Am 30.01.2024 wurde von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) das Merkblatt zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen des §17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht.


Update 24.04.2024

  • Seit dem 15.04.2024 ist die Plattform für Abwärme online
  • Die Frist für die Meldung 2024 wurde vom 30.06.2024 auf den 01.01.2025 verschoben

 

Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen zusammengefasst.

Abwärmequelle und Abwärmepotenziale

  • 2 Arten von Abwärmequellen
    • Geführte Abwärmequelle: wird in einem Medium abgegrenzt transportiert
    • Diffuse Abwärmequelle: direkte Freigabe an die Umgebung oder Umwelt
  • Abwärmepotential: Anzahl x an Abwärmequellen, welche durch ein Medium an die Umwelt abgeben werden

 

Kreis der Meldepflichtigen und Fristen

  • Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über >2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
  • Verpflichtung, Daten immer aktuell zu halten und Datengrundlage unverzüglich anzupassen
  • Es werden Hinweise zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs, zum Standortbegriff und zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegeben
  • Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es gemäß 21 EnEfG
  • Die Meldung muss bis 31. März eines jeden Jahres erfolgen (Ausnahme 2024: Frist 30.06.)
  • Bei Ordnungswidrigkeiten (nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Übermittlung der verlangten Informationen) kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 € verhängt werden.

 

Auskunftspflichtige Daten

  • Allgemein
    • Unternehmen und Standorte
    • Namen, Adresse des/der Standorte
    • Kontaktdaten einer Ansprechperson
    • Berichtspflicht durch Bevollmächtigte Person möglich
    • Eine Meldung für Standorte ohne Abwärmepotential ist nicht erforderlich
  • Abwärmepotential
    • Jedes Abwärmepotential an einem Standort ist einzeln im Portal anzugeben
  • Jährliche Wärmemengen
    • Angabe einzeln für jedes Abwärmepotential in kWh/a
    • Plausible Schätzungen sind möglich
  • Maximal thermische Leistung
    • Maximum im Normalbetrieb
    • Plausible Schätzwerte sind möglich
  • Leistungsprofile im Jahresverlauf
    • Nur thermische Leistung des Abwärmepotentials im Betrieb berücksichtigen
    • Für jedes Abwärmepotential ein eigenes Leistungsprofil
    • Nutzung von Monaten als Zeitintervall
    • Mustervorlage wird vom BfEE zur Verfügung gestellt
  • Vorhandene Möglichleiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
    • Angaben zur Möglichkeit der Regelung des Abwärmepotentials
    • Regelungsmöglichkeit bezieht sich auf das Abwärmepotential bzw. das abwärmeführende oder abwärmeabgebene Medium, nicht auf den Prozess
  • Durchschnittliches Temperaturniveau
    • Arithmetische Mittel der Temperatur des Abwärmepotentials über das vergangene Kalenderjahr
    • (Teil-)Werte können geschätzt werden, wenn eine ausreichende Basis von Mess- oder Berechnungswerten zugrunde liegt

Das Merkblatt und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Plattform für Abwärme.

 

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

Autorin: Lissa Rakus