Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht mehr möglich
- Modul 1: Antragsberichtigt sind nur noch KMU und nur noch Förderung von Ersatzinvestitionen
- Einführung eines Stufenmodells in Modul 4:
- Stufe 1: „Basisförderung“
- für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (z.B. Werkzeugmaschinen) à Energieeinsparung von mindestens 15%
- nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- kein Einsparkonzept notwendig
- Stufe 2: Höhere „Premiumförderung“
- für Vorhaben mit mindestens 30% THG-Einsparung
- THG-Förderdeckel wurden erhöht
- Stufe 3: Zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus
- für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblicher Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff;
- Modul 5: Umbenennung von „Transformationskonzepte“ in „Transformationspläne“ und Erhöhung der Fördersumme auf max. 60.000 €
- Förderung der gesamten Investitionskosten ohne die bisher beihilferechtlich notwendige und aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten
- Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb
- Einführung einer Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung
- Stufe 1: „Basisförderung“
Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.
Autorin: Lissa Rakus
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