Verlängerung des Spitzenausgleichs

Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Dieser war bis Ende 2022 befristet und wurde nun Anfang Juli für weitere 2 Jahre verlängert. Es wird 2023 keine vollständige gesetzliche Neuregelung geben, lediglich eine „Interimsphase“ mit wenigen bis keinen Änderungen.

Die Anträge auf einen Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und § 55  Energiesteuergesetz (EnergieStG) müssen bis zum 31.12. gestellt werden.

Haben Sie Rückfragen zum Thema Spitzenausgleich?  Sprechen Sie uns an.


Energiekostendämpfungsprogramm

Zuschuss zu Erdgas- und Strompreiskosten


Aufgrund der hohen Energiepreise wurde die neue Förderrichtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassen. Seit dem 15. Juli 2022 können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützten, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 über das Online-Portal des BAFA gestellt werden.

Die Antrags- und Leistungsvoraussetzungen werden im Merkblatt vom BAFA detailliert beschrieben.

Antragssteller

  • Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten bei Gas und Strom stark betroffen sind (Energiekostenanteil von 3 % am Produktionswert)
  • Energie- und handelsintensive Branche (Branche gem. Anhang 1 KUEBLL)
  • weitere Voraussetzungen abhängig von Förderstufe
  • Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen (Vergütungsverzicht, Effizienzerklärung, keine extensive Steuervermeidung)
  • Ausschlusskriterien (z.B. Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sich in einem Insolvenzverfahren befinden) und weitere Vorgaben beachten

Förderart

  • Direkte Zuschüsse für den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022
  • 80 % werden bis 31.12.2022 ausgezahlt

Förderfähige Kosten

  • Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises

Förderhöhe

  • Die Förderintensität wird in drei Förderstufen unterschieden je nach Art des Unternehmens und dessen wirtschaftlicher Lage und Deckelung der maximalen Förderhöhe
    1. Bis 30 % Preisdifferenz (bis max. 2 Mio. EUR)
    2. Bis 50% Preisdifferenz (bis max. 25 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
    3. Bis zu 70% Preisdifferenz (bis max. 50 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)

Antragstellung

  • Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich
  • Antragsfrist: 31. August 2022
  • materielle Ausschlussfrist beachten (nur fristgerechte und vollständige Anträge werden bearbeitet)

Weitere Informationen, wie das Merkblatt, den Link und die Unterlagen zur Antragstellung, finden Sie auf der Website des BAFA.

BAFA – Energiekostendämpfungsprogramm

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung. Sprechen Sie uns an.


Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Nationale Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität


Module und Novellierungspunkte

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Novellierung der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA) informieren.

Im Angesicht der nationalen Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität wird es in naher Zukunft immer mehr Pflichten für Unternehmen jeglicher Größe geben. Auch die Nachhaltigkeit und das effiziente Nutzen oder sogar Vermeiden von Ressourcen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wurde die Bundesförderung um das Modul 5 Transformationskonzepte ergänzt und das Modul 4 um den Bereich Steigerung der Ressourceneffizienz erweitert. Auch in den anderen Modulen gab es Änderungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Keine Änderungen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
  • Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen
  • Ausschluss von Maßnahmen zur Anbindung an Wärmesenken ohne Prozessbezug

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Die Zertifizierungspflicht nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS bzw. nach SpaEfV Anlage 2 ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
  • Neuer Fördertatbestand: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Maßnahme muss mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 kompatibel sein. Zusätzlich wird auch die Erstellung eines Einsparkonzepts (webbasiert), sowie die Umsetzungsbegleitung gefördert.
  • Bei Abwärmeerschließung und außerbetrieblicher Abwärmenutzung beträgt der Fördersatz 40% der Investitionsmehrkosten (Artikel 36 AGVO).
  • KMUs erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%. Der Investitionszuschuss beträgt für KMUs max. 900 €/t CO2 pro Jahr.

Modul 5: Transformationskonzepte

  • Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes und min. ein Einsparkonzept einer EEW-Maßnahme, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.
  • Es soll die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität unterstützt werden (z.B. Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Energieberater, Messungen und Datenaufnahmen).
  • Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT digital eingereicht.
  • Die Förderhöhe beträgt 50%, bei KMU 60%, der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 80.000 € pro Konzept. Der Umsetzungsbeginn gilt nach dem Förderbescheid.
  • Das Mindestziel ist in den nächsten 10 Jahren eine THG-Reduktion von 40% gegenüber des IST-Zustands von Scopes 1 und 2 Emissionen.

Die Anforderungen und weitere Informationen finden Sie hier: Link

Allgemeine Informationen zur Novellierung und den Modulen der Bundesförderungen Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BMWi) finden Sie hier: Link

Autorin: Lissa Rakus


Der Weg zur intelligenten Integration der Elektromobilität in Industrie, Gewerbe und EVU

Elektromobilität vorantreiben


Hintergrund und HG(T)-Webinar

Am Dienstag, dem 14. Juni 2022, haben Nikola Lissner (HORIZONTE-Group AG) und Julia Eberharter (HORIZONTE-Group Technik GmbH) im HG-Webinar zu aktuellen Entwicklungen in der Elektromobilität diskutiert.

Neben der Ausgangslage und den regulatorischen Rahmenbedingungen lag der Fokus explizit auf der technische Umsetzung der Netzintegration sowie den Herausforderungen der Netzintegration. Der Weg zur gewerblichen Elektromobilität besteht dabei aus 3 Eckpfeilern der Elektromobilität und dem Last- und Lademanagement als intelligenten Bindeglied.

Acht Schritte zur gewerblichen E-Mobilität 

Die HGT-Produkte 

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Webinar-Unterlagen

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Neue Tochterfirma HORIZONTE-Group Technik

PRESSE-INFORMATION


HG weiter auf Wachstumskurs:

Neue Tochterfirma HORIZONTE-Group Technik bietet Lösungen im Bereich Energiemanagement und Elektromobilität

Luzern (CH)/Herford. Mit der Gründung der HORIZONTE-Group Technik erweitert das europaweit tätige Beratungsunternehmen sein Portfolio mit einer zukunftsorientierten Dienstleistungspalette. Die Tochtergesellschaft geht direkt mit 14 Planungs- und Umsetzungs-Expert*innen an den Markt.  

Die HORIZONTE-Group stellt sich künftig noch besser auf die Anforderungen der Energiewende ein: Ab dem 1. März bündelt das Beratungsunternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Klimaschutz-, Umwelt- und Energiemanagement sowie Elektrotechnik in der neu gegründeten Tochtergesellschaft HORIZONTE-Group Technik GmbH (HGT).

Sitz der neuen Gesellschaft ist Herford in Nordrhein-Westfalen, die Geschäftsführung übernehmen vorübergehend die HORIZONTE-Group Verwaltungsräte Jochen Buchloh und Bashkim Malushaj.

„Für uns ist die Neugründung bzw. Geschäftsübernahme ein wichtiger Schritt, um insbesondere unseren Kunden in der Energieversorgung und Immobilienwirtschaft noch umfassender unterstützen zu können“, erklärt Peter Busch, Verwaltungsrat der HORIZONTE-Group AG. „Die HGT ermöglicht die Weiterentwicklung der Dienstleistungspalette der HORIZONTE-Group, sie schließt die Lücke von der Strategieberatung zum umsetzungsorientierten Engineering“.

Eingespieltes Team am Start

Derzeit sind 14 E-Mobilitäts-Expert*innen und Ingenieur*innen bei der HGT beschäftigt, sie arbeiten in projektorientierten, gut eingespielten Teams. Möglich ist dies, da die HGT eine Ausgliederung der Teilbereiche Consulting und Elektrotechnik aus der Archimedes Technik GmbH ist.

„Unser gemeinsames Know-how in einer Tochtergesellschaft unter der HORIZONTE-Group zu vereinen, bietet für uns die Möglichkeit, unser Kerngeschäft als Umsetzer von Energieeffizienzmaßnahmen auszubauen sowie im Sog eines europaweit agierenden Consulting-Unternehmens an strategischen Herausforderungen der Energiewirtschaft mitzuwirken“, resümiert HGT Leiter Consulting Olaf Hauck.

Ein Fokus der HGT: Elektromobilität

Die HGT unterstützt Unternehmen in den Bereichen Klimamanagement/Klimaneutralität, Energiemanagement, intelligentes Last- und Lademanagement sowie integrierte Managementsysteme (IMS). Die Kernkompetenz des HGT-Teams ist, vom ersten Konzept, beziehungsweise der Machbarkeitsstudie, Förderungsmanagement bis über die erfolgreiche Umsetzung und Nachbetreuung den Kunden zur Seite zu stehen. Basis für die hohe Leistungsfähigkeit der Beratungsgesellschaft ist eine 20-jährige Erfahrung bei der Umsetzung von Effizienzprojekten.

„Wir freuen uns auf die Synergieeffekte, die wir jetzt in unserer Gruppe durch die Verstärkung der HGT realisieren können“, blickt Peter Busch in die Zukunft. „Wichtig für uns war auch, dass wir ein Team finden, das unsere von Kundenorientierung und gegenseitiger Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur mitträgt. Wir sind davon überzeugt, dass sich die Crew um Olaf Hauck und Marko Dreskrüger bestens in die HG integriert.“

Hintergrundinformationen:

Die HORIZONTE-Group AG mit Sitz in Luzern, Schweiz, ist ein Beratungsunternehmen im Bereich der Energie- und Immobilienwirtschaft für Unternehmen in Deutschland, Schweiz und Österreich. Sie verfügt über eine große Markterfahrung und ist in der Energiewirtschaft breit vernetzt. Ein Fokus in der Beratung ist die Vorbereitung von Energieversorgungsunternehmen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Energiewende.

Luzern/Herford im Februar 2022

HORIZONTE-Group Aktiengesellschaft
Habsburgerstrasse 22
CH-6003 Luzern
Schweiz
telefon                 +41 41 511 37 10
fax                         +41 41 511 37 11
www.HORIZONTE.Group
UID: CHE-177.578.671, Verwaltungsrat: Peter Busch, Jochen Buchloh, Bashkim Malushaj