Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft.


Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht mehr möglich
  • Modul 1: Antragsberichtigt sind nur noch KMU und nur noch Förderung von Ersatzinvestitionen
  • Einführung eines Stufenmodells in Modul 4:
    • Stufe 1: „Basisförderung“
      • für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (z.B. Werkzeugmaschinen) à Energieeinsparung von mindestens 15%
      • nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
      • kein Einsparkonzept notwendig
    • Stufe 2: Höhere „Premiumförderung“
      • für Vorhaben mit mindestens 30% THG-Einsparung
      • THG-Förderdeckel wurden erhöht
    • Stufe 3: Zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus
      • für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblicher Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff;
    • Modul 5: Umbenennung von „Transformationskonzepte“ in „Transformationspläne“ und Erhöhung der Fördersumme auf max. 60.000 €
    • Förderung der gesamten Investitionskosten ohne die bisher beihilferechtlich notwendige und aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten
    • Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb
    • Einführung einer Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung

 

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Autorin: Lissa Rakus