Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Dieser war bis Ende 2022 befristet und wurde nun Anfang Juli für weitere 2 Jahre verlängert. Es wird 2023 keine vollständige gesetzliche Neuregelung geben, lediglich eine „Interimsphase“ mit wenigen bis keinen Änderungen.

Die Anträge auf einen Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und § 55  Energiesteuergesetz (EnergieStG) müssen bis zum 31.12. gestellt werden.

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