Durch das Solarspitzengesetz ändern sich einige Randbedingungen für die Vergütung von neuen PV-Anlagen.
Das sogenannten Solarspitzengesetz bezeichnet das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ und bringt weitereichende Änderungen für Anlagenbetreibende mit sich. Im Folgenden ein Kurzüberblick.
Ziel des Gesetzes
- Vermeidung von Erzeugungsüberschüssen durch gleichzeitige Einspeisung vieler PV-Anlagen.
- Förderung eines netz- und marktdienlichen Betriebs erneuerbarer Energien.
Wichtige Änderungen für neue PV-Anlagen
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen (§ 51 EEG) für Anlagen ab 2 kWp.
- Ausnahme: Anlagen unter 2 kWp oder 2-100 kWp ohne Smart Meter erhalten weiterhin Vergütung.
- Nachholzeit für Nullvergütung (§ 51a EEG): Nicht vergütete Stunden können nach 20 Jahren nachgeholt werden.
- Leistungsbegrenzung ohne Smart Meter (§ 9 EEG): Anlagen < 100 kWp dürfen bis zur Installation eines Smart Meters [also einem intelligenten Messsystem (iMSys) mit Steuerbox] nur 60 % der Leistung einspeisen (siehe auch Blogeintrag zur Novelle des Energiewirtschaftsrechts 2025).
- Sofern die PV-Anlage als „Nulleinspeiser“ angemeldet wird, ist erst einmal keine Steuerbox notwendig, sondern lediglich ein iMSys. ABER: sofern der Anlagenbetreibende auch bspw. einen Speicher hinter dem Netzanschluss betreibt, wird dies gem. §14a EnWG zu einem Pflichteinbaufall für iMSys mit Steuerbox. Somit ist trotz Anmeldung zur Nulleinspeisung weitere Hardware sowie höhere Entgelte (Preisobergrenze für die Steuerung gem. MsbG gegenüber dem Anschlussnehmer).
Praxisauswirkungen
- Ohne Smart Meter (iMSys und Steuerbox): 60 % Begrenzung → volle Vergütung, aber nicht alle Erzeugung nutzbar.
- Mit Smart Meter: Volle Einspeisung möglich → aber keine Vergütung bei negativen Preisen.
- Lösung: Eigennutzung oder Batteriespeicherung, um Strom später einzuspeisen (§ 19 EEG).
Hintergrund: Negative Strompreise
- Entstehen, wenn mehr erneuerbare Energie erzeugt wird als verbraucht.
- Erzeuger zahlen Abnehmern Geld, um Strom abzunehmen, um Netzstabilität zu gewährleisten.
- Flexibilisierung des Energiesystems: Speicher, E-Mobilität und dynamische Tarife sollen helfen, negative Preise zu reduzieren.
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