Kurze Übersicht der beschlossenen Maßnahmen


Am 03.09.2022 hat die Bundesregierung das dritte Maßnahmenpaket beschlossen. Hier ein kurzer Einblick in die energierelevanten Maßnahmen.

Entlastung bei den Strompreisen

  • Gilt für Haushalte und KMU mit Versorgertarif
  • Dämpfung der steigenden Netzentgelte

Die Strompreisbreme soll über die Abschöpfung von hohen Zufallsgewinnen der Stromproduzenten finanziert werden.

Entlastung bei CO2-Preis 

  • Aussetzung der Erhöhung von 5€ pro Tonne zum 01.01.2023 (Verlängerung des Preispfads)
  • Der CO2-Preis gilt für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas

Senkung der Umsatzsteuer für Gas

  • Der Steuersatz für den Gasverbrauch wird auf 7 % gesenkt (statt 19 %)
  • Die Maßnahme ist bis März 2024 befristet

Hilfen für Unternehmen

  • Einjährige Verlängerung des Spitzenausgleichs (StromStG/EnergieStG) à Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium am 05.09.2022 veröffentlicht: Spitzenausgleichsverlängerungsgesetz – SpAVerlG
  • Im Referentenentwurf fehlt bisher die Testierung des Alternativen Systems gemäß SpaEfV für KMU
  • Bisher keine Aussage zur Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG
  • Beide Beihilferechtliche Genehmigung laufen zum 31.12.2022 aus

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung oder sprechen Sie uns an.