Konsultation: Energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD) sollen definiert werden
Energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD)
BNetzA eröffnet Konsultation für Definition von ERD
Die Bundesnetzagentur hat am 11.08.2022 ein Positionspapier zur Konkretisierung der Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Dieses Positionspapier dient in erster Linie dazu, dem Markt eine erste Einordnung zu bieten, welche Daten in Zukunft als energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD) eingeordnet werden und welche Daten als Betriebsdaten verwendet werden können. Im Kern soll dadurch festgelegt werden, welche Daten verpflichtend über die Smart-Meter-PKI abgewickelt werden müssen.
Zunächst ist dabei festzuhalten, dass sich die Einordnung als energiewirtschaftliche relevante Daten lediglich auf die Sparte Strom und Gas beziehen kann. Von den Daten in den Sparten Strom und Gas wiederum sind alle Netzzustandsdaten, alle Daten für Steuerungsvorgänge gemäß EEG, ENWG und ENSiG sowie bestimmte abrechnungsrelevante Daten als ERD eingeordnet. Daten, welche lediglich in die Kategorie der abrechnungsrelevanten Daten eingeordnet werden, gelten dann als energiewirtschaftlich relevant, wenn sie für die Entnahme aus dem Netz oder Ist-Einspeisung in das Netz dienen. Eine Denkstütze zur Einordnung von Messdaten und Daten aus Steuerungsvorgängen ist in der Abbildung dargestellt.
In der Konsequenz heißt dies für Daten, welche als ERD eingestuft wurden, dass diese über intelligente Messsysteme und dessen gesichertes Netzwerk mit einem Weiterverkehrsnetz in der Smart-Meter-PKI (Public Key Infrastructure) abgewickelt werden müssen. Daten wiederum, welche nicht als ERD und somit als Betriebsdaten eingestuft werden, können auch auf anderem Wege, ohne iMSys, übertragen werden. Dies bietet bspw. Anbietern im Mehrspartenmetering (Wärme, Kälte, Wasser) die Möglichkeit und Sicherheit, auch Technologien zu verwenden, welche nicht vom Smart-Meter-Gateway abhängig sind.
In der Konsultationsphase nimmt die BNetzA bis zum 22.9.2022 noch Stellungnahmen entgegen – die dazu notwendige Excel-Vorlage sowie weitere Hinweise finden Sie direkt auf der Website der Behörde: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-253/BK6-22-253_Konsultation_Positionspapier_ERD.html.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Elektroauto laden mit koala²
Mit dem koala²-Produkt der HORIZONTE-Group Technik GmbH klappt’s auch in Mietwohnungen und Tiefgaragen
Häufig scheuen sich Menschen ohne Eigenheim vor der Anschaffung eines Elektroautos, weil sie u.a. Sorge haben, dass Ihnen nicht ausreichend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dass diese Sorgen unbegründet sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.
Elektromobilitäts-Hochlauf zeigt Dringlichkeit zum Handeln
Der Hochlauf der Elektromobilität hängt erfahrungsgemäß maßgeblich von den zur Verfügung stehenden Elektroautos sowie den vorhandenen Lademöglichkeiten ab. Studien haben ergeben, dass die meisten Ladevorgänge im PKW-Bereich an dem jeweiligen Arbeitsplatz (19%) und am Wohnort (54%) stattfinden.* Dies aus gutem Grund, da die Autos i.d.R. am Firmenstandort mehrere Stunden stehen. Auch zu Hause können die Autos nachts oder am Wochenende mit kleinen Ladeleistungen ausreichend Energie aufnehmen.
Allgemeine Bedenken, dass aus Gründen von z.B.: Netzausbaukosten und transparenter Abrechnung lediglich Autos an Einfamilienhäusern elektrisch geladen werden, können wir mit unserem volldynamischen Last- und Lademanagement (koala²) entkräften.
Darüber hinaus baut die Gesetzgebung mit der Einführung des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz), erheblichen Druck auf die Energieversorgungsbranche aus. Untermauert wird dies durch die stark gestiegene gesellschaftspolitische Akzeptanz von Elektromobilität, ausgedrückt durch die sich hochdynamisch entwickelnde Nachfrage nach Elektroautos (der Bestand an Elektroautos hat sich im Jahr 2020 mehr als verdoppelt*).
koala² als maßgeschneiderte Lösung
Die HORIZONTE-Group Technik GmbH hat sich bereits in weiser Voraussicht frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt und das eigene volldynamisches Last- und Lademanagement koala² entwickelt. Bereits seit 5 Jahren ist koala² im Feld bei unterschiedlichen Kundensegmenten im Einsatz. Dabei werden nicht nur Stromtankstellen intelligent gesteuert, sondern auch abschaltbare Verbraucher im Unternehmen identifiziert und ebenfalls volldynamisch geregelt.
Mit diesem Hintergrund ist es uns gelungen, ein Ladeprodukt für die Wohnungswirtschaft und Tiefgaragenbetreiber zu entwickeln, welches im ganzen Bundesgebiet und jeglichen Kundensegmenten eingesetzt werden kann, bzw. beim zuständigen Netzbetreiber Genehmigung findet. Das netzdienliche Steuern von koala² durch die jeweiligen Netzbetreiber ist natürlich ebenfalls möglich.
Die Idee dabei ist, an großen Parkplatzhotspots (Mehrfamilienhäuser bzw. Tiergaragen) mit begrenzter Netzkapazität in individuellen Abrechnungswünschen eine für die Gemeinschaft günstige Vorinstallation (E-Mob. Ready Starter Kit) sowie anschließend eine bedarfsgerechte, modular erweiterbare herstellerunabhängige Lademöglichkeiten (E-Mob. Kunden-Kit) zur Verfügung zu stellen.
Viele Projekte dieser Art konnten wir bereits erfolgreich mit regionalen Versorgern, der Wohnungswirtschaft oder Industrieunternehmen umsetzen
Fazit – was koala² auszeichnet:
Die Quintessenz durch den Einsatz von koala² in Mehrfamilienhäuser bzw. Tiefgaragen:
- Umfangreiche, teure bzw. langwierige Umbaukosten des Stromanschlusses entfallen
- Günstige Anfangsinvestition (gesetzeskonform) für die ganze Wohngemeinschaft, bzw. den Parkhausbetreiber
- Diskriminierungsfreier Zugang zur eigenen Stromtankstelle an jedem Parkplatz
- auf Kundenwunsch und Nachfrage modular erweiterbar
- Individuelle Herstellerauswahl für die Stromtankstelle
- Unterschiedliche Abrechnungsvarianten der Stromlieferung möglich
Haben Sie Interesse an einer reibungslosen Projektierung und Umsetzung Ihres Elektromobilitätsprojektes?
* Quelle: KfW (Link)
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Branchentag Windenergie NRW: Vortrag zu Redispatch 2.0
Vortrag zu Redispatch 2.0
Kurzzusammenfassung zum 14. Branchentag Windenergie NRW
Am 10. und 11. August hat der 14. Branchentag Windenergie NRW im Wissenschaftspark Gelsenkirchen stattgefunden. Nach Angaben des Veranstalters besuchten rund 400 Anlagenbetreiber und Aussteller in den zwei Tagen die Veranstaltung. Auch die HORIZONTE-Group AG war durch Carlo Weckelmann vor Ort vertreten, der gemeinsam mit HG-Partner Andreas Stephan (SPRINT! Energy Consulting GmbH) einen Fachvortrag über Redispatch 2.0 hielt. Für Carlo Weckelmann, der gebürtig aus Gelsenkirchen kommt, war diese Veranstaltung ein Heimspiel: „Ich kenne den Wissenschaftspark schon von klein auf. Mein Schulweg ging jeden Tag dort vorbei. Von daher war es etwas Besonderes hier nun auch selbst einmal einen Vortrag zu halten.“
Der besondere Fokus des Vortrags lag insbesondere darauf, die Netzbetreiber-Sichtweise den Anlagenbetreibern näher zu bringen und zu erläutern, warum es immer noch nicht los geht mit Redispatch 2.0. Hervorgehoben wurde, dass auch die Netzbetreiber jeglicher Größe Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Anforderungen von Redispatch 2.0 haben.
Darüber hinaus haben Carlo Weckelmann und Andreas Stephan den Anlagenbetreibern eine Reihe von Praxistipps mit auf den Weg gegeben um dem Ziel, gemeinschaftlich bei der Umsetzung dieses großen, bundesweiten Projektes voranzukommen.
Sie haben Interesse an dem Vortrag?
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Förderung für Elektroautos
Änderung der Elektroauto-Kaufprämie "Umweltbonus" ab 2023
Es gibt letztmalig neue Fördermittel in Höhe von 2,5 Mrd. €, zuzüglich nicht verausgabter Altmittel in Höhe von 0,9 Mrd. €. Das Förderprogramm endet, sobald der Topf leer ist.
Die Förderung wird fortgesetzt, aber auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert und die Höhe der Prämie reduziert.
- Ab 1.1.2023 Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride
- Ab 1.1.2023 Kürzung des Bundesanteils für reine E- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge auf
- Bis 40.000 € Listenpreis: 4.500 €
- Ab 40.000 € bis 65.000 € Listenpreis: 3.000 €
- Ab 1.9.2023 Förderung nur noch für Privatpersonen, nicht mehr für Unternehmen
- Ab 1.1.2024 Förderung nur noch für Fahrzeuge bis 45.000 € Listenpreis
Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen:
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für ein Umsetzungskonzept. Sprechen Sie uns an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Höhere Förderung für Photovoltaik-Anlagen
Osterpaket 2022 ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
Das Osterpaket, dass auch die EEG-Novelle 2023 umfasst, ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, erhalten die erhöhten Fördersätze und können zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen. Eine Zustimmung der EU-Kommission zu den höheren Tarifen steht noch aus.
Bei der Installation von PV-Anlagen ändern sich die rechtlichen Bedingungen abhängig von der Anlagengröße
- Bis 100 kWp:
- Feste Einspeisevergütung
- Direktvermarktung freiwillig
- Gemäß EEG ist ein monatlicher Wechsel möglich
- Ab 100 kWp:
- Verpflichtende Direktvermarktung
- Vergütung via Marktprämie (anzulegender Wert)
- Entfall der EEG – Umlage auf den eigenverbrauchten Strom ab 1. Juli 2022
- Abschaffung des „atmenden Deckels“ à Degression ab 2024 linear halbjährlich um jeweils 1%
- Dachanlagen: Systemumstellung auf differenzierte Vergütung von Voll- und Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)
Vorher anzulegender Wert [ct/kWh] | Überschusseinspeisung anzulegender Wert [ct/kWh] | Volleinspeisung Zuschuss [ct/kWh] | |
Bis 10 kW | 6,24 | 8,60 | + 4,80 |
Bis 40 kW | 6,06 | 7,50 | + 3,80 |
Bis 100 kW | 4,74 | 6,20 | + 5,10 |
Bis 300 kW | 5,14 | 6,20 | + 3,20 |
Bis 750 kW | 6,20 |
Die aufgeführten Werte sind für die Direktvermarktung vorgesehen. Bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen.
Die 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung am Netzeinspeisepunkt entfällt erst ab dem 1. Januar 2023.
Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen.
Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistungen an. Sprechen Sie uns an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus
Gesetzespaket vom Bundestag verabschiedet
Das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus wurde Anfang Juni vom Bundestag verabschiedet. Daraus ergeben sich u.a. Änderungen im EEG2023, KWKG und EnWG. Der größte Teil der Neuregelungen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
- Das geplante Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wurde in „Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)“ umbenannt
- die EEG-Umlage soll nun dauerhaft abgeschafft werden
Bei Rückfragen sprechen Sie uns an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Verlängerung des Spitzenausgleichs
Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Dieser war bis Ende 2022 befristet und wurde nun Anfang Juli für weitere 2 Jahre verlängert. Es wird 2023 keine vollständige gesetzliche Neuregelung geben, lediglich eine „Interimsphase“ mit wenigen bis keinen Änderungen.
Die Anträge auf einen Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und § 55 Energiesteuergesetz (EnergieStG) müssen bis zum 31.12. gestellt werden.
Haben Sie Rückfragen zum Thema Spitzenausgleich? Sprechen Sie uns an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Energiekostendämpfungsprogramm
Zuschuss zu Erdgas- und Strompreiskosten
Aufgrund der hohen Energiepreise wurde die neue Förderrichtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassen. Seit dem 15. Juli 2022 können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützten, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 über das Online-Portal des BAFA gestellt werden.
Die Antrags- und Leistungsvoraussetzungen werden im Merkblatt vom BAFA detailliert beschrieben.
Antragssteller
- Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten bei Gas und Strom stark betroffen sind (Energiekostenanteil von 3 % am Produktionswert)
- Energie- und handelsintensive Branche (Branche gem. Anhang 1 KUEBLL)
- weitere Voraussetzungen abhängig von Förderstufe
- Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen (Vergütungsverzicht, Effizienzerklärung, keine extensive Steuervermeidung)
- Ausschlusskriterien (z.B. Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sich in einem Insolvenzverfahren befinden) und weitere Vorgaben beachten
Förderart
- Direkte Zuschüsse für den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022
- 80 % werden bis 31.12.2022 ausgezahlt
Förderfähige Kosten
- Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises
Förderhöhe
- Die Förderintensität wird in drei Förderstufen unterschieden je nach Art des Unternehmens und dessen wirtschaftlicher Lage und Deckelung der maximalen Förderhöhe
- Bis 30 % Preisdifferenz (bis max. 2 Mio. EUR)
- Bis 50% Preisdifferenz (bis max. 25 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
- Bis zu 70% Preisdifferenz (bis max. 50 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
Antragstellung
- Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich
- Antragsfrist: 31. August 2022
- materielle Ausschlussfrist beachten (nur fristgerechte und vollständige Anträge werden bearbeitet)
Weitere Informationen, wie das Merkblatt, den Link und die Unterlagen zur Antragstellung, finden Sie auf der Website des BAFA.
BAFA – Energiekostendämpfungsprogramm
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung. Sprechen Sie uns an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.