Progres NRW fördert seit dem 01.10.2025 wieder im Themenbereich Photovoltaik.
Im Folgenden ein kurzer Überblick der Förderprogramme.
Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Antragsberechtigt
- Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
- Unternehmen
- Private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderrahmen
- Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Studien, Konzepte, Analysen und Gutachten durch qualifizierte externe Berater, die zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern und Freiflächen-Photovoltaikanlagen dienen.
Förderhöhe
Städte, Gemeinden und Kreise und deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
- maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.
Förderantrag
- Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
- Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
- Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular.
Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
Antragsberechtigt (u.a.)
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen, kommunale Unternehmen
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
Förderrahmen
- Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage, um die Nutzung des erzeugten Stroms der Photovoltaik-Anlage vor Ort in den Wohnungen (insbesondere als Mieterstrom) zu ermöglichen.
Förderhöhe
- maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro.
Fördervoraussetzungen
- Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowattpeak.
Förderantrag
- Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
- Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
- Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und -verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg: Förderbereiche Stromerzeugung / Wärmeerzeugung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung. Sprechen Sie uns an.
Autoren: Stefan Dessin
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