Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde ebenfalls die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert.


Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetz

Bereits in unserem Beitrag vom 2. April 2026 haben wir über die Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz berichtet. Nun wurde das Gesetz von Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet.

Die wichtigsten Punkte haben wir nochmal für Sie zusammengefasst.

 

Die wichtigsten Neuerungen

  • Die verpflichtende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt.
  • Eigentümer können künftig frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen.
  • Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich.
  • Alternativ können weiterhin Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen oder Hybridheizungen genutzt werden.

 

Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe

Für neue Gas- und Ölheizungen gelten künftig Vorgaben für den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe:

  • Ab 1. Januar 2029: mindestens 10 % Bioanteil
  • Ab 1. Januar 2030: mindestens 15 %
  • Ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %
  • Ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %
  • Ab 2045: Heizungen müssen vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.

Für bestehende Gasheizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote eingeführt werden. Die Quote soll zunächst bei bis zu 1 % beginnen. Die konkrete Ausgestaltung soll die Bundesregierung in einem gesonderten Gesetz bis zum 1. Dezember 2026 festlegen.

 

Schutz für Mieter und Vermieter

Mieter sollen vor überhöhten Heizkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme geschützt werden. Vermieter, die künftig auf Gas- oder Ölheizungen setzen, müssen sich aufgrund der erwarteten Mehrkosten an den laufenden Heizkosten beteiligen. Zusätzlich wurde eine Härtefallregelung für Vermieter bei der CO₂-Kostenaufteilung aufgenommen.

 

Reform der BEG-Förderung

Mit der Verabschiedung des GModG wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Dies passierte in einer Umstellungsphase vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026. Ziel ist es, die Förderung sozial gerechter, effizienter und stärker auf besonders sanierungsbedürftige Gebäude auszurichten. Die Förderstruktur bleibt erhalten, die neuen Förderbedingungen gelten ab 21. Juli 2026.

Heizungsförderung

  • Dreistufiger Einkommensbonus:
    • bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40 % Bonus (bisher 30 %)
    • bis 40.000 €: 30 % Bonus
    • bis 50.000 €: 10 % Bonus (neu)
  • Neuer Familienzuschlag:
    • Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einen zusätzlichen Vorteil.
    • Das maßgebliche Haushaltseinkommen wird einmalig um 10.000 € reduziert und verbessert so die Fördermöglichkeiten.
  • Förderfähige Investitionskosten sinken:
    • Start: 28.000 € (statt bisher 30.000 €)
    • Ab 1. Februar 2027 sinkt der Förderdeckel alle sechs Monate um 750 €.
    • Bis Ende 2030 reduziert sich der Höchstbetrag auf 22.000 €.
  • Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert:
    • Ab Juli 2026: 16 %
    • Ab Februar 2027 Verringerung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte
    • Ab Mitte 2028 entfällt der Bonus vollständig.

 

Weitere Effizienzmaßnahmen

  • Neuer Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (WPB-Bonus):
    • Gilt künftig auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
    • Schwerpunkt auf energetisch besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden.
  • Degressive Förderung für Mehrfamilienhäuser:
    • 1. Wohneinheit: 30.000 €
    • 2.–6. Wohneinheit: 15.000 € je Einheit
    • ab der 7. Wohneinheit: 8.000 € je Einheit
  • Anpassung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):
    • Der 5-%-Bonus wird künftig erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt.
    • Ziel ist es, umfangreichere energetische Sanierungen zu fördern.

 

Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Erweiterung des Bonus für Serielles Sanieren (SerSan):
    • Gilt künftig auch für weitere Effizienzhaus-Standards sowie für Nichtwohngebäude.
    • Kombination mit dem WPB-Bonus möglich.
    • Der Fördersatz kann dadurch auf bis zu 25 % steigen.
  • Anpassung der Förderstandards:
    • Die EE-Klasse wird künftig Standard.
    • Der bisherige EE-Bonus entfällt.
    • Tilgungszuschüsse werden um 10 % reduziert.
    • Im Gegenzug sollen attraktivere Zinssätze genutzt werden.

 

Was bleibt bestehen?

  • Die grundlegende Struktur der BEG-Förderung bleibt erhalten.
  • KfW und BAFA bleiben weiterhin die zuständigen Förderstellen.
  • Energetische Sanierungen und der Austausch alter Heizungen werden weiterhin umfassend gefördert.

 

Sie haben Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz oder zur Reform der BEG-Förderung?  Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Lissa Rakus

Stand: 23.07.2026