Bundesrat stimmt novellierter Heizkostenverordnung zu


Neue Herausforderungen – aber auch Chancen für Stadtwerke

Hintergrund

Ursprünglich hätte die 2018 verabschiedete EU-Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive – EED) bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden sollen. Der erste Referentenentwurf zur Novellierung der Heizkostenverordnung (HKV) wurde dann jedoch erst im März 2021 veröffentlicht. Nach kleineren Anpassungen durchlief der Entwurf dann ein Notifizierungsverfahren der Europäischen Union und wurde von der Bundesregierung Anfang August beschlossen und zur Zustimmung an den Bundesrat übermittelt (BR-Drucks. 643/1). Wie wir berichteten, geriet die Novellierung der HKV dann allerdings abermals ins Stocken: Die Verordnung wurde vor der Bundestagswahl überraschenderweise von der Agenda der Bundesrats-Plenarsitzung des 17. Septembers genommen. Sieben Wochen später hat das Plenum des Bundesrates in seiner 1010. Sitzung am 05.11.2021 unter einer Bedingung zugestimmt (BR-Beschlussdrucks. 643/21(B)). Die Bedingung besteht darin, dass bereits nach drei Jahren evaluiert wird, um möglichst frühzeitig zu erkennen, ob zusätzliche Kosten für Mieter/innen entstehen.

Wie schnell die novellierte HKV in Kraft tritt, hängt nun von der Bundesregierung ab. Denn geknüpften Bedingungen an die Novellierung der HKV stellen eine Änderung dar, welche einen Beschluss des Bundeskabinetts erfordert.

Unser Beitrag in der ZfK: Was müssen EVU, Messdienstleister und PropTechs nun beachten?

Was bedeutet dies nun für Energieversorgungsunternehmen, Messdienstleister und PropTechs? Das lesen Sie in der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in einem Beitrag unserer Experten Dr. Roland Olbrich und Frank Hirschi.

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