progres.nrw „Emissionsarme Mobilität“: NRW baut Förderung für Ladeinfrastruktur aus

Nordrhein-Westfalen erweitert 2026 und 2027 die Förderung für den Ausbau der Elektromobilität.


Über das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ stellt das Land zusätzlich 25 Millionen Euro bereit. Gefördert werden insbesondere Ladepunkte an Mehrparteienhäusern sowie Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge.

Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf Ladepunkten an Wohngebäuden. Gefördert werden künftig Mehrparteienhäuser mit mindestens zwei Wohneinheiten, sofern das Gebäude über höchstens fünf Stellplätze verfügt.

 

Antragsberechtigt

  • Vermieterinnen und Vermieter,
  • Mieterinnen und Mieter sowie
  • kleine Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Ladeeinrichtungen, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • dazugehörige Kommunikationssysteme,
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente

 

Höhe der Förderung

  • maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
  • bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
  • Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt

 

Fördervoraussetzungen

  • Mehrparteienhäuser mit mindestens zwei Wohneinheiten
  • Wohngebäude darf höchstens über fünf Stellplätze verfügen
  • Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammen
  • Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
  • Aufbau der Ladeinfrastruktur darf nicht zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z.B. GEIG) dienen

 

Schnellladepunkte für die Logistikbranche

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge. Hierfür stellt Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 erneut 7 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Antragsberechtigt

  • kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Antragstellende
  • Große Unternehmen sind von dieser Förderung ausgeschlossen

 

Förderhöhe

Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW. Die Förderung beträgt:

  • maximal 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • höchstens 30.000 Euro je Ladepunkt
  • Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt

 

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Die Zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen der Förderung Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern.
  • Zusätzlich können Batteriespeicher gefördert werden, wenn dadurch die benötigte Leistung des Netzanschlusses verringert wird.

 

Fördervoraussetzungen

  • Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 50 Kilowatt betragen
  • Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammen
  • Geschäftszweck der Betriebsstätte darf nicht hauptsächlich der Verkauf von Ladestrom sein
  • Bei öffentlicher Zugänglichkeit: nur Laden von Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N2 und N3
  • Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
  • Hinweis für Kommunen: Die geförderte Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.

 

Weitere Förderangebote werden fortgeführt

Neben den neuen Förderschwerpunkten führt Nordrhein-Westfalen weitere Förderungen aus dem Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ fort.

Dazu gehören unter anderem:

  • Zuschüsse für Ladepunkte bei Arbeitgebern,
  • Zuschüsse für öffentliche Ladepunkte von jeweils bis zu 500 Euro je Ladepunkt,
  • Ladepunkte und die Beschaffung elektrischer Kleinst- und Kleinwagen für ambulante soziale Dienste und Kommunen,
  • Zuschüsse für leichte kommunale Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen von bis zu 8.000 Euro sowie
  • Förderungen für Umsetzungskonzepte zur Ladeinfrastruktur und zur Beschaffung von Fahrzeugen.

 

Wichtig: Antragstellung

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden
  • Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom Juni 2027 außer Kraft.
  • Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich.

 

Mit der Förderung schafft das Land Nordrhein-Westfalen zusätzliche Anreize, die Ladeinfrastruktur dort auszubauen, wo sie für den praktischen Umstieg auf Elektromobilität besonders wichtig ist – am Wohnort, im Betrieb und bei kommunalen Fahrzeugflotten.

 

Wir prüfen für Sie die Föderbedingungen und unterstützen bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Simon Marschner

Stand: 24.08.2026


Darstellung Wirtschaftlichkeit gMSB im Artikel des e|m|w-Magazin

Wirtschaftlichkeit im Messstellenbetrieb braucht Transparenz

e|m|w-Magazin: Was man nicht messen kann, kann man nicht steuern


In ihrem Beitrag „Was man nicht messen kann, kann man nicht steuern erläutern unser Senior Partner Jochen Buchloh und unser Manager Frank Hirschi ausführlich, warum viele grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ihre tatsächliche Wirtschaftlichkeit nicht kennen und welche Steuerungsansätze sich daraus ableiten lassen.

Der Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme schreitet voran. Doch wie wirtschaftlich arbeitet der grundzuständige Messstellenbetrieb tatsächlich?

Diese Frage lässt sich in vielen Unternehmen nicht eindeutig beantworten. Zwar liegen Daten zu Einbauzahlen, Rolloutquoten oder technischen Prozessen vor. Ein belastbares Gesamtbild über Leistungen, Kosten und Erlöse fehlt jedoch häufig.

Genau hier liegt eine zentrale Herausforderung. Denn der grundzuständige Messstellenbetrieb folgt einer anderen wirtschaftlichen Logik als der regulierte Netzbetrieb.

  • Sie haben Interesse an einem MSB-Benchmark? Lesen Sie hier mehr dazu.

Ein eigenständiges wirtschaftliches Geschäftsfeld

Mit dem Messstellenbetriebsgesetz wurde der grundzuständige Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme aus der klassischen Refinanzierungslogik der Anreizregulierung herausgelöst.

Die Refinanzierung erfolgt im Wesentlichen über Preisobergrenzen für Standardleistungen sowie über verpflichtende und optionale Zusatzleistungen nach § 34 MsbG. Während die Erlösmöglichkeiten damit weitgehend vorgegeben sind, werden die Kosten durch technische Anforderungen, zunehmende Digitalisierung und komplexere Prozesse beeinflusst.

Für die wirtschaftliche Steuerung ergibt sich daraus eine klare Konsequenz. Wenn der Erlösrahmen nur begrenzt verändert werden kann, müssen Leistungen und Kosten umso genauer verstanden und gesteuert werden.

In vielen Unternehmen ist diese Transparenz bislang jedoch nicht ausreichend vorhanden.

Historisch gewachsene Strukturen erschweren die Zuordnung

Der grundzuständige Messstellenbetrieb ist organisatorisch nur selten als eigenständige Einheit aufgestellt. Mitarbeitende, Systeme und Prozesse werden häufig gemeinsam mit dem konventionellen Messwesen oder weiteren Sparten wie Gas, Wasser und Wärme genutzt.

Auch die Abgrenzung zum Netzbetrieb, zum Vertrieb und zu zentralen Unternehmensfunktionen ist im operativen Alltag nicht immer eindeutig. Das führt dazu, dass Leistungen und Kosten nicht verursachungsgerecht zugeordnet werden können.

Betroffen sind insbesondere mehrere Kostenbereiche.

  • Personalkosten

Mitarbeitende übernehmen häufig Aufgaben für unterschiedliche Marktrollen und Sparten. Dazu gehören beispielsweise Geräteverwaltung, Rolloutplanung, Wechselprozesse, Störungsbearbeitung, Abrechnung und Marktkommunikation.

Ohne eine nachvollziehbare Erfassung bleibt unklar, welcher Aufwand tatsächlich dem grundzuständigen Messstellenbetrieb zuzurechnen ist.

  • IT- und Systemkosten

ERP-Systeme, Energiedatenmanagement, Marktkommunikation, Workforce-Management, Portale, Schnittstellen sowie Sicherheits- und Kommunikationsinfrastrukturen werden meist von mehreren Unternehmensbereichen genutzt.

Die technische Nutzung eines Systems zeigt jedoch nicht automatisch, welcher Bereich die entstehenden Kosten wirtschaftlich tragen sollte.

  • Prozesskosten

Der digitale Messstellenbetrieb bringt zusätzliche und teilweise neue Prozesse mit sich. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung und Konfiguration der Geräte, die Gateway-Administration, die Messwertverarbeitung, das Störungsmanagement, die Steuerbarkeit und die Abwicklung von Zusatzleistungen.

Sind diese Abläufe nicht sauber in Kostenstellen oder Prozesskostenmodellen abgebildet, lässt sich ihre Wirtschaftlichkeit kaum bewerten.

  • Dienstleister- und Plattformkosten

Viele Messstellenbetreiber beziehen Leistungen wie Gateway-Administration, IT-Plattformen, Kommunikationsanbindung, Rollout-Unterstützung oder CLS-Management von externen Anbietern.

Gerade bei noch geringen Rolloutmengen können Fixkosten die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinflussen. Umso wichtiger ist es, interne und externe Leistungserbringung belastbar miteinander vergleichen zu können.

  • Gemeinkosten und Overhead

Auch Controlling, Einkauf, Recht, Datenschutz, IT-Sicherheit und Projektmanagement leisten einen Beitrag zum Messstellenbetrieb. Pauschale Umlagen bilden diesen Beitrag jedoch häufig nur unzureichend ab.

Für eine wirksame Steuerung muss nachvollziehbar sein, welche Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden und welche Kosten daraus entstehen.

Fehlende Transparenz erschwert wichtige Entscheidungen

Ohne ein belastbares Bild der Kosten- und Erlössituation fehlen die Grundlagen für zentrale strategische und operative Entscheidungen.

Dazu gehören unter anderem folgende Fragen:

  • Soll die Gateway-Administration selbst erbracht oder ausgelagert werden?
  • Sind Kooperationen oder Plattformmodelle wirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche Rolloutcluster verursachen besonders hohe Kosten?
  • Welche Prozesse sollten stärker standardisiert oder automatisiert werden?
  • Wo entstehen tatsächlich Skaleneffekte?
  • Welche Zusatzleistungen können einen Beitrag zur Refinanzierung leisten?

Solche Entscheidungen sollten nicht allein auf technischen Einschätzungen oder pauschalen Annahmen beruhen. Sie benötigen eine nachvollziehbare wirtschaftliche Datengrundlage.

Drei Schritte zu einer wirksamen Steuerung

Um den grundzuständigen Messstellenbetrieb wirtschaftlich steuern zu können, sind aus unserer Sicht drei Voraussetzungen entscheidend.

1. Eine eindeutige Gesamtverantwortung etablieren

Die technische und wirtschaftliche Verantwortung für das Metering sollte an einer zentralen Stelle zusammengeführt werden. Dazu gehört auch die Verantwortung für Prozesse, Systeme, Kosten und Erlöse.

Nur wenn Zuständigkeiten eindeutig definiert sind, kann das Geschäftsfeld entlang gemeinsamer Ziele gesteuert werden.

2. Kosten und Erlöse verursachungsgerecht zuordnen

Im nächsten Schritt müssen die relevanten Leistungsbereiche beschrieben und die zugehörigen Kosten- und Erlöspositionen eindeutig abgegrenzt werden.

Vorhandene Funktions- und Prozessmodelle bieten hierfür eine geeignete Grundlage. Entscheidend ist, dass gemeinsam genutzte Ressourcen nicht lediglich pauschal verteilt, sondern anhand nachvollziehbarer Kriterien zugeordnet werden.

3. Funktionsbereiche über Zielkosten steuern

Da der Erlösrahmen weitgehend vorgegeben ist, sollte die Steuerung des Messstellenbetriebs auf klaren Kostenvorgaben für die einzelnen Leistungsbereiche aufbauen.

Ein kontinuierliches Monitoring zeigt, wo Zielwerte eingehalten werden, wo Abweichungen entstehen und welche Maßnahmen erforderlich sind. Es schafft zugleich die Grundlage für Entscheidungen über Automatisierung, Kooperationen oder die Auslagerung einzelner Leistungen.

Digitalisierung wirkt erst auf einer belastbaren Datengrundlage

Automatisierung und künstliche Intelligenz können dabei helfen, personalintensive Prozesse zu vereinfachen und Abläufe effizienter zu gestalten. Ihr wirtschaftlicher Nutzen lässt sich jedoch nur bewerten, wenn Leistungen, Mengen und Kosten bereits transparent sind.

Digitalisierung ersetzt daher keine wirtschaftliche Steuerung. Sie kann ihre Wirkung erst entfalten, wenn Verantwortlichkeiten geklärt, Prozesse beschrieben und relevante Daten verfügbar sind.

Wirtschaftlichkeit wird zur Führungsaufgabe

Die Herauslösung des grundzuständigen Messstellenbetriebs aus der Anreizregulierung war ein grundlegender Paradigmenwechsel. Die dafür erforderlichen Steuerungsmodelle sind in vielen Unternehmen jedoch noch nicht vollständig etabliert.

Historisch gewachsene Organisationsstrukturen und gemeinsam genutzte Ressourcen sind dabei kein grundsätzliches Hindernis. Sie müssen aber so abgebildet werden, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb sichtbar werden.

Erst diese Transparenz ermöglicht es, Kosten gezielt zu beeinflussen, Optimierungspotenziale zu erkennen und den grundzuständigen Messstellenbetrieb langfristig wirtschaftlich auszurichten.

Vollständigen e|m|w-Fachartikel als PDF herunterladen

Der Beitrag ist in der Ausgabe 4|2026 des Fachmagazins e|m|w erschienen. Mitglieder des energate Clubs können diesen auch als Onlineartikel nachlesen.

Ergänzende Hinweise:

 

Autor: Alexander Murrenhoff


HG-Marktblick: MSB-Wirtschaftlichkeitsbenchmark

Wirtschaftlichkeit beginnt mit Transparenz


Interesse am Benchmarking vormerken

Der Rollout intelligenter Messsysteme gewinnt an Geschwindigkeit. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Prozesse, IT, Dienstleistersteuerung und Finanzierung.

Viele grundzuständige Messstellenbetreiber können ihre vollständigen Kosten und Erlöse jedoch noch nicht verursachungsgerecht einzelnen Leistungen, Messstellen oder Prozessschritten zuordnen (lesen Sie dazu unseren HG-Beitrag in der e|m|w: klick). Damit fehlt eine belastbare Grundlage für Make-or-buy-Entscheidungen, Automatisierung, Dienstleistersteuerung und die gezielte Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

Der HG-Marktblick MSB-Wirtschaftlichkeitsbenchmark soll Transparenz schaffen und die eigene Position mit strukturell vergleichbaren Messstellenbetreibern einordnen. Merken Sie jetzt unverbindlich Interesse am HG-Marktblick MSB-Benchmarking vor und gestalten Sie die Methodik mit.

Sie haben Interesse? Tragen Sie sich im Formular ein und wir kommen auf Sie zurück (bitte „Inhalt entsperren“ klicken oder hier in neuem Fenster öffnen):

Was erhalten teilnehmende Unternehmen?

  • Einordnung der eigenen Kennzahlen in geeignete Vergleichsgruppen (vertrauliche Datengrundlage vorgesehen)
  • Identifikation wesentlicher Kostentreiber
  • Hinweise auf Prozess- und Effizienzpotenziale
  • Grundlage für Make-or-buy- und Investitionsentscheidungen
  • Austausch zu Strukturen und Lösungsansätzen anderer MSB

Weiterführende Impulse

Nehmen Sie gern auch an unserer Marktblick-Umfrage zum Thema Steuerung in der Niederspannung teil:

  • klicken Sie hier um die Umfrage in einem neuem Fenster zu öffnen.


energate talk: Smart Metering im Fokus – neue Impulse für den Rollout?

energate talk: Smart Metering im Fokus


Welche Auswirkungen haben der EU-Verordnungsentwurf zu verbindlichen Smart-Meter-Rolloutquoten und die angekündigte Einführung eines „Smart Meter Light“ auf den deutschen Rollout? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des kommenden energate talk.

Unser HG-Experte Frank Hirschi diskutiert gemeinsam mit Mandy Schwerendt (LichtBlick SE), Elke Temme (Stadtwerke Bochum Holding GmbH) und Claus Fest (Calisen Deutschland GmbH) über aktuelle Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen für die Praxis.

Veranstaltungsdetails

energate talk: Smart Metering im Fokus – neue Impulse für den Rollout?

📅 05. August 2026

🕒 15:00–16:00 Uhr

💻 Digital & kostenfrei: jetzt anmelden

Aktualisierung am 6. August 2026:

Schauen Sie sich die Aufzeichnung des energate talks auf youtube an. Mit dabei waren neben unserem HG-Experten Frank Hirschi auch Elke Temme (Stadtwerke Bochum Holding GmbH), Alexander Vogt (LichtBlick SE) und Claus Fest (Calisen Deutschland GmbH).

 

Weiterführende Impulse

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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und Reform der Gebäudeförderung BEG

Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde ebenfalls die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert.


Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetz

Bereits in unserem Beitrag vom 2. April 2026 haben wir über die Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz berichtet. Nun wurde das Gesetz von Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet.

Die wichtigsten Punkte haben wir nochmal für Sie zusammengefasst.

 

Die wichtigsten Neuerungen

  • Die verpflichtende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt.
  • Eigentümer können künftig frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen.
  • Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich.
  • Alternativ können weiterhin Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen oder Hybridheizungen genutzt werden.

 

Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe

Für neue Gas- und Ölheizungen gelten künftig Vorgaben für den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe:

  • Ab 1. Januar 2029: mindestens 10 % Bioanteil
  • Ab 1. Januar 2030: mindestens 15 %
  • Ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %
  • Ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %
  • Ab 2045: Heizungen müssen vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.

Für bestehende Gasheizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote eingeführt werden. Die Quote soll zunächst bei bis zu 1 % beginnen. Die konkrete Ausgestaltung soll die Bundesregierung in einem gesonderten Gesetz bis zum 1. Dezember 2026 festlegen.

 

Schutz für Mieter und Vermieter

Mieter sollen vor überhöhten Heizkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme geschützt werden. Vermieter, die künftig auf Gas- oder Ölheizungen setzen, müssen sich aufgrund der erwarteten Mehrkosten an den laufenden Heizkosten beteiligen. Zusätzlich wurde eine Härtefallregelung für Vermieter bei der CO₂-Kostenaufteilung aufgenommen.

 

Reform der BEG-Förderung

Mit der Verabschiedung des GModG wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Dies passierte in einer Umstellungsphase vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026. Ziel ist es, die Förderung sozial gerechter, effizienter und stärker auf besonders sanierungsbedürftige Gebäude auszurichten. Die Förderstruktur bleibt erhalten, die neuen Förderbedingungen gelten ab 21. Juli 2026.

Heizungsförderung

  • Dreistufiger Einkommensbonus:
    • bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40 % Bonus (bisher 30 %)
    • bis 40.000 €: 30 % Bonus
    • bis 50.000 €: 10 % Bonus (neu)
  • Neuer Familienzuschlag:
    • Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einen zusätzlichen Vorteil.
    • Das maßgebliche Haushaltseinkommen wird einmalig um 10.000 € reduziert und verbessert so die Fördermöglichkeiten.
  • Förderfähige Investitionskosten sinken:
    • Start: 28.000 € (statt bisher 30.000 €)
    • Ab 1. Februar 2027 sinkt der Förderdeckel alle sechs Monate um 750 €.
    • Bis Ende 2030 reduziert sich der Höchstbetrag auf 22.000 €.
  • Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert:
    • Ab Juli 2026: 16 %
    • Ab Februar 2027 Verringerung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte
    • Ab Mitte 2028 entfällt der Bonus vollständig.

 

Weitere Effizienzmaßnahmen

  • Neuer Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (WPB-Bonus):
    • Gilt künftig auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
    • Schwerpunkt auf energetisch besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden.
  • Degressive Förderung für Mehrfamilienhäuser:
    • 1. Wohneinheit: 30.000 €
    • 2.–6. Wohneinheit: 15.000 € je Einheit
    • ab der 7. Wohneinheit: 8.000 € je Einheit
  • Anpassung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):
    • Der 5-%-Bonus wird künftig erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt.
    • Ziel ist es, umfangreichere energetische Sanierungen zu fördern.

 

Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Erweiterung des Bonus für Serielles Sanieren (SerSan):
    • Gilt künftig auch für weitere Effizienzhaus-Standards sowie für Nichtwohngebäude.
    • Kombination mit dem WPB-Bonus möglich.
    • Der Fördersatz kann dadurch auf bis zu 25 % steigen.
  • Anpassung der Förderstandards:
    • Die EE-Klasse wird künftig Standard.
    • Der bisherige EE-Bonus entfällt.
    • Tilgungszuschüsse werden um 10 % reduziert.
    • Im Gegenzug sollen attraktivere Zinssätze genutzt werden.

 

Was bleibt bestehen?

  • Die grundlegende Struktur der BEG-Förderung bleibt erhalten.
  • KfW und BAFA bleiben weiterhin die zuständigen Förderstellen.
  • Energetische Sanierungen und der Austausch alter Heizungen werden weiterhin umfassend gefördert.

 

Sie haben Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz oder zur Reform der BEG-Förderung?  Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Lissa Rakus

Stand: 23.07.2026


Berliner Energiestammtisch: Steuerung in der Niederspannung

Steuerung in der Niederspannung – Regulatorik und Umsetzungspraxis


Wie gelingt die intelligente Steuerung in der Niederspannung in der Praxis? Beim Berliner Energiestammtisch des IKEM stehen aktuelle regulatorische Entwicklungen sowie Erfahrungen aus laufenden Umsetzungsprojekten im Mittelpunkt.

Nach einer regulatorischen Einordnung durch das IKEM geben HG-Experten Jendrik Ulfig und Frank Hirschi (HORIZONTE-Group) Einblicke in aktuelle Projekte und diskutieren Herausforderungen und Erfolgsfaktoren aus der Umsetzungspraxis.

Veranstaltungsdetails

Berliner Energiestammtisch

Steuerung in der Niederspannung – Regulatorik und Umsetzungspraxis

📅 26. August 2026

📍 Design Offices Berlin Humboldthafen

⏰ Einlass: 17:45 Uhr

🎤 Beginn: 18:15 Uhr

👉 Weitere Informationen und Anmeldung:
https://www.ikem.de/steuerung-in-der-niederspannung-regulatorik-und-umsetzungspraxis/


Nehmen Sie gern auch an unserer Marktblick-Umfrage teil (bitte „Inhalt entsperren“ klicken oder hier in neuem Fenster öffnen):

 

Weiterführende Impulse

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Zwei Wallboxen als gelungenes Beispiel für die gruppenweite Zusammenarbeit

Zwei neue Wallboxen in Baunatal zeigen, wie Zusammenarbeit innerhalb der HORIZONTE-Group wirkt


Seit kurzem verfügt die metelligent GmbH am Standort Baunatal über zwei neue Wallboxen. Was zunächst wie eine technische Erweiterung wirkt, ist für uns zugleich ein praktisches Beispiel dafür, wie Zusammenarbeit innerhalb der HORIZONTE-Group funktioniert.

Die Installation wurde durch das Team der HORIZONTE-Group Technik GmbH fachgerecht und zügig umgesetzt. Damit zeigt das Projekt im Kleinen, was auch im Kundengeschäft immer wichtiger wird: Kompetenzen werden gebündelt, Wege bleiben kurz und aus einer konkreten Anforderung entsteht schnell eine tragfähige Lösung.

Ladeinfrastruktur als praktische Standortentwicklung

Für Unternehmen wird Ladeinfrastruktur zunehmend zu einem festen Bestandteil moderner Standorte. Dabei geht es nicht nur um die Montage einzelner Ladepunkte. Entscheidend ist, dass die technische Lösung zum Standort, zur vorhandenen Infrastruktur und zum künftigen Bedarf passt.

Bei metelligent schaffen die neuen Wallboxen zusätzliche Lademöglichkeiten und stärken zugleich die Infrastruktur am Standort Baunatal. Das Projekt zeigt, wie Elektromobilität pragmatisch in bestehende Unternehmensumfelder integriert werden kann.

metelligent und HORIZONTE-Group Technik im Zusammenspiel

Die metelligent GmbH ist innerhalb der HORIZONTE-Group auf Montagedienstleistungen für Messstellenbetreiber spezialisiert. Dazu gehören unter anderem die Montage moderner Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme sowie Aufgaben rund um Prüfung und Dokumentation von Hausanschlüssen.

Die HORIZONTE-Group Technik GmbH ergänzt diese operative Stärke um technische Leistungen rund um E-Mobilität, Ladeinfrastruktur, Planung, Umsetzung, Wartung, Instandhaltung und Backend-Lösungen.

Gerade diese Kombination macht die Zusammenarbeit sinnvoll. metelligent bringt die Erfahrung aus der operativen Umsetzung im Messwesen ein. Die HORIZONTE-Group Technik GmbH übernimmt die technische Planung und Realisierung von Infrastrukturlösungen. Zusammen entsteht ein Leistungsverständnis, das nicht bei der Beratung endet, sondern bis zur praktischen Umsetzung reicht.

Breite Leistung aus einer Gruppe heraus

Für Kundinnen und Kunden der HORIZONTE-Group ist diese Verbindung ein wichtiger Mehrwert. Viele Projekte in der Energiewirtschaft betreffen heute mehrere Ebenen gleichzeitig: Strategie, Technik, Prozesse, Betrieb und Umsetzung.

Ladeinfrastruktur ist dafür ein gutes Beispiel. Neben der Installation spielen auch Standortbewertung, Netzanschluss, Last- und Lademanagement, Betrieb, Wartung und mögliche Abrechnungsmodelle eine Rolle. Durch die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe können solche Anforderungen ganzheitlicher betrachtet und effizienter umgesetzt werden.

Das gilt auch für weitere Themen der Energiewende. Ob Messwesen, intelligente Messsysteme, technische Infrastruktur, Elektromobilität oder energiewirtschaftliche Beratung: Innerhalb der HORIZONTE-Group greifen unterschiedliche Kompetenzen ineinander.

Ein kleines Projekt mit klarer Aussage

Die zwei neuen Wallboxen in Baunatal sind daher mehr als ein internes Infrastrukturprojekt. Sie zeigen, wie konkrete Anforderungen innerhalb der Gruppe schnell, fachlich sauber und praxisnah umgesetzt werden können.

Ein besonderer Dank gilt dem Team der HORIZONTE-Group Technik GmbH für die zuverlässige Installation.

Solche Projekte machen sichtbar, was gute Zusammenarbeit innerhalb der HORIZONTE-Group auszeichnet: kurze Wege, ergänzende Kompetenzen und ein gemeinsamer Blick auf die Anforderungen der Energiezukunft.

Autor: Alexander Murrenhoff


Stadtwerke brauchen eine neue Finanzarchitektur

535 Mrd. EUR bis 2045 und es geht nicht um Verteidigung, jedoch um Resilienz. Bilanz-Resilienz.


Der Investitionsbedarf für die Transformation der Energiewirtschaft ist enorm. PwC taxiert ihn bis 2045 auf rund 535 Mrd. EUR.

Für viele Energieversorger bedeutet das: Die geplanten Investitionen steigen auf ein Vielfaches dessen, was historisch im lokalen Energiegeschäft üblich war.

Die bisherige Finanzierungslogik reicht dafür nicht mehr aus. Lange konnten Investitionen häufig aus dem laufenden Cashflow finanziert werden. Ergänzend kam, wenn nötig, die lokale Hausbank hinzu. Diese Welt verändert sich gerade grundlegend. Aus meiner Sicht sind vier Entwicklungen bemerkenswert:

1. Eigenkapital wird zum Engpass

Eigenkapitalquoten geraten unter Druck. Gleichzeitig erwarten Banken für attraktive Finanzierungskonditionen weiterhin robuste Quoten von etwa 25 bis 30 Prozent. Kommunale Gesellschafter können diese Lücke häufig nicht schließen. Die Haushaltslagen sind angespannt, das kommunale Finanzierungsdefizit erreichte 2025 mit 31,9 Mrd. EUR einen Rekordwert. Hinzu kommt ein Investitionsrückstand von über 215 Mrd. EUR

2. Fördermittel werden strategisch relevanter

Fördermittel sind nicht länger nur Zusatzoption. Sie werden zunehmend Bestandteil einer belastbaren Finanzierungsstrategie. Die KfW hat mit dem Deutschlandfonds ein wichtiges Instrument geschaffen. Auch Landesförderbanken in Hessen, NRW und Niedersachsen entwickeln eigene Programme. Weitere Angebote dürften folgen.

3. Mezzanine Kapital wird interessanter

Nachrangdarlehen und andere hybride Finanzierungsformen können eine wichtige Brücke zwischen Eigenkapital und Fremdkapital bilden. Entscheidend ist dabei nicht das Instrument an sich, sondern die konkrete Ausgestaltung. Jedes Stadtwerk sollte prüfen, welche Struktur zur eigenen Bilanz, zur Risikoposition und zur Gesellschafterlogik passt.

4. Bilanzexterne Finanzierungen gewinnen an Bedeutung

Wenn die Bilanz zusätzliche Finanzierungen nicht mehr trägt, können projektbezogene Strukturen mit privatem Kapital eine sinnvolle Beimischung sein. Privates Kapital ist vorhanden. Gleichzeitig nähern sich Stadtwerke und Investoren in ihren Erwartungen zunehmend an.

Was Nun!?

Die Passivseite der Bilanz wird in den kommenden Jahren zu einem strategischen Handlungsfeld. Es geht nicht mehr nur darum, Investitionen technisch und operativ zu planen. Es geht darum, die Mittelherkunft neu zu denken. Die Klaviatur ist breit:

  • Gesellschafterdarlehen
  • Fördermittel
  • Mezzanine Kapital
  • Bürgerbeteiligungen
  • Crowd Funding
  • Anleihen
  • Projektfinanzierungen
  • Private Partnerschaften

Wichtig ist, sich jetzt mit dieser neuen Finanzierungswelt auseinanderzusetzen.
Nicht erst, wenn Investitionen anstehen.
Nicht erst, wenn die Bilanz eng wird.
Nicht erst, wenn die Hausbank nicht mehr ausreicht.

Die Energiewende wird nicht allein an Technologie, Regulierung oder Akzeptanz entschieden. Sie wird auch daran entschieden, ob Stadtwerke rechtzeitig eine tragfähige Finanzarchitektur für die nächste Investitionsdekade aufbauen.

Autor: P. Dennis Niederhagen


EmpCo-Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt

Neues UWG: Deutschland verschärft die Regeln gegen Greenwashing


Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers-Richtlinie, oder kurz EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht um. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und Unternehmen zu mehr Transparenz in ihrer Kommunikation zu verpflichten.

 

Greenwashing wird konsequent unterbunden

Unternehmen müssen künftig besonders sorgfältig mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen umgehen. Verboten sind unter anderem:

  • allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, wenn diese nicht nachweisbar sind,
  • Umweltaussagen, die sich nur auf einzelne Produktbestandteile beziehen, aber den Eindruck vermitteln, das gesamte Produkt sei nachhaltig,
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Anerkennung,
  • Aussagen über Klimaneutralität, die ausschließlich auf CO₂-Kompensationen beruhen.

Auch Zukunftsversprechen zur Umweltleistung sind nur noch zulässig, wenn sie auf nachvollziehbaren, überprüfbaren und öffentlich zugänglichen Maßnahmenplänen beruhen.

 

Mehr Transparenz bei Produkten

Das Gesetz erweitert die Informationspflichten für Unternehmen. Verbraucher sollen künftig besser über ökologische Eigenschaften sowie Zirkularitätsmerkmale informiert werden, beispielsweise:

  • Haltbarkeit,
  • Reparierbarkeit,
  • Recyclingfähigkeit,
  • ökologische und soziale Produkteigenschaften.

Vergleichsportale, die Nachhaltigkeitsmerkmale bewerten, müssen zudem offenlegen, nach welchen Kriterien Produkte verglichen werden und wie aktuell die Informationen sind.

 

Schutz vor geplanter Obsoleszenz

Das Gesetz enthält zahlreiche neue Regelungen gegen künstlich verkürzte Produktlebenszyklen. Verboten sind beispielsweise:

  • das Verschweigen negativer Auswirkungen von Software-Updates,
  • irreführende Angaben zur Lebensdauer eines Produkts,
  • die Bewerbung nicht reparierbarer Produkte als reparierbar,
  • Aufforderungen zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien ohne technische Notwendigkeit,
  • irreführende Informationen zur Nutzung von Ersatzteilen oder Zubehör anderer Hersteller.

Damit sollen langlebige und reparaturfreundliche Produkte gefördert sowie unnötiger Ressourcenverbrauch reduziert werden.

 

Deutlich höhere Bußgelder

Verstöße gegen die neuen Vorschriften können künftig empfindlich sanktioniert werden. Neben Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro können bei größeren Unternehmen Geldbußen von bis zu 4 Prozent des in der EU erzielten Jahresumsatzes verhängt werden.

 

Inkrafttreten

Die meisten Regelungen treten am 27. September 2026 in Kraft. Einzelne Vorschriften gelten bereits ab dem 19. Juni 2026.

 

Fazit

Mit der UWG-Novelle werden die Anforderungen an nachhaltige Werbung deutlich verschärft. Unternehmen sollten ihre Marketing- und Vertriebsunterlagen, Produktkennzeichnungen sowie Nachhaltigkeitskommunikation rechtzeitig überprüfen. Wer Umweltversprechen macht, muss diese künftig eindeutig belegen können. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit nachhaltiger Produkte.

 

Sie haben Fragen zur EmpCo-Richtlinie oder dem UWG? Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Lissa Rakus


Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Circular Economy

Förderung für Ressourceneffizienzberatung in NRW: Bis zu 100.000 Euro Zuschuss für Unternehmen


Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen des Förderprogramms Ressourceneffizienzberatung finanzielle Unterstützung für externe Beratungsleistungen erhalten. Ziel ist es, Unternehmen auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaftsweise (Circular Economy) zu begleiten und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

 

Antragsberechtigt

  • Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
  • Als Kleinst-, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG, d. h. als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR.
  • Als großes Unternehmen, wenn die Höhe der gewünschten Zuwendung zu einer Ressourceneffizienzberatung und der Gesamtbetrag an De-minimis-Beihilfen, die Sie im laufenden Kalenderjahr und in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten haben, 300.000 EUR nicht überschreiten.

 

Antragstellung

KMU

  • online über EFRE.NRW.Online-Portal
  • Förderung aus EFRE-Mitteln der Europäischen Union sowie zusätzlichen Mitteln des Landes NRW

Große Unternehmen

  • im Formularverfahren
  • erhalten eine DE-Minimis-Förderung aus Landesmitteln

 

Beratungsschwerpunkte

  • Circular Design: Analyse von Produkten, Geschäftsmodellen, Dienstleistungen
  • Dekarbonisierung: THG-Bilanzierung, regenerative Energieversorgung, energieeffiziente Prozesse
  • Ressourceneffizienz 4.0: Digitale Transformation, KI, durchgängige und einheitliche Datenverfügbarkeit
  • Kalkulation, Vertrieb & Einkauf: Aktuelle und richtige Kalkulationsgrundlagen, Bewertung von Aufträgen, Harmonisierung der Geschäftsprozesse
  • Produktion & Auftragsabwicklung: Produktionstechnik, Auftragsreihenfolge, Termintreue, Lean Production

 

Förderhöhe

  • Ausgaben, die im Rahmen einer Ressourceneffizienzberatung für die Dienstleistungen externer Berater entstehen
  • Der Förderanteil beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
  • Die Bagatellgrenze für die Bearbeitung von Förderanträgen liegt bei 2.500 EUR.

 

Fördervoraussetzungen

  • die Dienstleistungen des Beraters
    • sind nicht fortlaufend
    • werden nicht in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen
    • gehören nicht zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens
  • Beratungsbeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides

 

Einreichungsfrist

Anträge können laufend bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

 

Sie haben Fragen zur Ressourceneffizienzberatung?  Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Lissa Rakus