Aktuelle Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer

Die Bundesregierung hat im November ein umfangreiches Entlastungspaket für Unternehmen aufgestellt


Die wesentlichen geplanten Änderungen haben wir Ihnen zusammengefasst.

Strom- und Energiesteuer

  • Die Stromsteuer wird nicht abgesenkt und der Spitzenausgleich nach §10 StromStG und §55 EnergieStG wird nicht verlängert
  • Dafür wird die Entlastung nach §9b StromStG von 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht

Netzentgelte

  • 2024 Stabilisierung der Netzentgelte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  • Trotz Zuschüssen kann eine Steigerung der Netzentgelte Ausbau Netzinfrastruktur f. erneuerbare Energien in Übertragungs- und Verteilernetzen eintreten

Strompreiskompensation

  • Wird im Klima- und Transformationsfonds fortgeführt
  • Verlängerung um 5 Jahre
  • Streichung des vom Unternehmen zu tragenden Sockelbeitrags

Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV)

  • Änderung der Verordnung geplant (Referentenentwurf vom 15.09.2023)
    • Überarbeitung der Meldeschwellen: Aktuell ab 200.000 €, Neu ab 100.000 €
    • Anzeigepflicht für Steuerbegünstigungen
    • Erklärungspflicht für Steuerentlastungen

Das Gesamtpaket steht ab dem Jahr 2026 unter dem Vorbehalt der Gegenfinanzierung durch den Bundeshaushalt.

Weitere Änderungen

  • Die vollständige Steuerentlastung für KWK-Anlagen nach § 53a Abs. 6 EnergieStG wird gem. § 53a Abs. 12 EnergieStG nur bis zum Auslaufen der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung gewährt. Die Genehmigung läuft zum 31.12.2023 aus.
  • Ab dem 01.01.2024 gilt für die Kraftstoff-Verwendung von Erdgas der neue Steuersatz aus §2 Abs. 2 Nr. 1b) EnergieStG. Als Kraftstoff verwendetes Erdgas wird ab Januar mit 18,38 EUR/MWh besteuert.
  • Der CO2-Preis für Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor steigt zum 01.01.2024 auf 45 Euro/Tonne

Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2024 und eine Entwicklung ab 2017 zusammengestellt.

2023-11_Entwicklung der Umlagen ab 2017

Bei Rückfragen Sprechen Sie uns an.


Solarpaket soll Photovoltaik-Ausbau erleichtern

Das Solarpaket I wurde am 16.08.2023 im Kabinett beschlossen.


Es enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, mit denen der Zubau in der Freifläche und auf dem Dach beschleunigt werden soll, um PV-Ausbauziele bis 2030 zu erreichen.

Hier eine Zusammenfassung der Maßnahmen:

  • Entbürokratisierung bei Balkon-PV durch Meldevereinfachungen und einfachere, anwenderfreundliche Regeln für Netzstecker
  • Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV
    • Anlagen > 100 kW können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben
    • Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich
    • Vereinfachungen bei der sog. Anlagenzusammenfassung
  • Vereinfachung von Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
  • Ausweitung des bestehenden vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW)
  • Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW
  • Erschließung von Gebäuden im Außenbereich
  • Repowering von Dachanlagen
  • Stärkerer Ausbau von Freiflächenanlagen
    • Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen
    • Ausweitung der Flächenkulisse
    • Extensivierung der Agri-PV
    • Beschleunigung von Netzanschlüssen

Den wesentlichen Teil des Gesetzentwurfs zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie will der Bundestag 2024 beraten. Am 15.12.2023 hat der Bundestag zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet. Inhaltlich geht es dabei zum Beispiel um die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK und Überblickspapier Solarpaket.


Informationen zur Haushaltssperre

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen.


Als Auswirkung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz und zum Klima – und Transformationsfonds (KTF), hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verordnet. Dies wirkt sich auf folgende Zuschüsse und Förderungen aus:

  • Für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) pausiert sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen.
  • Die Förderung für den Kauf von E-Autos wurde bereits mit Ablauf des 17. Dezembers 2023 beendet. Ursprünglich sollte der Umweltbonus erst Ende 2024 auslaufen.
  • Die Energiepreisbremsen gelten nur bis zum 31.12.2023.
  • Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetzentgelte. Dadurch müssen die Netzentgelte für 2024 neu berechnet werden und können sich gegenüber 2024 verdoppeln.
  • Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde nach Abschaffung der EEG-Umlage durch Mittel aus dem KTF finanziert.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier gelten seit dem 01.01.2024 sogar höhere Fördersätze z.B. für den Heizungstausch.

Alle Updates zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Webseite des BMWK www.energiewechsel.de.