Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes


Bundestag beschließt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung 

Der Bundestag hat am 17. November 2023 den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Damit soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung erfolgen, um einheitliche Standards und Vorgaben für ganz Deutschland festzulegen. Das Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 ausschließlich mit erneuerbaren Energien. Das Wärmeplanungsgesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

Hier einige Eckpunkte aus dem Gesetz

  • Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte haben zwei Jahre mehr Zeit
  • Verpflichtung der Bundesländer zur flächendeckenden Wärmeplanung bis 2030, Ziel von 50% klimaneutraler leitungsgebundener Wärme
  • Betreiber bestehender Wärmenetze müssen Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nutzen
    • bis 2030 Anteil von mindestens 30%
    • bis 2040 Anteil von bis zu 80%
  • Für neue Wärmenetze gilt ein Anteil von 65%
  • Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt

HG-Webinar: Wärmeplanungsgesetz – Weichenstellung jetzt

Die HORIZONTE-Group AG bietet zusammen mit der Kanzlei Aecoute° PartGmbB am 5. Dezember 2023 ein Webinar dazu an. Dabei sollen die sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Pflichten zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung sowie zur Transformation der Wärmeinfrastruktur näher beleuchtet werden und die sich insoweit ergebenden Fragestellungen gemeinsam diskutiert werden.

  • Melden Sie sich hier kostenlos für das Webinar an.