Nachhaltigkeitsmanagement –
mit dem ESG-Reporting auf Basis der CSRD


Um die Vision eines nachhaltigen Europas auch auf Unternehmensebene zu fördern, treibt die EU die Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung gemäß der CSRD unter Berücksichtigung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) voran. Dabei kommt es zu einer erheblichen Ausdehnung des Geltungsbereichs mit einem Anstieg von 500 auf ca. 15.000 betroffene Unternehmen in Deutschland. Durch die Kopplung mit dem Lieferkettengesetz sind somit auch Unternehmen betroffen, die lediglich vorgelagert oder nachgelagert im Rahmen der Wertschöpfung eines betroffenen Unternehmens sind.

Wichtig: Der Nachhaltigkeitsbericht wird in den Lagebericht aufgenommen und fällt somit unter die Bilanzrechtlinie. ​Handelsrechtliche Sanktionsregeln werden somit identisch ausgestaltet und stellen ein Unternehmensrisiko bei Nichterfüllung der Richtlinie da.

Aber es geht um mehr als die Berichtspflicht: Ziel ist die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensstrategie und allen Geschäftsprozessen u.a. auch zur Kostenreduzierung, die Ausrichtung des Geschäftsmodells hin zur Nachhaltigkeit und die Sicherung einer zukunftsfähigen Wettbewerbsposition. Übergeordnet stellt all dies die Sicherstellung der Kapitalströme dar.

Wir unterstützen Sie bei der Identifikation Ihrer Berichtsverpflichtung sowie bei einer gezielten und passgenauen Umsetzung!

Nachhaltigkeitsmanagement


Unser Know-how

Prozesse & Daten

Wir verstehen nicht nur die Geschäftsprozesse unserer Kunden, sondern geben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produktivität und Effizienz mit datenbasierten Erkenntnissen zu steigern. Mit schlanken Tools wie PowerBI helfen wir dabei Ihrem Unternehmen über die erste Berichtsperiode.

Digitale Plattformen

Wir begleiten unsere Kunden seit Jahren in der digitalen Transformation. Dabei entwerfen wir nicht nur IT-Strategien, sondern begleiten auch den Prozess von Systemauswahl bis Implementierung u.a. von ESG-Managementsystemen.

Partnernetzwerk

Durch ein breites Netzwerk an Partnern decken wir verschiedenste Aspekte der Nachhaltigkeit ab. Angefangen von rechtlichen Fragestellungen, über finanzwirtschaftliche Themen bis hin zur Optimierung von Energieflüssen und technischen Anlagen.

Richtlinien Kompetenz

Unsere Berater*innen sind in den relevanten Richtlinien zuhause und können die Auswirkungen von CSRD und ESRS auf Ihr Unternehmen effizient und passgenau identifizieren. Dabei verfügen wir nicht nur über die Erfahrung aus zahlreichen Wesentlichkeitsanalysen für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen, sondern haben ein Vorgehensmodell entwickelt, was unsere Kompetenzen im Change Management mit Fachexpertise im ESG verbindet, um den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht zu werden.

Energie- & Klimamanagement

Neben den eigentlichen Reportingverpflichtungen bringen wir unser Know-how auch in der Umsetzung definierter Maßnahmen ein. Unsere Projekterfahrung umfasst dabei unter anderem die Erstellung von Transformationskonzepten zur langfristigen Realisierung Ihrer Treibhausgasziele (SOLL-Zustand), die Durchführung von Audits Ihres Energiemanagementsystems sowie die Umsetzung des Energiemanagements gemäß ISO 50001.

Nachhaltigkeitsmanagement


Unsere Leistungen

Umsetzungspflicht der CSRD ab 2024

Mit Wirksamwerden der Standards gemäß Art. 19a/29a der CSRD im Q3 2023 beginnt der für Unternehmen kritische Zeithorizont.

Bereits mit Blick auf das Geschäftsjahr 2024 sind zahlreiche Unternehmen direkt betroffen. Weitere kommen durch das Trickle-Down-Verfahren hinzu.

Angedacht ist jedoch eine Übergangsphase, die Unternehmen je nach Größe teilweise von der Berichtspflicht befreit, dies ist individuell zu prüfen.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse rückt in den Mittelpunkt und bezieht sich auf alle ESRS-Standards. Zudem entscheidet sie über relevante Datenpunkte.

Es steigt damit die Notwendigkeit für Ihr Unternehmen in die Vorbereitung der Umsetzung von CSRD/ESRS sowie der EU-Taxonomie einzusteigen.

Perspektivisch erfolgt die verpflichtende Überprüfung und Änderung der Standards in einem dreijährigen Intervall und wird zum Regelprozess.

Kundenstimmenam Horizont


Unsere Referenzen überzeugen
auf der ganzen Linie