Studienvorstellung der Technischen Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group
Die neue Technische Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group untersucht aktuelle Hürden der grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die zentralen Ergebnisse der Studie wurden am 11. Juni 2024 in Berlin vor Vertreter*innen der Energiebranche, Politik und Presse vorgestellt.
Mehr als 40 Einzelinterviews von Expert*innen aus über 30 Stadtwerken unterschiedlichster Größe sowie das gesammelte Expertenwissen der HORIZONTE-Group bilden die Basis der Technischen Studie Metering gMSB, welche die aktuellen Hürden der grundzuständigen Messstellenbetreiber untersucht. Nach einem halben Jahr intensiver Arbeit haben wir die Ergebnisse unserer unabhängigen Untersuchung am 11. Juni in Berlin im Rahmen einer Studienvorstellung vor unseren Studienpartner*innen sowie Vertreter*innen aus Politik, Verbänden und Presse präsentiert.
Unter der Moderation von Saskia Naumann boten prägnante Vorträge vielfältige Einblicke in die regulatorischen, strategischen und operativen Herausforderungen der grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Jochen Buchloh (Senior Partner, HORIZONTE-Group) spannte zunächst den Rahmen von den Zielen und Anforderungen der Energiewende bis hin zum Einbau des Smart Meter Gateways im Feld. Dr. Malte Sunderkötter (Geschäftsführer, E.ON Grid Solutions) zeichnete in seiner Keynote ein Bild von den Chancen und Hürden der Digitalisierung des Messwesens und was dies für die größten grundzuständigen Messstellenbetreiber Deutschlands in der Praxis bedeutet. Konkrete Einblicke in die Ergebnisse der Studie lieferte anschließend Dr. Tobias Linnenberg (Manager, HORIZONTE-Group):
„Die gMSB stehen nach Veröffentlichung des GNDEW vor fünf zentralen Herausforderungen. Diese sind vor allem durch die wachsende Komplexität aufgrund der Überregulierung kritisch. Und: Wir haben die Sorge, dass die Energiewende scheitern kann, wenn diese Herausforderungen des Messstellenbetriebs nicht bald gelöst werden.“
Die 5 Herausforderungen der gMSB
Gesetzgebung und Regulierung: Die hohe Änderungsgeschwindigkeit von Gesetzen und Vorschriften belastet die Branche und erschwert eine ressourceneffiziente Planung und Umsetzung. Die Komplexität und Vielfalt der gesetzlichen Anforderungen führen zu unterschiedlichen Interpretationen und verzögern notwendige Investitionen.
Ressourcenverfügbarkeit: Der Mangel an qualifiziertem Personal und Material beeinträchtigt die Umsetzung von Rollout-Projekten. Insbesondere bei der Montage und der operativen Prozessumsetzung im Backoffice bestehen erhebliche Engpässe. Lieferkettenstörungen und Materialknappheit verschärfen die Situation zusätzlich.
Technische Rahmenbedingungen: Die Vielzahl an Technologien und Softwaresystemen erhöht den Pflege- und Betriebsaufwand. Fehlende Interoperabilität der Systeme und unzureichende Mobilfunk-Netzabdeckung behindern den Massenprozess des Smart Meter-Rollouts. Technische Herausforderungen wie die Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway (SMGw) sind noch nicht vollständig gelöst.
Teilwettbewerblicher Markt: gMSB müssen alle Messstellen im Rahmen der Preisobergrenzen diskriminierungsfrei ausstatten, während wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) selektiv agieren können. Dies führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen und verhindert einen sich frei entfaltenden Markt.
Komplexität: Die hohe Komplexität des Geschäftsmodells der gMSB erfordert umfangreiche Prozess- und Technikkenntnisse. Ab 2025 müssen gMSB auf Kundenwunsch intelligente Messsysteme installieren, was die Effizienz des Rollouts erheblich beeinträchtigen könnte. Der Umbau der IT-Landschaft aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen erhöht die technische Komplexität weiter.
Wie sieht die Zukunft aus?
In einer lebhaften Diskussion tauschten sich Teilnehmende sowie Referierende anschließend zur schwierigen Situation des Messwesens und möglichen Auswegen aus der komplexen Gemengelage aus. Dabei waren sie sich darin einig, dass für einen erfolgreichen Rollout der intelligenten Messsysteme in Deutschland noch Hürden zu nehmen sind. Jochen Buchloh fasste zusammen:
„Nur durch gemeinsame Anstrengungen können die identifizierten Herausforderungen überwunden und der Smart Meter-Rollout zügig und effizient umgesetzt werden.“
Die HORIZONTE-Group ist in diesem Zusammenhang mit Vertreter*innen der Ministerien, Verbände und Unternehmen weiterhin in einem intensiven Austausch.
Sprechen Sie uns gerne an:
Gerne stellen wir die Studieninhalte auch in einem kurzen Vortrags- oder Workshopformat vor. Ihr Kontakt: Dr. Tobias Linnenberg | E-Mail: smart-metering-studie@horizonte.group
Eine kostenfreie Zusammenfassung der Studie kann per formloser E-Mail hier angefragt werden:
Autor: Dr. Tobias Linnenberg
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Beschluss BK6-22-024 zur Umsetzung eines beschleunigten, werktäglichen Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden
Der 24-Stunden Lieferantenwechsel markiert eine tiefgreifende Veränderung in der Energiewirtschaft, die durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende initiiert wurde. Ziel dieses Prozesses ist es, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel
Durch die Reduktion administrativer Hürden und die Optimierung der Marktprozesse soll der Wettbewerb im Energiemarkt gestärkt und für den Endverbraucher attraktiver gestaltet werden. Diese Entwicklung bringt grundlegende Veränderungen mit sich und verlangt umfassende Anpassungen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, welche bis zum Stichtag am 1. April 2025 vollständig umgesetzt sein müssen.
Europäische und nationale gesetzliche Grundlagen
Die Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bildet die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für den 24-Stunden Lieferantenwechsel. Diese Richtlinie strebt an, einen wettbewerbsfähigen, verbraucherfreundlichen und effizienten Elektrizitätsmarkt innerhalb der EU zu etablieren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Verbraucher das Recht haben, ihren Energieversorger schnell und ohne zusätzliche Kosten zu wechseln.
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. §20a Absatz 2 EnWG konkretisiert die Anforderungen der EU-Richtlinie und verlangt von Netzbetreibern und Lieferanten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur operationalisiert die gesetzlichen Vorgaben des EnWG durch detaillierte technische und organisatorische Spezifikationen. Diese Spezifikationen umfassen Anweisungen und technische Vorgaben zur Implementierung des 24-Stunden Lieferantenwechsels und ermöglichen der Bundesnetzagentur, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen.
Änderungen in den Marktprozessen und Dokumenten
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur bringt erhebliche Änderungen in den Dokumenten GPKE, MPES und WiM mit sich. Die bisherigen Marktprozesse für den Energielieferantenwechsel Strom (MPES) werden vollständig aufgehoben und deren Inhalte in die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) überführt. Aufgrund des erweiterten Umfangs wird die GPKE zukünftig in vier Teile gegliedert:
- GPKE-Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung
- GPKE-Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse
- GPKE-Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle
- GPKE-Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse
Neben der neuen Strukturierung erfahren die einzelnen Prozesse eine signifikante Anpassung und Vereinfachung.
- Abschaffung des Netzbetreibers als Stammdatenverteiler: Die Verteilung der Stammdaten erfolgt nun direkt durch den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB), je nach Art der Stammdaten.
- Abschaffung der asynchronen Bilanzierung: Zukünftig wird ausschließlich eine synchrone Bilanzierung durchgeführt.
- Abschaffung rückwirkender Ein- und Auszüge: An- und Abmeldungen sind nur noch für die Zukunft möglich.
- Abschaffung der Stammdatenübermittlung in der Anmeldebestätigung: Die Übermittlung der Stammdaten erfolgt nun nachgelagert in mehreren Use Cases.
- Abschaffung von Anmeldungen/ Kündigungen ohne MaLo-ID: Es wird ein MaLo-Identifikationsprozess eingeführt, der die Nutzung einer API hierfür vorsieht.
- Verkürzung der Fristen im Zuordnungsprozess: Die Fristen wurden auf Stunden verkürzt.
Auch die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) erhalten eine Überarbeitung und Aufteilung in zwei Teile:
- WiM-Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse
- WiM-Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten
Im Bereich der Basis-Prozesse wurden beispielsweise die Verfahren zur Installation, Registrierung und Abmeldung von Messstellen standardisiert und beschleunigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung eines automatisierten Registrierungsprozesses, der die Meldung einer neuen Messstelle in Echtzeit an alle beteiligten Marktpartner übermittelt. Bei den Prozessen zur Übermittlung von Werten wurden die Prozesse zur Erfassung, Übermittlung und Validierung von Messdaten umfassend reformiert. Die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen ermöglicht eine sofortige und präzise Abrechnung. Automatisierte Schnittstellen beschleunigen die Datenverarbeitung und minimieren Fehlerquellen.
Auswirkungen auf Marktrollen
Die prozessualen Anpassungen führen zu weitreichenden Veränderungen in sämtlichen Marktrollen der Energiewirtschaft.
Messstellenbetreiber
Die Rolle des MSB wird durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel erheblich verändert und rückt noch stärker in den Fokus. Es bedarf sowohl einer funktionalen Anpassung der IT-Infrastruktur, als auch prozessualen Veränderungen, um die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen zu ermöglichen. Darüber hinaus bildet eine flächendeckende Einführung intelligenter Messtechnik die Basis für eine sofortige und präzise Datenübertragung.
Netzbetreiber
Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Kommunikationsprotokolle und Datenverarbeitungssysteme zu ertüchtigen, um die neuen Anforderungen an die Datenübermittlung zu erfüllen. Die Echtzeit-Verarbeitung von Wechselanträgen und Zählerständen macht einen höheren Grad an Automatisierung zwingend erforderlich. Netzbetreiber müssen zudem sicherstellen, dass sie in der Lage sind, die neuen Prozesse in ihren täglichen Betrieb zu integrieren, ohne die Netzstabilität zu gefährden.
Lieferanten
Lieferanten müssen zukünftig in der Lage sein, Wechselanträge in Echtzeit zu verarbeiten und die notwendige Kommunikation mit den Netzbetreibern und MSB effizient zu gestalten. Dies erfordert vor allem die Implementierung von automatisierten Workflow-Management-Systemen. Ein Beispiel hierfür ist die automatisierte Erstellung und Versendung von Schlussrechnungen direkt nach dem Lieferantenwechsel.
Herausforderungen für Stadtwerke
Die Umsetzung der Anforderungen zum 24-Stunden Lieferantenwechsel bedeutet für Marktteilnehmer eine erhebliche Herausforderung in technischer, prozessualer, aber auch organisatorischer Sicht. Die notwendigen Anpassungen der bestehenden IT- und Prozess-Architekturen sind mit einem erheblichen koordinativen und operativen Aufwand verbunden. Bei der Umsetzung muss ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Interoperabilität der verschiedenen Backend-Systeme gelegt werden. Dies beinhaltet die Entwicklung und Implementierung neuer Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle, die Automatisierung und Standardisierung von Prozessen, um Echtzeit-Datenverarbeitung und -übermittlung zu ermöglichen sowie eine umfangreiche Testphase. Darüber hinaus ist ein qualitatives Datenmanagement mit fortschrittlichen Datenanalyse- und Datenpflegeprozessen eine Grundvoraussetzung, um die benötigte hohe Datenqualität zu gewährleisten. Nur so können zeitaufwendige Prozessfehler und Verzögerungen vermieden werden.
Diese Anforderung treffen Marktteilnehmer in einer Phase, in der sie unter anderem mit dem Hochlauf der Einspeiseanlagen, dem verstärkten Ausbau und der Integration intelligenter Messtechnik in Kombination mit der Umsetzung des CLS-Managements sowie der Ablösung von SAP IS-U ohnehin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind. In Summe ergeben sich komplexe Anforderungen an die Evaluierung von Abhängigkeiten zwischen den Projekten sowie einer umfassenden übergeordneten Projektsteuerung zur Sicherstellung eines abgestimmten Vorgehens und einer effizienten und koordinierten Nutzung von Ressourcen. Dazu gehört insbesondere die zeitliche Priorisierung von Tätigkeiten, die fachliche Entwicklung der Projektinhalte sowie ein qualitatives Testmanagement unter Sicherstellung einer hohen Datenqualität.
Als spezialisiertes Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft besitzt die HORIZONTE-Group tiefgehendes Fachwissen und umfangreiche Expertise, um Sie kompetent bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen für den 24-Stunden Lieferantenwechsel zu unterstützen. Dabei können wir auf unser bewährtes Vorgehensmodell aus sieben Schritten zurückgreifen – von der Sichtung der Anforderungen bis zur Inbetriebnahme.
Weitere Einblicke zur Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels sowie zu unserem Vorgehensmodell erhalten Sie in unserem zugehörigen Webinar – den konkreten Termin werden wir zeitnah bekannt geben.
Wenn Sie mehr über die Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels erfahren möchten – sprechen Sie uns gerne an!
Autor: Philip Mühlberger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HG-Webinar Nachklapp: Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie
Am 13. Juni 2024 fand unser HG-Webinar "Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie" statt, welches wir gemeinsam mit unserem Beratungshaus sowie der HORIZONTE-Group Technik (HGT) durchgeführt haben.
Das Zusammenspiel dieser beiden HG-Töchter ermöglicht uns die Möglichkeit, eine einzigartige Kombination aus strategischer Nachhaltigkeitsberatung und praktischer Umsetzung anzubieten.
Im Webinar haben wir einen kompakten Überblick über die jüngsten Meilensteine gegeben: die Veröffentlichung der finalen Fassung der EFRAG-Implementierungshilfen, die Feldstudie des DSRC zur Praxistauglichkeit der VSME-Berichtsstandards und die Verschiebung der sektorspezifischen Berichtsstandards. Lediglich das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD lässt noch auf sich warten.
Ein Schwerpunkt unseres Webinars lag auf dem zentralen Punkt des ESRS E1 – der Erfassung von Treibhausgas-Emissionen nach Scope 1 bis 3. Dabei ging es sowohl um methodische Fragen der THG-Bilanzierung als auch um die Integration der Ergebnisse in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die rege Teilnahme und die positiven Rückmeldungen haben gezeigt, wie groß der Informations- und Austauschbedarf zu diesen komplexen Themen ist. Wir freuen uns, mit unserem Webinar einen wertvollen Beitrag geleistet zu haben, um mehr Klarheit und Orientierung im Dschungel der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik zu schaffen.
Für alle, die nicht dabei sein konnten, stellen wir die Webinar-Unterlagen selbstverständlich gerne auf Anfrage zur Verfügung. Senden Sie uns dazu einfach eine formlose E-Mail an: webinare@horizonte.group
Sprechen Sie uns auch bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne jederzeit an!
Wir freuen uns darauf, Sie auch bei den nächsten Schritten auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Nachhaltigkeitsstrategie zu begleiten.
Autoren: Sven Ulrich & Jano Jäger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Die HG-interne Wesentlichkeitsanalyse
Wasser predigen und Wein trinken? Nicht mit uns!
Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur ein Schlagwort, sondern gelebte Realität. Wir wollen als HORIZONTE-Group unseren Beitrag für Umwelt und Gesellschaft leisten. Dafür ist es wichtig, dass wir uns genau ansehen, in welchen Bereichen wir den größten Hebel haben, um positive Veränderungen zu bewirken. Genau hier setzt die Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an, zu der die HG aus der hauseigenen Business Unit „ESG & Plattformstrategien“ eine dreiköpfige Projektgruppe gegründet hat.
Im Rahmen des diesjährigen HG-Halbjahrestreffens (HG-NetWalk) fand hierzu ein umfangreicher Workshop mit sämtlichen HG‘lern statt, um die Analyse des Geschäftsmodells, die unter anderem Teil der Wesentlichkeitsanalyse ist, vollumfänglich abzubilden. In intensiven Diskussionen haben wir gemeinsam erarbeitet, welche Nachhaltigkeitsthemen für die HORIZONTE-Group von besonderer Relevanz sind. Dabei ging es sowohl um ökologische Aspekte wie Ressourcenschonung und Klimaschutz, als auch um soziale Themen wie Mitarbeiterförderung, Diversität und gesellschaftliches Engagement.
Die Ergebnisse des Workshops fließen nun in die weitere Analyse ein. Unser Ziel ist es, einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz zu entwickeln, der alle Unternehmensbereiche umfasst – von unseren internen Prozessen und Strukturen bis hin zu den Lösungen, die wir unseren Kunden anbieten.
Wir wollen Nachhaltigkeit fest in unserer Unternehmens-DNA verankern.
Autoren: Sven Ulrich & Jano Jäger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Akteursbeteiligung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Eschborn
Im Rathaus der Stadt Eschborn konnte am 5. Juni 2024 der Grundstein zur Bürgereinbindung in die kommunale Wärmeplanung gelegt werden.
Die erfolgreiche Veranstaltung, an der neben der HORIZONTE-Group GmbH auch die Stadt Eschborn als planungsverantwortliche Stelle sowie die Syna GmbH als Projektsponsor beteiligt waren, gliederte sich in zwei Hauptblöcke:
Bestands- & Potenzialanalyse
Zu Beginn stellte die Stadt Eschborn zunächst aktuelle Wärmeprojekte der Stadt vor. Daran anknüpfend zeigte die Syna GmbH auf, wie die kommunale Wärmeplanung als Planungsinstrument der Wärmewende genutzt werden kann. Die HORIZONTE-Group gab abschließend einen Überblick über die Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung. Nach Abschluss von Bestands- und Potenzialanalyse konnten folgende Ergebnisse kommuniziert werden:
- Bestandsanalyse: Der Gesamtwärmebedarf Eschborns in Höhe von etwa 264 GWh/a wird heute zum Großteil über Erdgas gedeckt. Die hohe Wärmebedarfsdichte, vor allem im Süden Eschborns, lässt auf eine Wärmenetzeignung schließen. Heute existieren in Eschborn noch keine Fernwärmenetze.
- Potenzialanalyse: Die Abwärme aus Rechenzentren auf Eschborner Stadtgebiet und im benachbarten Frankfurt-Sossenheim stellen einen möglichen Grundpfeiler der klimaneutralen Wärme dar. Abwärme aus dem Kanalnetz bildet eine zweite mögliche Quelle für eine erneuerbare Wärmeversorgung. Der Gesamtwärmebedarf in Eschborn könnte sich durch Sanierung und klimatische Veränderung bis 2045 um mehr als 30 % reduzieren.
Aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger
Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es um die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger Eschborns. Neben der Beantwortung zahlreicher Fragen durften diese an vier verschiedenen Thementischen Impulse einbringen und die Wärmewende aktiv mitgestalten. Eine besondere Präsenz hatten dabei die bekannten Themen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Fördermaßnahmen und die zukünftigen Möglichkeiten zur klimaneutralen Wärmeversorgung in einzelnen Gebäuden. Die Bürger*innen durften zudem Wünsche und Anregungen zur Gestaltung des bereits etablierten Informations- und Förderangebots der Stadt Eschborn geben.
Unser herzliches Dankeschön geht an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die durch ihre Impulse und ihr Engagement diese Veranstaltung so bereichernd gestaltet haben.
Nächste Schritte
In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Eschborn und der Syna GmbH werden im nächsten Schritt potenzielle Teilgebiete definiert, in denen Fernwärme als Hauptwärmequelle oder dezentrale Wärmequellen, wie beispielsweise Wärmepumpen, genutzt werden könnten. Eine Versorgung über grüne Gase ist zum heutigen Stand nicht geplant.
Als HORIZONTE-Group freuen wir uns, Teil des kommunalen Planungsprozesses zu sein und die große Aufgabe der Wärmewende zusammen mit der Stadt Eschborn und der Syna GmbH anzugehen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen unsere HG-Experten Oliver Kisignácz und Julian Hackert gerne zur Verfügung:
- Oliver Kisignácz: oliver.kisignacz@horizonte.group | Tel: +49 160 9446 0800
- Julian Hackert: julian.hackert@horizonte.group | Tel: +49 160 2659 564
Autor: Julian Hackert
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Verabschiedung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes: Ein weiterer Schritt in die Zukunft der Energiewende
Am 29. Mai 2024 hat das Bundeskabinett das wegweisende Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet, das als Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland gilt. Mit diesem Gesetz wird der Einsatz von grünem Wasserstoff erheblich vorangetrieben und die Rahmenbedingungen für seine Produktion und Nutzung deutlich verbessert.
Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Hauptziele und Maßnahmen des Gesetzes
Durch vereinfachte, digitalisierte und schnellere Verfahren soll der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur gefördert werden. Die Planung, Genehmigung und Vergabe werden effizienter gestaltet und regulatorische Hürden sollen abgebaut werden. Dies umfasst nicht nur die Produktion von grünem Wasserstoff, sondern auch den Ausbau von Wasserstoffpipelines, Importterminals für Wasserstoff und Wasserstoffderivate, Stromleitungen für Elektrolyseure und weitere notwendige Infrastrukturen.
Das neue Gesetz nimmt den Ansatz, dass Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse liegen, was in schlanken Kriterien festgesetzt wird.
Anpassungen und Beschleunigungen
Um die Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, werden Umwelt- und Beschaffungsvorschriften teilweise außer Kraft gesetzt. Neue Höchstfristen werden eingeführt und bestehende Fristen verkürzt, um behördliche Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Projekte schneller umgesetzt und Infrastrukturen zügiger aufgebaut werden können. Zusätzlich sollen in weiteren Novellen Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure verschlankt werden und bei kleinen Elektrolyseuren (bis 5 MW) sogar in Gänze wegfallen.
Einordnung und Ausblick
Deutschland hat sich im Rahmen seiner Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt. Der Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien ist ein zentraler Bestandteil dieser Strategie. Wasserstoff spielt hierbei eine Schlüsselrolle, da er nicht nur als Energiespeicher dient, sondern auch in der Industrie, im Verkehr und im Gebäudesektor vielseitig einsetzbar ist.
Die Einführung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes erfolgt vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage nach sauberer Energie und einer globalen Bewegung hin zu nachhaltigen Lösungen.
Jetzt mit der förderfähigen Machbarkeitsanalyse beginnen
Die HORIZONTE-Group begleitet Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen bei verschiedensten Themen rund um das Thema Wasserstoff (-infrastruktur). Wir begleiten bei Ausschreibungen von Wasserstoffkomponenten bspw. zur Errichtung eines Energieparks, führen Strategieworkshops zur Zukunft des Gasnetzes durch oder unterstützen im Projektmanagement in Wasserstoffprojekten. Sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: BMWK
Autor: Carlo Weckelmann
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Solarpaket I
Nachdem die Bundesregierung Ende April das Solarpaket 1 beschlossen hat, trat dies nun zum 16.05.2024 in Kraft.
Der Photovoltaikausbau soll durch die Maßnahmen vereinfacht und somit beschleunigt werden. Diese greifen sowohl für private Kleinanlagen und Balkonkraftwerke als auch für Gewerbe- und Mieterstromanlagen sowie große Freiflächenanlagen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
Balkonkraftwerke
- Entfall der vorherigen Meldung beim Netzbetreiber
- Vereinfachung der Meldung beim Marktstammdatenregister
- Übergangsfrist beim Wechsel auf einen Zweirichtungszähler
Mieterstrommodel vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die Verteilung des Solarstroms erfolgt anhand eines Aufteilungsschlüssels. Unterschieden wird zwischen einem statischen oder einem dynamischen Schlüssel.
Statischer Schlüssel: Es wird ein starres Verhältnis definiert, zu dem die von der PV-Anlage erzeugte Strommenge an die Teilnehmenden zugeteilt wird.
Dynamischer Schlüssel: Die PV-erzeugte Strommenge wird anhand des Anteils am Gesamtverbrauch aller Teilnehmenden an die Teilnehmer zugeteilt.
Falls kein Aufteilungsschlüssel definiert wird, wird die Strommenge zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmenden aufgeteilt.
Flexibilisierung Schwellenwerte
- Anlagenbetreiber von Anlagen größer 100 kWp und kleiner 200 kWp können auf die Direktvermarktung verzichten. Somit verzichten die Betreiber automatisch auf eine Vergütung für die eingespeisten Strommengen, sparen sich jedoch die Kosten für die Direktvermarktung.
- Ein Anlagenzertifikat wird erst bei einer Einspeiseleistung größer 270 kW bzw. einer installierten Leistung von 500 kWp benötigt.
- Erhöhte Einspeisevergütung von PV-Anlagen größer 40 kWp und kleiner 100 kWp um 1,5 ct pro eingespeister kWh
Betrieb von Altanlagen vor Ablauf der 20-jährigen Betriebsdauer
- Der Einsatz von effizienteren Modulen ohne Vorliegen eines Schadens ist nun möglich.
- Der bestehende Vergütungsanspruch wird dabei anteilig auf die Anlage übertragen.
- Für die zusätzliche Leistung wird ab dem Datum der Inbetriebnahme die jeweils geltende Vergütung gezahlt. Dieser Anlagenteil wird als Neuanlage betrachtet.
Weitere Informationen finden Sie auf dem FAQ zum Solarpaket I des BMWK.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Neue Implementierungsleitlinien sollen den CSRD-Bericht erleichtern!
Die EFRAG veröffentlicht die finale Fassung der "Implementation Guidance"
Die Europäische Finanzberichterstattungsberatungsgruppe (EFRAG) hat am 31.05.2024 die endgültigen Fassungen von drei Leitfäden zur Umsetzung der neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Die unverbindlichen Leitfäden sollen Unternehmen, die ab 2024 nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) berichten müssen, bei der praktischen Anwendung der Berichtsstandards unterstützen.
Folgende Leitfäden wurden veröffentlicht:
- Leitfaden zur Wesentlichkeitsanalyse
- Leitfaden zur Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette
- Leitfaden zu detaillierten Berichtspunkten der ESRS
Die Leitfäden enthalten praxisnahe Erläuterungen, Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Damit sollen sich Unternehmen auf die für sie jeweils relevanten Aspekte der neuen umfangreichen Berichtspflichten fokussieren können.
Die endgültigen Fassungen berücksichtigen nochmals die Rückmeldungen aus einer öffentlichen Konsultation der Entwürfe von Dezember 2023 bis Februar 2024.
Sollten auch Sie sich in ihrem Unternehmen derzeit für die anstehenden CSRD-Berichtspflichten wappnen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Nachhaltigkeitsexperten gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns!
- Lesen Sie dazu auch unsere Produktseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
DRSC-Feldstudie zeigt weiteren Handlungsbedarf!
Ergebnisse der DRSC-Feldstudie zum Entwurf folgender VSME ESRS für KMU
Der europäische Standardsetzer EFRAG hat im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt – den sogenannten Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises (VSME ESRS). Ziel ist es, die vielfältigen Anfragen von Geschäftspartnern an KMU bezüglich Nachhaltigkeitsinformationen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Um die praktische Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit des VSME ESRS zu testen, haben DIHK, DRSC und DHBW eine Pilotgruppe mit zwölf IHK-Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen und Größen ins Leben gerufen. Von Januar bis Mai 2024 wurden die KMU bei der Anwendung des Standards begleitet. Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind:
- Großer Bedarf, aber Nutzen muss Aufwand rechtfertigen: KMU sehen Bedarf für einheitliche, einfache Berichtsstandards aufgrund vielfältiger Anfragen (Trickle-Down-Effekt). Der Aufwand muss sich jedoch durch konkreten Nutzen wie Vereinfachung der Berichterstattung und verbesserten Zugang zu Finanzierung/Förderung rechtfertigen.
- Entwurf noch zu komplex – Vereinfachung und Unterstützung nötig: Der aktuelle VSME ESRS-Entwurf ist für KMU noch zu komplex. Sprache und Anwendung müssen vereinfacht, ergänzende Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.
- Modularer Aufbau grundsätzlich richtig – aber klarer Nutzen entscheidend: Der modulare Aufbau wird begrüßt. Das Basismodul ist mit Anpassungen umsetzbar. Für die Zusatzmodule (PAT, Business Partner) muss ein klarer Mehrwert erkennbar sein. Branchen- oder sektorspezifische Module werden derzeit nicht gesehen.
- Wesentlichkeitsanalyse als Hürde – „if applicable“-Ansatz ausreichend: Die vorgesehene Wesentlichkeitsanalyse mit Offenlegungspflicht stellt eine große Hürde dar. Die Zusatzmodule sollten darauf verzichten und stattdessen einen „if applicable“-Ansatz verfolgen.
- Freiwilligkeit muss gewahrt bleiben – Akzeptanz bei Berichtsempfängern entscheidend: Die Berichtserstellung nach VSME ESRS muss freiwillig bleiben. Die Akzeptanz des Standards in der Lieferkette und bei Finanzinstitutionen muss sichergestellt werden, u.a. durch Anpassung von EU-Gesetzen und Begrenzung des Trickle-Down-Effekts.
- Datenschutz und Wettbewerbsrelevanz berücksichtigen: Personenbezogene Daten und wettbewerbsrelevante Informationen sollten nicht zwingend in den Bericht aufgenommen werden müssen, um die Akzeptanz bei KMU sicherzustellen.
- Bericht muss ohne externe Hilfe erstellbar sein – optionale technische Standardisierung: KMU müssen den Bericht grundsätzlich ohne externe Unterstützung erstellen können. Eine Orientierung an Strukturen der Finanzberichterstattung ist sinnvoll. Eine Pflicht zur Veröffentlichung wird abgelehnt. Technische Standards wie XBRL sollten freiwillig nutzbar sein.
- Rechtliche und faktische Hürden berücksichtigen: Bestehende Hindernisse wie fehlende Datenbereitstellung durch Ver-/Entsorger oder Unsicherheiten bei Scope 3-Emissionen und produktbezogenen Angaben müssen stärker berücksichtigt werden. Pragmatische Lösungen oder Ausnahmen sind nötig.
Ausblick: Die detaillierten Anmerkungen der Pilotgruppe werden in Kürze veröffentlicht und EFRAG sowie der EU-Kommission vorgestellt. Der VSME ESRS hat das Potenzial, Nachhaltigkeitsberichte für KMU erheblich zu erleichtern, benötigt dafür aber noch Anpassungen und flankierende Maßnahmen.
Möchten auch Sie sich bestmöglich auf die regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union vorbereiten? Kontaktieren sie uns gern!
- Lesen Sie dazu auch unsere Produktseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Einladung zur Abschlussveranstaltung der Technischen Studie Metering gMSB
Auf der Basis von mehr als 40 Experteninterviews und wertvollen Beiträgen großer deutscher grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) hat die HORIZONTE-Group in den letzten Monaten die Technische Studie Metering gMSB erstellt.
Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Abschlussveranstaltung am 11. Juni 2024 in Berlin ein.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir gemeinsam mit Dr. Malte Sunderkötter (Geschäftsführer, E.ON Grid Solutions GmbH) den Messstellenbetrieb für gMSB aus technischer Sicht analysieren und die aktuellen Problemstellungen herausarbeiten. Außerdem wollen wir einen Ausblick wagen und die wichtigsten Handlungsfelder der Unternehmen erörtern.
Abgerundet wird der Abend mit inspirierenden Gesprächen über eine der wichtigsten Entwicklungen der Energiewirtschaft bei Fingerfood und Getränken sowie einem wunderbaren Blick über den Humboldthafen.
Wann: 11.Juni 2024 | Einlass: ab 15:30 Uhr | Beginn: 16:30 Uhr
Wo: Design Offices Berlin Humboldthafen | Alexanderufer 3-7, 10117 Berlin
Seien Sie Teil dieser spannenden Veranstaltung und erhalten Sie wichtige Impulse für die weitere Ausrichtung der Energiebranche.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an info-HGD@horizonte.group
Die Teilnahme ist für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitenden der teilnehmenden Unternehmen kostenfrei. Hat Ihr Unternehmen nicht an der Studie teilgenommen? Da die Anzahl an Plätzen limitiert ist, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz gegen einen Unkostenbeitrag und informieren Sie schnellstmöglich über die Möglichkeit Ihrer Teilnahme.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch mit Ihnen!
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.