Ergebnisse der DRSC-Feldstudie zum Entwurf folgender VSME ESRS für KMU


 Der europäische Standardsetzer EFRAG hat im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt – den sogenannten Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises (VSME ESRS). Ziel ist es, die vielfältigen Anfragen von Geschäftspartnern an KMU bezüglich Nachhaltigkeitsinformationen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Um die praktische Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit des VSME ESRS zu testen, haben DIHK, DRSC und DHBW eine Pilotgruppe mit zwölf IHK-Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen und Größen ins Leben gerufen. Von Januar bis Mai 2024 wurden die KMU bei der Anwendung des Standards begleitet. Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind:

  • Großer Bedarf, aber Nutzen muss Aufwand rechtfertigen: KMU sehen Bedarf für einheitliche, einfache Berichtsstandards aufgrund vielfältiger Anfragen (Trickle-Down-Effekt). Der Aufwand muss sich jedoch durch konkreten Nutzen wie Vereinfachung der Berichterstattung und verbesserten Zugang zu Finanzierung/Förderung rechtfertigen.
  • Entwurf noch zu komplex – Vereinfachung und Unterstützung nötig: Der aktuelle VSME ESRS-Entwurf ist für KMU noch zu komplex. Sprache und Anwendung müssen vereinfacht, ergänzende Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.
  • Modularer Aufbau grundsätzlich richtig – aber klarer Nutzen entscheidend: Der modulare Aufbau wird begrüßt. Das Basismodul ist mit Anpassungen umsetzbar. Für die Zusatzmodule (PAT, Business Partner) muss ein klarer Mehrwert erkennbar sein. Branchen- oder sektorspezifische Module werden derzeit nicht gesehen.
  • Wesentlichkeitsanalyse als Hürde – “if applicable”-Ansatz ausreichend: Die vorgesehene Wesentlichkeitsanalyse mit Offenlegungspflicht stellt eine große Hürde dar. Die Zusatzmodule sollten darauf verzichten und stattdessen einen “if applicable”-Ansatz verfolgen.
  • Freiwilligkeit muss gewahrt bleiben – Akzeptanz bei Berichtsempfängern entscheidend: Die Berichtserstellung nach VSME ESRS muss freiwillig bleiben. Die Akzeptanz des Standards in der Lieferkette und bei Finanzinstitutionen muss sichergestellt werden, u.a. durch Anpassung von EU-Gesetzen und Begrenzung des Trickle-Down-Effekts.
  • Datenschutz und Wettbewerbsrelevanz berücksichtigen: Personenbezogene Daten und wettbewerbsrelevante Informationen sollten nicht zwingend in den Bericht aufgenommen werden müssen, um die Akzeptanz bei KMU sicherzustellen.
  • Bericht muss ohne externe Hilfe erstellbar sein – optionale technische Standardisierung: KMU müssen den Bericht grundsätzlich ohne externe Unterstützung erstellen können. Eine Orientierung an Strukturen der Finanzberichterstattung ist sinnvoll. Eine Pflicht zur Veröffentlichung wird abgelehnt. Technische Standards wie XBRL sollten freiwillig nutzbar sein.
  • Rechtliche und faktische Hürden berücksichtigen: Bestehende Hindernisse wie fehlende Datenbereitstellung durch Ver-/Entsorger oder Unsicherheiten bei Scope 3-Emissionen und produktbezogenen Angaben müssen stärker berücksichtigt werden. Pragmatische Lösungen oder Ausnahmen sind nötig.

Ausblick: Die detaillierten Anmerkungen der Pilotgruppe werden in Kürze veröffentlicht und EFRAG sowie der EU-Kommission vorgestellt. Der VSME ESRS hat das Potenzial, Nachhaltigkeitsberichte für KMU erheblich zu erleichtern, benötigt dafür aber noch Anpassungen und flankierende Maßnahmen.

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