HG-Webinar Nachklapp: Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie

Am 13. Juni 2024 fand unser HG-Webinar "Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie" statt, welches wir gemeinsam mit unserem Beratungshaus sowie der HORIZONTE-Group Technik (HGT) durchgeführt haben.


Das Zusammenspiel dieser beiden HG-Töchter ermöglicht uns die Möglichkeit, eine einzigartige Kombination aus strategischer Nachhaltigkeitsberatung und praktischer Umsetzung anzubieten.

Im Webinar haben wir einen kompakten Überblick über die jüngsten Meilensteine gegeben: die Veröffentlichung der finalen Fassung der EFRAG-Implementierungshilfen, die Feldstudie des DSRC zur Praxistauglichkeit der VSME-Berichtsstandards und die Verschiebung der sektorspezifischen Berichtsstandards. Lediglich das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD lässt noch auf sich warten.

Ein Schwerpunkt unseres Webinars lag auf dem zentralen Punkt des ESRS E1 – der Erfassung von Treibhausgas-Emissionen nach Scope 1 bis 3. Dabei ging es sowohl um methodische Fragen der THG-Bilanzierung als auch um die Integration der Ergebnisse in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die rege Teilnahme und die positiven Rückmeldungen haben gezeigt, wie groß der Informations- und Austauschbedarf zu diesen komplexen Themen ist. Wir freuen uns, mit unserem Webinar einen wertvollen Beitrag geleistet zu haben, um mehr Klarheit und Orientierung im Dschungel der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik zu schaffen.

Für alle, die nicht dabei sein konnten, stellen wir die Webinar-Unterlagen selbstverständlich gerne auf Anfrage zur Verfügung. Senden Sie uns dazu einfach eine formlose E-Mail an: webinare@horizonte.group

Sprechen Sie uns auch bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne jederzeit an!

Wir freuen uns darauf, Sie auch bei den nächsten Schritten auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Nachhaltigkeitsstrategie zu begleiten.

 

 

Autoren: Sven Ulrich & Jano Jäger

 


Neue Implementierungsleitlinien sollen den CSRD-Bericht erleichtern!

Die EFRAG veröffentlicht die finale Fassung der "Implementation Guidance" 


Die Europäische Finanzberichterstattungsberatungsgruppe (EFRAG) hat am 31.05.2024 die endgültigen Fassungen von drei Leitfäden zur Umsetzung der neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die unverbindlichen Leitfäden sollen Unternehmen, die ab 2024 nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) berichten müssen, bei der praktischen Anwendung der Berichtsstandards unterstützen.

Folgende Leitfäden wurden veröffentlicht:

Die Leitfäden enthalten praxisnahe Erläuterungen, Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Damit sollen sich Unternehmen auf die für sie jeweils relevanten Aspekte der neuen umfangreichen Berichtspflichten fokussieren können.

Die endgültigen Fassungen berücksichtigen nochmals die Rückmeldungen aus einer öffentlichen Konsultation der Entwürfe von Dezember 2023 bis Februar 2024.

Sollten auch Sie sich in ihrem Unternehmen derzeit für die anstehenden CSRD-Berichtspflichten wappnen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Nachhaltigkeitsexperten gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns!

 


DRSC-Feldstudie zeigt weiteren Handlungsbedarf!

Ergebnisse der DRSC-Feldstudie zum Entwurf folgender VSME ESRS für KMU


 Der europäische Standardsetzer EFRAG hat im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt – den sogenannten Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises (VSME ESRS). Ziel ist es, die vielfältigen Anfragen von Geschäftspartnern an KMU bezüglich Nachhaltigkeitsinformationen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Um die praktische Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit des VSME ESRS zu testen, haben DIHK, DRSC und DHBW eine Pilotgruppe mit zwölf IHK-Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen und Größen ins Leben gerufen. Von Januar bis Mai 2024 wurden die KMU bei der Anwendung des Standards begleitet. Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind:

  • Großer Bedarf, aber Nutzen muss Aufwand rechtfertigen: KMU sehen Bedarf für einheitliche, einfache Berichtsstandards aufgrund vielfältiger Anfragen (Trickle-Down-Effekt). Der Aufwand muss sich jedoch durch konkreten Nutzen wie Vereinfachung der Berichterstattung und verbesserten Zugang zu Finanzierung/Förderung rechtfertigen.
  • Entwurf noch zu komplex – Vereinfachung und Unterstützung nötig: Der aktuelle VSME ESRS-Entwurf ist für KMU noch zu komplex. Sprache und Anwendung müssen vereinfacht, ergänzende Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.
  • Modularer Aufbau grundsätzlich richtig – aber klarer Nutzen entscheidend: Der modulare Aufbau wird begrüßt. Das Basismodul ist mit Anpassungen umsetzbar. Für die Zusatzmodule (PAT, Business Partner) muss ein klarer Mehrwert erkennbar sein. Branchen- oder sektorspezifische Module werden derzeit nicht gesehen.
  • Wesentlichkeitsanalyse als Hürde – “if applicable”-Ansatz ausreichend: Die vorgesehene Wesentlichkeitsanalyse mit Offenlegungspflicht stellt eine große Hürde dar. Die Zusatzmodule sollten darauf verzichten und stattdessen einen “if applicable”-Ansatz verfolgen.
  • Freiwilligkeit muss gewahrt bleiben – Akzeptanz bei Berichtsempfängern entscheidend: Die Berichtserstellung nach VSME ESRS muss freiwillig bleiben. Die Akzeptanz des Standards in der Lieferkette und bei Finanzinstitutionen muss sichergestellt werden, u.a. durch Anpassung von EU-Gesetzen und Begrenzung des Trickle-Down-Effekts.
  • Datenschutz und Wettbewerbsrelevanz berücksichtigen: Personenbezogene Daten und wettbewerbsrelevante Informationen sollten nicht zwingend in den Bericht aufgenommen werden müssen, um die Akzeptanz bei KMU sicherzustellen.
  • Bericht muss ohne externe Hilfe erstellbar sein – optionale technische Standardisierung: KMU müssen den Bericht grundsätzlich ohne externe Unterstützung erstellen können. Eine Orientierung an Strukturen der Finanzberichterstattung ist sinnvoll. Eine Pflicht zur Veröffentlichung wird abgelehnt. Technische Standards wie XBRL sollten freiwillig nutzbar sein.
  • Rechtliche und faktische Hürden berücksichtigen: Bestehende Hindernisse wie fehlende Datenbereitstellung durch Ver-/Entsorger oder Unsicherheiten bei Scope 3-Emissionen und produktbezogenen Angaben müssen stärker berücksichtigt werden. Pragmatische Lösungen oder Ausnahmen sind nötig.

Ausblick: Die detaillierten Anmerkungen der Pilotgruppe werden in Kürze veröffentlicht und EFRAG sowie der EU-Kommission vorgestellt. Der VSME ESRS hat das Potenzial, Nachhaltigkeitsberichte für KMU erheblich zu erleichtern, benötigt dafür aber noch Anpassungen und flankierende Maßnahmen.

Möchten auch Sie sich bestmöglich auf die regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union vorbereiten? Kontaktieren sie uns gern!

 


EU verlängert Frist für sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards bis 2026

Neuigkeiten aus Brüssel: Einführung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre verschoben


Die Europäische Union hat wichtige Schritte unternommen, um den Weg für eine transparentere und verantwortungsvollere Unternehmensberichterstattung zu ebnen. Mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde ein Rahmen geschaffen, der Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung zu berichten. 

Ein zentraler Bestandteil der CSRD sind die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die detaillierte Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen festlegen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Europäische Kommission die sektorspezifischen ESRS sowie die ESRS für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30. Juni 2024 verabschieden sollte. 

Nun haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU darauf geeinigt, diese Frist um zwei Jahre, bis zum 30. Juni 2026, zu verlängern. Diese Änderung gibt den Unternehmen mehr Zeit, sich zunächst auf die Umsetzung der allgemeinen ESRS-Anforderungen zu konzentrieren, bevor sie sich mit den spezifischeren Standards auseinandersetzen müssen. 

Wichtig hierbei ist, dass diese Fristverlängerung keine Auswirkungen auf die Berichterstattungsfristen hat, die in der CSRD festgelegt sind. Die stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, beginnend mit den ersten Unternehmen im Geschäftsjahr 2024, bleibt unverändert. 

Die Kommission wird sich bemühen, acht der sektorspezifischen ESRS so bald wie möglich zu verabschieden, sobald diese verfügbar sind. Dabei wird sie berücksichtigen, dass einige Sektoren mit höheren Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen konfrontiert sind als andere. Für Unternehmen, die stark von natürlichen Ressourcen abhängen, werden die sektorspezifischen Standards eine Offenlegung der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme erfordern. 

Der formale Prozess zur Umsetzung der geänderten Fristen ist bereits weit fortgeschritten. Nach der politischen Einigung und der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat nun auch der Rat der EU der Richtlinie offiziell zugestimmt. Als nächstes folgen die Unterzeichnung durch die Präsidenten des Parlaments und des Rates sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. 20 Tage später wird die Richtlinie in Kraft treten. 

Die Verschiebung der Fristen für die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittstaaten-Unternehmen ist ein wichtiger Schritt, um eine ausgewogene und praktikable Umsetzung der neuen Berichterstattungsanforderungen zu gewährleisten. Sie gibt den Unternehmen die nötige Zeit, sich schrittweise an die erhöhten Transparenzanforderungen anzupassen und hochwertige Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern. Gleichzeitig unterstreicht die EU ihr anhaltendes Engagement für eine umfassende und zeitnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung als Schlüsselelement für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft. 

Möchten auch Sie sich bestmöglich auf die regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union vorbereiten? Kontaktieren sie uns gern! 

 


EU stimmt trotz deutschem Widerspruch für Lieferkettengesetz

Neues Regulatorik-Instrument auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in Europa!


EU-Lieferkettengesetz passiert Europäisches Parlament in Straßburg

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen um jeden Paragraphen hat das Europäische Parlament am Mittwoch, den 24.04.2024 in Straßburg dem lange erwarteten EU-Lieferkettengesetz zugestimmt. Das Gesetz mit der dazugehörigen Richtlinie, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), soll in Zukunft Kinderarbeit unterbinden, Umweltstandards in den Lieferketten europäischer Unternehmen durchsetzen und die Achtung der Menschenrechte weltweit fördern.

Nachdem sich die Unterhändler des Europaparlaments und des Ministerrats im Dezember auf einen Kompromiss geeinigt hatten, blockierte die FDP überraschend die Zustimmung Deutschlands. Erst der belgischen EU-Ratspräsidentschaft, die bis Juni den Vorsitz im Ministerrat innehat, gelang es, eine Mehrheit für das Gesetz zu organisieren — allerdings um den Preis deutlicher Abschwächungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Deutschland enthielt sich dabei.

Mit 374 Ja-Stimmen, 235 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen passierte das Gesetz nun das Europaparlament. Grünen-Politikerin Anna Cavazzini sieht darin einen Sieg der Menschenrechte über die massive Lobbykampagne der Wirtschaft. Ihr SPD-Kollege Tiemo Wölken betonte, dass das Gesetz praktikabel sei und kein “Bürokratiemonster” darstelle. Ganz anders die Sichtweise von CSU-Europaabgeordneter Angelika Niebler, die angesichts der bestehenden Belastungen der Wirtschaft durch hohe Energiepreise, Fachkräftemangel und Bürokratie von einem “schlechten Tag” für Europa sprach.

Konkret sieht das EU-Lieferkettengesetz vor, dass Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ihre gesamte Lieferkette auf Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltauflagen überprüfen müssen. Dies schließt auch die Zulieferer der Zulieferer ein. Ein risikobasierter Ansatz soll dabei eine Überforderung der Unternehmen vermeiden. Die ursprünglich vorgesehenen niedrigeren Schwellenwerte für Risikobranchen wie Textil und Rohstoffe entfallen ersatzlos.

Im Vergleich zum seit Januar 2023 in Deutschland geltenden Lieferkettengesetz bedeutet dies einerseits, dass weniger Unternehmen betroffen sind, da das deutsche Gesetz keine Umsatzschwelle vorsieht. Andererseits wird die zivilrechtliche Haftung ausgeweitet. Opfer von Verstößen können nun nach deutschem Schadenersatzrecht klagen, Unternehmen haften aber nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflichten. Auch die Kontrolle von Umweltverstößen wird gegenüber dem deutschen Gesetz verschärft.

Insgesamt stellt das EU-Lieferkettengesetz trotz der Abschwächungen einen Meilenstein auf dem Weg zu einer ethischeren und nachhaltigeren Gestaltung globaler Lieferketten dar. Es sendet ein unmissverständliches Signal an alle Unternehmen, dass die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz keine Option, sondern eine Verpflichtung ist. Nun sind die Mitgliedstaaten am Zug, ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen. Für Deutschland bedeutet dies eine Überarbeitung des bestehenden Lieferkettengesetzes, um es mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen.

Möchten auch Sie sich bestmöglich auf die regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union vorbereiten?

 


CSRS - Corporate Sustainability Reporting Specialist

Die Pflicht zur Nachhaltigkeistberichterstattung rückt näher...


…und wir reagieren mit einer weiteren Zertifizierung zum Thema CSRD und ESG-Reporting in unserem Team!

Unser Kollege Maximilian Schulz aus der Business Unit “ESG & Plattformstrategien” hat im März den mittlerweile an einer Hochschule akkreditierten Lehrgang “CSRS – Corporate Sustainability Reporting Specialist” erfolgreich absolviert und ist nun offiziell zertifiziert! Dieser Lehrgang wird in Kooperation des ACCOVALIST Instituts & der Wirtschafts-Treuhand angeboten und zielt darauf ab, den Teilnehmern mit einem strukturierten Programm ein fundiertes Fachwissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung rund um die Themen CSRD, ESRS, ESEF und EU-Taxonomie zu vermitteln.

Der Lehrgang selbst bestand aus 2 Teilen, die sich über knapp 2,5 Monate erstreckten. Kurz vor Jahresende 2023 begann für Maximilian die Lehrbriefphase, in der er im Selbststudium 10 Lehrbriefe sowie Begleitmaterialen durchgearbeitet hat. Die Lehrbriefphase wurde mit einer Präsenzwoche abgerundet, in der die Inhalte aus den Lehrbriefen praxisnah und in großer Runde (25 Teilnehmer aus unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen) diskutiert und aufbereitet wurden.

Zum Abschluss stand eine 180-minütige Klausur auf dem Programm, in der das gesammelte Wissen in 180 Fragen abgeprüft wurde – mit gutem Ergebnis für Maximilian. Er darf sich nun offiziell Corporate Sustainability Reporting Specialist” nennen!

Sind auch Sie gerade dabei, ihr Know-How in Sachen ESG, CSRD und Nachhaltigkeitsreporting weiterzuentwickeln? Eine proaktive und transparente Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und Ihre Wettbewerbsposition. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise auf diesem Weg. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens! 

 


ESG - von der Berichtspflicht zum Wettbewerbsvorteil

Unser ew-Gastbeitrag 1/2024!


Lesen Sie jetzt unseren Gastbeitrag für das ew-Magazin der Energiewirtschaft:

ESG – von der Berichtspflicht zum Wettbewerbsvorteil”

Unsere Experten Sven Ulrich und Jano Jäger beleuchten darin die Bedeutung, Herausforderungen und Chancen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen der Energiewirtschaft. Den Artikel finden sie im ew-Magazin Ausgabe 1/2024. Viel Spaß!

 

C6150764a9fe653419ba

Autoren: Sven Ulrich und Jano Jäger


EFRAG veröffentlicht Entwurf zu Nachhaltigkeitsstandards für KMU

Neues zur Nachhaltigkeitsberichterstattung!  


Neue EFRAG-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht –  Umfassende Erleichterungen für kapitalmarktorientierte und freiwillig berichtende Unternehmen!

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gab am 22. Januar 2024 die Veröffentlichung zweier wichtiger Entwürfe bekannt: Den ESRS LSME Standard für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie den freiwilligen VSME-Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMU, die auf freiwilliger Basis über Nachhaltigkeit berichten möchten. Beide Standardentwürfe wurden nun von EFRAG zur öffentlichen Konsultation gestellt. 

Die Veröffentlichung dieser Entwürfe ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene. Die CSRD verpflichtet bestimmte große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU ab 2026 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen Standards.  

Für kapitalmarktorientierte KMU wurde der Entwurf des ESRS LSME (European Sustainability Reporting Standard for Listed SMEs) vorgelegt. Dieser Standard soll ab dem Geschäftsjahr 2026 für rund 140 KMU in Deutschland verpflichtend anzuwenden sein, die zwar handelsrechtlich als groß, aber aufsichtsrechtlich als klein und nicht-komplex gelten. Darüber hinaus enthält der ESRS LSME auch für etwa 1.000 kleine und nicht-komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen Erleichterungen gegenüber den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für Großunternehmen. 

Der ESRS LSME basiert auf dem finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für große Unternehmen, enthält aber vereinfachte Anforderungen. So sind einige Offenlegungspflichten nur freiwillig zu erfüllen und die Berichterstattung positiver Auswirkungen ist optional. Die Struktur gliedert sich in sechs Abschnitte zu allgemeinen Anforderungen, Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG).  

Für nicht kapitalmarktorientierte KMU, die freiwillig über Nachhaltigkeit berichten möchten, wurde mit dem VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ein weiterer Standardentwurf vorgelegt. Dieser soll KMU eine harmonisierte und standardisierte Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten ermöglichen. Nach Schätzungen der EFRAG betrifft dies einige tausend KMU in der EU bei ihren Nachhaltigkeitsberichten. Zudem soll der VSME KMU die Möglichkeit bieten, gebündelt auf die Vielzahl von Informationsanfragen zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu reagieren. 

Beide Standardentwürfe können im Rahmen einer Online-Konsultation bis zum 21. Mai 2024 kommentiert werden. Die EFRAG führt parallel Testanwendungen der Entwürfe durch, um ihre Praxistauglichkeit zu evaluieren. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) lädt gemeinsam mit EFRAG am 10. April zu einer öffentlichen Online-Diskussionsveranstaltung ein, um erste Erkenntnisse aus den Erprobungen zu erörtern. 

Ziel der Konsultation ist es, von allen Interessengruppen Rückmeldungen zur konzeptionellen Ausrichtung, zu den vorgeschlagenen Vereinfachungen und zur Relevanz der Informationen aus Sicht der Adressaten einzuholen. Die finalen Standards sollen einerseits KMU eine angemessene und praxistaugliche Berichterstattung ermöglichen, andererseits aber auch für die Nutzer der Berichte relevante Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten liefern.  

Sind auch Sie von den neuen ESRS betroffen? Eine proaktive und transparente Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und Ihre Wettbewerbsposition. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise auf diesem Weg. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens! 

 

 


Sustainable Leadership Conference 2023

"Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie!"


Unser Kollege Andreas Pöhner hatte am 22.11.2023 die Chance, die HORIZONTE-Group AG als Gast bei der “12th Responsible Leadership Conference” des F.A.Z.-Institutes in München zu vertreten.

Hier die wichtigsten Take-Aways:

🦁Neben dem Klimawandel rückt immer mehr das Thema Biodiversität in den Vordergrund.

📶 Je mehr Wirtschaftswachstum desto mehr Umwelteinflüsse entstehen, die aktiv gesteuert werden müssen.

🔄 Weniger als 10% aller verwendeten Materialien schaffen heute den Weg zurück in die Wertschöpfung. Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil von ESG.

💶 Auch wenn man nicht hinter jede Maßnahme zur Nachhaltigkeit ein Business Case rechnen kann, so ist eine ökonomische Ausrichtung der Nachhaltigkeit und ein Ausdrücken des Nachhaltigkeitserfolges in EBIT und Cashflow möglich und sehr wohl fester Bestandteil unternehmerischem Handelns! Profit ist nichts schlechtes.

🤝 Es geht nicht um zwei getrennte Welten sondern die Verknüpfung und Integration von Nachhaltigkeit in die täglichen Arbeitsabläufe.

🔑 Glaubwürdigkeit entscheidet in Zukunft, ob unser Leistungsangebot am Markt nachgefragt wird.

Wichtigste Botschaft: Der Zugang zu Kapital wird abhängig vom Thema Nachhaltigkeit – die BAFIN hat klar gemacht, dass sie die CSRD Regulatorik sehr ernst nehmen wird!

Nachhaltigkeitsmanagement ist somit wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg und schafft ein resilientes Unternehmen inklusive einem verbesserten Ressourcenmanagement und einem positiven Effekt auf den Markenwert.

Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie.
Sprechen Sie uns dazu gerne an!


Nachklapp zum CSRD-Webinar mit Radial

Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können


Am Donnerstag, den 23. November 2023, haben wir in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein Webinar unter dem Titel “Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!” organisiert.

Das Feedback aus dem Teilnehmendenkreis hat gezeigt, dass das “Bürokratiemonster” ESG durchaus zu zähmen ist, wenn sich Unternehmen dem Thema Schritt für Schritt und pragmatisch nähern und im Kontext der strategischen Überlegungen durchaus Chancen entstehen können.

Falls Sie das Webinar verpasst haben, können Sie durch das Ausfüllen des folgenden Formulars die Unterlagen anfordern: