Referentenentwurf zum EnWG


Am 28. August 2024 präsentierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist die Anpassung an europäische Vorgaben zur Modernisierung des Elektrizitätsmarktdesigns und zur Förderung der Energiewende.

Zentrale Änderungen:

  1. Energy Sharing (§ 42c EnWG): Ab Juni 2026 wird es Haushalten und kleinen Unternehmen möglich sein, innerhalb eines Verteilnetzes gemeinsam Energie zu nutzen. Ab 2028 können sogar Teilnehmer aus benachbarten Netzen eingebunden werden. Dies fördert die Bildung von Energiegemeinschaften und schafft neue Möglichkeiten für regionale Energieversorgung.
  2. Dynamische Tarife (§ 41a EnWG): Die Gesetzesnovelle erweitert die Regelungen zu dynamischen Tarifen, die ab dem 1. Januar 2025 verfügbar sein sollen. Hierbei werden Preisstrukturen flexibler gestaltet, sodass Verbraucher besser von Preisänderungen am Strommarkt profitieren können. Die neuen Regelungen sollen die Entwicklung innovativer dynamischer Stromprodukte erleichtern.
  3. Netzausbau und Netzregulierung: Der Ausbau des Stromnetzes wird durch die Aufnahme von 60 neuen Projekten in den Bundesbedarfsplan beschleunigt. Zudem wird ein einheitliches Netzanschlussportal geschaffen, das den Anschlussprozess für Unternehmen und Haushalte vereinfacht. Der neue § 20b EnWG sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ab dem 1. Juli 2025 eine gemeinsame, bundesweit einheitliche Internetplattform aufbauen und betreiben müssen. Diese soll ab Juli 2026 genutzt werden, um wichtige Netzzugangsprozesse, wie die Verwaltung von Zählpunkten, Verrechnungskonzepten und Registrierungen zentral abzuwickeln.
  4. Regelungen zur Preisweitergabe (§ 41 EnWG): Künftig dürfen Änderungen der Netz- und Messentgelte automatisch an die Endverbraucher weitergegeben werden, ohne dass den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss. Dies reduziert die bürokratischen Hürden und erleichtert die Anpassung an sich verändernde Netzgebühren.
  5. Verbraucherschutz und Preisstabilität: Ein zentrales Ziel der Novelle ist es, die Strompreisschwankungen zu verringern und den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu wird eine neue Legaldefinition für Festpreisverträge in § 3 EnWG eingeführt, um sicherzustellen, dass stabile, langfristige Energiepreise angeboten werden können.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Energiewende voranzutreiben, die Energieversorgung effizienter zu gestalten und Verbrauchern mehr Flexibilität und Schutz im Energiemarkt zu bieten. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase, wobei interessierte Parteien bis zum 10. September 2024 Stellungnahmen einreichen konnten. Wann die endgültige Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, ist noch nicht genau abzusehen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der BMWK-Website.

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Autor: Frank Hirschi