Der Deutschen Bundestag hat am 8. September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.


Das GEG zielt darauf ab, den Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen und das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte des Gesetzes:

Klimafreundliches Heizen

  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte oder ausgetauschte Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.
  • In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist der Einbau fossiler Heizungen weiterhin erlaubt, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Änderung in Bezug auf Gas- und Biomasseheizungen: ab 2024 eingebaute Geräte müssen bis 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff oder deren Derivate erzeugen.
  • Blauer Wasserstoff kann als Erfüllungsoption dienen, was auf das Interesse der Gasbranche an der Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff hinweist.
  • Eine Beratungspflicht greift vor dem Einbau von Heizungen, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden.

Kommunale Wärmeplanung

  • In großen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028.

Förderung

  • Begrenzung der Kosten für Mieter: Die Modernisierungsumlage ermöglicht nur die Überwälzung von zehn Prozent der Investitionen, wobei Vermieter staatliche Fördermittel abziehen müssen.
  • Förderung grüner Heiztechniken: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, die auf 40 Prozent für Haushalte mit niedrigem Einkommen (bis 40.000 Euro) erhöht werden kann.
  • Ein Bonus von 20 Prozent wird für den Austausch sehr alter Heizungen (über 20 Jahre) eingeführt, der ab 2028 schrittweise abnimmt.
  • Die Kombination der verschiedenen Boni ist auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.
  • Neben Zuschüssen können Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro zinsgünstige Kredite über die staatliche Förderbank KFW in Anspruch nehmen.

Zusammenfassend zielt das GEG darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bürger finanziell unterstützt werden und der Mieterschutz gewahrt wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der Energiesicherheit in Deutschland.

Mitteilung der Bundesregierung