Das Solarpaket I wurde am 16.08.2023 im Kabinett beschlossen.


Es enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, mit denen der Zubau in der Freifläche und auf dem Dach beschleunigt werden soll, um PV-Ausbauziele bis 2030 zu erreichen.

Hier eine Zusammenfassung der Maßnahmen:

  • Entbürokratisierung bei Balkon-PV durch Meldevereinfachungen und einfachere, anwenderfreundliche Regeln für Netzstecker
  • Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV
    • Anlagen > 100 kW können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben
    • Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich
    • Vereinfachungen bei der sog. Anlagenzusammenfassung
  • Vereinfachung von Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
  • Ausweitung des bestehenden vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW)
  • Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW
  • Erschließung von Gebäuden im Außenbereich
  • Repowering von Dachanlagen
  • Stärkerer Ausbau von Freiflächenanlagen
    • Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen
    • Ausweitung der Flächenkulisse
    • Extensivierung der Agri-PV
    • Beschleunigung von Netzanschlüssen

Den wesentlichen Teil des Gesetzentwurfs zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie will der Bundestag 2024 beraten. Am 15.12.2023 hat der Bundestag zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet. Inhaltlich geht es dabei zum Beispiel um die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK und Überblickspapier Solarpaket.