Technische Studie Metering der HORIZONTE-Group

Die neue Metering-Studie der HORIZONTE-Group analysiert die Haupt-Aufwandstreiber der grundzuständigen Messstellenbetreiber.


Die Metering-Studie ist eine unabhängige Untersuchung, welche von einem breiten Verbund an grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) durch ihr spezifisches Expertenwissen unterstützt wird. Detaillierte Recherchen und ausführliche Interviews in Kombination mit dem umfassenden Fachwissen der gesamten HORIZONTE-Group führen zu spannenden Einblicken, um relevante Faktoren zu identifizieren und entsprechend zu dokumentieren.

Mit klarem Fokus soll der Einzelaspekt des Smart Metering und die damit verbundene Technologie rund um das intelligente Messsystem dargestellt werden.

 

Ziele der Studie

Basierend auf den Grundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist eine zunehmende Komplexität des Messstellenbetriebs zu beobachten. Gepaart mit der hohen regulatorischen Änderungsgeschwindigkeit der letzten Jahre ergeben sich für gMSB hieraus enorme Herausforderungen. Zudem spielen der aktuelle Fachkräftemangel und die bestehenden technischen Hürden eine zunehmende Rolle. Abgerundet werden die Untersuchungserkenntnisse durch Einblicke in den „teilwettbewerblichen“ Markt, welcher die verzerrte Marktsituation mit Preisobergrenzen für gMSBs und einer freien Auswahl der Kunden durch wMSBs beschreibt.

Ein weiterer wichtiger Faktor für gMSB ist auch der Wechsel des Rolloutprinzips im kommenden Jahr. Durch die Einführung des Einbaus auf Kundenwunsch gem. §34 Abs.2.1 MsbG wird die Ausstattung der für die Energiewende relevanten Erzeugungsanlagen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit intelligenten Messsystemen im Zuge eines geplanten und kaufmännisch-logistisch optimierten Rollouts hinten angestellt.

 

Fokus der Studie: Die 5 Herausforderungen des gMSB

Die Studie untersucht die folgenden fünf wesentlichen Herausforderungen der gMSB:

  • Regulatorik
  • Ressourcenverfügbarkeit
  • Technische Restriktionen
  • Teilwettbewerblicher Markt
  • Komplexität

Was bedeuten diese Aufwandstreiber jedoch konkret für den gMSB?

Herausforderung 1: Regulatorik
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und den daraus abgeleiteten Änderungen des MsbG entstehen neue Anforderungen an die Messstellenbetreiber. Neben der Bündelung und Splittung der Preisobergrenze (POG) und damit verbundenen erheblichen Veränderungen in den Abrechnungsprozessen, müssen die in §34.2 MsbG definierten „Verpflichtenden Zusatzleistungen“ durch den gMSB technisch und organisatorisch umgesetzt, gegenüber ihren Kunden abgewickelt und abrechenbar sein. Dies verursacht erhebliche Umsetzungs- und Betriebsaufwände auf Seiten der gMSBs – ohne dass heute schon bekannt wäre, wie stark diese Leistungen zu zusätzlichen Umsätzen führen bzw. ab wann Kunden diese Leistungen in nennenswertem Umfang anfragen werden.

Herausforderung 2: Ressourcenverfügbarkeit
Die Metering-Studie analysiert die Ressourcenverfügbarkeit aus verschiedenen Winkeln und die damit verbundenen Störfaktoren für den Erfolg des Rollouts. Hierbei wird in drei Kategorien unterschieden:

  • Montagekapazität: Zur Erfüllung der Rolloutquoten ist eine deutliche Erweiterung der vorhandenen Kapazität nötig und damit einhergehend sind stetig steigende Anforderungen an die Fach- und Sozialkompetenz des eingesetzten Personals zu verzeichnen. Als Beispiel ist hier das Fachwissen zum Aufbau einer Kommunikationsstrecke zu nennen.
  • IT- und Entwicklungskapazitäten: Durch steigende und komplexe Anforderungen, wie zum Beispiel die Anforderungen an die IT-Sicherheit, wird eine große Anzahl an Entwicklern benötigt.
  • Materialverfügbarkeit: Weltpolitische Ereignisse führen immer wieder zu Lieferengpässen im Hinblick auf wichtige Komponenten.

Herausforderung 3: Technische Restriktionen
Die durch die hohen gesetzlichen Anforderungen sowie die Maßgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesnetzagentur (BNetzA) und weiterer Normengeber, wie dem Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), definierten Anforderungen an die Ausstattung und den Betrieb intelligenter Messsysteme (iMSys) sind sehr kleinteilig und setzen dabei höchste Standards. Um diese hohen Ansprüche justiziabel erfüllen zu können, müssen hoch spezialisierte Hard- und Softwarelösungen sowie eine äußerst komplexe Prozesslandschaft etabliert und betrieben werden. Da dieser Ansatz ausschließlich in Deutschland Anwendung findet, ist der Markt für diese Lösungen beschränkt. Somit sind auch der Wettbewerb und die Innovationskraft aufgrund der geringen Zahl an Herstellern und Dienstleistern begrenzt. Betrachtet man die Prozesskette vom Feld bis in die Cloud und die dahinterliegenden Prozesse, können dabei jedoch in jedem Schritt individuelle Unzulänglichkeiten identifiziert werden.

Herausforderung 4: Teilwettbewerblicher Markt
Der teilwettbewerbliche Markt ist in zwei Kategorien unterteilt. Hierbei wird unterschieden in wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) und grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Während der wMSB, wie der Name bereits impliziert, wettbewerblich agiert und somit flexibel sein kann, muss der gMSB hohe regulatorische Anforderungen erfüllen. Der gMSB mit den Pflichten eines Infrastrukturverantwortlichen unterliegt einer Preisbeschränkung durch die POG und muss diskriminierungsfrei alle Messstellen, auch technisch komplexe oder kommunikationstechnisch schwer anzubindende, ausstatten. wMSB im Gegensatz können ihre Kunden auswählen, Preise frei festlegen und bestimmte Vertragslaufzeiten fixieren. Damit besteht für den gMSB das Risiko, dass durch wMSB „Low Hanging Fruits“ herausgepickt werden und damit hohe POG verloren gehen.

Herausforderung 5: Komplexität
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber müssen aufgrund der steigenden Komplexität im Spannungsfeld zwischen Infrastrukturverantwortung, wirtschaftlichem Betrieb, sich konstant weiterentwickelnden Rahmenbedingungen und den daraus bedingten technischen, organisatorischen und kaufmännischen Änderungen in einer auf höchste Versorgungsqualität fokussierten Organisation, einmalige Systemlandschaft betreiben. Die oben beschriebenen Faktoren sind dabei nicht disjunkt zu betrachten, sondern in einem sich gegenseitig beeinflussenden Netz zu verstehen.

 

Ihr Kontakt bei Fragen oder Interesse

Jochen Buchloh & Dr. Tobias Linnenberg:  metering-studie@horizonte.group

Sprechen Sie uns gerne an!

 

Autoren: Dr. Tobias Linnenberg & Yigit Dogan

 

 


Die HORIZONTE-Group auf der E-world 2024 – Wir machen Energiewende

Wir blicken zurück auf die E-world 2024, auf der die HORIZONTE-Group erstmals mit ihrem eigenen Stand und allen fünf Geschäftsfeldern vertreten war!


Die E-world energy & water 2024 in Essen ist nun schon zwei Monate Geschichte und doch sind wir weiterhin sprachlos über das zahlreiche Interesse an den Produkten der HORIZONTE-Group: Nicht nur die Messe selbst hat einen Aussteller- und Besucherrekord zu verzeichnen, auch wir haben erstmals am eigenen Stand mehrere hundert Gespräche mit alten und neuen Kontakten führen dürfen.

 

Wir sagen Danke!

Über den Besuch unserer Kunden, Partner und vieler neuer Gesichter auf unserem Messestand und das persönliche Gespräch haben wir uns sehr gefreut. Aus unserer Sicht war die Messe ein voller Erfolg – mit einer Menge fachlicher Impulse, konstruktiven Gesprächen und viel Spaß.

 

Vielfältige Themen

Von Wärmewende bis KI, von Zählermontage bis Ladesäuleninfrastruktur, von Wein bis Käse…und viele weitere Themen beschäftigen aktuell die Branche. Eine Priorisierung der wesentlichen nächsten Schritte fällt dabei oft schwer und wurde intensiv diskutiert.

Neue regulatorische Anforderungen: Smarte Infrastruktur & Realisierung von §14a EnWG

Das intelligente Messsystem wird in Verbindung mit dem CLS-Management das Herzstück der Digitalisierung der Energiewende bilden und Grundlage für die relevanten Smart-Grid-Anwendungen der Zukunft sein. Während bei EEG / KWK lediglich die infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für das Steuern über intelligente Messsysteme gelegt werden (Wahlrecht dem VNB aber offen bleibt), ist bei §14a EnWG die Steuerung über iMSys verbindlich. Ein Teil der Verpflichtungen gilt bereits seit 01.01.2024 und setzt VNBs und MSBs unter Umsetzungsdruck in zahlreichen Geschäftsmodellen.

Neue Geschäftsmodelle mittels Digitalisierung: Data Driven EVU & KI

Die Regulatorik erfordert auch die Digitalisierung von Prozessen, wie dem Netzanschlussprozess. Doch auch die Realisierung neuer Geschäftsfelder hängt eng mit Digitalisierung und Automatisierung zusammen. Dabei hindert oftmals ein mangelnder Überblick über die gesamte Prozesslandschaft, eine mangelnde Ausrichtung der Workflows auf energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen und Prozesse sowie Schwierigkeiten bei der strukturierten und übersichtlichen Abbildung von energiewirtschaftlichen Stammdaten, Themen, die mit einer strukturierten und automatisierten Prozess- und Datenanalyse angegangen werden können.

Ertüchtigung der Systemlandschaft: Digitale Plattformen

IT-strategische Fragestellungen rücken weiter in den Fokus und gehen teilweise in die heiße Phase – Nachfolge SAP IS-U? Cloud oder onPremise? Mandantentrennung? Nur ein paar Fragen, auf die es Antworten benötigt. Die Applikationslandschaft der Energieversorger ist dabei oftmals historisch gewachsen und stark komplex in der Fülle an eingesetzten Systemen und Schnittstellen. Die Optimierung der Applikationslandschaft in Einklang zwischen IT und Fachbereich sowie dem Tagesgeschäft ist praxisnah zu lösen.

Nachhaltigkeit als Erfolgskriterium für das gesamte Unternehmen

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive kurz CSRD entsteht nicht nur eine neue Berichtspflicht für die meisten Energieversorger im Rahmen des Jahresabschlusses. Vielmehr wird das Thema Nachhaltigkeit zukünftig auch für die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen, die Reputation am Markt und alle Unternehmensprozesse bis hin zum Einkauf von wesentlicher Bedeutung sein. Mit Wirksamkeit der Standards seit Q3 2023 beginnt der für Unternehmen kritische Zeithorizont der Umsetzung.

 

E-world 2025

Für all diese Diskussionsthemen konnten wir mit den HG-Experten konstruktive und pragmatische Lösungen aufzeigen. Die Zeit auf der E-world hat dabei leider nicht gereicht, um alle Themen abschließend aufzugreifen. Wir freuen uns daher, dass wir den gemeinsamen Austausch auch im Nachgang der Messe mit vielen alten aber auch neuen Kontakten erfolgreich weiterführen.

Wir blicken zudem auch schon weiter nach vorne und freuen uns bereits jetzt mitteilen zu können, dass wir auch auf der E-world 2025 vom 11. bis 13. Februar wieder dabei sein werden!

 

Impressionen

 

Autor: Andreas Pöhner

 


Die EAM & die HORIZONTE-Group Technik nehmen PV-Anlage in Baunatal in Betrieb

Die EAM baut regionale Partnerschaften aus und hat auf ihrem Campus in Baunatal zusammen mit der HORIZONTE-Group Technik GmbH eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen.


Sonnenstrom für die Region

BAUNATAL. Startschuss für den Ausbau und die Intensivierung regionaler Partnerschaften: Die EAM Natur Energie GmbH hat in enger Kooperation mit der Löhner Firma HORIZONTE-Group Technik GmbH auf dem Dach des EAM-Ausbildungscampus in Baunatal (Landkreis Kassel) eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Die PV-Anlage verfügt über eine Spitzenleistung von 83 Kilowatt Peak und wird jedes Jahr rund 72.000 Kilowattstunden umweltfreundlichen Sonnenstrom erzeugen. Dafür wurden in den vergangenen Wochen auf einer Dachfläche von 380 Quadratmetern 195 PV-Module installiert.

 

Wichtiger Beitrag zur regionalen Energiewende

„Die Anlage leistet einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung der regionalen Energiewende“, erklärte Sven Nuhn, Geschäftsführer der EAM Natur Energie. „Verglichen mit herkömmlichen Energieträgern wird die neue Photovoltaikanlage den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids jedes Jahr um etwa 33.700 Tonnen verringern und passt daher hervorragend zur strategischen Ausrichtung der EAM hinsichtlich einer konsequent nachhaltigen Energieerzeugung in der Region.“ In den kommenden Monaten wird der kommunale Energieversorger gemeinsam mit der HORIZONTE-Group Technik GmbH weitere eigene Liegenschaften mit PV-Dachanlagen ausstatten. Bashkim Malushaj, Verwaltungsrat der HORIZONTE-Group AG, freute sich über die erfolgreiche Ausweitung der Kooperation mit der EAM: „Die Zusammenarbeit hat wieder hervorragend funktioniert und ist von einer vertrauensvollen Partnerschaft geprägt.“ Auch Marko Dreskrüger lobte die erfolgreiche Kooperation: „Wir freuen uns auf zahlreiche weitere Projekte mit der EAM zum Gelingen der Energiewende“, erklärt der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft HORIZONTE-Group Technik GmbH.

 


Von links nach rechts: Bashkim Malushaj (Verwaltungsrat HORIZONTE-Group AG) &
Sven Nuhn (Geschäftsführer EAM Natur Energie GmbH)
© EAM Natur Energie GmbH

 

Autorin: Julia Eberharter

 


Die HORIZONTE-Group Technik ist zentraler Partner in einem EU geförderten Projekt

Die HORIZONTE-Group Technik GmbH ist zentraler Partner in einem EU geförderten Projekt zur Flexibilisierung und Energieoptimierung von Quartieren.


Die Region Ostwestfalen-Lippe startet mit Unterstützung der Landesregierung und der EU ein Projekt zur Flexibilisierung und Energieoptimierung von Quartieren. Unter der aktiven Beteiligung von vielen regionalen Partnern wurde ein Vorhaben konzipiert, um Klimaschutz, Energiesicherheit und Wirtschaftlichkeit durch die ausgeklügelte technische Vernetzung aller energierelevanten Einflussgrößen eines Quartiers zu verbinden.

Das Projekt FlexLabQuartier hat ein Gesamtvolumen von 2,8 Mio. Euro. Im Rahmen des Aufrufs „Regio.NRW – Transformation“ des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 konnte das Vorhaben den Begutachtungsausschuss überzeugen.

Die sieben regionalen Projekt-Partner (Hochschule Bielefeld, Energie Impuls OWL e.V., Universität Paderborn, HORIZONTE-Group Technik GmbH, Westfalen Weser Netz GmbH, Westaflex GmbH und Stadtwerk Verl) haben sich zusammengeschlossen, um das energieoptimierte und klimaneutrale Quartier modellhaft in drei Reallaboren in Borchen, Bielefeld und Verl umzusetzen und Planungswerkzeuge für die Zukunft zu entwickeln. Der HORIZONTE-Group Technik GmbH wird dabei die Aufgabe zuteil, diverse Geschäftsmodelle für den Einsatz von energetischen Flexibilitäten zu erarbeiten und an den Markt zu stellen.

Nicht der Gedanke der Energieautarkie wird hier verfolgt, sondern vielmehr ist hier die intelligente Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität der Schlüssel, um eine optimale Rolle in einem Gesamtenergiesystem zu übernehmen und durch flexibles Reagieren die Resilienz der Energieversorgung zu erhöhen. Dabei werden neben den technischen Herausforderungen alle Akteure eines Quartiers mit ihren unterschiedlichen Interessen zusammengebracht und Interessenkonflikte abgebaut.

 

 

Autorin: Julia Eberharter

 


CSRS - Corporate Sustainability Reporting Specialist

Die Pflicht zur Nachhaltigkeistberichterstattung rückt näher...


…und wir reagieren mit einer weiteren Zertifizierung zum Thema CSRD und ESG-Reporting in unserem Team!

Unser Kollege Maximilian Schulz aus der Business Unit “ESG & Plattformstrategien” hat im März den mittlerweile an einer Hochschule akkreditierten Lehrgang “CSRS – Corporate Sustainability Reporting Specialist” erfolgreich absolviert und ist nun offiziell zertifiziert! Dieser Lehrgang wird in Kooperation des ACCOVALIST Instituts & der Wirtschafts-Treuhand angeboten und zielt darauf ab, den Teilnehmern mit einem strukturierten Programm ein fundiertes Fachwissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung rund um die Themen CSRD, ESRS, ESEF und EU-Taxonomie zu vermitteln.

Der Lehrgang selbst bestand aus 2 Teilen, die sich über knapp 2,5 Monate erstreckten. Kurz vor Jahresende 2023 begann für Maximilian die Lehrbriefphase, in der er im Selbststudium 10 Lehrbriefe sowie Begleitmaterialen durchgearbeitet hat. Die Lehrbriefphase wurde mit einer Präsenzwoche abgerundet, in der die Inhalte aus den Lehrbriefen praxisnah und in großer Runde (25 Teilnehmer aus unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen) diskutiert und aufbereitet wurden.

Zum Abschluss stand eine 180-minütige Klausur auf dem Programm, in der das gesammelte Wissen in 180 Fragen abgeprüft wurde – mit gutem Ergebnis für Maximilian. Er darf sich nun offiziell Corporate Sustainability Reporting Specialist” nennen!

Sind auch Sie gerade dabei, ihr Know-How in Sachen ESG, CSRD und Nachhaltigkeitsreporting weiterzuentwickeln? Eine proaktive und transparente Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und Ihre Wettbewerbsposition. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise auf diesem Weg. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens! 

 


Fernwärmepreisformeln in der Wärmewende

Die Integration erneuerbarer Energien verdrängt fossile Brennstoffe in der Wärmeversorgung. Gleichzeitig fordert die Politik mehr Transparenz bei der Gestaltung von Fernwärmepreisen. Wie können Wärmepreisformeln in der Zukunft gestaltet werden, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?


Suche nach der Preisformel der Zukunft

In der jüngsten Vergangenheit wurde die natürliche Monopolstellung der Fernwärmenetzbetreiber, hohe Preisunterschiede und die gefühlte Intransparenz bei der Fernwärmepreisbildung in den Medien kritisiert. Fernwärmenetzbetreiber haben jedoch im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärmenetze aktuell andere Probleme hinsichtlich der dem Fernwärmepreis zugrunde liegenden Preisformeln.

Während in der Vergangenheit häufig Erdgas den Hauptbestandteil der Fernwärmeerzeugung gebildet hat, werden in Folge der Dekarbonisierung multivalente Anlagenparks die Norm sein. Somit muss die Preisformel der Zukunft neben den Kosten für Erdgas auch Strom für Wärmepumpen, Biomasse, Abwärme und vieles mehr im Kostenelement abbilden. Da Preisformeln langfristig gebildet werden, besteht die Herausforderung darin, die wirklichen Einsatzmengen in der Wärmeerzeugung zu prognostizieren und die schrittweise Dekarbonisierung der Netze möglichst detailgetreu darzustellen.

Neben dem einheitlichen Arbeitspreis muss ein separater Emissionspreis ausgewiesen werden. Dieser gibt die Kosten für den Ausstoß von CO2-Emissionen in der Wärmeerzeugung an die Endkunden weiter und kann über verschiedene Berechnungsmethoden ermittelt werden. Zum Jahr 2024 erhöhte die Bundesregierung den CO2-Preis auf 45 €/t, was eine Mehrbelastung von etwa 0,816 Ct/kWh beim Erdgas bedeutet. In den nächsten beiden Jahren wird der CO2-Preis auf 55-65 €/t steigen, bevor die staatliche Deckelung ab dem Jahr 2027 wegfällt und der CO2-Preis am freien Markt bestimmt wird. Es gibt eine Vielzahl von Prognosen, wohin sich der CO2-Preis dann entwickeln wird. Im Jahr 2045 wird mit einem CO2-Preis in Höhe von etwa 400-600 €/t gerechnet, was eine Mehrbelastung auf eine kWh Erdgas in Höhe von etwa 7-9 Cent bedeutet. Fernwärmeversorger müssen sich so positionieren, dass sie die Endkunden von dieser Mehrbelastung schützen können.

Eine andere Fragestellung ist, ob ein Fernwärmepreis mit einer Preisformel über alle Fernwärmenetze und Contracting-Anlagen solidarisiert wird oder für jedes Netz bzw. jede Anlage separat berechnet wird. Jedes Netz weist verschiedene Voraussetzungen für die Integration von erneuerbaren Energien auf. Sollten alle Kunden eines Fernwärmenetzbetreibers einen übergreifenden Fernwärmepreis bezahlen oder aber Kunden in günstig gelegen Orten davon profitieren und einen geringeren Fernwärmepreis bezahlen?

Zudem haben viele Versorger noch immer kein Marktelement in den Wärmepreisformeln untergebracht und nutzen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unwirksame Fernwärmeverträge. Hintergrund: Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen müssen sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen („Kostenelement“) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt („Marktelement“) angemessen berücksichtigen (vgl. § 24 Absatz 4 AVBFernwärmeV). So soll eine kosten- und marktorientierte Preisbemessung gewährleistet werden.

 

Fernwärmepreistransparenz – Vergleichsplattform für Fernwärmepreise kommt im April 2024

Verbraucher*innen sollen bald bundesweit die Preise für Fernwärme vergleichen können. Ab April wird ein Portal eingeführt, auf dem etwa 150 Fernwärmeunternehmen gelistet sein sollen, wie Kerstin Andreae, die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), mitteilte. Neben dem BDEW beteiligen sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme an der Vergleichsplattform. Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen und schwer nachvollziehbaren Preise für Fernwärme, gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik, auf die die Anbieter nun reagieren. Auf der neuen Plattform sollen die Preise daher in standardisierter Form veröffentlicht werden, um sie besser vergleichbar zu machen.

 

Indexrevision der Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte

Die Entwicklung der Fernwärmepreise hängt von den genutzten Indizes ab, welche u.a. die Preisentwicklung von verschiedenen Gütern, Rohstoffen, aber auch Wärme am Markt abbilden. Diese werden von Institutionen, wie z.B. dem Statistischen Bundesamt in festgelegten Abständen veröffentlicht.

Am 8. März 2024 wurde die überarbeitete Version des Erzeugerpreisindex (Genesis-Tabellencode: 61241) durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Dadurch werden wichtige Indizes angepasst, die oft von Fernwärmeversorgern in Preisgleitformeln genutzt werden. Zu diesen gehören hauptsächlich Erdgasindizes und der Investitionsgüterindex. Daher sollten betroffene Versorger nach der Indexüberarbeitung ihre Fernwärmeverträge und Preisblätter entsprechend anpassen.

Das Statistische Bundesamt überarbeitet den Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Genesis-Tabellencode: 61241) alle fünf Jahre turnusmäßig. Die letzte Umstellung erfolgte auf das Basisjahr 2015=100. Aufgrund einer EU-Verordnung wird nun jedoch auf das Jahr 2021=100 statt 2020=100 umgestellt. Das bedeutet konkret, dass der Durchschnittswert des Jahres 2021 auf 100 festgelegt wird. Zudem wird eine Neugewichtung der Warenkörbe durchgeführt, um die Marktzusammensetzung des Basisjahres 2021=100 widerzuspiegeln. Basierend darauf berechnet das Statistische Bundesamt jeden Monat aktualisierte Indexwerte für die kommenden Jahre. Die alten Indexwerte auf Basis des Jahres 2015=100, die zwischen dem neuen Basisjahr 2021=100 und dem Veröffentlichungsdatum der neuen Werte am 8. März 2024 veröffentlicht wurden, werden ersetzt und verlieren ihre Gültigkeit. Werte vor 2021 werden nicht anhand des aktualisierten Wägungsschemas neu berechnet, sondern lediglich auf das neue Basisjahr umgerechnet.

Durch die Aktualisierung der alten Indexwerte müssen möglicherweise die in den Preisgleitformeln verwendeten Basiswerte der Indizes in den Preisbedingungen oder Verträgen geändert werden. In der Vergangenheit gab es bei Umstellungen gelegentlich Probleme, da alte Werte (insbesondere vor 2021) erst nachträglich neu veröffentlicht wurden. Abhängig vom Index und dem Basiszeitraum, auf den Bezug genommen wird, können unterjährige Preisanpassungen problematisch sein, da die Indexwerte für den Basiszeitraum noch nicht bekannt sind. Darüber hinaus können unter Umständen einzelne Indizes (insbesondere „tiefe“ Indizes wie 9-Steller) aufgrund der Aktualisierung des Wägungsschemas ersatzlos gestrichen werden. Versorger, die einen solchen Index in ihren Preisbedingungen verwenden, müssen daher notwendigerweise auf einen anderen Index umsteigen. Der Spielraum für solche Änderungen ist individuell und hängt von der genauen Vertragsgestaltung ab, die rechtlich geprüft werden muss.

 

Autor: Julian Hackert