Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt zentrale Teile des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Reform bringt weitreichende gesetzliche Änderungen – insbesondere bei Heizungen, erneuerbaren Energien und der Wärmeplanung.
Einige der wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Heizungsgesetz
Ein zentraler Punkt ist die Abschaffung der bisherigen Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Wichtige Änderungen:
- § 71 GEG (65%-Regel) wird gestrichen –> Keine Pflicht mehr, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben
- §§ 71 ff. GEG (Detailregelungen zu Heizsystemen) entfallen –> Wegfall klarer technischer Vorgaben und Übergangsfristen
- § 72 GEG (Betriebsverbot alter Heizungen) wird gestrichen –> Alte, ineffiziente Öl- und Gasheizungen dürfen länger betrieben werden
- § 71a GEG (Gebäudeautomation) soll entfallen –> Möglicher Konflikt mit EU-Recht (EPBD)
Das Gesetz verzichtet künftig weitgehend auf verbindliche Vorgaben und setzt stattdessen auf mehr „Technologieoffenheit“.
Der Wegfall zentraler Paragrafen schwächt die Steuerungswirkung für Klimaschutz und Energieeffizienz deutlich.
Bio-Treppe
Als Ersatz für die bisherige 65%-Regel aus § 71 GEG wird die sogenannte „Bio-Treppe“ eingeführt.
Geplante Regelung:
- Ab 2029: mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe bei neuen Heizungen
- Weitere Steigerungen bis 2040 geplant (noch nicht konkret definiert)
Die neuen Vorgaben sind deutlich weniger ambitioniert als bisherige Vorgaben. Frühere Regelungen sahen z. B. bis zu 60 % erneuerbare Anteile bis 2040 vor. Die Bio-Treppe verfolgt zwar das Ziel steigender erneuerbarer Anteile, ist aber in der Praxis schwer umsetzbar und potenziell kostenintensiv.
Grüne Gase und Fernwärme
Grüngas- und Grünölquote (neues Instrument)
- Verpflichtung für Energieversorger („Inverkehrbringer“)
- Start: 1 % ab 2028, danach ansteigend
- Bilanzielle Anrechnung möglich
Die geplanten Quoten gelten als wenig ambitioniert und könnten kaum zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen.
Fernwärme: Gesetzliche Anpassungen
Mehrere Regelwerke werden angepasst:
- AVBFernwärmeV –> Anpassung der Vertragsbedingungen, u. a. Einschränkung von Kundenrechten (§ 3)
- Wärmelieferverordnung (WärmeLV) –> Verbesserte Refinanzierung von Netzen
- § 556c BGB (Kostenneutralitätsgebot) –> Lockerung, um Umstellung auf Fernwärme zu erleichtern
Der Ausbau von Fernwärmenetzen soll stärker gefördert werden, u. a. durch:
- Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Mehr Planungssicherheit für Betreiber
- Maßnahmen für mehr Preistransparenz
Gebäudemodernisierung
Das GMG steht im Spannungsfeld europäischer Vorgaben und nationaler Klimaziele.
Relevante EU-Vorgaben (EPBD):
- Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
- Ausstieg aus fossilen Energien bis 2040
- Deutliche Effizienzsteigerungen
Problematische Punkte im GMG:
- Abschwächung der Anforderungen an erneuerbare Energien
- mögliche Streichung von § 71a GEG (Gebäudeautomation) trotz EU-Vorgaben
- Verzögerungen bei der Umsetzung europäischer Fristen
Auswirkungen auf Verbraucher:
- Wegfall der Beratungspflicht bei fossilen Heizungen
- steigende Kosten durch CO₂-Preis und Energiepreise
- langfristige Bindung an fossile Technologien (20+ Jahre)
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung bleibt als zentrales Instrument erhalten., wird jedoch angepasst.
- §33 WPG: Vereinfachte Verfahren für kleinere Kommunen (bis 15.000 Einwohner)
- §15 WPG: stärkere Nutzung von Wärmebedarfsdaten statt Verbrauchsdaten
- Kälteplanung wird für größere Kommunen verpflichtend
- Entkopplung von GEG/GMG und WPG: bisherige Verzahnung wird aufgehoben
Als Folgen könnten die Vereinfachungen zu weniger Verbindlichkeit zwischen Planung und Heizungsanforderungen führen und bestehende Wärmepläne könnten an Aussagekraft verlieren.
Fazit
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz markiert einen deutlichen Kurswechsel: weg von klaren Vorgaben für erneuerbare Energien, hin zu mehr Technologieoffenheit. Ob das Gesetz mehr Flexibilität bringt oder die Wärmewende ausbremst, hängt maßgeblich davon ab, wie die neuen Regelungen konkret ausgestaltet werden.
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Autoren: Lissa Rakus
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