Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD
Neuer Leitfaden des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zur Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat kürzlich eine Kurzanleitung veröffentlicht, die Unternehmen bei der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen soll. Dieser praxisorientierte Leitfaden kommt zu einem passenden Zeitpunkt, da viele Unternehmen vor der Herausforderung stehen, die neuen Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erfüllen.
Die Wesentlichkeitsanalyse bildet das Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihre Geschäftstätigkeit (Outside-In-Perspektive) als auch die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Stakeholder (Inside-Out-Perspektive) berücksichtigen.
Der DNK-Leitfaden gliedert den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse in sechs Schritte:
- Festlegung des Betrachtungskreises
- Durchführung einer Umfeldanalyse
- Identifikation unternehmensindividueller Auswirkungen, Chancen und Risiken
- Identifikation und Dialog mit wichtigen Stakeholdern
- Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken
- Ableitung der wesentlichen, offenzulegenden Informationen
Besonders wertvoll sind die konkreten Hilfestellungen zu relevanten Informationsquellen für die Umfeldanalyse, Leitfragen zur Stakeholdereinbindung sowie Kriterien zur Bewertung der Wesentlichkeit, da hier in der Vergangenheit branchenweit noch deutliche Unklarheit herrschte. Hierbei deckt sich das empfohlene Vorgehensmodell mit dem von unseren HG-Experten verfolgten Ansatz in der Wesentlichkeitsbetrachtung,
Der Leitfaden hebt hervor, dass die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht nur für die Berichterstattung relevant sind, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für die strategische Ausrichtung des Unternehmens liefern. Die identifizierten Themen zeigen Bereiche auf, in denen Chancen genutzt und Risiken minimiert werden sollten.
Dies können wir aus unserer eigenen Erfahrung bei der Durchführung der HG-internen Wesentlichkeitsanalyse uneingeschränkt bestätigen: Der anfängliche Aufwand, der durch die regulatorischen Anforderungen entsteht, ist zweifelsohne beträchtlich. Allerdings bietet sich die strategische Chance, die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht nur isoliert für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden, sondern den gewonnenen analytischen Mehrwert ganzheitlich und zielgerichtet in den gesamten unternehmerischen Kontext einfließen zu lassen. Auf diese Weise kann die Wesentlichkeitsanalyse als wertvolles Instrument zur strategischen Entscheidungsfindung und zur Identifikation von Handlungsfeldern dienen, die über die reine Nachhaltigkeitsberichterstattung hinausgehen.
Unser Fazit: Der DNK-Leitfaden bietet Unternehmen eine wertvolle Orientierung für die anspruchsvolle Aufgabe der Wesentlichkeitsanalyse. Gleichzeitig wird deutlich, dass es sich um einen komplexen Prozess handelt, der sorgfältig geplant und dokumentiert werden muss.
Unsere zertifizierten ESG-Experten unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung – sprechen Sie uns gerne an!
Lesen Sie dazu gerne unsere Produktseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
Ihr Ansprechpartner
Sven Ulrich
Manager ESG
sven.ulrich@horizonte.group
+49 151 4047 0427
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
BDEW-Fachtagung Messwesen 2024
Fachtagung rund um iMSys in Hannover
Was die Fachtagung verspricht
Im Smart Meter Markt herrscht Aufbruchsstimmung! Zukünftig kann mit intelligenten Messsystemen nicht nur abgerechnet, sondern auch gesteuert werden. Welche Chancen bietet die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen für Netz und Vertrieb? Welche Herausforderungen sind bei einem deutlich größeren Rollout-Volumen zu meistern? Seien Sie dabei und informieren Sie sich auf dem BDEW-Branchentreff „Messwesen 2024“ über alle Neuerungen.
Auch unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi werden vor Ort sein und einen Kurzvortrag über die Technische Studie Metering gMSB sowie den Digitalisierungsbericht gem. §48 MsbG halten.
- Das Programm zum Branchentreff können Sie ab sofort auf der Veranstaltungsseite oder direkt im unten verlinkten Flyer einsehen: klick
Die Themen in Hannover
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Zähl- und Messwesen, Netze, Technik, Recht, Vertrieb, Abrechnung, IT und Telekommunikation sowie Hersteller, Dienstleister und Unternehmensberater dürfen sich u. a. auf diese Highlights freuen:
– Regulatorischer Rahmen: Steuerung, Marktkommunikation, BSI-Standards
– Rollout-Roadmap: Jetzt die richtigen Schwerpunkte setzen!
– Erste Bilanz zum „Steuern mit intelligenten Messsystemen“
– Workshops: Umsetzungsfragen zum Smart Meter Rollout
– Mehrwertangebote mit zeitvariablen und dynamischen Tarifen
Ihr Ticket können Sie jederzeit online bestellen via https://www.essociation.de/event/messwesen-2024
Wir würden uns freuen, Sie am 11. & 12. September in Hannover zu sehen.
Hier finden Sie den Veranstaltungs-Flyer als PDF:
Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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Nachhaltig inspiriert – Per Planspiel zur Energieeffizienz im Unternehmen
In einer gemeinsamen Veranstaltung der Interkommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH im Kreis Herford und Energie Impuls OWL wurden Informationen zu gesetzlichen Regelungen, wie dem Energieeffizienzgesetz und den Anforderungen gemäß ISO 50001 und EMAS mit einem Planspiel für die Unternehmenspraxis verbunden.
Die HORIZONTE-Group Technik GmbH unterstützte als Praxispartner und führte die teilnehmenden Unternehmensvertreter*innen, kommunalen Klimaschutzmanager*innen und weitere Interessierte durch das Programm. Olaf Hauck (Prokurist der HORIZONTE-Group Technik GmbH) vermittelte in seinem Impulsvortrag praktisches Wissen um gesetzliche Regelungen sowie konkrete Handlungsempfehlungen, die die Teilnehmenden in ihren eigenen unternehmerischen Alltag integrieren und anwenden können.
Per Planspiel zur Energieeffizienz: Anhand des Beispiels einer fiktiven Firma für Spritzgussteile bearbeiteten die Teilnehmenden anschließend in Teams SEUs, Ziele und Maßnahmen für verschiedene Unternehmensabteilungen. Dabei wandten sie die Anforderungen des EnEfG und anderer Richtlinien an, die zuvor vorgestellt wurden und entwickelten konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienzsteigerung. Durch die World Café-Methode kamen die Teilnehmenden in einen praxisnahen und interaktiven Austausch, der den Blick für die Bedeutung abteilungsübergreifender, interdisziplinärer Prozesse schärfte.
Gemeinsam die Energiezukunft gestalten: Für Energie Impuls OWL und dessen Mitglieder war die Veranstaltung Teil einer regionalen Resilienz-Strategie, um Ostwestfalen-Lippe auf künftige Herausforderungen im Energiesektor (Preisbewegungen, Umwelt, Sicherheit, Ordnungspolitik, Speicher, Flexibilität etc.) vorzubereiten. Ihr Ziel ist “die energieresiliente Region OWL”.
Haben Sie Interesse an ähnlichen Veranstaltungen und dem Austausch in einem Energieeffizienz-Netzwerk? Dann melden Sie sich für das nächste Lernende Energieeffizienz-Netzwerke OWL (kurz: LEEN) an. Eine Infoveranstaltung (online) findet am 09.09.2024 von 13 bis 14 Uhr. Weitere Informationen zur Veranstaltung und eine Anmeldung ist hier möglich.
Einen TV-Beitrag zur Veranstaltung vom kanal21 finden Sie hier.
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Novellierung EDL-G und EnEfG
Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) kommt Deutschland der Pflicht nach, die Anforderungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht zu überführen.
Änderungen EDL-G
- Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (2,77 GWh pro Jahr oder mehr) müssen alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen, unabhängig von der KMU-Definition!
- Die Anforderungen an die Energieaudits sollen in § 8a EDL-G ergänzt werden um u.a.:
- Erfassungen im Bereich Abwärme,
- Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und Abwärmenutzung,
- Wirtschaftlichkeitsbewertung identifizierter Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI),
- Potenzial für die kosteneffiziente Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energien.
- Energieauditoren müssen künftig vor Erhalt der Zulassung eine einmalige Fortbildung ablegen. Zudem wurden u.a. die Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen und die berufliche Bildung konkretisiert.
Änderungen EnEfG
- Angleichung zum EDL-G: Die Berichtspflicht zur Plattform für Abwärme und zur Erstellung von Umsetzungsplänen sind für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von 2,77 GWh pro Jahr oder mehr verpflichtend.
- Die Umsetzungspläne sollen innerhalb eines Jahres (zuvor binnen drei Jahren) veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden.
- Die Prüfung der Umsetzungspläne durch den externen Dritten soll entfallen.
- Die Veröffentlichung kann in einem öffentlichen Unternehmensbericht, als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts oder auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen. Ein Portal, in dem die Umsetzungspläne hochgeladen werden müssen, ist nicht vorgesehen.
- Die Umsetzungspläne müssen folgende Informationen enthalten:
- Auflistung der nach § 9 EnEfG wirtschaftlichen Maßnahmen
- Priorität der einzelnen Maßnahmen
- Angaben zu den erforderlichen Ressourcen für deren Umsetzung
- Zeitrahmen in der die Maßnahme umgesetzt und damit das Ziel erreicht werden soll
- Wer für die Umsetzung der Maßnahme verantwortlich ist
- Wer die Umsetzung der Maßnahme überwacht (Abfrage des Status)
- Verschiebung der Frist für die erstmalige Übermittlung der Informationen an die Plattform für Abwärme: Die ursprünglich auf den 1. Januar 2024 gelegte Frist zur erstmaligen Datenübermittlung wurde auf den 1. Januar 2025 verschoben.
Hinweis: Ein vor dem Inkrafttreten der EDL-G-Novelle abgeschlossenes freiwilliges Energieaudit nach BAFA EBN Modul 1, das die Anforderungen des EDL-G erfüllt, kann als Pflichterfüllung anerkannt werden. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Novelle vor Jahresende in Kraft treten und die Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) Ende 2024 auslaufen. Nutzen Sie als KMU-Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 2,77 GWh die Chance und führen vor Inkrafttreten der Novelle ein gefördertes Energieaudit durch.
Die Fragen und Antworten zu den Webinaren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Juni 2024 finden Sie hier.
Aktuelle Information vom BMWK vom 05.08.2024
Im Zuge der aktuellen Haushaltsplanung müssen die Fördersätze für das Energieberatungsprogramm für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA EBN Modul 1) ab dem 07.08.2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert werden.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.
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