Die Bundesregierung hat im November ein umfangreiches Entlastungspaket für Unternehmen aufgestellt
Die wesentlichen geplanten Änderungen haben wir Ihnen zusammengefasst.
Strom- und Energiesteuer
- Die Stromsteuer wird nicht abgesenkt und der Spitzenausgleich nach §10 StromStG und §55 EnergieStG wird nicht verlängert
- Dafür wird die Entlastung nach §9b StromStG von 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht
Netzentgelte
- 2024 Stabilisierung der Netzentgelte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Trotz Zuschüssen kann eine Steigerung der Netzentgelte Ausbau Netzinfrastruktur f. erneuerbare Energien in Übertragungs- und Verteilernetzen eintreten
Strompreiskompensation
- Wird im Klima- und Transformationsfonds fortgeführt
- Verlängerung um 5 Jahre
- Streichung des vom Unternehmen zu tragenden Sockelbeitrags
Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV)
- Änderung der Verordnung geplant (Referentenentwurf vom 15.09.2023)
- Überarbeitung der Meldeschwellen: Aktuell ab 200.000 €, Neu ab 100.000 €
- Anzeigepflicht für Steuerbegünstigungen
- Erklärungspflicht für Steuerentlastungen
Das Gesamtpaket steht ab dem Jahr 2026 unter dem Vorbehalt der Gegenfinanzierung durch den Bundeshaushalt.
Weitere Änderungen
- Die vollständige Steuerentlastung für KWK-Anlagen nach § 53a Abs. 6 EnergieStG wird gem. § 53a Abs. 12 EnergieStG nur bis zum Auslaufen der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung gewährt. Die Genehmigung läuft zum 31.12.2023 aus.
- Ab dem 01.01.2024 gilt für die Kraftstoff-Verwendung von Erdgas der neue Steuersatz aus §2 Abs. 2 Nr. 1b) EnergieStG. Als Kraftstoff verwendetes Erdgas wird ab Januar mit 18,38 EUR/MWh besteuert.
- Der CO2-Preis für Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor steigt zum 01.01.2024 auf 45 Euro/Tonne
Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2024 und eine Entwicklung ab 2017 zusammengestellt.
2023-11_Entwicklung der Umlagen ab 2017
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