Nationale Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität


Module und Novellierungspunkte

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Novellierung der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA) informieren.

Im Angesicht der nationalen Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität wird es in naher Zukunft immer mehr Pflichten für Unternehmen jeglicher Größe geben. Auch die Nachhaltigkeit und das effiziente Nutzen oder sogar Vermeiden von Ressourcen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wurde die Bundesförderung um das Modul 5 Transformationskonzepte ergänzt und das Modul 4 um den Bereich Steigerung der Ressourceneffizienz erweitert. Auch in den anderen Modulen gab es Änderungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Keine Änderungen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
  • Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen
  • Ausschluss von Maßnahmen zur Anbindung an Wärmesenken ohne Prozessbezug

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Die Zertifizierungspflicht nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS bzw. nach SpaEfV Anlage 2 ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
  • Neuer Fördertatbestand: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Maßnahme muss mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 kompatibel sein. Zusätzlich wird auch die Erstellung eines Einsparkonzepts (webbasiert), sowie die Umsetzungsbegleitung gefördert.
  • Bei Abwärmeerschließung und außerbetrieblicher Abwärmenutzung beträgt der Fördersatz 40% der Investitionsmehrkosten (Artikel 36 AGVO).
  • KMUs erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%. Der Investitionszuschuss beträgt für KMUs max. 900 €/t CO2 pro Jahr.

Modul 5: Transformationskonzepte

  • Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes und min. ein Einsparkonzept einer EEW-Maßnahme, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.
  • Es soll die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität unterstützt werden (z.B. Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Energieberater, Messungen und Datenaufnahmen).
  • Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT digital eingereicht.
  • Die Förderhöhe beträgt 50%, bei KMU 60%, der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 80.000 € pro Konzept. Der Umsetzungsbeginn gilt nach dem Förderbescheid.
  • Das Mindestziel ist in den nächsten 10 Jahren eine THG-Reduktion von 40% gegenüber des IST-Zustands von Scopes 1 und 2 Emissionen.

Die Anforderungen und weitere Informationen finden Sie hier: Link

Allgemeine Informationen zur Novellierung und den Modulen der Bundesförderungen Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BMWi) finden Sie hier: Link

Autorin: Lissa Rakus