Kurze Übersicht der beschlossenen Maßnahmen
Am 03.09.2022 hat die Bundesregierung das dritte Maßnahmenpaket beschlossen. Hier ein kurzer Einblick in die energierelevanten Maßnahmen.
Entlastung bei den Strompreisen
- Gilt für Haushalte und KMU mit Versorgertarif
- Dämpfung der steigenden Netzentgelte
Die Strompreisbreme soll über die Abschöpfung von hohen Zufallsgewinnen der Stromproduzenten finanziert werden.
Entlastung bei CO2-Preis
- Aussetzung der Erhöhung von 5€ pro Tonne zum 01.01.2023 (Verlängerung des Preispfads)
- Der CO2-Preis gilt für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas
Senkung der Umsatzsteuer für Gas
- Der Steuersatz für den Gasverbrauch wird auf 7 % gesenkt (statt 19 %)
- Die Maßnahme ist bis März 2024 befristet
Hilfen für Unternehmen
- Einjährige Verlängerung des Spitzenausgleichs (StromStG/EnergieStG) à Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium am 05.09.2022 veröffentlicht: Spitzenausgleichsverlängerungsgesetz – SpAVerlG
- Im Referentenentwurf fehlt bisher die Testierung des Alternativen Systems gemäß SpaEfV für KMU
- Bisher keine Aussage zur Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG
- Beide Beihilferechtliche Genehmigung laufen zum 31.12.2022 aus
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung oder sprechen Sie uns an.
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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