Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen.


Als Auswirkung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz und zum Klima – und Transformationsfonds (KTF), hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verordnet. Dies wirkt sich auf folgende Zuschüsse und Förderungen aus:

  • Für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) pausiert sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen.
  • Die Förderung für den Kauf von E-Autos wurde bereits mit Ablauf des 17. Dezembers 2023 beendet. Ursprünglich sollte der Umweltbonus erst Ende 2024 auslaufen.
  • Die Energiepreisbremsen gelten nur bis zum 31.12.2023.
  • Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetzentgelte. Dadurch müssen die Netzentgelte für 2024 neu berechnet werden und können sich gegenüber 2024 verdoppeln.
  • Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde nach Abschaffung der EEG-Umlage durch Mittel aus dem KTF finanziert.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier gelten seit dem 01.01.2024 sogar höhere Fördersätze z.B. für den Heizungstausch.

Alle Updates zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Webseite des BMWK www.energiewechsel.de.