HORIZONTE-Group Technik GmbH auf der FMB in Bad Salzuflen

Vom 08.- 10.11.2023 stellen wir als Co-Aussteller unsere Produkte und Dienstleistungen vor.


Seit 2005 ist die FMB die Fachmesse für Maschinenbau in OWL, auf der Akteure aus Maschinenbau, Automatisierungstechnik und Produktionstechnik sich vernetzen und neue Kontakte knüpfen. Die FMB repräsentiert das gesamte Spektrum der Zulieferindustrie für den Maschinen- und Anlagenbau, einschließlich der dazugehörigen industriellen Dienstleistungen und dem Sondermaschinenbau.

Wir werden gemeinsam mit dem Co-Aussteller Planet in Green am Gemeinschaftsstand unseres Schaltschrankbauer hse Steuerungstechnik unsere Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Der Fokus wird dabei auf die Einsatzgebiete nachhaltiges Last- und Lademanagement, vielseitige Steuerung, ausfallsichere Verarbeitung und volldynamisches Last- und Lademanagement (koala²) liegen.

8 – 10. November 2023 | Messezentrum Bad Salzuflen

Die HGT freut sich über ihren Besuch an unserem Messestand 20-E4.


Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Der Deutschen Bundestag hat am 8. September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.


Das GEG zielt darauf ab, den Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen und das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte des Gesetzes:

Klimafreundliches Heizen

  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte oder ausgetauschte Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.
  • In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist der Einbau fossiler Heizungen weiterhin erlaubt, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Änderung in Bezug auf Gas- und Biomasseheizungen: ab 2024 eingebaute Geräte müssen bis 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff oder deren Derivate erzeugen.
  • Blauer Wasserstoff kann als Erfüllungsoption dienen, was auf das Interesse der Gasbranche an der Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff hinweist.
  • Eine Beratungspflicht greift vor dem Einbau von Heizungen, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden.

Kommunale Wärmeplanung

  • In großen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028.

Förderung

  • Begrenzung der Kosten für Mieter: Die Modernisierungsumlage ermöglicht nur die Überwälzung von zehn Prozent der Investitionen, wobei Vermieter staatliche Fördermittel abziehen müssen.
  • Förderung grüner Heiztechniken: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, die auf 40 Prozent für Haushalte mit niedrigem Einkommen (bis 40.000 Euro) erhöht werden kann.
  • Ein Bonus von 20 Prozent wird für den Austausch sehr alter Heizungen (über 20 Jahre) eingeführt, der ab 2028 schrittweise abnimmt.
  • Die Kombination der verschiedenen Boni ist auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.
  • Neben Zuschüssen können Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro zinsgünstige Kredite über die staatliche Förderbank KFW in Anspruch nehmen.

Zusammenfassend zielt das GEG darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bürger finanziell unterstützt werden und der Mieterschutz gewahrt wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der Energiesicherheit in Deutschland.

Mitteilung der Bundesregierung


Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur

BMDV fördert den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen.


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, um Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw zu unterstützen. Dieses Programm richtet sich an gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW und den erforderlichen Netzanschluss.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH aktiv ist, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).

Zielgruppen

Das BMDV-Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.

Erweiterung für Lkw

Erstmals werden in größerem Umfang auch Ladepunkte speziell für Lkw gefördert, nicht nur in Verbindung mit der Fahrzeugbeschaffung. Das Fördervolumen beträgt bis zu 400 Millionen Euro.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung können Anträge stellen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen in Schnellladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse.

Förderdetails im Überblick

  • Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen.
  • Verbundene Unternehmen dürfen insgesamt 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Förderung pro Antrag ist auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Förderquote beträgt bis zu 40 % für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 20 % für Großunternehmen.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt variieren je nach Ladeleistung.
  • Die Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen.

Antragsstellung ab 18. September 2023: Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.


Energieberatung, Treibhausgasbilanz und Umweltmanagement

Das Unternehmen A. & H. Meyer GmbH arbeitet gemeinsam mit der Horizonte-Group Technik GmbH (HGT) kontinuierlich an seiner Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsstrategie.


Im Jahr 2021 startete die A. & H. Meyer GmbH und die HGT mit einer geförderten Energieberatung nach BAFA Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247. Dabei wurden die Energieverbraucher aufgenommen, analysiert und Einsparpotenziale aufgezeigt. Das Projekt wurde Anfang 2022 abgeschlossen.

Im Anschluss folgte eine Treibhausgas-Bilanz nach BAFA Modul 5: Transformationskonzepte. Dabei hat die HGT gemeinsam mit dem Leiter Metallfertigung, Gebäude und Umwelttechnik, Hr. Hohmeier und der Mitarbeiterin aus dem Bereich Einkauf, Energie- und Umwelttechnik, Fr. Dux innerhalb von 12 Monaten eine gemeinsame Strategie für die im Transformationskonzept verpflichteten Ziele Reduktion der THG von mindestens 40 % Scope 1 + 2 innerhalb von 10 Jahren und THG-Neutralität bis 2045 entwickelt. Diese Ziele waren A. & H. Meyer nicht ausreichend. Aus diesem Grund haben Sie sich der IHK „Klimainitiative der Wirtschaft in OWL“ angeschlossen mit dem Ziel den Betriebsstandort bis 31.12.2030 für Scope 1 und 2 klimaneutral zu stellen. Das ist nochmal ein ambitionierteres Ziel als bereits im Transformationskonzept vorgeschrieben ist. Zur Zielerreichung bezieht der Standort seit 2022 Ökostrom und wird seine Heizungsanlage optimieren (Umstellung auf Nahwärme und Nutzung der Abwärme aus den Druckluftkompressoren). Dadurch werden fossile Brennstoffe vollständig vermieden. In der Produktion werden hydraulische Spritzgussmaschinen durch elektrische ersetzt, ein neues Kühlkonzept für die Spritzgussanlagen ist umgesetzt und die Druckluftanlage wurde optimiert. Nebenher erweitert die A. & H. Meyer GmbH ihren Standort um eine neue Produktionshalle. Diese wird mit Nahwärme aus einer benachbarten Biosgasanlage versorgt und erhält eine Photovoltaik-Anlage, die den Strombedarf zu einem Drittel deckt. In diesem Rahmen werden ebenfalls für den Bereich Elektromobilität die Voraussetzungen geschaffen. Um das Netzwerk im Bereich Umwelt & Nachhaltigkeit zu erweitern, hat sich die A. & H. Meyer dem KlimaPakt Lippe angeschlossen.

Um im Unternehmen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu erreichen, wird ein Managementsystem etabliert. Im Oktober wurde mit der Einführung der DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement begonnen. Das Team der HGT freut sich hier wieder beratend zur Seite zu stehen und die Firma A. & H. Meyer GmbH auf Ihrem Weg zur effizienten Klimaneutralität begleiten zu dürfen.

Workshop zum Umweltmanagement: Michaela Dux & Jörg Hohmeier von A. & H. Meyer (links) und Lissa Rakus von HORIZONTE-Group Technik (rechts)  

 


Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Am 21. September 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz und Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen.


Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:

Festlegung von Energieeffizienzzielen für 2030 und 2045 für Primär- und Endenergie

  • Entsprechend den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland

 

Energieeinsparpflichten von Bund und Länder

  • ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh für den Bund bzw. 3 TWh für die Länder erbringen
  • der Bund bündelt seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im Jahr 2024 in einem Energie- und Klimaplan
  • Energie- oder Umweltmanagementsysteme bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzuführen
    • Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch > 3 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
    • Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch 1 bis 3 GWh ein vereinfachtes Energiemanagementsystem
  • Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen

 

Verpflichtung für Unternehmen

  • mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh, innerhalb von 20 Monaten Energie- oder Umweltmanagementsysteme (ISO 50001 oder EMAS) einzuführen und Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 durchzuführen

  • mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen

 

  • Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen wird vom BAFA durchgeführt

 

Anforderungen von EnEfG und EDL-G

  • für als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete, durchführbare Pläne zu erstellen und zu veröffentlichen (spätestens binnen drei Jahren )
  • Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach der DIN EN 17463, nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt (maximale Nutzungsdauer 15 Jahre gemäß Afa-Tabellen des BMF)

 

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

  • Verpflichtung für Unternehmen, entstehende Abwärme nach Stand der Technik zu vermeiden und anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren
  • Verpflichtung zur Abwärmenutzung, nicht nur in Anlagen, sondern auch auf Betriebsgelände oder bei externen Dritten
  • Entsprechend des Exergiegehalts der Abwärme kaskadenförmige, mehrfache Wiederbenutzung für maximalen Effizienzgewinne
  • Falls heute keine vollständige Abwärmenutzung möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt ermöglicht
  • Unternehmen sind auf Anfrage von Nah- und Fernwärmebetreibern und sonstigen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz verpflichtet über im Unternehmen anfallende Abwärme zu informieren

 

Verpflichtung Rechenzentren

  • bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten
    • kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen
    • Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern
  • Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik
  • Einführung eines Energieeffizienzregister für Rechenzentren
  • Klimaneutrale Rechenzentren
  • Bieten Betreiber von Rechenzentren Dienstleistungen für Dritte (Kunden) an, so sind die Betreiber ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, die direkt den Kunden zuzuordnenden Energieverbräuche pro Jahr gegenüber diesen Kunden darzustellen

 

Fazit: To-Do‘s für Unternehmen

  • Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen ab 7,5 GWh Verbrauch (innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes)
  • Veröffentlichung von Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen ab 2,5 GWh Verbrauch
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 spätestens binnen 3 Jahre
  • Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der identifizierten Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
  • Veröffentlichung der Maßnahmen auf BAFA-Portal
  • Vermeidung von Abwärme, Abwärmenutzung und Vermarktung für Unternehmen

Links zum Thema:

Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und den weiteren Anforderungen aus dem EnEfG. Sprechen Sie uns an.


Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Zum 01.05.2023 wurde das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) angepasst und um ein neues Fördermodul erweitert.


Die wesentlichen Änderungen zum 01.05.2023 haben wir Ihnen zusammengestellt

EEW-Zuschuss und Kredit (BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss)

Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Druckluft, Motoren, Dämmung,…)

  • Aufhebung der Nebenkostendeckelung für Wärmedämm-Maßnahmen
  • Keine Mindesteffizienzkriterien mehr für die Dämmung von Bestandsanlagen
  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • Förderung von KMU über Artikel 17 AGVO

Modul 2: Erneuerbare Prozesswärme (Solar, Wärmepumpen, Biomasse)

  • Förderung der Erschließung und Nutzung von Tiefer Geothermie
  • Förderung von Machbarkeitsstudien zur Nutzung von Tiefer Geothermie
  • Anpassung der Liste der Biomassearten, die in Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen
  • Wärmepumpen: Bis zu 50% Abwärmenutzung zugelassen
  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich

Modul 3: Digitalisierung (MSR, Energiemanagement-Software)

  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich

Modul 4: Technologie-offene (Kriterium: THG-Reduktion)

  • Anhebung der Fördersätze für kleine Unternehmen (KU)
  • Für KMU auch Förderung über AGVO Artikel 17 möglich
  • Anpassung des CO2-Faktors für Strom bei Energieträgerwechsel
  • Berücksichtigung bisher nicht gelisteter Ressourcen
  • Neue Fördermöglichkeiten für Anlagen zur Erzeugung von Biogas

Modul 5: Transformationskonzepte (nur Zuschuss über VDI/VDE-IT)

  • Anpassung der Förderquoten
    • 40 % Großunternehmen
    • 50 % Mittlere Unternehmen
    • 60 % Kleine Unternehmen
  • Reduzierung der max. Fördersumme auf 50.000 €
  • Einführung eines Bonus für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz-und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus) à Erhöhung Förderquote um 10% Punkte und max. Fördersumme um 30.000 €

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Neu!)

  • Austausch bzw. Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch/auf ausschließlich elektrisch* zu betreibende Anlagen.
  • Förderhöhe:
    • De-minimis VO 33%, AGVO 20%, Nebenkosten 30% der förderfähigen Investitionskosten
    • Maximum: 200.000 € Förderung pro Vorhaben
  • Keine Erstellung eines Einsparkonzeptes erforderlich

EEW-Förderwettbewerb (Zuschuss über VDI/VDE-IT)

  • Erhöhung der Förderkonditionen auf max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • Anpassung Wettbewerb: 6 Runden pro Jahr, Laufzeit je 2 Monate
  • Ab Mai 2023 Erhöhung Rundenbudget auf 40 Mio. € (Budgetkürzungen wenn notwendig)

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung ihrer Projekte. Sprechen Sie uns an.


Verbot von T8-Leuchtstoffröhren für Unternehmen

Durch EU-Verordnung gelten neue und strengere Anforderungen an Lichtquellen für den europäischen Markt.


Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union bringt früher als mit der Ökodesign-Richtlinie Single Lighting Regulation vorgesehen Änderungen für Unternehmen. Ab Ende August gilt ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen.

Auswirkungen durch die RoHS-Richtlinie

  • ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023
  • ein Verbot aller CFLni-Lampen ab 25. Februar 2023
  • eine Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
  • eine Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre

Handlungsbedarf

  • Prüfen Sie ihren Ist-Zustand
  • Umrüstung auf LED-Beleuchtung rechtzeitig planen und ein Beleuchtungskonzept erstellen
  • Beachten Sie Fördermittel (BAFA BEG-Förderung: Contracting- als auch Investitionslösungen werden mit 15% gefördert), Arbeitsschutzrichtlinie, Gesetzliche Vorgabe
  • Richtige Entsorgung der Altanlagen

Gerne unterszützen wir Sie dabei.


Verzicht auf Anlagenzertifikat für PV-Anlagen?

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt geplanten Verzicht auf teure Anlagenzertifikate beim Netzanschluss gewerblicher Solardächer.


Durch die Umsetzung einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) sowie der vorgesehenen Änderungen in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) können hohe Anforderungen an die Zertifizierung entfallen und den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Firmendächern beschleunigen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass künftig PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 Kilowatt von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, wenn sie über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinaus maximal 270 Kilowatt Leistung in das Netz einspeisen. Die Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) würde entfallen und durch die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) ersetzt werden, unabhängig in welcher Spannungsebene sich der Kundenanschluss befindet. Die Vereinfachung ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an.


Neues vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 den Entwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen. Ziel des EnEfG ist eine Senkung des Energieverbrauchs anhand einer deutlichen Anhebung der Energieeffizienzziele.


Im Folgenden sind einige Pflichten aus dem Gesetz aufgeführt.

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh

  • Erstellung und Veröffentlichung durchführbarer Umsetzungspläne
  • Bewertung aller identifizierten Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeitskriterien (gemäß DIN EN 17463 (VALERI))
  • Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
  • Abfrage bzw. Stichprobe durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 15 GWh

  • Einführung eines Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (ISO 14001, EMAS) innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes
  • Erfassung und Bewertung von Abwärmequellen und -prozessen
  • Identifizierung und Darstellung technisch realisierbarer Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (VALERI) aller identifizierten Maßnahmen

Betreiber von Rechenzentren

  • Stromverbrauch ab dem 01. Januar 2024 durch 50 Prozent, ab 01. Januar 2027 durch 100 Prozent ungeförderten Strom aus erneuerbaren Energien zu decken.
  • Betreiber von Rechenzentren sind verpflichtet, bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen
  • Bestandsrechenzentren (Betriebsaufnahme bis 30.06.2026) – vorgegebene Werte für Luftkühlung
  • Neue Rechenzentren (Betriebsaufnahme ab dem 01. Juli 2026) – Vorgaben für Energy-Reuse-Faktor und Power Usage Effectiveness

Einen weiteren Artikel zu dem Thema finden Sie hier:


HG-NetWalk 2023

NetWalk in Nümbrecht


Wandern und Netzwerken mit der HG

Unser HG-Motto lautet „das WIR wird bei uns großgeschrieben“, dies hat sich auch wieder Anfang Juni bei Netzwerken und Walken/Wandern gezeigt. Der HG-NetWalk ist mittlerweile ein gesetzter Termin im Kalender der HG-ler*innen. Dieses Jahr haben wir uns im schönen Oberbergischen, genauer gesagt in Nümbrecht, getroffen. Besonders gefreut hat uns dieses Jahr, dass wir auch einige Alumnis sowie viele zukünftige neue Kolleg*innen dabei hatten. 

Es war eine super Gelegenheit, um unsere Teambindung zu stärken, während wir die malerische Umgebung erkundeten.

Einige lebhafte Impressionen von den abenteuerlichen Wanderwegen, dem fröhlichen Miteinander und den unvergesslichen Momenten an diesem sonnigen Tag haben wir für Sie zusammengestellt.

NetWalk in Bildern: