Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) gilt seit dem 1. September 2022 für sechs Monate
Folgende Maßnahmen betreffen u.a. Unternehmen:
- Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme geschlossen halten
- Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet werden
- Öffentliche Nichtwohngebäude
- Reduzierung der Mindesttemperatur
- Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (Durchlauferhitzer oder Boiler) müssen ausgeschaltet werden
- Sonstige Nichtwohngebäude können von den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie im Durchschnitt um 1 Grad nach unten abweichen
- Gas- und Wärmelieferanten gelten eine Reihe von Informationspflichten, wenn sie Eigentümer von Wohngebäuden oder Nutzer von Wohneinheiten leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefern
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Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.