Unterbinden sinkende Preisobergrenzen Smart-Meter-Geschäftsmodelle?

Rückblick auf die metering days 2023


Was war los auf dem Branchentreffen in Fulda?

Kein Wunder, dass die metering days dieses Jahr einen Besucherrekord mit 810 Teilnehmenden verzeichnen konnten, wurden doch die typischen HG-Farben petrol und orange für das Logo eingeführt. Unsere HG-Experten Jochen Buchloh, Bashkim Malushaj, Dr. Roland Olbrich, Frank Hirschi und Björn Terlinde waren mit Jennifer Tiedemann vor Ort und haben sich über viele anregende Gespräche und Impulse gefreut. Lesen Sie in 2 Teilen unseres Nachklapps, was uns in Fulda aufgefallen ist.

Teil 1: Der Überblick

Unisono waren sich die Teilnehmenden der metering days in Fulda sicher: Sollten die Preisobergrenzen sinken, erlebt der Smart-Meter-Rollout wieder einen Knick. Gesetzlich verpflichtende MSB-Zusatzdienstleistungen zur Schaffung von Mehrwerten für Kund*innen wären dann nicht umsetzbar, so die Meinung der Smart-Meter-Rollout-Umsetzer*innen. 

Weiterentwicklungen unter den Smart Metern

Die hitzige Diskussion um Preisobergrenzen zog sich wie ein roter Faden durch die Veranstaltung in Fulda. So gerieten die Vorstellung innovativer Themen wie die Umsetzungsidee für Dynamische Tarife mit TAF 5 [lesen Sie wie Sie die Smart-Metering-Infrastruktur aktivieren können in der E&M] oder die durch die TMZ vorgestellten technische Lösungen für „iRLMSys“, also intelligente Messsysteme für die registrierende Leistungsmessung (RLM) per LMN-Schnittstelle, fast etwas in den Hintergrund. Dennoch haben die metering days den Eindruck erweckt, dass die Technik bereit für den Massenrollout ist. Mit EFR konnte nach den etablierten SMGw-Herstellern Powerplus Communications (PPC), EMH Metering, Theben und Sagemcom Dr. Neuhaus nun auch ein fünfter Hersteller eine SMGw-Zertifizierung erfolgreich abschließen. Darüber hinaus kann Sagemcom Dr. Neuhaus durch die auf dem Kongress bekanntgegebene Rezertifizierung des Gateways auch neue Einsatzfelder mit den Tarifanwendungsfällen für Netzdienlichkeit und hochfrequente Messwertdaten erschließen.

Herausforderungen im Messstellenbetrieb: Ein enges Kostenkorsett 

Dennoch sehen die Messstellenbetreiber Risiken für den Smart-Meter-Rollout. Das enge Kostenkorsett auf Basis der Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) von 2014 schreibt Preisobergrenzen (POG) vor, welche das Ausbringen und Betreiben von intelligenten Messsystemen (iMSys) nicht auskömmlich machen. Während nach Veröffentlichung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahre 2016 viele Wirtschaftlichkeitsrechnungen noch sinkende Kosten projizierten, traten in den letzten Jahren durch damals nicht vorhersehbare Komplexitätssteigerungen wie der Sicheren Lieferkette (SiLke), dem Sicheren Monteur (SiMon), Bauteile- und Lieferkrisen sowie geopolitischen Konflikten und erhöhte Inflationsraten Kostensteigerungen auf den Plan. Diese Aspekte wurden im Plenum als auch auf den Gesprächen der Fachausstellung immer wieder debattiert. Bereits im Vorfeld der metering days wurde dies auch in dem HG-Marktblick Metering deutlich: rund 60% der Teilnehmenden können innerhalb der festgelegten POG nicht wirtschaftlich agieren.

Auch die durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) neu etablierten verpflichtenden MSB-Zusatzleistungen erlauben keine Querfinanzierung, da die dafür gesetzten POG ebenfalls mehr als knapp bemessen sind. Sollte beispielsweise für die Ausbringung einer Steuerbox an einem bereits ausgerollten iMSys eine weitere Anfahrt durch die Monteur*in notwendig sein, wäre dies für den MSB bereits defizitär.

Neue Aufgaben und neue Kosten-Nutzen-Analyse

Eine durch das GNDEW ebenfalls neue Aufgabe für grundzuständige MSB stellt der “Einbau auf Kundenwunsch” dar. Ob dieser aus logistischen Gründen auch nur annähernd kostendeckend sei, wurde vielfach hinterfragt. Zu überlegen sei, ob dies einem „Vollrollout durch die Hintertür“ gleichkommt, um straßenzugsweise Rolloutprozesse – und Kosten zu optimieren.

Hoffnung ruhen in der Branche vor allem auf der neuen Kosten-Nutzen-Analyse, in der MSBs und weitere Marktakteure bis zum 20. Oktober ihre Einschätzungen zur Wirtschaftlichkeit und technischen Umsetzbarkeit des iMSys-Rollouts einbringen konnten.

Ob eine Anpassung der POGs tatsächlich im Sinne der MSBs stattfinden wird, ist indes noch anzuzweifeln. Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gaben an, dass auf Basis der neuen Erkenntnisse entschieden werde und dies nicht zwingend in steigende, sondern ggf. sogar in sinkende POGs resultieren könnte.

Teil 2 in der ZfK: Mehrwerte, CLS und kundenzentrierte Lösungen

Die Zeitung für kommunale Wirtschaft hat den 2. Teil unseres HG-Nachklapps online veröffentlicht. Lesen Sie den Beitrag hier bei der ZfK oder unten im pdf. Darin erfahren Sie, warum der iMSys-Rollout eine mehr als große Delle erleben werde, sollten auf Basis der neuen Kosten-Nutzen-Analyse die POG sinken.

ZfK-Beitrag als PDF lesen

 

Autoren: Frank Hirschi & Björn Terlinde
Unser HG-Experte Jochen Buchloh hat während der Podiumsdiskussion mit Michał Sobótka (GWAdriga), Sören Patzack (BET) und Michael Lehmann (MitNetz) den Schwerpunkt „Steuern im System“ diskutiert; © GWAdriga / Press’n’Relations.

 

Thementisch “Anwendungsbeispiele CLS-Management” unter Moderation von Frank Hirschi und Björn Terlinde;
© ZVEI-Services GmbH / Mark Bollhorst.

 

Was es im Hinblick auf Steuern und Schalten mit dem intelligenten Messsystem zu beachten gilt, erfuhren die Teilnehmenden im Fachvortrag von Dr. Roland Olbrich zum Thema „CLS-Infrastruktur aktivieren“.


HORIZONTE-Group Technik GmbH auf der FMB in Bad Salzuflen

Vom 08.- 10.11.2023 stellen wir als Co-Aussteller unsere Produkte und Dienstleistungen vor.


Seit 2005 ist die FMB die Fachmesse für Maschinenbau in OWL, auf der Akteure aus Maschinenbau, Automatisierungstechnik und Produktionstechnik sich vernetzen und neue Kontakte knüpfen. Die FMB repräsentiert das gesamte Spektrum der Zulieferindustrie für den Maschinen- und Anlagenbau, einschließlich der dazugehörigen industriellen Dienstleistungen und dem Sondermaschinenbau.

Wir werden gemeinsam mit dem Co-Aussteller Planet in Green am Gemeinschaftsstand unseres Schaltschrankbauer hse Steuerungstechnik unsere Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Der Fokus wird dabei auf die Einsatzgebiete nachhaltiges Last- und Lademanagement, vielseitige Steuerung, ausfallsichere Verarbeitung und volldynamisches Last- und Lademanagement (koala²) liegen.

8 – 10. November 2023 | Messezentrum Bad Salzuflen

Die HGT freut sich über ihren Besuch an unserem Messestand 20-E4.


Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Der Deutschen Bundestag hat am 8. September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.


Das GEG zielt darauf ab, den Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen und das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte des Gesetzes:

Klimafreundliches Heizen

  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte oder ausgetauschte Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.
  • In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist der Einbau fossiler Heizungen weiterhin erlaubt, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Änderung in Bezug auf Gas- und Biomasseheizungen: ab 2024 eingebaute Geräte müssen bis 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff oder deren Derivate erzeugen.
  • Blauer Wasserstoff kann als Erfüllungsoption dienen, was auf das Interesse der Gasbranche an der Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff hinweist.
  • Eine Beratungspflicht greift vor dem Einbau von Heizungen, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden.

Kommunale Wärmeplanung

  • In großen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028.

Förderung

  • Begrenzung der Kosten für Mieter: Die Modernisierungsumlage ermöglicht nur die Überwälzung von zehn Prozent der Investitionen, wobei Vermieter staatliche Fördermittel abziehen müssen.
  • Förderung grüner Heiztechniken: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, die auf 40 Prozent für Haushalte mit niedrigem Einkommen (bis 40.000 Euro) erhöht werden kann.
  • Ein Bonus von 20 Prozent wird für den Austausch sehr alter Heizungen (über 20 Jahre) eingeführt, der ab 2028 schrittweise abnimmt.
  • Die Kombination der verschiedenen Boni ist auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.
  • Neben Zuschüssen können Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro zinsgünstige Kredite über die staatliche Förderbank KFW in Anspruch nehmen.

Zusammenfassend zielt das GEG darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bürger finanziell unterstützt werden und der Mieterschutz gewahrt wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der Energiesicherheit in Deutschland.

Mitteilung der Bundesregierung


Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur

BMDV fördert den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen.


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, um Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw zu unterstützen. Dieses Programm richtet sich an gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW und den erforderlichen Netzanschluss.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH aktiv ist, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).

Zielgruppen

Das BMDV-Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.

Erweiterung für Lkw

Erstmals werden in größerem Umfang auch Ladepunkte speziell für Lkw gefördert, nicht nur in Verbindung mit der Fahrzeugbeschaffung. Das Fördervolumen beträgt bis zu 400 Millionen Euro.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung können Anträge stellen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen in Schnellladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse.

Förderdetails im Überblick

  • Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen.
  • Verbundene Unternehmen dürfen insgesamt 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Förderung pro Antrag ist auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Förderquote beträgt bis zu 40 % für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 20 % für Großunternehmen.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt variieren je nach Ladeleistung.
  • Die Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen.

Antragsstellung ab 18. September 2023: Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.


Energieberatung, Treibhausgasbilanz und Umweltmanagement

Das Unternehmen A. & H. Meyer GmbH arbeitet gemeinsam mit der Horizonte-Group Technik GmbH (HGT) kontinuierlich an seiner Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsstrategie.


Im Jahr 2021 startete die A. & H. Meyer GmbH und die HGT mit einer geförderten Energieberatung nach BAFA Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247. Dabei wurden die Energieverbraucher aufgenommen, analysiert und Einsparpotenziale aufgezeigt. Das Projekt wurde Anfang 2022 abgeschlossen.

Im Anschluss folgte eine Treibhausgas-Bilanz nach BAFA Modul 5: Transformationskonzepte. Dabei hat die HGT gemeinsam mit dem Leiter Metallfertigung, Gebäude und Umwelttechnik, Hr. Hohmeier und der Mitarbeiterin aus dem Bereich Einkauf, Energie- und Umwelttechnik, Fr. Dux innerhalb von 12 Monaten eine gemeinsame Strategie für die im Transformationskonzept verpflichteten Ziele Reduktion der THG von mindestens 40 % Scope 1 + 2 innerhalb von 10 Jahren und THG-Neutralität bis 2045 entwickelt. Diese Ziele waren A. & H. Meyer nicht ausreichend. Aus diesem Grund haben Sie sich der IHK „Klimainitiative der Wirtschaft in OWL“ angeschlossen mit dem Ziel den Betriebsstandort bis 31.12.2030 für Scope 1 und 2 klimaneutral zu stellen. Das ist nochmal ein ambitionierteres Ziel als bereits im Transformationskonzept vorgeschrieben ist. Zur Zielerreichung bezieht der Standort seit 2022 Ökostrom und wird seine Heizungsanlage optimieren (Umstellung auf Nahwärme und Nutzung der Abwärme aus den Druckluftkompressoren). Dadurch werden fossile Brennstoffe vollständig vermieden. In der Produktion werden hydraulische Spritzgussmaschinen durch elektrische ersetzt, ein neues Kühlkonzept für die Spritzgussanlagen ist umgesetzt und die Druckluftanlage wurde optimiert. Nebenher erweitert die A. & H. Meyer GmbH ihren Standort um eine neue Produktionshalle. Diese wird mit Nahwärme aus einer benachbarten Biosgasanlage versorgt und erhält eine Photovoltaik-Anlage, die den Strombedarf zu einem Drittel deckt. In diesem Rahmen werden ebenfalls für den Bereich Elektromobilität die Voraussetzungen geschaffen. Um das Netzwerk im Bereich Umwelt & Nachhaltigkeit zu erweitern, hat sich die A. & H. Meyer dem KlimaPakt Lippe angeschlossen.

Um im Unternehmen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu erreichen, wird ein Managementsystem etabliert. Im Oktober wurde mit der Einführung der DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement begonnen. Das Team der HGT freut sich hier wieder beratend zur Seite zu stehen und die Firma A. & H. Meyer GmbH auf Ihrem Weg zur effizienten Klimaneutralität begleiten zu dürfen.

Workshop zum Umweltmanagement: Michaela Dux & Jörg Hohmeier von A. & H. Meyer (links) und Lissa Rakus von HORIZONTE-Group Technik (rechts)  

 


Netzanschlussbegehren in den Griff bekommen

Werden Sie mit der HG als Netzbetreiber zum Vorreiter im Anschlussprozess


Regulatorische Vorgaben erfüllen und Prozesse optmieren

Wir beobachten gegenwärtig bei den meisten unserer Kunden, wie die Antragslast im Bereich von Einspeiseanlagen, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur dramatisch steigt. Aktuelle Prognosen bestätigen, dass sich dieser Trend weiter zuspitzen und auch noch viele Jahre anhalten wird. Zusätzlich wird der Druck auf die Prozesse von kurzfristig umzusetzenden regulatorischen Anpassungen weiter verschärft. Unter anderem §§6 und 19 NAV, §8 EEG 2023 sowie §14e EnWG drängen zu mehr Transparenz, Digitalisierung und deutlich schnelleren Antwort- und Bearbeitungszeiten.

Regulatorische Treiber zwingen Netzbetreiber zum Handeln

Ab dem 1. Januar 2024 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beauftragung der Netzanschlussherstellung online über ihre Website erfolgen kann. Dabei müssen sie einheitliche Formate und Anforderungen für diese Beauftragungen festlegen, um den Prozess zu standardisieren. Zusätzlich müssen Netzbetreiber den Anschlussnehmern innerhalb von zehn Werktagen nach Beauftragung den voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses mitteilen.

Gemäß NAV § 19 sind definierte Mitteilungen seitens des Anschlussnehmers oder -nutzers erforderlich, und ab dem genannten Datum müssen diese Mitteilungen ebenfalls online auf der Website des Netzbetreibers erfolgen können. Des Weiteren schreibt EEG 2023 §8 vor, dass Netzbetreiber ein Webportal bereitstellen müssen, über das Netzanschlussbegehren gestellt und erforderliche Informationen übermittelt werden können.

Datenformate als Grundlage für die Umsetzung sind abgestimmt

Eine harmonisierte Abstimmung zwischen den Netzbetreibern bezüglich der Formate und Anforderungen für diese Mitteilungen ist notwendig, um den Prozess zu standardisieren. Der BDEW hat in Zusammenarbeit mit dem VDE FNN einen Leitfaden mit einem entsprechenden Datenset entwickelt, um Netzbetreiber bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Dies soll dazu beitragen, den Prozess der Netzanschlussbearbeitung zu optimieren und den stetig steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Neue Fristen machen digitale Prozesse notwendig

Zusätzlich zu verpflichtenden Online-Kanälen hat sich auch die Art der Rückmeldung auf Netzanschlussanträge deutlich verschärft. NAV §19 Abs. 1: „Der Netzbetreiber hat dem Anschlussnehmer unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Beauftragung der Herstellung des Netzanschlusses den voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses mitzuteilen“. EEG 2023 §8 geht einen Schritt weiter und legt fest, dass Netzbetreiber nach Eingang eines Netzanschlussbegehrens unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Wochen einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung und Informationen welche seitens des Anschlussbegehrenden zu übermitteln sind aufzeigen müssen. Bei Anlagen mit bis zu 10,8 kW installierter Leistung muss der Zeitplan bereits innerhalb eines Monats nach Antragsstellung übermittelt werden, sonst können die Anlagen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.

Die Änderungen versprechen Anschlussbegehrenden einen schnelleren, standardisierten Prozess mit einem hohen Maß an Transparenz. Angesichts des zunehmenden Massengeschäfts in der Niederspannung verschärfen sich die prozessualen Herausforderungen von Netzbetreibern bei der Bearbeitung von Netzanschlussbegehren. Insbesondere bei PV-Anlagen, Wallboxen und Wärmepumpen steigen die Anfragen massiv an.

Unsere Leistungen: Quickcheck, Umsetzungskonzept und Implementierungsbegleitung mit BI

Die HORIZONTE-Group bietet ein breites Spektrum an Lösungen, um Netzbetreibern in der akuten Phase mit der Antragsbewältigung zu unterstützen und diese langfristig optimal aufzustellen. Angefangen mit einem Quickcheck zur Aufnahme der Bestandsituation, über die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungskonzepten und die Auswahl und Ertüchtigung geeigneter Kunden-Portale. Parallel erfolgt das Aufsetzen eines aussagekräftigen Echtzeit-Reportings über moderne Business-Intelligence-Lösungen, um Transparenz über den Prozess zu verschaffen, Schwachstellen aufzuzeigen und eine optimale Steuerung zu ermöglichen.

Unsere Leistungen:

  • Schnelle Bestandsaufnahme: Wir analysieren Ihre aktuellen Prozesse innerhalb von 1-2 Tagen, identifizieren Abweichungen und Schwachstellen sowie vorhandene Dokumentationen.
  • Lösungskonzepte: Unsere Experten erstellen fundierte Lösungskonzepte und Empfehlungen, integrieren Ihre Systeme, bieten kurzfristige Entlastung und unterstützen Sie bei der Anpassung an Kundenwünsche.
  • Portal-Auswahl: Wir helfen Ihnen, das richtige Frontend-Portal auszuwählen, indem wir klare Anforderungen definieren, Ausschreibungen vorbereiten, Angebote bewerten und Vergabegespräche begleiten.
  • Effiziente Implementierung: Unsere Experten rüsten Ihre IT-Landschaft auf, integrieren Datenquellen, implementieren Prozesse und führen umfassende Tests durch.
  • Transparentes Reporting: Wir schaffen Transparenz über Eingangsvolumen und Prozessdurchläufe, identifizieren Engstellen und ermöglichen gezielte Verbesserungen.

Ihr Nutzen:

  • Effizienzsteigerung und Standardisierung: Die HORIZONTE-Group optimiert gemeinsam mit Ihren Fachbereichen Ihre Prozesse, sodass standardisierte Abläufe für Anschlussanfragen ermöglicht werden, was Zeit und Ressourcen spart.
  • Kundenzufriedenheit: Wir verbessern die Kommunikation mit Ihren Kunden, steigern deren Zufriedenheit und stärken die Kundenbindung.
  • Transparentes Reporting: Dank PowerBI bieten wir klare Einblicke in Ihre Prozesse, damit Sie Engstellen erkennen und gezielt verbessern können.
  • Zeit- und Ressourceneinsparungen: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Portale und bieten Entlastungsoptionen im Tagesgeschäft, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

 

Mit diesen Vorteilen werden Sie wettbewerbsfähiger und effektiver in einer anspruchsvollen regulatorischen Umgebung.