energate: "Mit hybridem Projektmanagement den Redispatch 2.0 meistern"
3 Fragen an Konstantin Reimann und Carlo Weckelmann
Unsere HG-Experten Carlo Weckelmann und Konstantin Reimann charakterisieren im energate-Interivew den Start des Redispatch 2.0 als eher holprig.
Das Interview erschien bei energate unter folgendem Link – Sie können es auch bequem als pdf herunterladen:
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Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
MAS-System: Mess-, Analyse- und Steuerungssystem für das intelligente Messwesen
Für den Smart-Meter-Hochlauf optimal vorbereiten
Nach den rechtlichen Unsicherheiten in Folge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Frühjahr, haben die Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes sowie der Technischen Richtlinie BSI TR-03109 und die Rezertifizierung von drei Smart-Meter Gateways wieder für eine zunehmende Dynamik beim Rollout von intelligenten Messsystemen in Deutschland gesorgt. Dieser Eindruck wurde nicht zuletzt durch die metering days 2021 bestätigt, auf denen verschiedene Unternehmen von steigenden Einbauzahlen berichteten.
ebenfalls interessant:
- iMSys: Mit MAS-System Störfälle schnell erkennen und beheben
- Entstörprozess bei intelligenten Messsystemen (iMSys) automatisieren
Jörn Lutze, Geschäftsführer der TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen GmbH (TMZ), äußert sich zu den nun anstehenden Herausforderungen im Messstellenbetrieb folgendermaßen:
„Da wir jetzt kontinuierlich iMSys verbauen, gewinnt das dauerhafte und für diesen Massenprozess optimierte Monitoring des laufenden iMSys-Betriebes sowie das Handling gestörter Messsystme für uns immer mehr an Bedeutung. Herkömmliche Incidentmanagement- bzw. Ticketsysteme, ohne energiewirtschaftliche Ausrichtung, stoßen hier schnell an Grenzen. Zudem muss ein solches System die Komplexität der Störfaktoren und Fehlerquellen im intelligenten Messewesen beherrschen sowie mehrspartenfähig und mandantenfähig sein. Last but not least müssen hierin auch die Anforderungen aus dem erweiterten Produktumfeld der iMSys wie IoT-Gateways, Sensorik, Steuerboxen o.ä. abgebildet und überwacht werden können, damit wir den Anforderungen unserer Kunden, des Marktes und letztendlich auch zukünftigen regulatorischen Festlegungen gerecht werden können.“
Störquote bei intelligenten Messsystemen in den Griff bekommen
In der Tat dürften alle mit der Materie vertrauten Personen mittlerweile die Erfahrung gemacht haben, dass es sich beim Bestellen, Einbau, Betrieb, Wechsel und Ausbau eines iMSys um komplexe Prozesse handelt, bei denen das Zusammenspiel aus Hardware (inkl. der weiterhin noch am Anfang befindlichen Firmwareversionen) sowie GWA, MDM und ERP-System häufig sehr anspruchsvoll aufeinander abgestimmt werden muss.
Es verwundert daher nicht, dass momentane Beobachtungen aus dem Markt eine Störquote von mindestens 10% bei verbauten iMSys zeigen. Die Ursachen sind dabei vielfältig und hängen von den eingesetzten Komponenten ab, können aber häufig folgenden Bereichen zugeordnet werden:
- Fehler bei der Montage von Messsystemen
- Fehlerhafte Hardware (Messeinrichtungen und SMGw)
- Fehlerhafte Firmware (-induzierte Fehler bei Messeinrichtungen und SMGw)
- Fehlerhafte Kommunikation (Störungen bspw. bei Nutzung von Mobilfunk-Technologie)
- Prozess-/IT-Fehler zwischen GWA, MDM und ERP System (Schnittstellenprobleme, Systemupdates, Bedienfehler).
- Manipulation der Hardware durch Dritte (bspw. Aufbrechen von Plomben an mME)
Die Herausforderung hierbei besteht in der schnellen Analyse der Störung, der präzisen und zügigen Identifikation der Störquelle bzw. -ursache sowie nachfolgend aus der schnellstmöglichen und zielgerichteten Ableitung/Beauftragung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung bis zur Registrierung der Störungsbehebung.
Martin Kloppenburg, Bereichsleiter Messwesen bei der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN), definiert daher ebenfalls klare Anforderungen an ein Werkzeug zur Beobachtung von im Betrieb befindlichen iMSys:
„Wir haben mittlerweile über 2.000 iMSys verbaut und im Zuge dessen die ersten technischen Hürden übersprungen. Um möglichst effektiv auf Störungen reagieren zu können, war es uns wichtig eine Software einzusetzen, die auftretende Fehler den FNN-Haupt- bzw. Supportprozessen zuordnen und Lösungen weitgehend automatisiert anstoßen kann.“
Gemeinsame Entwicklung
Gemeinsam mit TMZ und WWN sowie der EAM Netz GmbH als drittem starken Partner hat die iceBaum GmbH, ein auf die Energiewirtschaft spezialisiertes Softwareunternehmen und Teil der HORIZONTE-Group AG, bereits frühzeitig mit der Entwicklung einer Lösung begonnen, die die zuvor genannten Kriterien zum Großteil schon erfüllt.
Das Ergebnis ist das „Mess-, Analyse- und Steuerungssystem“ oder kurz MAS-System, welches die Funktionen eines klassischen Ticketsystems mit den im Kreis dieser renommierten Partner identifizierten Anforderungen an das Monitoring eines iMSys-Rollouts verbindet. Zahlreiche Erfahrungen aus dem Einsatz im operativen Betrieb konnten bereits gesammelt und für die Weiterentwicklung des Systems genutzt werden.
Ein zentrales Dashboard
Im Zentrum der Anwendung steht ein individuell konfigurierbares Dashboard, das dem Nutzer auf einen Blick die wichtigsten Kennzahlen zum Status der verbauten iMSys sowie offener Incidents grafisch präsentiert. Incidents können im System entweder direkt eingegeben oder über verbundene Umsysteme (GWA/MDM, E-Mail etc.) empfangen werden. Dem Nutzer ist es dann möglich, diese zu kategorisieren und zu priorisieren.
Ein eingebundenes Kartentool kann die vorhanden Incidents lokalisiert anzeigen, um eventuelle regionale Fehlercluster (ausgefallener Funkmast etc.) schnell sichtbar zu machen.
Eine weitere wichtige Funktion des MAS-Systems ist die Definition von Workflows. Sie erlaubt dem Nutzer das Festlegen von automatisierten Bearbeitungsabläufen, sobald der Incident ausgewählte Kriterien erfüllt. So kann beispielsweise bestimmt werden, dass bei einem Verbindungsabbruch zwischen iMSys und GWA-System zunächst 24 Stunden auf einen Statuswechsel gewartet wird, bevor eine Nachricht an die dafür zuständige Mitarbeitergruppe generiert und versendet wird.
Robert Haastert (Leiter IT) und Thomas Beaupain (Bereichsleiter Messwesen) der EAM unterstreichen zudem die Anpassungs- und Zukunftsfähigkeit des MAS-Systems:
„Es war uns wichtig diese Lösung in der Azure-Cloud zu betreiben, um unkompliziert Daten aus anderen Programmen, die sich ebenfalls in der Cloud befinden, integrieren und zukünftig Microsoft-Services wie künstliche Intelligenz oder Big-Data Ansätze zur Reduzierung der Störquoten nutzen zu können.“
Kontakt
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zum MAS-System haben, dann schauen Sie bitte auf die Internetseite www.icebaum.com oder melden sich unter info@icebaum.com.
Der obenstehende Artikel erschien auch online bei der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) unter folgendem Link – Sie können ihn auch bequem als pdf herunterladen:
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Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Redispatch 2.0: Status Quo – Zwei Monate nach Go-Live
Aktueller Umsetzungsstand und Herausforderungen Redispatch 2.0
Fristgerecht sind die neuen Regelungen zur Behebung von Netzengpässen, auch Redispatch 2.0 genannt, am 01. Oktober 2021 in Kraft getreten. Leider ist angesichts des Umsetzungsstands der neuen Vorgaben dabei nicht von „vollständig“ oder „wie geplant“ zu sprechen. Im September 2021 hatte die BNetzA noch kurz vor dem genannten Termin mit einem Übergangsmodell versucht, auf die unzureichende Vorbereitung der Marktteilnehmer zu reagieren. Doch die Aussetzung des bilanziellen Ausgleichs durch den Netzbetreiber führte nur zu einer kleinen Verringerung des Umsetzungsdrucks. Der avisierte Funktionsumfang bleibt für viele Unternehmen bis heute leider nicht viel mehr als ein Ziel. Eine vorausschauende Netzzustandsanalyse als Basis für proaktive Maßnahmen zur Behebung von Netzengpässen und eine reibungslose Prozesskommunikation über die neu etablierte Connect+-Plattform RAIDA ist für viele Marktteilnehmer und damit auch den Gesamtmarkt noch in weiter Ferne. Der aktuelle Umsetzungsstand gleicht vielmehr einem Flickenteppich aus bisherigen Prozessen des Einspeisemanagements und einigen neuen Instrumenten wie z.B. den Erzeugungsprognosen.
Die vier kritischen Hindernisse
Die Probleme der Marktteilnehmer sind vielfältig und hängen wesentlich von der individuellen Betroffenheit (Anlagen im Netz) sowie der bestehenden Prozess- und IT-Architektur in der Netzsteuerung ab. Grundsätzlich kristallisieren sich die folgenden vier Hindernisse heraus:
- Unausgereifte IT-Lösungen der Dienstleister
- Fehlende Zeit für Umsetzung und Tests
- Geringe Stammdatenqualität sowie ein komplexer interner Schnittstellenaufbau
- Einführung neuer Marktformate und Prozesse
Vor dem Hintergrund eigener Redispatch-Projekte sowie der wachsenden Verunsicherung im Markt, hat HORIZONTE-Group (HG) schon vor dem ursprünglichen Zieltermin des Redispatch 2.0 eine nicht repräsentative Marktumfrage mit 61 Teilnehmern unterschiedlicher Funktion und Betroffenheit durchgeführt. Im Ergebnis sahen sich nur ein Drittel der Befragten in ihrem Unternehmen gut vorbereitet. Mehr als 80 % der Teilnehmer konnte bis zum 01.10.2021 die notwendigen Prozesse nicht oder nicht vollständig testen, sodass eine Verschiebung des Marktstarts ebenfalls von mehr als 80 % der Teilnehmer gewünscht wurde.
Hybrides Projektmanagement
Der zeitlich enge Umsetzungsrahmen sowie nicht ausgereifte Systemfunktionalitäten zwingen Marktteilnehmer häufig zu Workarounds, um dennoch den Anforderungen der Regulierung zu genügen. Vor dem Hintergrund sich kurzfristig ändernden Anforderungen, verzögerter Funktionsbereitstellung und Prozessfehlern hat sich in den Projekten ein Hybridmodell aus agilem und klassischem Projektmanagement sowie innovativen Lösungswegen bewährt, um neue Anforderungen schnell und adäquat umsetzen zu können. Die HG betreut mit diesen Methoden mehrere RD-Projekte, u.a. auch bei der EAM Netz GmbH und der Westfalen Weser Netz GmbH.
Einblicke in die Projekte der EAM Netz sowie der Westfalen Weser Netz
Die Potentiale eines hybriden Projektmanagements als Mix aus einem agilen und klassischen Teil lassen sich exemplarisch am Beispiel der EAM Netz aus Kassel verdeutlichen.
Eine große Herausforderung war es, die Ausfallarbeit auch ohne vollautomatisierte Systemunterstützung rechtzeitig berechnen zu können. Zur Überbrückung haben EAM Netz und HG ein Template zur manuellen Berechnung entworfen. Der fristgerechte Versand der Ausfallarbeitszeitreihe konnte so zum Marktstart eingehalten werden. Manuel Müller, Projektleiter im Projekt Redispatch 2.0 bei der EAM Netz, begrüßt das Vorgehen:
„Ich selbst bin ein Befürworter von hybridem Projektvorgehen, um die Stärken vom agilen und klassischen Ansatz zu nutzen. In einem komplexen Großprojekt, wie Redispatch 2.0, sehe ich dieses Vorgehen als essenziell an und die bisherigen Erfahrungen bestätigen dieses als zielführend.“
Am Beispiel der WWN lässt sich auch gut das Potential innovativer Lösungswege demonstrieren. Elmar Dopp, Projektleiter im Projekt Redispatch 2.0:
„Im Rahmen einer zukunftsorientierten Netzsteuerung ersetzen wir bestehende Rundsteuertechnik durch sogenannte Kleinfernwirktechnik, um eine gute Synergie zwischen Funktionalität und Kosten zu erzielen.“
Redispatch 2.0 wird die Branche weiter beschäftigen
In Summe lässt sich konstatieren, dass die Umsetzung von Redispatch 2.0 die Netzbetreiber noch bis weit in das Jahr 2022 begleiten und viele Nacharbeiten erforderlich machen wird. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch eine Chance, um technische- und netzwirtschaftliche Organisationseinheiten stärker miteinander zu verknüpfen, Prozesse intelligent zu denken und die Netzsteuerung zukunftssicher zu gestalten.
Auch die HG erkennt die großen Herausforderungen vor denen die Unternehmen stehen. Deshalb unterstützen wir insbesondere die Netzbetreiber mit fundiertem Know-how, um die vielschichtigen Anforderungen bis zum Ende des Übergangsmodells am 31.05.2022 zu bewältigen.
HG-Webinar im Januar 2022
Am 18. Januar 2022 wird die HG ein Webinar zum Thema Redispatch durchführen, auf aktuelle Herausforderungen eingehen und einen Blick in die Zukunft werfen. Hierzu laden wir Sie jetzt schon herzlichst ein. Die Anmeldung finden Sie hier.
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Was verändern FFVAV und AVBFernwärmeV?
Was müssen Versorger für Fernwärme und Fernkälte nun beachten?
Ebenfalls interessant:
Zur Überführung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht haben wir bereits umfassend in Bezug auf die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKV) berichtet. Ebenfalls auf der EU-Direktive basierend sind im Oktober die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) für alle Wärme- und Kälteversorger in Kraft getreten. Die FFVAV bringt auch wichtige Änderungen an der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) mit sich. Die etwas unerwartet am 5. Oktober in Kraft getretenen Verordnungen gelten seitdem und wirken sich auch auf bestehende Versorgungsverhältnisse aus. Was gilt es also für Versorger von zukunftsfähigen Wärmenetzen zu beachten?
Fernablesbare Messeinrichtungen (§ 3 Abs. 3 FFVAV)
Da keine Übergangsfristen vorgesehen wurden, müssen alle Messeinrichtungen für Fernwärme oder Fernkälte, die nach dem 5. Oktober 2021 installiert wurden und werden, fernablesbar sein. Für Bestandszähler gilt, dass diese bis zum 31.12.2026 auf Fernablesbarkeit umgerüstet, bzw. durch neue Zähler ersetzt werden müssen.
Wird ein Smart-Meter-Gateway benötigt?
Anders als in der HKV für Submeter wird derzeit allerdings nicht die Anbindbarkeit der fernablesbaren Messeinrichtungen an ein Smart-Meter-Gateway gefordert. Der Gesetzgeber behält sich aber vor, über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu einem späteren Zeitpunkt ggf. entsprechende Regelungen zu erlassen (siehe § 3 Abs. 4 FFVAV).
Unterjährige Verbrauchsinformationen (§ 4 Abs. 3 FFVAV)
Auch für Fernwärme und Fernkälte ist nun die Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen (UVI) gefordert. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Versorger sogar monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen für ihre fernablesbaren Geräte bereitstellen.
Weitreichende Informationspflichten und Kundenrechte (§ 5 Abs. 1 und 3 FFVAV)
Jenseits der o.g. monatlichen Verbrauchsinformation sind weitere umfangreichere Informationen mitzuteilen, wie bspw. zur energetischen Qualität der Wärmeversorgung (Gesamtenergiemix sowie damit einhergehende Treibhausgasemissionen) oder zum Benchmarking des individuellen Kundenverbrauchs (witterungsbereinigt im Vergleich zum Vorjahr sowie zu einem Durchschnittskunden).
Versorger müssen nun zudem weitreichende Informationen über ihre Fernwärmeprodukte auf ihrer Website darstellen. Dazu gehören u.a. der Primärenergiefaktor sowie die allgemeinen Versorgungsbedingungen, Preise, und Informationen über Netzverluste. Zu beachten ist auch, dass Anpassungen einer Preisänderungsklausel nun nach Ergänzung des § 24 Abvs. 4 AVBFernwärmeV nicht mehr einseitig durch eine öffentliche Bekanntgabe erfolgen darf, Kunden also explizit angesprochen werden müssen.
Insbesondere die Neuerung, dass Kunden nun auch im laufenden Vertragsverhältnis einmal im Jahre ihre Anschlussleistung anpassen dürfen, stellte Versorger vor eine weitere Herausforderung. Dabei müssen die Kunden diese Anpassung nicht begründen, wenn die Leistung um weniger als 50% reduziert wird. Und wechseln die Kunden auf erneuerbare Energien, können sie sogar die Leistung um mehr als 50% reduzieren oder das Vertragsverhältnis beenden.
Schnelles Handeln gefordert: Anforderungen an Geräte, IT-Systeme und Prozesse
Versorger sollten, falls nicht schon geschehen, sehr schnell handeln. Alle Geschäftsprozesse müssen seit Inkrafttreten umgehend umgestellt werden, da keine Umsetzungsfristen vorgesehen wurden. Während die Veröffentlichungspflichten durch Aktualisierung der Website ggf. noch unkompliziert von statten gehen können, sind die vielen weiteren Aufgaben idealerweise auf Basis eines Projektplans abzuarbeiten. Denn es gilt nicht nur Vertragsdokumente und Rechnungsmuster zu überarbeiten. Viel mehr stellen die oben genannten Aspekte auch notwendige Änderungen an den Geräteeinkauf (nur noch kompatible, fernablesbare Messgeräte), IT-Systeme (es wird eine moderne, digitale Zählerfernauslesung inkl. Anbindung an das Abrechnungssystem benötigt) sowie Prozesse dar (Stammdaten-, Einbau- und Wechselprozesse sind ggf. auf neuen Stand zu bringen).
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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