Nordrhein-Westfalen erweitert 2026 und 2027 die Förderung für den Ausbau der Elektromobilität.
Über das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ stellt das Land zusätzlich 25 Millionen Euro bereit. Gefördert werden insbesondere Ladepunkte an Mehrparteienhäusern sowie Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge.
Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf Ladepunkten an Wohngebäuden. Gefördert werden künftig Mehrparteienhäuser mit mindestens zwei Wohneinheiten, sofern das Gebäude über höchstens fünf Stellplätze verfügt.
Antragsberechtigt
- Vermieterinnen und Vermieter,
- Mieterinnen und Mieter sowie
- kleine Wohnungseigentümergemeinschaften.
Zuwendungsfähige Ausgaben
- Ladeeinrichtungen, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Höhe der Förderung
- maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
- bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
- Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt
Fördervoraussetzungen
- Mehrparteienhäuser mit mindestens zwei Wohneinheiten
- Wohngebäude darf höchstens über fünf Stellplätze verfügen
- Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammen
- Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
- Aufbau der Ladeinfrastruktur darf nicht zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z.B. GEIG) dienen
Schnellladepunkte für die Logistikbranche
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge. Hierfür stellt Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 erneut 7 Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt
- kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Antragstellende
- Große Unternehmen sind von dieser Förderung ausgeschlossen
Förderhöhe
Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW. Die Förderung beträgt:
- maximal 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- höchstens 30.000 Euro je Ladepunkt
- Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt
Zuwendungsfähige Ausgaben
- Die Zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen der Förderung Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern.
- Zusätzlich können Batteriespeicher gefördert werden, wenn dadurch die benötigte Leistung des Netzanschlusses verringert wird.
Fördervoraussetzungen
- Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 50 Kilowatt betragen
- Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammen
- Geschäftszweck der Betriebsstätte darf nicht hauptsächlich der Verkauf von Ladestrom sein
- Bei öffentlicher Zugänglichkeit: nur Laden von Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N2 und N3
- Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
- Hinweis für Kommunen: Die geförderte Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.
Weitere Förderangebote werden fortgeführt
Neben den neuen Förderschwerpunkten führt Nordrhein-Westfalen weitere Förderungen aus dem Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ fort.
Dazu gehören unter anderem:
- Zuschüsse für Ladepunkte bei Arbeitgebern,
- Zuschüsse für öffentliche Ladepunkte von jeweils bis zu 500 Euro je Ladepunkt,
- Ladepunkte und die Beschaffung elektrischer Kleinst- und Kleinwagen für ambulante soziale Dienste und Kommunen,
- Zuschüsse für leichte kommunale Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen von bis zu 8.000 Euro sowie
- Förderungen für Umsetzungskonzepte zur Ladeinfrastruktur und zur Beschaffung von Fahrzeugen.
Wichtig: Antragstellung
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden
- Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom Juni 2027 außer Kraft.
- Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich.
Mit der Förderung schafft das Land Nordrhein-Westfalen zusätzliche Anreize, die Ladeinfrastruktur dort auszubauen, wo sie für den praktischen Umstieg auf Elektromobilität besonders wichtig ist – am Wohnort, im Betrieb und bei kommunalen Fahrzeugflotten.
Wir prüfen für Sie die Föderbedingungen und unterstützen bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an.
Autoren: Simon Marschner
Stand: 24.08.2026
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