Progres NRW fördert seit dem 01.10.2025 wieder im Themenbereich Photovoltaik.


Im Folgenden ein kurzer Überblick der Förderprogramme.

Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau

Antragsberechtigt

  • Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
  • Unternehmen
  • Private Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderrahmen

  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Studien, Konzepte, Analysen und Gutachten durch qualifizierte externe Berater, die zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern und Freiflächen-Photovoltaikanlagen dienen.

Förderhöhe

Städte, Gemeinden und Kreise und deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände

  • maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen

  • maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.

Förderantrag

  • Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
  • Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
  • Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular.

 

Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage

Antragsberechtigt (u.a.)

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen

Förderrahmen

  • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage, um die Nutzung des erzeugten Stroms der Photovoltaik-Anlage vor Ort in den Wohnungen (insbesondere als Mieterstrom) zu ermöglichen.

Förderhöhe

  • maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro.

Fördervoraussetzungen

  • Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowattpeak.

Förderantrag

  • Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
  • Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
  • Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular.

 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und -verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg: Förderbereiche Stromerzeugung / Wärmeerzeugung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung. Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Stefan Dessin

Stand: 27.11.2025