Metering Days 2022 – Der HG-Rückblick

Endlich wieder in Fulda – natürlich war die HG mit dabei


Ob die Metering Days wohl die Corona-Zahlen hochgetrieben haben? Ganz auszuschließen sein wird es wohl nicht, aber knapp 700 Teilnehmer*innen sind am Ende eben doch kein Oktoberfest. Angefühlt hat es sich allerdings fast ebenso schön. Viele alte, einige neue Gesichter im intelligenten Messwesen, das immer stärker auch von IT-Fragestellungen dominiert wird. Dazu natürlich ein hervorragendes Rahmenprogramm durch den Veranstalter und HORIZONTE-Group-Partner ZVEI.

iMSys-Rollout soll beschleunigt und entbürokratisiert werden

Besonders gespannt wartete die Branche wie auch bei den letzten Präsenz-Metering-Days 2019 wieder auf die Regulatorik mit Blick auf den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys). Ohne konkret zu werden, ließen BMWK, BSI & Co. wissen, dass man an einer Entbürokratisierung und einer Beschleunigung des Rollouts arbeite. So könnte die ungeliebte „Markterklärung“ bald wegfallen, schließlich sind die Smart-Meter-Gateways inzwischen zumindest technisch in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen und in der Praxis erprobt. Mit Spannung erwartet wird hierzu ein Termin mit dem Wirtschaftsminister Robert Habeck am 20.10.2022 in Berlin – die HG wird dabei sein und auch von dieser Veranstaltung berichten.

Lieferschwierigkeiten von Smart-Meter-Gateways entspannen sich

Zur Beschleunigung und Entbürokratisierung könnte ebenfalls eine vereinfachte sichere Lieferkette (SiLke) beitragen, interessant sind hier insbesondere die neuen Ansätze der Hersteller EMH und Theben. Darüber hinaus bemühten sich alle Gateway-Hersteller zu betonen, dass sie die Lieferschwierigkeiten zunehmend in den Griff bekommen würden – sie also auch die Misere des Rollouts von bisher lediglich 300.000 verbauten iMSys (Quelle: ZVEI) in Deutschland nicht zu verantworten haben.

CLS und Steuervorgänge: die Branche diskutiert Lösungen

Von der Branche begrüßt wird der Universalbestellprozess, der zwar noch nicht endgültig festgelegt ist, aber das Thema CLS mit mehreren Akteuren weiter ausgestaltet. Überhaupt deutet sich auch im Feld des Steuerns, übrigens eines der meistdiskutierten Themen auf der Fachmesse, eine klarere Aufteilung an: Die Administration der Steuereinheit durch den MSB, die Koordinierungsfunktion beim VNB. Gerade letztere werde in den Gremien derzeit intensiv besprochen. Ein Gesamtkonzept für die Steuerung mit intelligenten Messsystemen wurde ja auch kurz vor den Metering Days vom FNN zur Diskussion gestellt. Abzuwarten bleibt aber auch immer noch die Ausgestaltung des §14a EnWG durch die BNetzA.

Fazit: Viele tolle Gespräche und mit Sicherheit ein spannender Herbst

Die HORIZONTE-Group war wieder mit einem eigenen Stand vertreten, der ständig besucht war. Wir bedanken uns bei unseren Kunden, Partnern und Interessenten für die guten Gespräche dort und freuen uns darauf, den Dialog fortzusetzen! Die Energiewirtschaft wird auch in diesem Herbst sehr spannend bleiben.

 

Dr. Roland Olbrich, Jochen Buchloh, Axel Wachtmeister und Björn Terlinde (metelligent) zum Abschluss der Metering Days am HG-Stand.


3. Entlastungspaket der Bundesregierung

Kurze Übersicht der beschlossenen Maßnahmen


Am 03.09.2022 hat die Bundesregierung das dritte Maßnahmenpaket beschlossen. Hier ein kurzer Einblick in die energierelevanten Maßnahmen.

Entlastung bei den Strompreisen

  • Gilt für Haushalte und KMU mit Versorgertarif
  • Dämpfung der steigenden Netzentgelte

Die Strompreisbreme soll über die Abschöpfung von hohen Zufallsgewinnen der Stromproduzenten finanziert werden.

Entlastung bei CO2-Preis 

  • Aussetzung der Erhöhung von 5€ pro Tonne zum 01.01.2023 (Verlängerung des Preispfads)
  • Der CO2-Preis gilt für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas

Senkung der Umsatzsteuer für Gas

  • Der Steuersatz für den Gasverbrauch wird auf 7 % gesenkt (statt 19 %)
  • Die Maßnahme ist bis März 2024 befristet

Hilfen für Unternehmen

  • Einjährige Verlängerung des Spitzenausgleichs (StromStG/EnergieStG) à Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium am 05.09.2022 veröffentlicht: Spitzenausgleichsverlängerungsgesetz – SpAVerlG
  • Im Referentenentwurf fehlt bisher die Testierung des Alternativen Systems gemäß SpaEfV für KMU
  • Bisher keine Aussage zur Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG
  • Beide Beihilferechtliche Genehmigung laufen zum 31.12.2022 aus

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung oder sprechen Sie uns an.


Abbau steuerlicher Hürden für Photovoltaik-Anlagen

Am 14. September hat das Bundeskabinett neue Regelungen im Steuerrecht für PV-Anlagen beschlossen.


Einkommensteuer

  • Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowatt sind ab dem 01.01.2023 steuerbefreit
  • Befreiung von der Ertragssteuer gilt auch für bestehende Anlagen (unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme)
  • Bei gemischt genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, bis zu einer Grenze von 100 Kilowatt

Die Angabe bezieht sich jeweils auf die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister.

Umsatzsteuer

  • In Zukunft keine Umsatzsteuer mehr bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
  • Voraussetzung: es handelt sich um eine Leistung an den Anlagenbetreiber und die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
  • Der Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.

70%-Regelung

  • Abschaffung der 70%-Abregelung bei neuen Anlagen (bis einschließlich 25 kW installierter Leistung), die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Ab dem 01.01.2023 wird die Regelung zusätzlich bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben.

Benötigen Sie eine Beratungsleistung zum Photovoltaikausbau? Sprechen Sie uns an.


EnSimiMaV - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristige Maßnahmen

Die Verordnung ist am 01.10.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. September 2024. Sie zielt hauptsächlich auf Einsparungen in den kommenden Heizperioden ab, um eine Mangellage zu verhindern.


Heizungsscheck

An allen Gas-Heizungsanlagen soll in den nächsten beiden Jahren ein Heizungscheck zur Heizungsoptimierung durchgeführt werden.

Hydraulischer Abgleich

Der hydraulische Abgleich soll bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis bis 30. September 2023 verpflichtend vorgenommen werden, sofern dieser nicht bereits erfolgt ist.

Verpflichtung zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen

Wer?

  • Unternehmen, die nach § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Energieaudits durchführen bzw. ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem betreiben
  • Energieverbrauch von mehr als 10 GWh im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre
  • Unternehmen die nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind ausgeschlossen

Was?

  • Umsetzung von identifizierten, wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen aus Energieaudit oder Managementsystem
  • Einheitliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen nach DIN EN 17463:2021 Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI)
  • Maßnahmen werden als wirtschaftlich eingestuft, nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.

Wann?

  • Die Maßnahmen sind spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, d.h. bis spätestens März 2024.
  • Laut § 4 Abs. 2 EnSimiMaV sind die Angaben der Unternehmen zur Umsetzung der wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen durch externe Stellen (Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren) zu bestätigen
  • Die Umsetzung und Nachweise werden voraussichtlich durch die öffentlichen Behörden (z.B. BAFA; Hauptzollämter) überprüft werden. Weitere Informationen sollen hier folgen.

Exkurs: Was ist ValERI?

  • Norm Bewertung von energiebezogenen Investitionen (VALERI) DIN EN 17463:2021-12
  • VALERI, en: Valuation of Energy Related Investments
  • legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen fest
  • gibt Vorgaben wie Informationen gesammelt, berechnet, ausgewertet und dokumentiert werden, um solide Business Cases für Maßnahmen auf Grundlage von Kapitalwertberechnungen zu erstellen sowie Nutzungsdauer und Kapitalwerte zu bestimmen
Gerne unterstützen wir Sie, um mögliche Energieeffizienzmaßnahmen aus den externen Auditierungen oder internen Bewertungen zu sammeln und einheitlich nach DIN EN 17463 (ValERI) zu bewerten. Sprechen Sie uns an.


EnSikuMaV - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) gilt seit dem 1. September 2022 für sechs Monate


Folgende Maßnahmen betreffen u.a. Unternehmen:

  • Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme geschlossen halten
  • Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet werden
  • Öffentliche Nichtwohngebäude
    • Reduzierung der Mindesttemperatur
    • Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (Durchlauferhitzer oder Boiler) müssen ausgeschaltet werden
  • Sonstige Nichtwohngebäude können von den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie im Durchschnitt um 1 Grad nach unten abweichen
  • Gas- und Wärmelieferanten gelten eine Reihe von Informationspflichten, wenn sie Eigentümer von Wohngebäuden oder Nutzer von Wohneinheiten leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefern


Redispatch 2.0: Status Quo ein Jahr nach Go-Live

Was sind die Gründe für den verzögerten Go-Live?


HG-Beiträge in E&M, ZfK und energate zum aktuellen Stand bei Redispatch 2.0

Stichtag für den vollumfänglichen Go-Live für Redispatch 2.0 war (gesetzlich vorgeschrieben) der 1. Oktober 2021. Ein Jahr später. Doch warum hat ein vollumfänglicher Go-Live ein Jahr später immer noch nicht stattgefunden? Was sind die derzeitigen größten Baustellen im Markt und wann ist mit einem flächendeckendem Livebetrieb zu rechnen? Dies beleuchten die HG-Experten Carlo Weckelmann und Frank Hirschi im Interview bei energate und auch im Artikel bei der ZfK sowie bei Energie & Management.

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