Nachdem die Bundesregierung Ende April das Solarpaket 1 beschlossen hat, trat dies nun zum 16.05.2024 in Kraft.


Der Photovoltaikausbau soll durch die Maßnahmen vereinfacht und somit beschleunigt werden. Diese greifen sowohl für private Kleinanlagen und Balkonkraftwerke als auch für Gewerbe- und Mieterstromanlagen sowie große Freiflächenanlagen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

 

Balkonkraftwerke

  • Entfall der vorherigen Meldung beim Netzbetreiber
  • Vereinfachung der Meldung beim Marktstammdatenregister
  • Übergangsfrist beim Wechsel auf einen Zweirichtungszähler

 

Mieterstrommodel vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die Verteilung des Solarstroms erfolgt anhand eines Aufteilungsschlüssels. Unterschieden wird zwischen einem statischen oder einem dynamischen Schlüssel.

Statischer Schlüssel: Es wird ein starres Verhältnis definiert, zu dem die von der PV-Anlage erzeugte Strommenge an die Teilnehmenden zugeteilt wird.

Dynamischer Schlüssel: Die PV-erzeugte Strommenge wird anhand des Anteils am Gesamtverbrauch aller Teilnehmenden an die Teilnehmer zugeteilt.

Falls kein Aufteilungsschlüssel definiert wird, wird die Strommenge zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmenden aufgeteilt.

 

Flexibilisierung Schwellenwerte

  • Anlagenbetreiber von Anlagen größer 100 kWp und kleiner 200 kWp können auf die Direktvermarktung verzichten. Somit verzichten die Betreiber automatisch auf eine Vergütung für die eingespeisten Strommengen, sparen sich jedoch die Kosten für die Direktvermarktung.
  • Ein Anlagenzertifikat wird erst bei einer Einspeiseleistung größer 270 kW bzw. einer installierten Leistung von 500 kWp benötigt.
  • Erhöhte Einspeisevergütung von PV-Anlagen größer 40 kWp und kleiner 100 kWp um 1,5 ct pro eingespeister kWh

 

Betrieb von Altanlagen vor Ablauf der 20-jährigen Betriebsdauer

  • Der Einsatz von effizienteren Modulen ohne Vorliegen eines Schadens ist nun möglich.
  • Der bestehende Vergütungsanspruch wird dabei anteilig auf die Anlage übertragen.
  • Für die zusätzliche Leistung wird ab dem Datum der Inbetriebnahme die jeweils geltende Vergütung gezahlt. Dieser Anlagenteil wird als Neuanlage betrachtet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dem FAQ zum Solarpaket I des BMWK.

 

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

Autoren: Julia Eberharter & Stefan Dessin