EU verlängert Frist für sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards bis 2026

Neuigkeiten aus Brüssel: Einführung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre verschoben


Die Europäische Union hat wichtige Schritte unternommen, um den Weg für eine transparentere und verantwortungsvollere Unternehmensberichterstattung zu ebnen. Mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde ein Rahmen geschaffen, der Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung zu berichten. 

Ein zentraler Bestandteil der CSRD sind die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die detaillierte Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen festlegen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Europäische Kommission die sektorspezifischen ESRS sowie die ESRS für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30. Juni 2024 verabschieden sollte. 

Nun haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU darauf geeinigt, diese Frist um zwei Jahre, bis zum 30. Juni 2026, zu verlängern. Diese Änderung gibt den Unternehmen mehr Zeit, sich zunächst auf die Umsetzung der allgemeinen ESRS-Anforderungen zu konzentrieren, bevor sie sich mit den spezifischeren Standards auseinandersetzen müssen. 

Wichtig hierbei ist, dass diese Fristverlängerung keine Auswirkungen auf die Berichterstattungsfristen hat, die in der CSRD festgelegt sind. Die stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, beginnend mit den ersten Unternehmen im Geschäftsjahr 2024, bleibt unverändert. 

Die Kommission wird sich bemühen, acht der sektorspezifischen ESRS so bald wie möglich zu verabschieden, sobald diese verfügbar sind. Dabei wird sie berücksichtigen, dass einige Sektoren mit höheren Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen konfrontiert sind als andere. Für Unternehmen, die stark von natürlichen Ressourcen abhängen, werden die sektorspezifischen Standards eine Offenlegung der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme erfordern. 

Der formale Prozess zur Umsetzung der geänderten Fristen ist bereits weit fortgeschritten. Nach der politischen Einigung und der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat nun auch der Rat der EU der Richtlinie offiziell zugestimmt. Als nächstes folgen die Unterzeichnung durch die Präsidenten des Parlaments und des Rates sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. 20 Tage später wird die Richtlinie in Kraft treten. 

Die Verschiebung der Fristen für die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittstaaten-Unternehmen ist ein wichtiger Schritt, um eine ausgewogene und praktikable Umsetzung der neuen Berichterstattungsanforderungen zu gewährleisten. Sie gibt den Unternehmen die nötige Zeit, sich schrittweise an die erhöhten Transparenzanforderungen anzupassen und hochwertige Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern. Gleichzeitig unterstreicht die EU ihr anhaltendes Engagement für eine umfassende und zeitnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung als Schlüsselelement für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft. 

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EU stimmt trotz deutschem Widerspruch für Lieferkettengesetz

Neues Regulatorik-Instrument auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in Europa!


EU-Lieferkettengesetz passiert Europäisches Parlament in Straßburg

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen um jeden Paragraphen hat das Europäische Parlament am Mittwoch, den 24.04.2024 in Straßburg dem lange erwarteten EU-Lieferkettengesetz zugestimmt. Das Gesetz mit der dazugehörigen Richtlinie, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), soll in Zukunft Kinderarbeit unterbinden, Umweltstandards in den Lieferketten europäischer Unternehmen durchsetzen und die Achtung der Menschenrechte weltweit fördern.

Nachdem sich die Unterhändler des Europaparlaments und des Ministerrats im Dezember auf einen Kompromiss geeinigt hatten, blockierte die FDP überraschend die Zustimmung Deutschlands. Erst der belgischen EU-Ratspräsidentschaft, die bis Juni den Vorsitz im Ministerrat innehat, gelang es, eine Mehrheit für das Gesetz zu organisieren — allerdings um den Preis deutlicher Abschwächungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Deutschland enthielt sich dabei.

Mit 374 Ja-Stimmen, 235 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen passierte das Gesetz nun das Europaparlament. Grünen-Politikerin Anna Cavazzini sieht darin einen Sieg der Menschenrechte über die massive Lobbykampagne der Wirtschaft. Ihr SPD-Kollege Tiemo Wölken betonte, dass das Gesetz praktikabel sei und kein “Bürokratiemonster” darstelle. Ganz anders die Sichtweise von CSU-Europaabgeordneter Angelika Niebler, die angesichts der bestehenden Belastungen der Wirtschaft durch hohe Energiepreise, Fachkräftemangel und Bürokratie von einem “schlechten Tag” für Europa sprach.

Konkret sieht das EU-Lieferkettengesetz vor, dass Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ihre gesamte Lieferkette auf Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltauflagen überprüfen müssen. Dies schließt auch die Zulieferer der Zulieferer ein. Ein risikobasierter Ansatz soll dabei eine Überforderung der Unternehmen vermeiden. Die ursprünglich vorgesehenen niedrigeren Schwellenwerte für Risikobranchen wie Textil und Rohstoffe entfallen ersatzlos.

Im Vergleich zum seit Januar 2023 in Deutschland geltenden Lieferkettengesetz bedeutet dies einerseits, dass weniger Unternehmen betroffen sind, da das deutsche Gesetz keine Umsatzschwelle vorsieht. Andererseits wird die zivilrechtliche Haftung ausgeweitet. Opfer von Verstößen können nun nach deutschem Schadenersatzrecht klagen, Unternehmen haften aber nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflichten. Auch die Kontrolle von Umweltverstößen wird gegenüber dem deutschen Gesetz verschärft.

Insgesamt stellt das EU-Lieferkettengesetz trotz der Abschwächungen einen Meilenstein auf dem Weg zu einer ethischeren und nachhaltigeren Gestaltung globaler Lieferketten dar. Es sendet ein unmissverständliches Signal an alle Unternehmen, dass die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz keine Option, sondern eine Verpflichtung ist. Nun sind die Mitgliedstaaten am Zug, ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen. Für Deutschland bedeutet dies eine Überarbeitung des bestehenden Lieferkettengesetzes, um es mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen.

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