CSRS - Corporate Sustainability Reporting Specialist

Die Pflicht zur Nachhaltigkeistberichterstattung rückt näher...


…und wir reagieren mit einer weiteren Zertifizierung zum Thema CSRD und ESG-Reporting in unserem Team!

Unser Kollege Maximilian Schulz aus der Business Unit “ESG & Plattformstrategien” hat im März den mittlerweile an einer Hochschule akkreditierten Lehrgang “CSRS – Corporate Sustainability Reporting Specialist” erfolgreich absolviert und ist nun offiziell zertifiziert! Dieser Lehrgang wird in Kooperation des ACCOVALIST Instituts & der Wirtschafts-Treuhand angeboten und zielt darauf ab, den Teilnehmern mit einem strukturierten Programm ein fundiertes Fachwissen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung rund um die Themen CSRD, ESRS, ESEF und EU-Taxonomie zu vermitteln.

Der Lehrgang selbst bestand aus 2 Teilen, die sich über knapp 2,5 Monate erstreckten. Kurz vor Jahresende 2023 begann für Maximilian die Lehrbriefphase, in der er im Selbststudium 10 Lehrbriefe sowie Begleitmaterialen durchgearbeitet hat. Die Lehrbriefphase wurde mit einer Präsenzwoche abgerundet, in der die Inhalte aus den Lehrbriefen praxisnah und in großer Runde (25 Teilnehmer aus unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen) diskutiert und aufbereitet wurden.

Zum Abschluss stand eine 180-minütige Klausur auf dem Programm, in der das gesammelte Wissen in 180 Fragen abgeprüft wurde – mit gutem Ergebnis für Maximilian. Er darf sich nun offiziell Corporate Sustainability Reporting Specialist” nennen!

Sind auch Sie gerade dabei, ihr Know-How in Sachen ESG, CSRD und Nachhaltigkeitsreporting weiterzuentwickeln? Eine proaktive und transparente Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und Ihre Wettbewerbsposition. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise auf diesem Weg. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens! 

 


ESG - von der Berichtspflicht zum Wettbewerbsvorteil

Unser ew-Gastbeitrag 1/2024!


Lesen Sie jetzt unseren Gastbeitrag für das ew-Magazin der Energiewirtschaft:

ESG – von der Berichtspflicht zum Wettbewerbsvorteil”

Unsere Experten Sven Ulrich und Jano Jäger beleuchten darin die Bedeutung, Herausforderungen und Chancen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen der Energiewirtschaft. Den Artikel finden sie im ew-Magazin Ausgabe 1/2024. Viel Spaß!

 

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Autoren: Sven Ulrich und Jano Jäger


EFRAG veröffentlicht Entwurf zu Nachhaltigkeitsstandards für KMU

Neues zur Nachhaltigkeitsberichterstattung!  


Neue EFRAG-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht –  Umfassende Erleichterungen für kapitalmarktorientierte und freiwillig berichtende Unternehmen!

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gab am 22. Januar 2024 die Veröffentlichung zweier wichtiger Entwürfe bekannt: Den ESRS LSME Standard für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie den freiwilligen VSME-Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMU, die auf freiwilliger Basis über Nachhaltigkeit berichten möchten. Beide Standardentwürfe wurden nun von EFRAG zur öffentlichen Konsultation gestellt. 

Die Veröffentlichung dieser Entwürfe ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene. Die CSRD verpflichtet bestimmte große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU ab 2026 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen Standards.  

Für kapitalmarktorientierte KMU wurde der Entwurf des ESRS LSME (European Sustainability Reporting Standard for Listed SMEs) vorgelegt. Dieser Standard soll ab dem Geschäftsjahr 2026 für rund 140 KMU in Deutschland verpflichtend anzuwenden sein, die zwar handelsrechtlich als groß, aber aufsichtsrechtlich als klein und nicht-komplex gelten. Darüber hinaus enthält der ESRS LSME auch für etwa 1.000 kleine und nicht-komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen Erleichterungen gegenüber den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für Großunternehmen. 

Der ESRS LSME basiert auf dem finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für große Unternehmen, enthält aber vereinfachte Anforderungen. So sind einige Offenlegungspflichten nur freiwillig zu erfüllen und die Berichterstattung positiver Auswirkungen ist optional. Die Struktur gliedert sich in sechs Abschnitte zu allgemeinen Anforderungen, Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG).  

Für nicht kapitalmarktorientierte KMU, die freiwillig über Nachhaltigkeit berichten möchten, wurde mit dem VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ein weiterer Standardentwurf vorgelegt. Dieser soll KMU eine harmonisierte und standardisierte Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten ermöglichen. Nach Schätzungen der EFRAG betrifft dies einige tausend KMU in der EU bei ihren Nachhaltigkeitsberichten. Zudem soll der VSME KMU die Möglichkeit bieten, gebündelt auf die Vielzahl von Informationsanfragen zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu reagieren. 

Beide Standardentwürfe können im Rahmen einer Online-Konsultation bis zum 21. Mai 2024 kommentiert werden. Die EFRAG führt parallel Testanwendungen der Entwürfe durch, um ihre Praxistauglichkeit zu evaluieren. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) lädt gemeinsam mit EFRAG am 10. April zu einer öffentlichen Online-Diskussionsveranstaltung ein, um erste Erkenntnisse aus den Erprobungen zu erörtern. 

Ziel der Konsultation ist es, von allen Interessengruppen Rückmeldungen zur konzeptionellen Ausrichtung, zu den vorgeschlagenen Vereinfachungen und zur Relevanz der Informationen aus Sicht der Adressaten einzuholen. Die finalen Standards sollen einerseits KMU eine angemessene und praxistaugliche Berichterstattung ermöglichen, andererseits aber auch für die Nutzer der Berichte relevante Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten liefern.  

Sind auch Sie von den neuen ESRS betroffen? Eine proaktive und transparente Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und Ihre Wettbewerbsposition. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise auf diesem Weg. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens! 

 

 


Sustainable Leadership Conference 2023

"Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie!"


Unser Kollege Andreas Pöhner hatte am 22.11.2023 die Chance, die HORIZONTE-Group AG als Gast bei der “12th Responsible Leadership Conference” des F.A.Z.-Institutes in München zu vertreten.

Hier die wichtigsten Take-Aways:

🦁Neben dem Klimawandel rückt immer mehr das Thema Biodiversität in den Vordergrund.

📶 Je mehr Wirtschaftswachstum desto mehr Umwelteinflüsse entstehen, die aktiv gesteuert werden müssen.

🔄 Weniger als 10% aller verwendeten Materialien schaffen heute den Weg zurück in die Wertschöpfung. Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil von ESG.

💶 Auch wenn man nicht hinter jede Maßnahme zur Nachhaltigkeit ein Business Case rechnen kann, so ist eine ökonomische Ausrichtung der Nachhaltigkeit und ein Ausdrücken des Nachhaltigkeitserfolges in EBIT und Cashflow möglich und sehr wohl fester Bestandteil unternehmerischem Handelns! Profit ist nichts schlechtes.

🤝 Es geht nicht um zwei getrennte Welten sondern die Verknüpfung und Integration von Nachhaltigkeit in die täglichen Arbeitsabläufe.

🔑 Glaubwürdigkeit entscheidet in Zukunft, ob unser Leistungsangebot am Markt nachgefragt wird.

Wichtigste Botschaft: Der Zugang zu Kapital wird abhängig vom Thema Nachhaltigkeit – die BAFIN hat klar gemacht, dass sie die CSRD Regulatorik sehr ernst nehmen wird!

Nachhaltigkeitsmanagement ist somit wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg und schafft ein resilientes Unternehmen inklusive einem verbesserten Ressourcenmanagement und einem positiven Effekt auf den Markenwert.

Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie.
Sprechen Sie uns dazu gerne an!


Nachklapp zum CSRD-Webinar mit Radial

Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können


Am Donnerstag, den 23. November 2023, haben wir in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein Webinar unter dem Titel “Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!” organisiert.

Das Feedback aus dem Teilnehmendenkreis hat gezeigt, dass das “Bürokratiemonster” ESG durchaus zu zähmen ist, wenn sich Unternehmen dem Thema Schritt für Schritt und pragmatisch nähern und im Kontext der strategischen Überlegungen durchaus Chancen entstehen können.

Falls Sie das Webinar verpasst haben, können Sie durch das Ausfüllen des folgenden Formulars die Unterlagen anfordern:


EU-Kommission passt Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen an

Neue Schwellenwerte beeinflussen Berichtspflicht gemäß CSRD und EU-Taxonomie!


Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 einen delegierten Rechtsakt (C2023 7020) erlassen, welcher die Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen gemäß Bilanzsumme und Umsatzerlös in der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU um rund 25 Prozent anhebt. Damit reagiert sie auf die hohe Inflation, die im Euroraum seit 2013 über 24 Prozent beträgt.

Daraus verringert sich unmittelbar vorerst auch der Anwenderkreis von Unternehmen, die in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) entsprechen müssen.

Mit dieser Veröffentlichung kommt die Kommission ihrer Pflicht nach, alle fünf Jahre eine Überprüfung dieser monetären Schwellenwerte durchzuführen und eventuell notwendige inflationsbereinigende Maßnahmen durchzuführen. Kerngedanke hierbei ist insbesondere der Schutz von Kleinst- und Kleinunternehmen, für die Rechnungslegungsvorschriften der nächsthöheren Größenklasse eine erhebliche Bürde in der Berichtspflicht darstellen können.  Die Mitarbeiteranzahl von Unternehmen, die für deren Größenklassifizierung auch als Kriterium gilt, wird durch diese Anpassung nicht berührt.

Im Detail bedeuten die neuen Schwellenwerte:

  • Für Kleinstunternehmen steigt die Bilanzsumme auf 450.000 Euro (bisher 350.000 Euro) und der Jahresumsatz auf 900.000 Euro (bisher 700.000 Euro).
  • Bei kleinen Unternehmen (unteres Ende des Spektrums) erhöht sich die Bilanzsumme auf 5 Mio. Euro (bisher 4 Mio. Euro) und der Jahresumsatz auf 10 Mio. Euro (bisher 8 Mio. Euro).
  • Bei kleinen Unternehmen (oberes Ende des Spektrums) erhöht sich die Bilanzsumme auf 7,5 Mio. Euro (bisher 6 Mio. Euro) und der Jahresumsatz auf 15 Mio. Euro (bisher 12 Mio. Euro).
  • Für mittlere/große Unternehmen liegt die Bilanzsumme nun bei 25 Mio. Euro (bisher 20 Mio. Euro) und der Jahresumsatz bei 50 Mio. Euro (bisher 40 Mio. Euro).

Nach Schätzungen der Kommission auf Basis der Unternehmensdatenbank ORBIS verringert sich hierdurch die Berichtspflicht von rund 1,1 Mio. Unternehmen im Euroraum. Davon wiederum entfallen über 50 Prozent auf kategorisierte Kleinstunternehmen.

Die Frage, ab wann die neuen Schwellenwerte in Deutschland anzuwenden sind, ist noch offen. Die Änderungsrichtlinie gibt den einzelnen Mitgliedstaaten die Wahl, die Werte schon für das Geschäftsjahr 2023 zu erlauben. Deutschland könnte die Anwendung also bereits rückwirkend ab diesem Jahr ermöglichen. Sollte von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht werden, würden die aktualisierten Kriterien erst ab 2024 verpflichtend greifen. Ob die Option einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung genutzt wird, bleibt abzuwarten.

Auch wenn einige Unternehmen im Euroraum durch diese Änderung kurzfristig von Berichtspflichten entlastet werden, bzw. diese sich zeitlich verschieben, ist es ratsam, sich frühzeitig auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um die Weichen für eine transparente, aussagekräftige und effiziente Berichterstattung zu stellen. Das schafft Vertrauen bei Investoren und Verbrauchern und schont die Ressourcen in Ihrem Unternehmen. Zudem stärkt eine proaktive Nachhaltigkeitsstrategie langfristig Ihre Wettbewerbsposition. Sehen Sie die Anpassung als Chance, Ihr Unternehmen zukunftsorientiert aufzustellen.

Noch ein Tipp – Melden Sie sich jetzt für unser Webinar am 23. November 2023 an, um mehr zum Thema CSRD zu erfahren.

Autor: Jano Jäger


SAVE THE DATE: Webinar zur EU-Richtlinie CSRD am 23.11.2023

Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können


Am Donnerstag, den 23. November 2023, laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein.

“Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!”

Unter diesem Titel werden Ihnen Einblicke in den Stand der Regulatorik gegeben, sowie anhand von konkreten Umsetzungsbeispielen Potentiale durch die Anwendung der CSRD aufgezeigt.
In gemeinsamer Kooperation zwischen der HG und Radial bündeln wir das fundierte und praxisorientierte Know-How aus Industrie und Energiewirtschaft sowie das Expertenwissen in der Finanzwirtschaft.
Wie ist der Status zur Umsetzung der ESRS, bzw. der KMU-spezifischen ESRS, welche konkreten Anforderungen kommen auf mich zu, wie kann ich einen Mehrwert erzeugen und wie fange ich überhaupt an.
Brauche ich unbedingt teure Software?
Viele spannende Fragen zu denen wir Ihnen wertvolle Informationen für Ihr Unternehmen mitgeben möchten.

Sie können sich kostenlos anmelden, indem Sie auf folgenden Link klicken.

Update 27.11.23:
Sie haben das Webinar verpasst? Fordern Sie hier die Unterlagen an.


Neues vom ESG Game changers Summit 2023

ESG-Summit 2023


Der ESG Game changers Summit 2023

Unsere Kollegen Andreas Pöhner und Sven Ulrich hatten am 25.10.2023 die Chance die HORIZONTE-Group AG als Gast beim ESG Game changers Summit 2023 von unserem Partner Hogan Lovells in München zu vertreten.

Viele tiefgreifende und konstruktive Diskussionen haben einmal mehr die Wichtigkeit des Themas ESG hervorgehoben, zeigen aber auch das wir noch einen Weg vor uns haben.

Insbesondere die Key Notes von Katherina Reiche (Vorstandsvorsitzende Westenergie AG) und Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages) haben dabei das Spannungsfeld zwischen Energiewende, notwendigen Investitionen und geopolitischen Implikationen deutlich aufgezeigt.

Wichtige Topics:

🚨 ESG ist kein softes Thema sondern wesentlich für die Erreichung unserer Klimaschutzziele genauso wie für unternehmerischen Erfolg!

📗 Bei der Umsetzung der EU Vorgaben zu CSRD und ESRS in nationales Recht ist eine Bürokratisierung à la DSGVO zu vermeiden. Der unternehmerische Handlungsspielraum zur Lösungsfindung muss bestehen bleiben.

📊 Um insbesondere Scope 3 Emissionen aktiv entlang der #Lieferkette managen zu können bedarf es zwingend einer Transparenz in Daten, Prozessen und Infrastrukturen verbunden mit einem durchgängigen Reporting.

🗺 Unternehmen müssen sicherstellen sich in der aktuellen geopolitischen Lage resilient aufzustellen, auch hier leistet ESG einen wichtigen Beitrag.

👨‍🏫 Transparenz und Bewusstsein sind wesentliche Eckpfeiler um ESG erfolgreich zu machen. Hierzu muss auch im Bereich der Bildung beigetragen werden.

👩‍🎓 Unternehmenswerte insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit haben eine hohe Wichtigkeit im Kampf um junge Talente.

💼 Die Leistungs- und Führungsebene muss konsequent hinter dem Thema stehen und aktiv in eine Lösungsfindung investieren.

Besonderer Dank gilt Thomas Dünchheim und seinem Team für die ausgesprochen gelungene und gut organisierte Veranstaltung.

Noch ein Tipp – Melden Sie sich jetzt für unser Webinar am 23. November 2023 an, um mehr über das Thema zu erfahren.

Autor: Andreas Pöhner 


ESG-Reporting: das neue HG-Geschäftsfeld stellt sich vor

HG-Kompetenz in Sachen Nachhaltigkeitsreporting (ESG) entdecken


Die CSRD – Game Changer im Kampf um Kapital

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 weiten sich die von der EU auferlegten Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, engl. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf schätzungsweise 50.000 in der EU ansässige oder mit einer Niederlassung in der EU tätige Unternehmen aus.

Wesentliches Ziel der EU ist es, neben der allgemein anerkannten Finanz-Berichterstattung die Nicht-Finanz-Berichterstattung zu stärken. So soll insbesondere Stakeholdern, Investoren und öffentlichen Entscheidungsträgern die Möglichkeit gegeben werden, auf Basis der veröffentlichten Kennzahlen das Geschäftsgebaren eines Unternehmens und dessen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu bewerten.

Das ESG-Reporting gemäß CSRD-Richtlinie soll dazu beitragen, dass in der EU bis zum Jahr 2050 benötigte Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 350 Mrd. Euro zu generieren. Das Kapitel wird dringend benötigt, um die Dekarbonisierung der Sektoren Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Energie zu finanzieren und so den Weg hin zu einem klimaneutralen Kontinent zu ebnen.

Bereits heute unterliegen einzelne Marktakteure den nicht finanziellen CSR-Berichtspflichten, engl. Non-Financial Reporting Directive, NFRD. Diese regelt jedoch nur die anzugebenden Informationen. In der Ausgestaltung ist es jedem Unternehmen selbst überlassen, ob und wenn ja welche Standards herangezogen werden. Das ändert sich zum 01.01.2024 grundlegend.

Auf Form und Inhalt kommt es an

Während die CSRD-Richtlinie die gesetzlichen Rahmenbedingungen liefert, bilden die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, engl. European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Leitlinien, nach denen in der EU zukünftig Berichte zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensleitung, engl. Environment, Social and Governance (ESG-Reporting) zu erstellen sind.

Die ESRS sind von den betroffenen Unternehmen, gestaffelt nach dem Erstanwendungszeitpunkt, erstmals ab dem 01.01.2024 für Geschäftsjahre die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden.

Zum 31.07.2023 veröffentlichte die EU die finale Fassung des ersten Sets der ESRS mit 12 fest definierten Reporting Standards.

Neben den erweiterten Angaben zu den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensleitung sollen in den übergreifenden Standards allgemeine Informationen zum Unternehmen und seiner Organisation ausgewiesen werden. Zusätzlich adressieren die übergreifenden Standards, welche Angaben aus Unternehmenssicht obligatorisch oder nur bei vorliegender Wesentlichkeit erforderlich sind.

Übersicht der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, ESRS Set 1

Stichwort doppelte Wesentlichkeit

Eine der zentralen Neuerungen der CSRD ist die Einführung des Prinzips für die doppelte Wesentlichkeit, auch doppelte Materialität genannt.

Wie in der Finanzberichterstattung, gilt für Nachhaltigkeitsberichte, dass sie sich auf die wesentlichen Aspekte eines Unternehmens beziehen sollten, um den Empfängern aussagekräftige, verlässliche und vergleichbare Informationen bereitzustellen. Die als Eingrenzung im Aufbau eines ESG-Reports benannte „Wesentlichkeit“ wird in der CSRD neu definiert. Erstmalig sind Unternehmen verpflichtet, zwei Perspektiven zur Bewertung eines wesentlichen Nachhaltigkeitsaspektes heranzuziehen.

Ein Bereich ist für ein Unternehmen dann als „wesentlich“, wenn Chancen oder Risiken finanzieller Natur durch den Geschäftserfolg entstehen. Diese finanzielle Wesentlichkeit, engl. Financial Materiality, wird auch als Outside-In Perspektive bezeichnet.

Die Inside-Out Perspektive hingegen betrachtet die positiven wie negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschheit, engl. Impact Materiality. Dabei spielt es keine Rolle, ob das identifizierte Thema bereits existierende Auswirkungen verzeichnet oder diese nur potentiellen Charakter haben.

Ein Thema ist somit als wesentlich einzustufen und als Bestandteil des ESG-Reports auszuweisen, wenn es mindestens einer von beiden Perspektiven zuzuordnen ist.

Der frühe Vogel…

Auch wenn die Überführung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht noch aussteht, lohnt es für Unternehmen sich mit den erforderlichen Vorarbeiten einer CSRD-konformen Berichterstattung bereits heute auseinanderzusetzen.

Auf Basis einer ersten Bewertung lässt sich ermitteln, inwieweit sich Ihre Unternehmung den Anforderungen der CSRD bereits heute gewachsen sieht.

Mit Hilfe einer Wesentlichkeitsanalyse (siehe Doppelte Wesentlichkeit) können die wesentlichen Berichtsthemen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung eingegrenzt werden.

Wenn Sie sich jetzt mit Ihren Berichtsverpflichtungen auseinandersetzen und so die Transparenz für die eigene Nachhaltigkeit stärken, schaffen Sie zudem eine direkte Grundlage für die Realisierung der Anforderungen aus dem neuen Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung. Und dabei gilt die Devise – aller Anfang ist schwer.

Das neue Geschäftsfeld ESG & Plattform Strategien

Um unseren Kunden für die anstehenden Herausforderungen weiter als verlässlicher Partner mit ganzheitlichen Lösungen zur Seite zu stehen, bündelt die HG ihre Beratungskompetenzen in einem neuen Team.

Das im Juli an den Start gegangene Geschäftsfeld ESG & PLATTFORM STRATEGIEN erfreut sich einem schnellen Wachstum und hat bereits in den ersten Wochen an Expertise und Ressourcenstärke stark gewonnen. Dabei fokussiert man sich neben dem Kernthema einer Umsetzung der CSRD-Richtlinie auch auf die stark angrenzenden Bereiche des Lieferkettengesetzes und der Kreislaufwirtschaft.

  • Sie wollen sich intensiver mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen und haben konkrete Fragen?
  • Sie wollen wissen, ob Sie und Ihr Unternehmen von den Regelungen betroffen sind?
  • Oder Sie wollen uns und unsere Arbeit einfach gern näher kennen lernen?

Dann zögern Sie nicht auf Andreas Pöhner (Senior Manager, Leiter BU ESG | PS) oder Maximilian Schulz (Senior Strategy Consultant) zuzukommen. Wir freuen uns auf Sie.

Noch ein Tipp – jetzt zu unserem Webinar am 23. November 2023 anmelden: klick.

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