Gasnetz-Transformation: Wie kommt der Wasserstoff von der Produktion zum Verbraucher?

Wie kommt der Wasserstoff von der Produktion zum Verbraucher?


Kann Wasserstoff als alternativer Energieträger zu Erdgas eingesetzt werden? 
Kann Wasserstoff als alternativer Energieträger zu Erdgas eingesetzt werden? Kann das Erdgasnetz für den Wasserstofftransport genutzt werden? Unser HG-Experte Carlo Weckelmann erörtert diese Fragestellungen für die ZfK.



Veranstaltungshinweis

  • Über dieses Thema der Transformation der Erdgasnetze wird unser Consultant Carlo Weckelmann am Donnerstag, den 30.04.2023, beim 3. Branchentag Wasserstoff in Gelsenkirchen – wo unter anderem auch die Westnetz GmbH und OGE vertreten sind – einen Impulsvortrag halten.


Kompensation unserer CO2-Emissionen

1,1 Grad


Die HG kompensiert Emissionen

Nach aktuellem IPCC-Synthesereport „Climate Change 2023“ (Veröffentlicht am 20. März) ist das die bereits heute festgestellte Erwärmung der durchschnittlichen Erdtemperatur. Soll das, im Rahmen der 21- UN-Klimakonferenz in Paris 2015 unterzeichnete, 1,5 Grad Ziel noch eingehalten werden, müssen die bisherigen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels massiv erweitert werden. Falls nicht, wird die 1,5 Grad Marke nach IPCC bereits in den 2030er Jahren überschritten. Um die Erderwärmung überhaupt noch auf 1,5 Grad begrenzen zu können, sei bis 2023 die sektorübergreifende Halbierung der globalen Treibhausgasemissionen notwendig. Ein Bick auf den Rückgang der weltweiten Treibhausgasemissionen als Folge der globalen COVID-19-Pandemie, um schätzungswiese 4-7 %, zeigt vor welch großen Herausforderungen wir in den kommenden Jahren also stehen.

Der Klimawandel, lange sowohl geografisch als auch zeitlich weit weg gedacht, ist dabei längst auch in Deutschland und Europa angekommen. Ausgetrocknete Wälder und Wiesen, stetig neue sommerliche Rekordtemperaturen, ausgetrocknete Flussbetten und grüne Skipisten sind dabei nur die offensichtlichsten Merkmale. Allerdings verdeutlicht der IPCC-Bericht auch, dass durch den Klimawandel die fragilsten Ökosysteme und Menschen am stärksten betroffen sind. Also diejenigen, die den geringsten Beitrag zur globalen Erwärmung geleistet haben.

In den massiven technischen, finanziellen und vor allem auch gesellschaftlichen Herausforderungen, welche die Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen bedeuten, stecken allerdings auch jede Menge Chancen. Der Wandel hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft, führt auch zu einer Reduzierung der schädlichen Einflüsse auf Mensch und Natur sowie einem Ankurbeln von Wirtschaftszweigen.

Als HORIZONTE-Group haben wir uns dazu entschieden einen eigenen Beitrag zu Eindämmung des Klimawandels zu leisten. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 haben wir damit begonnen, die durch unsere Tätigkeiten anfallenden Treibhausgasemissionen zu erfassen und diese zu kompensieren.

Dabei haben wir uns für eine Erfassung unserer Emissionen nach Greenhouse Gas Protocol entschieden, welches eine Unterteilung von Emissionen in drei Scopes vorsieht. Dieser Ansatz ermöglicht es, die sowohl direkt als auch indirekt durch unsere Tätigkeiten erzeugten Emissionen zu erfassen und geltend zu machen.

In den kommenden Jahren werden die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels, auch bisher erfolgreiche Geschäftsmodelle, so stark wie noch nie auf den Prüfstand stellen. Als HORIZONTE-Group unterstützen wir daher gerne bei der Erfassung und Auswertung von Emissionen sowie der Entwicklung einer eigenen Nachhaltigkeits- bzw. Emissionsstrategie.

Darstellung des Scope-Ansatz des Greenhouse Gas Protocol

Autor: Nikola Lißner


Salinenhof in Bad Nauheim erhält intelligente Ladeinfrastruktur

HGT und Stadtwerke Bad Nauheim etablieren Lademanagementsystem


Bad Nauheim. Um dem steigenden Bedarf an Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge gerecht zu werden, bieten die Stadtwerke Bad Nauheim mit Ihrem Kooperationspartner HORIZONTE-Group Technik GmbH intelligente Ladelösungen an. Am Salinenhof in Bad Nauheim hat der kommunale Versorger jetzt ein System realisiert, das alle 74 Parkplätze der privaten Tiefgarage mit Ladepunkten versorgen kann. Es nutzt die in der Anlage verfügbaren Strommengen dynamisch und intelligent und stellt so sicher, dass das Stromnetz zu keinem Zeitpunkt überlastet wird. Der Salinenhof Am Goldstein 3 ist eine Wohnanlage mit insgesamt 35 Wohneinheiten. In der zugehörigen Tiefgarage sind bereits 15 Wallboxen der Stadtwerke in Betrieb, weitere können nun folgen.

Ausbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden gesetzlich vorgegeben

Die E-Mobilität ist auf Überholspur: Aus den bislang rund einer Million vollelektrischer PKW sollen bis 2030 15 Millionen werden. Die Bundesregierung fördert Elektromobilität und treibt gleichzeitig den Ausbau der Ladeinfrastruktur gesetzlich voran. So regelt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) von 2020, dass Inhaberinnen und Inhaber von Wohn- und Firmengebäude die zugehörigen Stellplätze mit Ladepunkten ausstatten müssen. Das Gesetz nimmt Eigentümerinnen und Eigentümer in die Pflicht, bei Neubau oder Renovierung seine Vorgaben je nach Gebäudeart Anzahl der Stellplätze entsprechend umzusetzen. Denn insbesondere Wohn- und Firmenkomplexe mit einer größeren Anzahl zugehöriger E-Fahrzeuge brauchen intelligente Lösungen für die Ladeinfrastruktur, da aufgrund des steigenden Bedarfs vorhandene Netzanschlüsse an ihre Grenzen kommen können.

Gleichzeitig viele Fahrzeuge laden

„Die volldynamische und intelligente Steuerung des Last- und Lademanagementsystems am Salinenhof ermöglicht es, dass alle Inhaberinnen und Inhaber eines Parkplatzes einen eigenen Stromanschluss für ihr E-Fahrzeug bekommen können, ohne dass die Höchstmenge an Strom, die dem Gebäude maximal zur Verfügung steht, überschritten wird. Mit individuell arbeitenden Punkten wäre dies nicht möglich“, erklärt Christian Reitz, stellvertretender Vertriebsleiter der Stadtwerke Bad Nauheim. Ausführender Dienstleister ist die Horizonte-Group Technik GmbH aus Löhne. Julia Eberharter, Projektleiterin bei der Horizonte-Group, erläutert: „Das System berücksichtigt zu jedem Zeitpunkt die aktuelle Gebäudelast und erkennt, wie viel Strom gerade zur Verfügung steht. Damit nutzt es die vorhandenen Hausanschlüsse optimal aus, ohne diese zu überlasten.“

Kosten sparen und flexibel teilnehmen

Auch auf der Kostenseite punktet das System: „Die Wohngemeinschaft teilt sich die Kosten für die Vorinstallation der Anlage. Das rechnet sich für die einzelnen Parteien“, erklären Julia Eberharter und Vincent Launer von der Immobilienverwaltung Kirchmann. 15 Wallboxen sind bereits in Betrieb, weitere folgen: „Zukünftige Ladepunkte können schnell und unkompliziert installiert werden; wir haben bereits entsprechende Wandverteilungen zwischen den Stellplätzen vorbereitet“, führt Christian Reiz aus. Individuelle Chipkarten je Ladepunkt schützen vor unberechtigtem Zugriff. Das kabelgebundene System ist optimal vor Störungen und Hacker-Angriffen geschützt.


Jannik Ruppel, Servicetechniker der Stadtwerke Bad Nauheim, vor der Schaltzentrale des Ladeinfrastruktursystems in der Tiefgarage Salinenhof (Bild: Stadtwerke Bad Nauheim, Archivbild; Abdruck frei)

 

 

 

 

 

 

Julia Eberharter von der HORIZONTE-Group Technik, Christian Reitz von den Stadtwerken Bad Nauheim und Vincent Launer von der Kirchmann Gruppe (Immobilienverwalter am Salinenhof in Bad Nauheim) vor einer Wallbox in der Tiefgarage Salinenhof (Bild: Stadtwerke Bad Nauheim, Archivbild; Abdruck frei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Lesen Sie hier weitere Beiträge der HORIZONTE-Group Technik


HG und AURORA machen Führungsaktivierung

Mitte März haben unsere HG-Experten Peter Busch und Dogukan Arman gemeinsam mit AURORA TURKEY einen erfolgreichen Workshop zum Thema Aktivierung der Führungskräfte durchgeführt. Es war inspirierend, so viele engagierte Führungskräfte aus verschiedenen Bereichen zusammenzubringen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Führungspotenziale und -fähigkeiten weiter auszubauen und zu aktivieren. Wir sind uns sicher, dass wir alle von diesem Workshop profitiert haben und wir freuen uns darauf, unsere Zusammenarbeit in Zukunft fortzusetzen. Vielen Dank an alle Teilnehmer*innen und an die großartige Organisation von AURORA Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG!

Geçtiğimiz hafta AURORA TURKEY ile birlikte #LiderAktivasyonu konulu başarılı bir atölye çalışması düzenledik. Farklı departmanlardan birçok özverili lideri bir araya getirmek ve liderlik potansiyellerini ve becerilerini geliştirme ve aktive etme imkanı sağlamak ilham vericiydi.
Bu çalışmadan hepimizin faydalandığına eminiz ve gelecekte tekrar birlikte çalışmak veya görüşmek için sabırsızlanıyoruz. Tüm katılımcılara ve AURORA Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG ‘nin harika organizasyonuna çok teşekkür ediyoruz!

 

 

  • Lesen Sie hier unsere ZfK-Beitragsreihe “Führungsaktivierung” für die Energiewende


Aktuelles zur Energiepreisbremse

Änderung der Energiepreisbremsen betrifft Unternehmen mit einer Entlastungssumme von mehr als 2 Millionen Euro


Am 16. März 2023 hat der Bundestag der Verordnung „zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen” zugestimmt. Die Änderungen betreffen Unternehmen mit einer Entlastungssumme von mehr als 2 Millionen Euro. Mit der Differenzbetragsanpassungsverordnung soll ein Anreiz zum Wechsel des Anbieters erhalten bleiben. Die Änderung wurde von der EU-Kommission verlangt. Die Begrenzung des Differenzbetrages soll auf aktuelle Marktentwicklungen Rücksicht nehmen. Eine erste Überprüfung der Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages erfolgt deshalb spätestens zum 15. Juni 2023. Die Höhe des maximalen Differenzbetrages (Arbeitspreis minus Referenzpreis) beträgt für Erdgas/Wärme 8 Ct/kWh und für Strom 24 Ct/kWh. Die Verordnung wird ab dem 1. Mai 2023 gelten.

Beispielberechnungen zum Differenzbetrags finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Link

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 31.03.2023 die Selbsterklärung zur Energiepreisbremse bei ihrem Energieversorger einreichen müssen!

Die FAQs zur Strompreisbremse, Erdgas-Wärme-Preisbremse und Selbsterklärung werden kontinuierlich aktualisiert.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.

 


Konzessionsabgaben Strom und Erdgas

Durch Unterschreitung des Grenzpreises können Sondervertragskunden die Konzessionsabgaben zurückfordern.


Der Grenzpreis wird als Durchschnittserlös der Energieversorgungsunternehmen in Deutschland aus Strom- bzw. Erdgaslieferungen an Sondervertragskunden (ohne Mehrwertsteuer und ohne Steuererstattungen nach StromStG / EnergieStG) definiert. Er dient als gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe.

Die Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden dürfen nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Grenzpreis liegt. Bei Gas gilt außerdem, dass Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden dürfen, die pro Jahr und Abnahmefall 5 Millionen kWh übersteigen.

Für das Jahr 2022 wird dafür der Grenzpreis 2020 betrachtet.

  • Grenzpreis Strom 2020: 15,15 ct/kWh (netto)
  • Grenzpreis Erdgas 2020: 3,25 ct/kWh (netto)

Sollte ihr Energiepreis unter dem Grenzpreis liegen, können Sie beim Netzbetreiber die Konzessionsabgaben zurückfordern.

Die Regelung der Konzessionsabgaben für Strom und Gas finden Sie in der Konzessionsabgabenverordnung. Der Grenzpreis wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung. Sprechen Sie uns an.


Steuerliche Erleichterung für kleine Photovoltaikanlagen

Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlässt am 27.02.2023 Schreiben zum „Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)"


Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung bzw. Installation sämtlicher PV-Anlagen, die eine installierte Leistung von 30 Kilowatt (peak) nicht überschreiten. Dazu gehören auch Nebenleistungen zu der Lieferung einer PV-Anlage, die im Rahmen einer einheitlichen Lieferung erfolgen. Zu den Nebenleistungen zählen u.a.

  • Übernahme der Anmeldung in das Markstammdatenregister
  • Lieferung und der Anschluss des Wechselrichters oder des Zweirichtungszählers
  • Lieferung von Schrauben und Stromkabeln
  • Herstellung des AC-Anschlusses
  • Bereitstellung von Software zur Steuerung und Überwachung der Anlage,
  • Montage der Solarmodule
  • Kabelinstallationen

Es ist zu beachten, dass der Nullsteuersatz nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden, gilt. Eine rückwirkende Anwendung auf vorher erfolgte Lieferungen oder Installationen ist nicht möglich.

Die Finanzverwaltung NRW hat zu dem Thema FAQs veröffentlicht.

WICHTIG: Die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau von der Bezirksregierung Arnsberg gilt noch bis zum 30. Juni 2024.

Gerne führen wir eine Beratung für Sie durch. Sprechen Sie uns an.


Intelligente Wärmemessung und Aufbau von Messkonzepten

Analyse von Wärmeerzeugungsanlagen


Effiziente Wärmeerzeugung 

Oft werden Ineffizienzen bei Wärmeerzeugungsanlagen für Versorger gar nicht erst sichtbar. Echte Effizienzsteigerungen sind erst möglich, wenn Wärmemengenmessung und die Zählermesswerte auf ein intelligentes System übertragen werden. In einem Beitrag für die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) schreibt unser HG-Experte Oliver Kisignacz über über neue Erkenntnisse aus seinen Projekten.