Sustainable Leadership Conference 2023

"Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie!"


Unser Kollege Andreas Pöhner hatte am 22.11.2023 die Chance, die HORIZONTE-Group AG als Gast bei der “12th Responsible Leadership Conference” des F.A.Z.-Institutes in München zu vertreten.

Hier die wichtigsten Take-Aways:

🦁Neben dem Klimawandel rückt immer mehr das Thema Biodiversität in den Vordergrund.

📶 Je mehr Wirtschaftswachstum desto mehr Umwelteinflüsse entstehen, die aktiv gesteuert werden müssen.

🔄 Weniger als 10% aller verwendeten Materialien schaffen heute den Weg zurück in die Wertschöpfung. Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil von ESG.

💶 Auch wenn man nicht hinter jede Maßnahme zur Nachhaltigkeit ein Business Case rechnen kann, so ist eine ökonomische Ausrichtung der Nachhaltigkeit und ein Ausdrücken des Nachhaltigkeitserfolges in EBIT und Cashflow möglich und sehr wohl fester Bestandteil unternehmerischem Handelns! Profit ist nichts schlechtes.

🤝 Es geht nicht um zwei getrennte Welten sondern die Verknüpfung und Integration von Nachhaltigkeit in die täglichen Arbeitsabläufe.

🔑 Glaubwürdigkeit entscheidet in Zukunft, ob unser Leistungsangebot am Markt nachgefragt wird.

Wichtigste Botschaft: Der Zugang zu Kapital wird abhängig vom Thema Nachhaltigkeit – die BAFIN hat klar gemacht, dass sie die CSRD Regulatorik sehr ernst nehmen wird!

Nachhaltigkeitsmanagement ist somit wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg und schafft ein resilientes Unternehmen inklusive einem verbesserten Ressourcenmanagement und einem positiven Effekt auf den Markenwert.

Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie.
Sprechen Sie uns dazu gerne an!


Nachklapp zum CSRD-Webinar mit Radial

Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können


Am Donnerstag, den 23. November 2023, haben wir in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein Webinar unter dem Titel “Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!” organisiert.

Das Feedback aus dem Teilnehmendenkreis hat gezeigt, dass das “Bürokratiemonster” ESG durchaus zu zähmen ist, wenn sich Unternehmen dem Thema Schritt für Schritt und pragmatisch nähern und im Kontext der strategischen Überlegungen durchaus Chancen entstehen können.

Falls Sie das Webinar verpasst haben, können Sie durch das Ausfüllen des folgenden Formulars die Unterlagen anfordern:


Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht

Nach Inkrafttreten des EnEfG am 18.11.2023 hat das BAFA ein Merkblatt, neue FAQ’s und weitere Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.


Ermittlung Gesamtenergieverbrauch

  • Ein verpflichtetes Unternehmen ist dabei immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit –> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
  • Verpflichtung unabhängig von ihrem Unternehmensstatus (KMU, Nicht-KMU)
  • Folgende Verbräuche sind ausgenommen
    • Energieverbräuche von Dienstwagen durch Beschäftigte, welche diese auch privat nutzen
    • Geleaste Fahrzeuge (diese sind beim Leasinggeber zu berücksichtigen)
  • Empfehlung: Daten zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs für Stichprobenkontrolle aufstellen

 

Einführung eines EnMS nach ISO 50001 oder eines UMS nach EMAS (§ 8 EnEfG)

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh
  • Zusätzliche Anforderungen aus EnEfG
    • Erhebung von Abwärmepotenzialen
    • Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
    • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463,
  • Umsetzung innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (bis 18. Juli 2025)

 

Umsetzungspläne für wirtschaftlich umsetzbare Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG)

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh
  • innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellen und veröffentlichen
  • Wirtschaftliche Maßnahmen –> positiver Kapitalwert nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer
  • Beginn der Erstellungs- und Veröffentlichungsfrist von drei Jahren
    • EnMS nach ISO 50001 –> mit der Zertifizierung oder Rezertifizierung
    • UMS nach EMAS –> mit Registrierung oder der Verlängerung der Eintragung
    • mit Abschluss des Energieaudits
  • Prüfung muss durch unabhängige Dritte erfolgen

 

Stichprobenkontrolle (§ 10 EnEfG)

  • Überprüfung der Einrichtung und des Betriebes von EMS und UMS
    • Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden
    • Verstöße entstehen bei
      • Nicht- Einrichtung
      • Nicht richtige oder nicht vollständige Einrichtung
      • Nicht rechtzeitige Einrichtung
  • Überprüfung der Erstellung und Veröffentlichung der Umsetzungspläne
    • Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden
    • Verstöße entstehen bei
      • nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Erstellung und Bestätigung
      • nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Veröffentlichung
      • nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Bestätigung durch Dritte
  • Erfolgt über elektronisches Formular und vom BAFA bereitgestellten Bestätigungsformularen

 

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt und den FAQ’s auf der BAFA-Internetseite entnehmen.

BAFA-Energieaudit nach EDL-G, Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und den weiteren Anforderungen aus dem EnEfG. Sprechen Sie uns an.


energate-Forum in Berlin – Energieinfrastruktur im Wandel

Kurzzusammenfassung zum energate-Forum


Energieinfrastruktur im Wandel

Am 16. November 2023 hat im Berliner Oderberger-Hotel das erste energate-Forum stattgefunden. Zahlreiche Vertreter von Energieversorgern, Branchenverbänden, der Bundesnetzagentur und auch die Politik nahmen an der Veranstaltung mit dem Titel Energieinfrastruktur im Wandel in der Bundeshauptstadt teil. Unter den über 110 Teilnehmenden war auch unser HG-Berater und Wasserstoffexperte Carlo Weckelmann vertreten.

Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung lag auf dem Thema Wasserstoff, passend zum kürzlich vorgestellten Wasserstoffkernnetz, was auch ein sehr präsentes Thema an diesem Tag war. Das Wasserstoffkernnetz soll rund 9.700 km Wasserstoffleitungen umfassen, wovon ca. 60 % aus der Umwidmung bestehenden Erdgasleitungen realisiert werden können.  „Es war eine sehr spannende und interessante Veranstaltung genau zum richtigen Zeitpunkt.“, resümierte Carlo Weckelmann. „Das Zeichen der Politik den Wasserstoffhochlauf weiter zu beschleunigen, kam in der Branche sehr gut an. Allein beim Teilnehmerkreis dieser Veranstaltung gab dies einen spürbaren Motivationsschub das Thema Wasserstoff weiter voranzutreiben“, so Weckelmann weiter.

Auch die HORIZONTE-Group unterstützt Energieversorger / Erdgasnetzbetreiber beim Thema Wasserstoff – besonders im Hinblick auf Machbarkeitsanalysen.

  • Sie haben Fragen zum Thema Wasserstoff? Sprechen Sie uns gerne an!
  • Sehen Sie sich hier Meldungen sowie die Bilderstrecke direkt beim energate messenger an


Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im Bundestag beschlossen

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes


Bundestag beschließt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung 

Der Bundestag hat am 17. November 2023 den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Damit soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung erfolgen, um einheitliche Standards und Vorgaben für ganz Deutschland festzulegen. Das Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 ausschließlich mit erneuerbaren Energien. Das Wärmeplanungsgesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

Hier einige Eckpunkte aus dem Gesetz

  • Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte haben zwei Jahre mehr Zeit
  • Verpflichtung der Bundesländer zur flächendeckenden Wärmeplanung bis 2030, Ziel von 50% klimaneutraler leitungsgebundener Wärme
  • Betreiber bestehender Wärmenetze müssen Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nutzen
    • bis 2030 Anteil von mindestens 30%
    • bis 2040 Anteil von bis zu 80%
  • Für neue Wärmenetze gilt ein Anteil von 65%
  • Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt

HG-Webinar: Wärmeplanungsgesetz – Weichenstellung jetzt

Die HORIZONTE-Group AG bietet zusammen mit der Kanzlei Aecoute° PartGmbB am 5. Dezember 2023 ein Webinar dazu an. Dabei sollen die sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Pflichten zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung sowie zur Transformation der Wärmeinfrastruktur näher beleuchtet werden und die sich insoweit ergebenden Fragestellungen gemeinsam diskutiert werden.

  • Melden Sie sich hier kostenlos für das Webinar an.


Wärmewende - Wasserstoff im Gebäudesektor als Wärmeversorgungsalternative

Wärmewende


Wasserstoff im Gebäudesektor

Mit dem frisch novellierten Gebäudeenergiegesetz und dem neuen Wärmeplanungsgesetz stehen die Eckpfeiler der Wärmewende in Deutschland. Spätestens zum 01.01.2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungsanlagen verbrannt werden und Wärmenetze müssen treibhausgasneutral betrieben werden.

Während im novellierten Gebäudeenergiegesetz fossile Heizungsanlagen noch bis zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in einer Kommune eine Option darstellen, so sollte vor dem Einbau einer neuen, fossilen Heizungsanlage dringend abgeraten werden. Der Grund dafür ist der CO2-Preis, welcher ab dem Jahr 2026 in den freien Zertifikathandel überführt wird und bis 2045 massiv steigen wird. Bei einem prognostizierten CO2-Preis von 520 €/t im Jahr 2045 (Vgl. Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change 2023) wäre das eine zusätzliche Belastung in Höhe von 13,0 Ct/kWh auf den Erdgaspreis und in Höhe von 16,1 Ct/kWh auf den Heizölpreis. Somit werden fossile Brennstoffe, welche heute aufgrund der Förderung von erneuerbaren Wärmeversorgungsalternativen, wenn überhaupt geringe Kostenvorteile aufweisen, keine attraktive Wärmeversorgungsoption werden.

Eine viel diskutierte Maßnahme ist dabei die Wärmeversorgung von Gebäuden mittels grünen Wasserstoffes. Während dieser heute noch nicht weitreichend am Markt verfügbar ist, sorgte die Leipziger Energiebörse EEX vor Kurzem zu Aufsehen mit der Ankündigung, dass bis zum Jahr 2030 Wasserstoff analog zu den Handelsprodukten Erdgas und Strom frei an der Börse handelbar sein wird.

Kann Wasserstoff damit auch für die Wärmeversorgung von Gebäuden zu einer Alternative, wenn nicht gar der zukünftig vorherrschenden Art der Gebäudeversorgung werden?

Dazu benötigt es einen Blick auf die anderen Arten zur Wärmeversorgung. In der kommunalen Wärmeplanung werden grundstücksscharf drei verschiedene Arten der Wärmeversorgung vorgeschlagen:

  • Die leitungsgebundene Wärmeversorgung (Fernwärme),
  • die leitungsgebundene Versorgung mit grünen Gasen (i.d.R. Wasserstoff) und
  • die Einzelversorgung (i.d.R. Wärmepumpen oder Biomassekessel).

Sowohl die Fernwärme als auch Möglichkeiten zur Einzelversorgung, häufig in Form einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, weisen dabei heute deutliche ökonomische Vorteile auf, welche einem Großteil der Prognosen nach auch zukünftig bestehen werden.

Wasserstoffnetze werden häufig in dicht besiedelten Gebieten entstehen, wo auch Wärmenetze aufgrund der höheren Wärmedichte primär gebaut werden und kostengünstig betrieben werden können.

Die Wärmepumpe wird vor allem im Neubau und sanierten Gebäuden, mit einem geringeren spezifischen Wärmebedarf, die dominierende Wärmeversorgungsoption sein. Luft/Wasser-Wärmepumpen können mit einem SCOP von 2,5-3 betrieben werden und weisen somit einen deutlich geringeren elektrischen Einsatz pro kWh erzeugter Wärme auf als grüner Wasserstoff. Jedoch haben Wärmepumpen auch zwei entscheidende Nachteile. Ein flächendeckender Einsatz von Wärmepumpen ist häufig nur mit einer Stärkung des Stromnetzes möglich. Zudem fällt im Winter der größte Wärmebedarf an, gerade dann, wenn nur wenig erneuerbarer Strom im Netz ist.

Grüner Wasserstoff kann hingegen kostengünstig langfristig gespeichert werden. Allein im Jahr 2022 wurden 8 TWh Strom aus erneuerbaren Energien zur Netzstabilisierung abgeriegelt. Eine Zahl, die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien weiter ansteigen wird. Wird dieser Überschussstrom zur Produktion von grünem Wasserstoff verwendet, so sinken die Gestehungskosten deutlich.

Während in Deutschland noch heiß über de Einsatz von Wasserstoff zur Heizung von Gebäuden diskutiert wird, scheint die Entscheidung in Großbritannien gegen Wasserstoff gefallen zu sein. Die National Infrastructure Commission, welche die Regierung berät, schlug vergangene Woche vor, von Wasserstoff als Wärmeversorgungsoption abzukehren und die Anstrengung auf die Elektrifizierung der Wärme zu setzen.

Fazit

Während Wasserstoff heute noch keine realistische Wärmeversorgungsoption darstellt, sollte in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserstoffmarkt weiter an Fahrt aufnimmt und Wasserstoff neben der Industrie und dem Schwertransport auch zur Wärmeerzeugung in Gebäuden eingesetzt wird. Eine flächendenkende Versorgung mit Wasserstoff ist dabei jedoch nicht zu erwarten.

Eins ist dabei klar. Die Infrastrukturplanung von Energieversorgungsunternehmen ist eine der zentralen Aufgaben zum Gelingen der Energiewende. Die Zielnetzplanung von Strom-, Gas- und Wärmenetzen weist unzählige Interdependenzen auf und muss im Rahmen der Energiewende zusammen gedacht werden.

Autor: Julian Hackert 


EU-Kommission passt Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen an

Neue Schwellenwerte beeinflussen Berichtspflicht gemäß CSRD und EU-Taxonomie!


Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 einen delegierten Rechtsakt (C2023 7020) erlassen, welcher die Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen gemäß Bilanzsumme und Umsatzerlös in der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU um rund 25 Prozent anhebt. Damit reagiert sie auf die hohe Inflation, die im Euroraum seit 2013 über 24 Prozent beträgt.

Daraus verringert sich unmittelbar vorerst auch der Anwenderkreis von Unternehmen, die in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) entsprechen müssen.

Mit dieser Veröffentlichung kommt die Kommission ihrer Pflicht nach, alle fünf Jahre eine Überprüfung dieser monetären Schwellenwerte durchzuführen und eventuell notwendige inflationsbereinigende Maßnahmen durchzuführen. Kerngedanke hierbei ist insbesondere der Schutz von Kleinst- und Kleinunternehmen, für die Rechnungslegungsvorschriften der nächsthöheren Größenklasse eine erhebliche Bürde in der Berichtspflicht darstellen können.  Die Mitarbeiteranzahl von Unternehmen, die für deren Größenklassifizierung auch als Kriterium gilt, wird durch diese Anpassung nicht berührt.

Im Detail bedeuten die neuen Schwellenwerte:

  • Für Kleinstunternehmen steigt die Bilanzsumme auf 450.000 Euro (bisher 350.000 Euro) und der Jahresumsatz auf 900.000 Euro (bisher 700.000 Euro).
  • Bei kleinen Unternehmen (unteres Ende des Spektrums) erhöht sich die Bilanzsumme auf 5 Mio. Euro (bisher 4 Mio. Euro) und der Jahresumsatz auf 10 Mio. Euro (bisher 8 Mio. Euro).
  • Bei kleinen Unternehmen (oberes Ende des Spektrums) erhöht sich die Bilanzsumme auf 7,5 Mio. Euro (bisher 6 Mio. Euro) und der Jahresumsatz auf 15 Mio. Euro (bisher 12 Mio. Euro).
  • Für mittlere/große Unternehmen liegt die Bilanzsumme nun bei 25 Mio. Euro (bisher 20 Mio. Euro) und der Jahresumsatz bei 50 Mio. Euro (bisher 40 Mio. Euro).

Nach Schätzungen der Kommission auf Basis der Unternehmensdatenbank ORBIS verringert sich hierdurch die Berichtspflicht von rund 1,1 Mio. Unternehmen im Euroraum. Davon wiederum entfallen über 50 Prozent auf kategorisierte Kleinstunternehmen.

Die Frage, ab wann die neuen Schwellenwerte in Deutschland anzuwenden sind, ist noch offen. Die Änderungsrichtlinie gibt den einzelnen Mitgliedstaaten die Wahl, die Werte schon für das Geschäftsjahr 2023 zu erlauben. Deutschland könnte die Anwendung also bereits rückwirkend ab diesem Jahr ermöglichen. Sollte von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht werden, würden die aktualisierten Kriterien erst ab 2024 verpflichtend greifen. Ob die Option einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung genutzt wird, bleibt abzuwarten.

Auch wenn einige Unternehmen im Euroraum durch diese Änderung kurzfristig von Berichtspflichten entlastet werden, bzw. diese sich zeitlich verschieben, ist es ratsam, sich frühzeitig auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um die Weichen für eine transparente, aussagekräftige und effiziente Berichterstattung zu stellen. Das schafft Vertrauen bei Investoren und Verbrauchern und schont die Ressourcen in Ihrem Unternehmen. Zudem stärkt eine proaktive Nachhaltigkeitsstrategie langfristig Ihre Wettbewerbsposition. Sehen Sie die Anpassung als Chance, Ihr Unternehmen zukunftsorientiert aufzustellen.

Noch ein Tipp – Melden Sie sich jetzt für unser Webinar am 23. November 2023 an, um mehr zum Thema CSRD zu erfahren.

Autor: Jano Jäger


Dynamische Tarife mit TAF 5 umsetzen

Interview mit HG, TMZ und EMH zu dynamischen Tarifen


Wie können dynamische Tarife mit dem intelligenten Messsystem umgesetzt werden?

Dynamische Tarife bieten für Stromvertriebe neue Chancen – es gibt aber einige Fallstricke. Unser HG-Experte Jochen Buchloh beleuchtet in der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) gemeinsam mit Jörn Lutze (Geschäftsführung TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH) und Peter Heuell (Geschäftsführung EMH Metering) die Rahmenbedingungen, sowie Lösungsansätze, mit denen sich diese Fallstricke umgehen lassen.

Auf den metering days hat Peter Heuell in einem Vortrag skizziert, wie die Umsetzung dynamischer Tarife mittels Tarifanwendungsfall 5 (TAF5) erfolgen kann. So ist TAF7 abrechnungsrelevant, der ereignisvariable TAF 5 bietet aber eine kundenorientierte, transparente und risikoarme Lösung.

Das ganze Interview bei der ZfK

Lesen Sie den ganzen Beitrag hier bei der ZfK oder unten im pdf.

ZfK-Beitrag als PDF lesen

Das erläuternde Video von EMH: 

  • Lesen Sie auch unseren HG-Nachklapp zu den metering days 2023: klick.


SAVE THE DATE: Webinar zur EU-Richtlinie CSRD am 23.11.2023

Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können


Am Donnerstag, den 23. November 2023, laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein.

“Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!”

Unter diesem Titel werden Ihnen Einblicke in den Stand der Regulatorik gegeben, sowie anhand von konkreten Umsetzungsbeispielen Potentiale durch die Anwendung der CSRD aufgezeigt.
In gemeinsamer Kooperation zwischen der HG und Radial bündeln wir das fundierte und praxisorientierte Know-How aus Industrie und Energiewirtschaft sowie das Expertenwissen in der Finanzwirtschaft.
Wie ist der Status zur Umsetzung der ESRS, bzw. der KMU-spezifischen ESRS, welche konkreten Anforderungen kommen auf mich zu, wie kann ich einen Mehrwert erzeugen und wie fange ich überhaupt an.
Brauche ich unbedingt teure Software?
Viele spannende Fragen zu denen wir Ihnen wertvolle Informationen für Ihr Unternehmen mitgeben möchten.

Sie können sich kostenlos anmelden, indem Sie auf folgenden Link klicken.

Update 27.11.23:
Sie haben das Webinar verpasst? Fordern Sie hier die Unterlagen an.


Neues vom ESG Game changers Summit 2023

ESG-Summit 2023


Der ESG Game changers Summit 2023

Unsere Kollegen Andreas Pöhner und Sven Ulrich hatten am 25.10.2023 die Chance die HORIZONTE-Group AG als Gast beim ESG Game changers Summit 2023 von unserem Partner Hogan Lovells in München zu vertreten.

Viele tiefgreifende und konstruktive Diskussionen haben einmal mehr die Wichtigkeit des Themas ESG hervorgehoben, zeigen aber auch das wir noch einen Weg vor uns haben.

Insbesondere die Key Notes von Katherina Reiche (Vorstandsvorsitzende Westenergie AG) und Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages) haben dabei das Spannungsfeld zwischen Energiewende, notwendigen Investitionen und geopolitischen Implikationen deutlich aufgezeigt.

Wichtige Topics:

🚨 ESG ist kein softes Thema sondern wesentlich für die Erreichung unserer Klimaschutzziele genauso wie für unternehmerischen Erfolg!

📗 Bei der Umsetzung der EU Vorgaben zu CSRD und ESRS in nationales Recht ist eine Bürokratisierung à la DSGVO zu vermeiden. Der unternehmerische Handlungsspielraum zur Lösungsfindung muss bestehen bleiben.

📊 Um insbesondere Scope 3 Emissionen aktiv entlang der #Lieferkette managen zu können bedarf es zwingend einer Transparenz in Daten, Prozessen und Infrastrukturen verbunden mit einem durchgängigen Reporting.

🗺 Unternehmen müssen sicherstellen sich in der aktuellen geopolitischen Lage resilient aufzustellen, auch hier leistet ESG einen wichtigen Beitrag.

👨‍🏫 Transparenz und Bewusstsein sind wesentliche Eckpfeiler um ESG erfolgreich zu machen. Hierzu muss auch im Bereich der Bildung beigetragen werden.

👩‍🎓 Unternehmenswerte insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit haben eine hohe Wichtigkeit im Kampf um junge Talente.

💼 Die Leistungs- und Führungsebene muss konsequent hinter dem Thema stehen und aktiv in eine Lösungsfindung investieren.

Besonderer Dank gilt Thomas Dünchheim und seinem Team für die ausgesprochen gelungene und gut organisierte Veranstaltung.

Noch ein Tipp – Melden Sie sich jetzt für unser Webinar am 23. November 2023 an, um mehr über das Thema zu erfahren.

Autor: Andreas Pöhner