Smart-Meter-Rollout: Herausforderungen und Strategien für Messstellenbetreiber
Der Pflicht-Rollout startet 2025
Der Rollout wird die Arbeit des MSB grundlegend verändern
Unser Berater Nikola Lißner wurde von energate zum bevorstehenden Start des Pflicht-Rollouts für Smart Meter interviewt. Im Gespräch erläutert er die zentralen Herausforderungen für Messstellenbetreiber und wie ein strategisches Zielbild bei der Bewältigung dieser Aufgaben helfen kann.
Lißner betont: “Der Rollout wird die Arbeit des MSB grundlegend verändern” und gibt Einblicke in die prozessualen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte dieser Transformation.
Erfahren Sie mehr über:
- Die wichtigsten Treiber und Herausforderungen des Smart-Meter-Rollouts
- Den aktuellen Vorbereitungsstand der Messstellenbetreiber
- Die Bedeutung eines klaren Zielbildes für den intelligenten Messstellenbetrieb
Lesen Sie das vollständige Interview auf energate und erfahren Sie, wie sich Messstellenbetreiber optimal auf die Zukunft des Smart Metering vorbereiten können.
Oder hier als PDF:
Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Smart Meter und Smart Grid - Interview mit energie.blog
Dauerbaustelle Smart-Meter-Rollout
Kommt ein GüNDEW und welche Vorteile hat die digitale Schnittstelle
Frank Hirschi und Tobias Linnenberg, Manager bei der HORIZONTE-Group, geben im energie.blog-Interview tiefe Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen beim Smart-Meter-Rollout und der Umsetzung von Smart-Grid-Lösungen.
Erfahren Sie mehr über:
- Den aktuellen Stand des Smart-Meter-Rollouts und die Gründe für Verzögerungen
- Die Bedeutung der Steuerbox-Zertifizierung und damit verbundene IT-Herausforderungen
- Die Zukunft der Steuerung mittels digitaler Schnittstelle
- Die bevorstehende Einführung dynamischer Tarife zum 1. Januar 2025
- Erwartungen an die anstehende Novellierung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
“Die Ressourcen für eine parallele Abarbeitung aller Anforderungen sind kurzfristig nicht verfügbar”, warnt Tobias Linnenberg und deutet damit auf die komplexen Herausforderungen hin, vor denen die Branche steht.
Lesen Sie das vollständige Interview auf energie.blog und erfahren Sie, wie sich die Energiebranche auf die digitale Zukunft vorbereitet.
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Was liegt
hinter dem Horizont?
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Oktober 2024: Redispatch 2.0 – Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Drei Jahre nach Go-Live von Redispatch 2.0 – Wo stehen wir?
Redispatch 2.0 – Viele offene Fragen bleiben
Auch drei Jahre nach Einführung sind viele Herausforderungen von Redispatch 2.0 weiterhin ungelöst. Die Bundesnetzagentur reagiert mit einem neuen Festlegungsverfahren, um Prozesse anzupassen und den bilanziellen Ausgleich durch Verteilnetzbetreiber bis 2032 auszusetzen. Ziel ist es, das Redispatch-Regime stabiler und effizienter zu gestalten. Die nächsten Schritte werden entscheidend sein, um das Modell zukunftsfähig zu machen und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben.
Unser HG-Experte Carlo Weckelmann durfte bei Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) einen Beitrag dazu verfassen:
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG)
Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- & Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
Die überarbeitete EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, 2024/1275) ist kürzlich in Kraft getreten. Ihre Bestimmungen werden im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in deutsches Recht umgesetzt und erweitern die Vorgaben für die Installation von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Nichtwohngebäuden erheblich.
Wir haben die zentralen Änderungen für Sie zusammengefasst:
Wozu wurde das GEIG eingeführt?
- Das GEIG (Erstfassung vom 18.03.2021) dient zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der EU-Richtlinie 2018/844. Es regelt die Errichtung von Ladeinfrastruktur und Vorinstallationen für Ladeinfrastruktur in Neu- und Bestandsgebäuden.
- Im Kern setzt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie um. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland deutlich zu beschleunigen, damit diese mit der rasch steigenden Anzahl von E-Autos auf deutschen Straßen Schritt halten kann.
- Immobilienunternehmen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien werden damit in die Pflicht genommen, bei bestehenden Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden sowie bei zukünftigen Bauvorhaben E-Mobilität zu integrieren.
- Immer mehr Menschen in Deutschland steigen auf E-Fahrzeuge um. Das Ladeinfrastruktur-Gesetz soll sicherstellen, dass im öffentlichen Raum genügend Lademöglichkeiten vorhanden sind.
Was gilt es zu beachten?
- Nach dem GEIG muss beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur, d. h. mit Leitungsführungen für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet werden.
- Für den Neubau von Nichtwohngebäuden gilt eine Ausstattungspflicht bei mehr als sechs Stellplätzen. Hier muss jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur vorgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
- Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gibt es zudem eine Nachrüstpflicht mit mindestens einem funktionsfähigen Ladepunkt ab dem 01.01.2025.
- Darüber hinaus bestehen unter gewissen Voraussetzungen im Falle größerer Renovierungen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen ebenfalls Ausstattungspflichten für Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte.
Welche Stellplätze sind betroffen?
- An das Gebäude angrenzende Stellplätze
- Stellplätze in räumlicher Entfernung, die den gleichen Eigentümer wie das Gebäude haben
- Stellplätze, die überwiegend von Nutzer*innen des Gebäudes genutzt werden
- Stellplätze, die unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude haben
Handlungsempfehlung der HORIZONTE-Group Technik
- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vollumfänglich umzusetzen ist.
- Der Gesetzgeber behält sich vor, bei Nichterfüllung finanzielle Strafen zu verhängen.
- Das GEIG gilt für neue Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime) sowie neue Nichtwohngebäude (z. B. Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Museen) oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung.
- Der Gesetzgeber unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen „zu errichtende Gebäude“ und „bestehende Gebäude“.
- Im Zuge der Planung von Neubauten bzw. größeren Renovierungen im Bestand ist mindestens die Leitungsinfrastruktur sowie u. U. auch der Betrieb von Ladepunkten vorzusehen.
Haben Sie Fragen zu Inhalten des GEIG oder zur Umsetzung einzelner Maßnahmen? Wir unterstützen Sie gerne! Sprechen Sie uns gerne an.
Autor: Marko Dreskrüger
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HG-Jahrestreffen 2024 in Dresden
Die HORIZONTE-Group zu Gast im wunderschönen Elbflorenz
Unser diesjähriges HG-Jahrestreffen in Dresden hat wieder viel Spaß gemacht! Mit etwa 70 Teilnehmer*innen, darunter vor allem unsere HG-Berater*innen, aber auch die Kolleg*innen unsere Tochterfirmen metelligent und HORIZONTE-Group Technik sowie unserer Partnerunternehmen CubyLink und evroTarget, haben wir zwei spannende Tage bei sonnigem Wetter verbracht. Glücklicherweise konnten weder der hohe Pegel der Elbe noch die eingestürzte Carolabrücke den Alltag in Dresden stark beeinträchtigen. Auf dem Programm standen neben fachlichen Diskussionen auch Teambuilding-Aktivitäten und Sightseeing-Touren durch das wundervolle Elbflorenz. Highlight war das gemeinsame Abendessen und die After-Work-Party im Restaurant “Felix” mit einem spektakulären Blick auf die Altstadt und ihre Sehenswürdigkeiten.
Hier ein paar Impressionen:
Autor: Frank Hirschi
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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Der Wasserstoffhochlauf in Deutschland braucht Planungssicherheit
Ein Bericht von Carlo Weckelmann über den Wasserstoffkongress HY.SUMMIT.Rhein.Ruhr 2024
Was die Fachtagung verspricht
Im Ruhrgebiet herrscht Aufbruchstimmung: Die Wasserstoffwirtschaft nimmt Fahrt auf. Vom 16. bis 18.09.2024 trafen sich Politiker, Wissenschaftler und Wirtschaftsunternehmen zum Thema Wasserstoff beim HY.SUMMIT.Rhein.Ruhr in den Ruhrgebietsstädten Duisburg, Dortmund und Essen. Den Beginn machte Duisburg, wo Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Schiff RheinGalaxie auf dem Rhein eine Rede hielt. Bereits im letzten Jahr war er anwesend und rief dazu auf, mutig das Thema Wasserstoff anzugehen. Dieses Jahr zieht er in seiner Rede ein positives Resümee, in dem er auf den gelungenen Aufbruch hinwies, aber auch zur Aufnahme von Geschwindigkeit beim Wasserstoffhochlauf aufrief.
Am zweiten Tag des HY.SUMMIT lag der Fokus auf der Wasserstofferzeugung und -verteilung. Dabei wurde deutlich, dass sowohl in der Erzeugung als auch in der Verteilung dringend Geschwindigkeit aufgebaut werden muss – beispielsweise sind bislang nur etwa 0,6 GW der für 2030 geplanten 10 GW an Elektrolyseleistung in Deutschland erreicht.
Ein wesentlicher Kritikpunkt bleibt die Planungssicherheit, die von der Politik gewährleistet werden muss. Damit verbunden stellt die Finanzierung eine weitere Herausforderung dar. Industrieunternehmen müssen bei Investitionen auf ihre Wirtschaftlichkeit achten. Eine verbindliche Abnahme des Wasserstoffs auf der einen Seite und eine verbindliche Bereitstellung auf der anderen Seite sind notwendig, um den Hochlauf zu sichern.
Während die Fernleitungsnetzbetreiber das Kernnetz bei der BNetzA eingereicht haben und somit den Grundstein für das Wasserstoffnetz in Deutschland gelegt haben, zeigen die Gasverteilnetzbetreiber unterschiedliche Herangehensweisen: Einige sind Vorreiter, andere zögern noch. Doch gerade jetzt ist Handeln gefragt. Die Transformation der Gasnetze benötigt Vorlauf- und Umsetzungszeit, die nicht vernachlässigt werden darf. Jeder Gasverteilnetzbetreiber sollte Erfahrungen aus Pilotprojekten sammeln. Zusätzlich sollten Gespräche mit potenziellen Kunden geführt werden, um den Bedarf und die Dringlichkeit hinsichtlich Wasserstoff zu ermitteln und strategische Entscheidungen zur Zukunft des Erdgasnetzes zu treffen.
Carlo Weckelmann betont die Wichtigkeit solcher Veranstaltungen zum Vernetzen, Austauschen und Weiterbilden im Bereich Wasserstoff. „Innerhalb der Wasserstoffbranche spürt man den Willen und Schulterschluss zur Umsetzung, das wurde in den letzten Tagen besonders deutlich. Jetzt gilt es auch alle anderen betroffenen Parteien außerhalb der “Wasserstoffbubble“ zum Thema Wasserstoff abzuholen und zu involvieren. Der Fokus liegt derzeit stark auf der energieintensiven Großindustrie, insbesondere der Stahlbranche, doch auch kleine Betriebe müssen einbezogen werden.“
Dieser Aufbruch im Ruhrgebiet zeigt: Die Wasserstoffwirtschaft ist auf dem Weg, eine zentrale Rolle in der Energiewende zu spielen. Es bleibt spannend, wie schnell die notwendigen Schritte umgesetzt werden können.
Wir als HORIZONTE-Group unterstützen Sie bei diesen wegweisenden Gesprächen mit Kommunen, Kunden und anderen Netzbetreibern sowie bei strategischen Fragestellungen im Kontext Wasserstoff. Auch unterstützen und begleiten wir in Wasserstoffprojekten im Projektmanagement.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
Autor: Carlo Weckelmann
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Nachklapp: BDEW-Fachtagung Messwesen 2024
BDEW-Fachtagung rund um den Messstellenbetrieb in Hannover
Was die Fachtagung verspricht
Die BDEW-Fachtagung „Messwesen 2024“ bot eine umfassende Übersicht zu dem Status quo und den anstehenden Aufgaben und Herausforderungen, denen sich Messstellenbetreiber (MSB) im Zuge des Smart-Meter-Rollouts stellen müssen. Dieses Jahr fand die Veranstaltung vom 11. bis zum 12. September in Hannover statt. Unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi durften am ersten Veranstaltungstag einen Vortrag zur Technische Studie Metering gMSB halten und dabei ableiten, was grundzuständige MSB nun tun müssen. Im Folgenden berichten wir über die Erkenntnisse aus der niedersächsischen Hauptstadt.
Die anstehenden Herausforderungen
Der verpflichtende Smart-Meter-Rollout schreibt vor, dass bis Ende des Jahres 2025 20% aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sein müssen. Gleichzeitig ist dann auch der Einbau auf Verlangen der Endkunden sicherzustellen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Umsetzung der Steuerung, bei der die ersten BSI-zertifizierten Steuerboxen bis Ende 2024 verfügbar sein sollen. Gleichzeitig müssen die Marktprozesse zur Übermittlung von Steuerbefehlen spezifiziert werden, um die Integration intelligenter Steuerungssysteme zu ermöglichen. Eine besondere Herausforderung stellt die Beteiligung der Endkunden an der Energiewende dar. Dies umfasst die Einführung dynamischer Tarife, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie die Schaffung transparenter und verbraucherfreundlicher Strukturen. Hierbei steht die aktive Mitgestaltung durch die Verbraucher im Fokus, welche die Akzeptanz und den Erfolg der Energiewende maßgeblich beeinflussen wird. Parallel dazu besteht großer Handlungsbedarf bei der Anpassung des Rechtsrahmens. Der Messstellenbetrieb benötigt klare und faire Regelungen, um den Rollout wirtschaftlich gestalten zu können. Dies umfasst beispielsweise die Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) inklusive der aktuell nicht wirtschaftlichen Preisobergrenzen, um die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Energiewende zu erfüllen.
Regulatorische, technische und wirtschaftliche Entwicklungen
Der Vortrag von Jens Lück, Bundesnetzagentur (BNetzA), behandelte die regulatorischen Herausforderungen des Rollouts. Besonders hervorgehoben wurde im Kontext des Festlegungsverfahren nach § 14a EnWG, dass die Verteilnetzbetreiber (VNB) und Messstellenbetreiber ihre Marktkommunikationshausaufgaben zeitnah bewältigen müssen. Dabei betonte Herr Lück, dass die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit in der Niederspannung schnellstmöglich geschaffen werden müssen, u. a. weil die Solarspitzen bereits dieses Jahr ein deutlicher kritischer Fingerzeig waren. Ein weiteres zentrales Thema war die Verarbeitung der Zählerstandsgangwerte (ZSG) nach DSGVO, bei der MaLo- und MeLo-IDs als kritisch durch den Bundesdatenschutzbeauftragten eingestuft wurden. Bis 2030 dürfen die IDs noch genutzt werden, jedoch müssen die Empfänger sicherstellen, dass diese nicht mit personenbezogenen Informationen verknüpft werden – hier sind vermutlich Anpassungen in IT-Systemen der EVUs notwendig. Zudem wurden Messkonzepte und Berechnungen sowie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung diskutiert. Hier wurde verdeutlicht, dass diese keine Frage des Netzanschlusses sind, sondern eine Modalität des Netzzugangs. Die BNetzA-Meinung, dass eine Unmöglichkeit nicht mehr anzunehmen sein dürfte, wenn eine gewünschte Netzzugangsmodalität (Messkonzept, Berechnungsformel, bspw. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) irgendwo bei einem einzigen Netzbetreiber bereits in Verwendung ist, wird viele VNBs und MSBs ins Grübeln kommen lassen. Auch eine (noch) fehlende Einrichtung des eigenen IT-Systems für vollautomatische, massengeschäftstaugliche Abwicklung stellt aus BNetzA-Sicht demnach keine Unmöglichkeit dar. Die Steuerbarkeit über intelligente Messsysteme wurde ebenfalls hervorgehoben, insbesondere die dringende Notwendigkeit, die Solarspitzen in den Griff zu bekommen.
Dennis Laupichler vom BSI ging auf die Weiterentwicklung der BSI-Standards nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) ein. Ein wichtiger Meilenstein ist die geplante Verabschiedung der TR-03109-1 und des Smart-Meter-Gateway-Schutzprofils (SMGw-PP) am 13. Dezember 2024. Besonders spannend war der Stand der Zertifizierung von neun Controllable-Local-Systems (CLS)-Produkten verschiedener Hersteller (PPC, Theben, VIVAVIS, Swistec, Prolan und Techem). Ein weiterer Diskussionspunkt war der digitale Netzanschluss, der die Steuerung in das Smart-Meter-Gateway (SMGw) integrieren soll. Die Branche konnte bis zum 20. September das BSI-Impulspapier dazu kommentieren. Der BSI-Vorschlag sieht eine zweite Schnittstelle vor. Sollte dies realisiert werden, dürften auch Anpassungen in den IT-Systemen (bspw. GWA-System) notwendig sein. Darüber hinaus wurde die Einführung eines neuen Leitfadens für die sichere Lieferkette (SiLke) im vierten Quartal 2024 angekündigt.
Adrian Loets vom BMWK betonte in seinem Vortrag, dass der Systemnutzen des Rollouts im Vordergrund stehen muss, wobei die „Komplexität nicht erhöht und bestenfalls reduziert“ werden soll. Das Steuern wird nach BMWK-Ansicht langfristig eine Standardleistung des MSB, in dem Sinne, dass dieser eine zentrale Rolle als Infrastrukturbetreiber übernehmen soll und damit Anlagenbetreiber entlastet, indem iMSys und Steuerungstechnik vom MSB gestellt und betrieben werden. Das BMWK arbeitet daran, ungerechtfertigte Benachteiligungen von grundzuständigen MSBs (gMSB) zu beseitigen und die Wirtschaftlichkeit des Rollouts zu stärken. Ziel ist weiterhin, dass bspw. POG-Anpassungen bestenfalls im Rahmen einer Gesetzesanpassung (und nicht durch eine Verordnung) zum Start des Pflichtrollouts ermöglicht werden. Eine Anpassung bis zur Veröffentlichungspflicht für Preisblätter am 30. September 2024 erscheint jedoch nicht realistisch.
Viele weitere spannende Vorträge und natürlich auch die Diskussionen mit Branchen-Expert*innen vor Ort sowie bei der Abendveranstaltung haben wieder einmal gezeigt, wie wertvoll derartige Fach-Veranstaltungen sind.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
HG-Experten Jochen Buchloh (rechts) und Frank Hirschi (links) gaben Einblicke in die Technische Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group.
Autor: Frank Hirschi
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Geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Referentenentwurf zum EnWG
Am 28. August 2024 präsentierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist die Anpassung an europäische Vorgaben zur Modernisierung des Elektrizitätsmarktdesigns und zur Förderung der Energiewende.
Zentrale Änderungen:
- Energy Sharing (§ 42c EnWG): Ab Juni 2026 wird es Haushalten und kleinen Unternehmen möglich sein, innerhalb eines Verteilnetzes gemeinsam Energie zu nutzen. Ab 2028 können sogar Teilnehmer aus benachbarten Netzen eingebunden werden. Dies fördert die Bildung von Energiegemeinschaften und schafft neue Möglichkeiten für regionale Energieversorgung.
- Dynamische Tarife (§ 41a EnWG): Die Gesetzesnovelle erweitert die Regelungen zu dynamischen Tarifen, die ab dem 1. Januar 2025 verfügbar sein sollen. Hierbei werden Preisstrukturen flexibler gestaltet, sodass Verbraucher besser von Preisänderungen am Strommarkt profitieren können. Die neuen Regelungen sollen die Entwicklung innovativer dynamischer Stromprodukte erleichtern.
- Netzausbau und Netzregulierung: Der Ausbau des Stromnetzes wird durch die Aufnahme von 60 neuen Projekten in den Bundesbedarfsplan beschleunigt. Zudem wird ein einheitliches Netzanschlussportal geschaffen, das den Anschlussprozess für Unternehmen und Haushalte vereinfacht. Der neue § 20b EnWG sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ab dem 1. Juli 2025 eine gemeinsame, bundesweit einheitliche Internetplattform aufbauen und betreiben müssen. Diese soll ab Juli 2026 genutzt werden, um wichtige Netzzugangsprozesse, wie die Verwaltung von Zählpunkten, Verrechnungskonzepten und Registrierungen zentral abzuwickeln.
- Regelungen zur Preisweitergabe (§ 41 EnWG): Künftig dürfen Änderungen der Netz- und Messentgelte automatisch an die Endverbraucher weitergegeben werden, ohne dass den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss. Dies reduziert die bürokratischen Hürden und erleichtert die Anpassung an sich verändernde Netzgebühren.
- Verbraucherschutz und Preisstabilität: Ein zentrales Ziel der Novelle ist es, die Strompreisschwankungen zu verringern und den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu wird eine neue Legaldefinition für Festpreisverträge in § 3 EnWG eingeführt, um sicherzustellen, dass stabile, langfristige Energiepreise angeboten werden können.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Energiewende voranzutreiben, die Energieversorgung effizienter zu gestalten und Verbrauchern mehr Flexibilität und Schutz im Energiemarkt zu bieten. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase, wobei interessierte Parteien bis zum 10. September 2024 Stellungnahmen einreichen konnten. Wann die endgültige Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, ist noch nicht genau abzusehen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der BMWK-Website.
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Autor: Frank Hirschi
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BDEW-Fachtagung Messwesen 2024
Fachtagung rund um iMSys in Hannover
Was die Fachtagung verspricht
Im Smart Meter Markt herrscht Aufbruchsstimmung! Zukünftig kann mit intelligenten Messsystemen nicht nur abgerechnet, sondern auch gesteuert werden. Welche Chancen bietet die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen für Netz und Vertrieb? Welche Herausforderungen sind bei einem deutlich größeren Rollout-Volumen zu meistern? Seien Sie dabei und informieren Sie sich auf dem BDEW-Branchentreff „Messwesen 2024“ über alle Neuerungen.
Auch unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi werden vor Ort sein und einen Kurzvortrag über die Technische Studie Metering gMSB sowie den Digitalisierungsbericht gem. §48 MsbG halten.
- Das Programm zum Branchentreff können Sie ab sofort auf der Veranstaltungsseite oder direkt im unten verlinkten Flyer einsehen: klick
Die Themen in Hannover
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Zähl- und Messwesen, Netze, Technik, Recht, Vertrieb, Abrechnung, IT und Telekommunikation sowie Hersteller, Dienstleister und Unternehmensberater dürfen sich u. a. auf diese Highlights freuen:
– Regulatorischer Rahmen: Steuerung, Marktkommunikation, BSI-Standards
– Rollout-Roadmap: Jetzt die richtigen Schwerpunkte setzen!
– Erste Bilanz zum „Steuern mit intelligenten Messsystemen“
– Workshops: Umsetzungsfragen zum Smart Meter Rollout
– Mehrwertangebote mit zeitvariablen und dynamischen Tarifen
Ihr Ticket können Sie jederzeit online bestellen via https://www.essociation.de/event/messwesen-2024
Wir würden uns freuen, Sie am 11. & 12. September in Hannover zu sehen.
Hier finden Sie den Veranstaltungs-Flyer als PDF:
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Digitalisierungsbericht gemäß §48 MsbG - Ein HG-Überblick
Das BMWK veröffentlicht Bericht zum Smart-Meter-Rollout
Was steht im Bericht?
Die Veröffentlichung des Digitalisierungsberichts gemäß §48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurde lange mit Spannung erwartet, da im Zuge der vorangegangenen Gutachten die Branche einbezogen wurde und viele Themen versucht hat, an die Politik zu adressieren. Obwohl der Bericht nicht fristgerecht bis zum 30. Juni veröffentlicht wurde, zeigt die Verzögerung möglicherweise, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) das Thema sehr gründlich behandelt hat.
Der Bericht, der unter dem Titel „Resilienz weiter stärken, den Systemnutzen der Digitalisierung der Energiewende konsequent heben“ am 22. Juli veröffentlicht wurde, widmet sich den zahlreichen Herausforderungen, mit denen grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) konfrontiert sind, und stellt verschiedene Lösungsvorschläge vor.
- Den Bericht finden Sie auf der Website des BMWK: klick
Wirtschaftlichkeit im Fokus
Einer der zentralen Punkte des Berichts ist die Anerkennung der finanziellen Unterdeckung beim Rollout und Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) selbst für effiziente gMSB. Der Bericht schlägt vor, einige Preisobergrenzen (POG) für moderne Messeinrichtung oder Einbaufällen von intelligenten Messsystemen (iMSys) zu erhöhen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten.
Für eine detaillierte Analyse und Diskussion der Auswirkungen des Digitalisierungsberichts auf den Smart-Meter-Rollout stehen wir Ihnen als HORIZONTE-Group gerne zur Verfügung.
Lesen Sie auch Einschätzungen und Kommentare aus der Branche mit Stimmen unserer HG-Experten in den folgenden Online-Beiträgen:
Unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi durften bei energate einen Gastkommentar verfassen:
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Aufbau neuer Geschäftsmodelle.