesetzt werden.
Außerdem möchten wir Sie auf die beiden interessanten Förderprogramme für den Bereich Klimamanagement und Nachhaltigkeit aufmerksam machen:
Förderung Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Gefördert werden vor allem energetische Maßnahmen wie Energieeffizienzsteigerung, Abwärmenutzung und Energieträgerwechsel in den Fokus stellen.
- Die Beratung soll technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Maßnahmenpfade, eine Abschätzung der Scope-1-Emissionen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie relevante Fördermöglichkeiten aufzeigen.
- Die Förderung beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 €, bei einem förderfähigen Tagessatz von höchstens 1.500 € pro Beratungsperson und Tag.
Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045
- Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen, notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung
- Die Förderhöhe beträgt max. 60 % (KKU max. 80 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60 000 Euro.
Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Anträge können bei der Bewilligungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Weitere Informationen und Einzelheiten zur Förderung können Sie der Richtlinie und der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg entnehmen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an.
Was liegthinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.











