Am 30.01.2024 wurde von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) das Merkblatt zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen des §17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht.
Update 24.04.2024
- Seit dem 15.04.2024 ist die Plattform für Abwärme online
- Die Frist für die Meldung 2024 wurde vom 30.06.2024 auf den 01.01.2025 verschoben
Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen zusammengefasst.
Abwärmequelle und Abwärmepotenziale
- 2 Arten von Abwärmequellen
- Geführte Abwärmequelle: wird in einem Medium abgegrenzt transportiert
- Diffuse Abwärmequelle: direkte Freigabe an die Umgebung oder Umwelt
- Abwärmepotential: Anzahl x an Abwärmequellen, welche durch ein Medium an die Umwelt abgeben werden
Kreis der Meldepflichtigen und Fristen
- Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über >2,5 GWh/a im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
- Verpflichtung, Daten immer aktuell zu halten und Datengrundlage unverzüglich anzupassen
- Es werden Hinweise zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs, zum Standortbegriff und zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegeben
- Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es gemäß 21 EnEfG
- Die Meldung muss bis 31. März eines jeden Jahres erfolgen (Ausnahme 2024: Frist 30.06.)
- Bei Ordnungswidrigkeiten (nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Übermittlung der verlangten Informationen) kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 € verhängt werden.
Auskunftspflichtige Daten
- Allgemein
- Unternehmen und Standorte
- Namen, Adresse des/der Standorte
- Kontaktdaten einer Ansprechperson
- Berichtspflicht durch Bevollmächtigte Person möglich
- Eine Meldung für Standorte ohne Abwärmepotential ist nicht erforderlich
- Abwärmepotential
- Jedes Abwärmepotential an einem Standort ist einzeln im Portal anzugeben
- Jährliche Wärmemengen
- Angabe einzeln für jedes Abwärmepotential in kWh/a
- Plausible Schätzungen sind möglich
- Maximal thermische Leistung
- Maximum im Normalbetrieb
- Plausible Schätzwerte sind möglich
- Leistungsprofile im Jahresverlauf
- Nur thermische Leistung des Abwärmepotentials im Betrieb berücksichtigen
- Für jedes Abwärmepotential ein eigenes Leistungsprofil
- Nutzung von Monaten als Zeitintervall
- Mustervorlage wird vom BfEE zur Verfügung gestellt
- Vorhandene Möglichleiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
- Angaben zur Möglichkeit der Regelung des Abwärmepotentials
- Regelungsmöglichkeit bezieht sich auf das Abwärmepotential bzw. das abwärmeführende oder abwärmeabgebene Medium, nicht auf den Prozess
- Durchschnittliches Temperaturniveau
- Arithmetische Mittel der Temperatur des Abwärmepotentials über das vergangene Kalenderjahr
- (Teil-)Werte können geschätzt werden, wenn eine ausreichende Basis von Mess- oder Berechnungswerten zugrunde liegt
Das Merkblatt und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Plattform für Abwärme.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.
Autorin: Lissa Rakus
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