Förderung für Eigentümer und Wohnungswirtschaft 


Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

 

Wer kann die Förderung nutzen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
  • Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümer von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner nutzen, einschließlich

  • Ladepunkte (Wallboxen)
  • Vorverkabelung
  • Netzanschluss
  • Technische Ausstattung
  • Bauliche Maßnahmen

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • 1.300 € pro Stellplatz (Grundinstallation)

Zusätzlich möglich:

  • 200 € pro Wallbox (ohne bidirektionales Laden)
  • 700 € pro Wallbox (mit bidirektionalem Laden)

Die konkreten Förderhöhen und Förderbedingungen sind im jeweiligen Förderaufruf geregelt.

 

Wichtige Voraussetzungen:

  • Bestandsgebäude in Deutschland
  • Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
  • Vorverkabelung von mindestens 20% der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
  • Förderantrag vor Baubeginn stellen
  • 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
  • Kostenvoranschlag für Antragstellung erforderlich

 

Gut zu wissen:

  • Antragstellung erfolgt online über das Förderportal –> die Antragstellung ist ab dem 15.04.2026 möglich!
  • Förderung wird in einzelnen Förderaufrufen bereitgestellt
  • Frühzeitige Planung erhöht die Erfolgschancen

 

Fazit

Die Förderung bietet eine einfache Möglichkeit, Ladeinfrastruktur wirtschaftlich umzusetzen und Immobilien zukunftssicher aufzustellen.

 

Exkurs: GEIG als regulatorischer Treiber

Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ergeben sich weitere Anforderungen für den Ausbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos bei Neubauten und Bestandsgebäuden

Entwicklung ab 2027​

  • Verpflichtung zur Leitungsinfrastruktur bei Wohngebäuden
  • steigende Anforderungen bei Neubau und Renovierung
  • zunehmende Erwartung an Ladepunkte im Bestand

Auswirkungen

  • Nachrüstung ohne Vorbereitung wird deutlich teurer
  • kurzfristige Einzelmaßnahmen verlieren an Sinn

 

Sie haben Interesse am Förderprogramm?  Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Julia Eberharter

Stand: 02.04.2026