CSRD-Umsetzungsgesetz: Ein Rückblick auf politische Blockaden, offene Fragen und praktische Erkenntnisse

Update CSRD-Umsetzungsgesetz



Die Diskussion um die Umsetzung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) für Deutschland hat in den letzten Monaten für viel Unsicherheit gesorgt. Während in der deutschen Politik ein Durchbruch ausbleibt und auf EU Ebene bereits erste Gedankenspiele in Richtung eines konsolidierten Gesamtansatzes aufkommen (Stichwort: Omnibus) rückt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend in den Fokus – wie jüngst auf dem ESG Excellence Forum 2024 der Sustaind GmbH sichtbar wurde. Doch werfen wir zunächst einen Blick auf die Entwicklungen der letzten Monate.

 

Die politische Blockade: Ein Rückblick auf 2024

Das Jahr 2024 hätte zum Startpunkt der CSRD-Umsetzung in Deutschland werden sollen. Doch politische Hürden und die Blockadehaltung einzelner Akteure, insbesondere der FDP, verhinderten einen Konsens. Mit einem Gesetz noch in diesem Jahr ist nicht mehr zu rechnen. Stattdessen steht fest: Das Thema wird in die nächste Legislaturperiode verschoben, mit der Wahrscheinlichkeit, dass 2025 das erste Geschäftsjahr wird, für das Unternehmen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung leisten müssen.

Die Chronologie der Ereignisse verdeutlicht die politischen und administrativen Hürden:

Zeitlicher Verlauf des CSRD-UG

  • März 2024: Das Bundesministerium der Justiz legt den Referentenentwurf für das CSRD-UG vor.
  • Juli 2024: Nach Beratungen verabschiedet das Bundeskabinett einen „leicht entschärften“ Regierungsentwurf. Die Frist für eine nationale Umsetzung ist da schon verstrichen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird in Brüssel vorbereitet.
  • Ende September 2024: Der Entwurf wird in erster Lesung im Bundestag behandelt und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der politische Ruf nach einer inhaltlichen Aufweichung des Gesetzesvorhabens wird lauter – und das, obwohl bei der Umsetzung der CSRD in nationales Recht kaum Wahlmöglichkeiten bestehen.
  • Anfang November 2024: Die FDP, vertreten durch Bundesfinanzminister Christian Lindner, veröffentlicht das „Wirtschaftswende-Papier“. Inhaltlich fordert es ein Moratorium für neue Regulierungen, insbesondere für Maßnahmen, die aus dem Green Deal der EU hervorgehen. Diese Haltung führt letztendlich zum Aus der Ampel-Koalition.
  • Dezember 2024: Noch keine Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses – ein entscheidender Schritt für die zweite und dritte Lesung im Bundestag und die anschließende Abstimmung im Bundesrat.

Mit nur wenigen verbleibenden Sitzungstagen und der politischen Blockadehaltung aller Parteien, ausgenommen SPD und Grüne, erscheint eine Verabschiedung in 2024 praktisch ausgeschlossen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die fehlende Umsetzung der CSRD in deutsches Recht bringt für Unternehmen unterschiedliche Konsequenzen, je nach Größe und Kapitalmarktorientierung:

  1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen (Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2024)
  • Prüfungspflicht unklar: Die CSRD sieht erstmals eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor. Ohne nationale Umsetzung fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage, diese durchzusetzen.
  • Rechtsunsicherheit: Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten, könnten aber mit weniger strengen Anforderungen davonkommen.
  • Strategische Vor- und Nachteile: Unternehmen, die freiwillig strengere Standards anwenden, könnten Wettbewerbsnachteile durch höhere Kosten im Rahmen der Umsetzung erleiden. Andererseits können Unternehmen ohne regulatorischen Druck und Prüfungspflicht, die jetzt anstehende Berichtsperiode als Probelauf verstehen, Erfahrungen sammeln und aktiv gegenüber dem Gesetzgeber berichten sowie noch bestehende Lücken für den Gesamtprozess identifizieren.
  1. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen (Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2025)
  • Vorbereitung erschwert: Notwendige Anpassungen im HGB, die diese Unternehmen betreffen, sind noch nicht verabschiedet. Dies erschwert die rechtzeitige Einführung von Berichtsstrukturen. Zudem sind Anpassungen in den kommunalen Satzungen auf Länderebene ausstehend, die eine Verpflichtung von Unternehmen der öffentlichen Hand, handelsrechtlich als großes Unternehmen zu bilanzieren zu müssen, außer Kraft setzen sollen.
  • Investitionsrisiken: Unternehmen könnten Investitionen in die Einführung erforderlicher Systeme und Prozesse zum Datenmanagement zurückhalten sowie die Bereitstellung interner Ressourcen verzögern, was den Aufwand in 2025 stark erhöht.
  • Marktrisiken: Unternehmen ohne klare Nachhaltigkeitsstrategie könnten im internationalen Vergleich an Attraktivität verlieren.

Wirtschaftliche und politische Konsequenzen

  • Reputationsverlust Deutschlands: Als größte Volkswirtschaft der EU wirkt die Verzögerung wie ein Signal für mangelnden Willen zur Nachhaltigkeit.
  • Erhöhte Unsicherheit: Unternehmen und Wirtschaftsprüfer müssen ohne klare Vorgaben arbeiten, was zu Intransparenz und uneinheitlichen Standards führt.
  • Kostensteigerungen: Kurzfristig gesparte Ressourcen könnten langfristig durch Nachholbedarf und Ineffizienzen übertroffen werden.

 

Ein realistischer Ausweg? – Vorteile einer Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht

Aus dem Markt kommen erste Impulse, die eine generelle Verschiebung der Berichtspflichten ins Spiel bringen. Diese könnte insbesondere mittelständischen Unternehmen Entlastung bieten, die bislang wenig Erfahrung mit der komplexen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben. Der Unterschied zwischen nachhaltigem Handeln und der strukturierten Berichterstattung über Nachhaltigkeit wird dabei oft unterschätzt.

Vorteile einer Verschiebung könnten sein:

  • Mehr Vorbereitungszeit:
    • Unternehmen könnten qualitativ hochwertige, gesetzeskonforme und Berichte erstellen
    • Nachhaltigkeitsberichte liefern für das erstellende Unternehmen und Adressaten (Interessenten, Investoren, Banken, Versicherungen, etc.) gleichermaßen einen Mehrwert und sind nicht nur die Erfüllung regulatorischer Pflichten.
    • Praxiserfahrungen erleichtern den Einstieg und brancheneinheitliche Vorgaben könnten sich entwickeln
  • Reduzierte Belastungen:
    • Finanzielle und organisatorische Herausforderungen würden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gemindert.
    • Besonders regulierungsintensive Branchen wie der Energiemarkt könnten entlastet werden.
  • Höhere Akzeptanz:
    • Mittelständische Unternehmen hätten mehr Zeit, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen, was die Akzeptanz der Regulierungen fördern würde.
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung könnte gezielter als Instrument für Transformation genutzt werden.
  • Unterstützung der Prüfungsqualität:
    • Wirtschaftsprüfer hätten mehr Zeit, sich auf die neuen Standards vorzubereiten, was die Qualität der Prüfungen verbessern würde.
  • Harmonisierung auf EU-Ebene:
    • Die EU könnte mit den Mitgliedstaaten einen einheitlichen, europaweiten Prüfungsstandard erarbeiten, der langfristig für mehr Konsistenz und Vergleichbarkeit sorgt.

Eine Verschiebung würde somit nicht nur den Unternehmen, sondern auch dem gesamten Ökosystem der Nachhaltigkeitsberichterstattung langfristige Vorteile bringen. Um ein Vertragsverletzungsverfahren kommt Deutschland ohnehin nicht herum … .

 

Die praktische Umsetzung: Kooperationen schaffen Sicherheit

Während die politische Umsetzung stockt, wächst in der Praxis der Druck, Antworten auf die vielen offenen Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden. Auch hier fokussieren sich die Fragen, die wir uns als HORIZONTE-Group GmbH im Sinne unserer Kunden stellen, auf den Mittelstand.

Ende November hatten wir dazu die Gelegenheit auf dem ESG Excellence Forum 2024 der Sustaind GmbH, mit den mehr als 100 teilnehmenden in sieben offenen Podiumsdiskussionen offen über die drängendsten Fragestellungen zu diskutieren.

Gegenstand der Diskussionen waren u.a.:

  • Wo ordnet sich die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung in die aus dem Green Deal entwachsende Regulatorik (#EU-Taxonomie, #EUDR, #CSDDD und #LkSG, #Klimarisikoanalysen, etc.) ein und wie können Synergiepotenziale gehoben werden?
  • Wie können Unternehmen Datenstrukturen aufbauen, die auch zukünftigen Anforderungen gerecht werden?
  • Welche Rolle spielen Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Umsetzung der CSRD – sind sie Prüfer oder Berater oder beides?

 

Die Diskussionen machten eines deutlich: Es gibt längst nicht auf alle Fragen zufriedenstellende Antworten. Doch genau darin liegt auch eine Chance, neue Lösungen zu entwickeln und voneinander zu lernen.

Aus unserer Sicht entscheidend dafür ist, dass nicht jeder Einzelne die passende Lösung für sich finden muss, sondern der Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht in einer Kooperation mit branchengleichen Partnern und in einem regelmäßigen Austausch angegangen werden kann. Bestätigt wird unser Handeln nicht nur im Rahmen hochkarätiger Austauschformate wie dem ESG Excellence Forum 2024, sondern auch in unseren CSRD-Projekten, in denen es uns gelingt Akteure aus dem Energiemarkt gemeinsam an einen Tisch zu holen und von den Erfahrungen des jeweils anderen profitieren zu lassen.

 

Fazit: Stillstand als Risiko und Chance

Während die Blockade des CSRD-UG kurzfristig Druck von Unternehmen nimmt, wird der europäische Rahmen bereits neu gestaltet – mit Chancen auf eine verringerte Bürokratie und schlankeren Strukturen, sowie weniger Redundanzen. Unternehmen, die ihre Berichtsstrukturen schon jetzt an die CSRD anpassen, können langfristig profitieren. Gleichzeitig zeigt der Stillstand, dass ambitionierte EU-Ziele oft an nationalen Hürden scheitern.

Wichtig: Unternehmen sollten laufende Projekte zur Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung keinesfalls beenden oder pausieren. Die Berichtspflicht wird kommen – unklar ist lediglich, in welcher genauen Form und wann. Auch eine neue Bundesregierung wird das Gesetzesvorhaben im Jahr 2025 auf der Agenda stehen haben. Damit könnte 2025 das erste Geschäftsjahr werden, in dem Nachhaltigkeitsberichte verpflichtende zu erstellen sind.

Proaktives Handeln ist daher auch für Ihr Unternehmen entscheidend. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch und praxisnah zu planen. Starten oder intensivieren Sie jetzt Ihre Projekte, um qualitative Berichte zu erstellen, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen. Sprechen Sie mit unseren Expert:innen, knüpfen Sie mit uns gemeinsam Kooperationen und machen Sie Nachhaltigkeit zu Ihrer Stärke – unabhängig vom endgültigen Zeitplan! Wir als HORIZONTE-Group stehen Ihnen zur Seite!

Autor: Maximilian Schulz 


EnWG-Novelle bleibt ein kontroverses Thema

Unsicherheit um EnWG-Novelle 


Herausforderungen und Kritik aus der Branche 

Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bleibt ein heiß diskutiertes Thema in der Energiebranche. Vor allem, dass innerhalb von kurzer Zeit im Oktober mehrere Varianten eines Gesetzesentwurfes die Runde machten und eine erste Version nur für 48 Stunden zur Konstultation gestellt wurde, sorgte für Irritationen in der Branche. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit dem Gesetzesvorhaben weitreichende Änderungen u.a. für das EnWG, das EEG und das MsbG auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf dient auch dazu, energiewenderelevante Maßnahmen, zur Adressierung von Stromspitzen umzusetzen.

Experteneinschätzungen zum ersten Enwurf

Unser HG-Experte Frank Hirschi kam am 1. November im Tagesspiegel Background zu Wort und unterstreicht die Schwierigkeiten, die durch die teils überraschenden und kurzfristigen Änderungen aus dem ersten EnWG-Novellen-Entwurf entstehen (POG-Anpassungen, Wegfall der Pflichteinbaufallklasse zw. 6.000-10.000 kWh). Viele Messstellenbetreiber befinden sich mitten in der Planung für das kommende Jahr und sehen sich nun mit unerwarteten Anpassungen konfrontiert. Zudem bleiben grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Smart-Meter-Rollouts ungelöst.

Finaler Enwurf und Ampel-Aus: keine Planbarkeit

Zwischen der Veröffentlichung des ersten Entwurfs und des finalen Kabinettsentwurfes des EnWG, welcher auf einige Feedback-Punkte aus der Branche eingeht, verkomplizierte sich die Lage aber dramatisch: neben inhaltlichen Fragestellungen ist nun durch das Ampel-Aus unklar, ob die EnWG-Novelle überhaupt noch in Kraft treten kann. Angesichts der bevorstehenden Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der geschwächten Mehrheiten im Bundestag droht politischer Stillstand. Zwar appelliert die Branche an die Bundestagsfraktionen, wichtige energiewirtschaftliche Gesetzesvorhaben noch zuzustimmen, um den Fortgang der Energiewende nicht zu lähmen. Aber es wird immer unrealistischer, dass dies noch geschieht.

Hintergrundmaterial

  • Weitere Einblicke in die Diskussion und die verschiedenen Perspektiven bietet der vollständige Artikel im Tagesspiegel Background: Zum Artikel.
  • Den offiziellen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom 15. November 2024 finden Sie hier: Zum Gesetzesentwurf.

 

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:


Metering Days 2024 – Der HG-Rückblick

Erfolgreiche Metering Days 2024: Smart Meter und Smart Grid im Fokus


Die Metering Days 2024 in Fulda boten eine herausragende Plattform für Austausch und Vernetzung. Mit über 1.100 Teilnehmenden brach die Veranstaltung einen Rekord und stellte erneut die Wichtigkeit der Digitalisierung der Energiewende ins Zentrum. Die HORIZONTE-Group war mit einem eigenen Stand vertreten und nutzte die Gelegenheit, um spannende Gespräche mit Kolleg*innen, Kund*innen sowie neuen und alten Weggefährt*innen zu führen.

Fortschritt im Smart-Meter-Rollout

Obwohl der Rollout intelligenter Messsysteme mit einer bundesweiten Quote von 9,25 % noch Nachholbedarf aufweist, gibt es auch positive Entwicklungen. Große Messstellenbetreiber haben die gesetzliche Zielvorgabe von 20 % teilweise schon übertroffen. Mehr als 500 grundzuständige Messstellenbetreiber haben jedoch bislang nur wenige oder noch gar keine intelligenten Messsysteme installiert. Dies veranschaulicht, dass insbesondere kleinere gMSB erheblich hinter den gesetzlich vorgegebenen Zielen zurückliegen und noch großen Aufholbedarf haben um ihre Pflichten bis Ende 2025 zu erfüllen.

Effizienz und Pragmatismus als Schlüssel zur Energiewende

Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die Effizienz – sowohl in der Umsetzung des Smart-Meter-Rollouts als auch in der Kostengestaltung. Wolfgang Weber vom ZVEI stellte klar: „Effizienz ist elektrisch“.  Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte die Notwendigkeit, die Kosten der Energiewende vertretbar zu halten. „Wir müssen Kosten senken“, so Müller. Dabei zeigte er sich skeptisch gegenüber einer simplen Anhebung von Preisobergrenzen, da diese die Verbraucher*innen belasten würde. Stattdessen warb er für technologischen Pragmatismus, der auf bestehenden Lösungen aufbaut und diese durch gezielte Updates weiterentwickelt.

Müller machte zudem klar, dass „technischer Stress“ vermieden werden müsse. Statt immer neue Anforderungen einzuführen, sollten praktikable, schnell umsetzbare Ansätze verfolgt werden, um Sichtbarkeit und Steuerbarkeit im Netz zu gewährleisten. Sein Appell: Die Digitalisierung muss mit der rasanten Entwicklung der erneuerbaren Energien Schritt halten – sowohl technologisch als auch organisatorisch​.

Planungssicherheit als Grundpfeiler der Energiewende

Nicht wenige Kongressbesucher*innen interpretierten die Aussagen Müllers so, dass der eingeschlagene Weg mit intelligenten Messsystemen und Steuerboxen durch eine neue Bundesregierung noch einmal grundsätzlich verändert werden könnte. So war ein weiterer zentraler Punkt, der während der Metering Days immer wieder aufkam, die Bedeutung von Planungssicherheit. Als HORIZONTE-Group teilen wir die Überzeugung, dass ein klares Zielbild unerlässlich ist. Unternehmen benötigen strategische Rahmenbedingungen, um Investitionsentscheidungen zu treffen und langfristig planen zu können.

Die Branche braucht klare Vorgaben, wie sich der Smart-Meter-Rollout und die Steuerbarkeit in der Niederspannung entwickeln sollen. Claudia Lorenz vom ZVEI brachte es auf den Punkt: „Die Elektroindustrie ist bereit für den Rollout, aber wir benötigen Stabilität und Verlässlichkeit in den regulatorischen Anforderungen.“ Planungssicherheit ist das Fundament, auf dem wir als Branche gemeinsam aufbauen müssen​.

Gemeinsam für eine effiziente Digitalisierung

Neben den inspirierenden Fachvorträgen und Diskussionen stand für uns bei der HORIZONTE-Group der persönliche Austausch im Vordergrund. Besonders gefreut hat uns der Besuch von Anke Hüneburg und Claudia Lorenz (ZVEI), der Moderatorin Susanne Schöne sowie vielen Vertreter*innen der gMSBs und Dienstleistungsunternehmen an unserem Stand.

Wir sind überzeugt: Die Digitalisierung der Energiewende kann nur gelingen, wenn alle Akteur*innen zusammenarbeiten und ihre Expertise bündeln​. Mit einem klaren Zielbild und einer strategischen Planung können wir die Herausforderungen der Transformation meistern und die Digitalisierung vorantreiben. Die Metering Days 2024 haben gezeigt, dass die Branche bereit ist, diesen Weg gemeinsam zu gehen – effizient, pragmatisch und zukunftsorientiert.

Das HG-Team in Fulda

Vogelperspektive auf unseren HG-Stand

Gruppenfoto mit Moderatorin Susanne Schöne

Gruppenfoto mit Fr. Hüneburg und Fr. Lorenz vom ZVEI

Fishbowl-Diskussion mit Jochen Buchloh

 

 

 


ZfK im Gespräch: Smart-Meter-Rollout: Großer Wurf oder Weiterwursteln?

Der ZfK-Talk zur MsbG-Novelle


Großer Wurf oder Weiterwursteln? 

Im Rahmen der Diskussionsreihe „ZfK im Gespräch“ moderierte Frank Hirschi von der HORIZONTE-Group am 12. November 2024 eine spannende Debatte über den Smart-Meter-Rollout und die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Gemeinsam mit Branchenexpert:innen wie Claudia Lorenz (ZVEI), Andreas Fabri (N-ERGIE) und Markus Meyer (Enpal) wurden zentrale Herausforderungen und Chancen der MsbG-Novelle und des Rollouts beleuchtet. Auch wenn der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung vom Kabinett verabschiedet wurde (Link), ist durch das Ampel-Aus noch unklar, ob die MsbG-Novelle wirklich in Kraft treten wird. Nichtsdestotrotz diskutierten die Expert*innen über Themen wie Pflichteinbaufälle, Wirtschaftlichkeit und POGs, Vereinfachungen im Rollout sowie eine notwendige Planungssicherheit. Kurzfristige Änderungen im regulatorischen Rahmen führten zuletzt zu Unsicherheiten in der Branche. Ein langfristig konsistenter und technologieoffener Ansatz ist notwendig, um sowohl wirtschaftliche als auch systemische Vorteile zu realisieren.

Den Mitschnitt können Sie bei youtube sehen:

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FAQ Verbesserung der energiebezogenen Leistung & neue ISO-Anforderung zum Klimawandel

Überarbeitete FAQ zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung veröffentlicht und neue ISO-Anforderung zum Klimawandel wird in den Audits berücksichtigt.


Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach ISO 50001:2018 (Version 5)

Dieses Jahr wurde die überarbeitete 5. Version, der erstmals im Januar 2020 veröffentlichten FAQ vom DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS), veröffentlicht. In der aktuellen Version sind zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis eingeflossen, die vorhandenen Fragen & Antworten wurden überarbeitet und die FAQ 29 und 30 sind neu hinzugekommen.

Bei der FAQ 21 wurde die Antwort angepasst und auf die neue FAQ 30 verwiesen. Dort wird nun eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung erreicht, wenn geeignete EnPIs unter Berücksichtigung der Nutzung diffuser Energie eine Verbesserung der Effizienz oder eine Reduzierung des normalisierten Energieverbrauchs innerhalb der Grenzen des EnMS aufzeigen.

In der FAQ 29 wird der Umgang mit Abwärme, die an ein anderes Unternehmen abgegeben oder von einem anderen Unternehmen genutzt wird, bewertet. Die Abwärmenutzung hat gerade durch die Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG an Bedeutung gewonnen. Beachten Sie hier die Meldefrist zum 01.01.2025.

Die FAQs finden Sie auf der Internetseite des DIN -Normenausschuss als Download.

 

Neue ISO Anforderung zum Klimawandel

Außerdem möchten wir Sie noch über die neue ISO-Anforderung zum Klimawandel informieren. Die Änderung betrifft u.a. die ISO-Standards ISO 9001, ISO 50001 und ISO 14001 und wurde im Kapitel 4.1 und 4.2 der Harmonized Structure (HS) aufgenommen. Unternehmen müssen nun bestimmen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist (4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes) und ob relevante interessierte Parteien Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben (4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien). Die Ergänzungen werden bei den Audits von den Auditoren überprüft.

Bei Rückfragen zu den beiden Themen können Sie uns gerne ansprechen.

 

Autorin: Lissa Rakus


Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Förderung von Beratungs- und Errichtungsleistungen zum Photovoltaikausbau im Programm Progress.NRW kann wieder beantragt werden (seit dem 01.10.24).


Es können wieder Anträge auf Förderung von Beratungsleitungen zum Photovoltaikausbau gestellt werden. Die Förderung beschränkt sich jedoch auf Planungs- und Beratungsleistungen für den Freiflächen-Photovoltaikausbau. Außerdem wird die Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen gefördert.

 

Förderhöhe Planungs- und Beratungsleistungen

Städte, Gemeinden und Kreise und deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
• maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
• maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

 

Förderhöhe Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

• Freiflächen-Photovoltaikanlagen ohne Eigenversorgung:
maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro

• Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung:
maximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro

• Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen mit/ohne Eigenversorgung:
maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 1.000.000 Euro

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

 

Hier finden Sie weitere Bedingungen und Informationen zur Förderung Planungs- und Beratungsleistungen und zur Förderung Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

 

Autor: Stefan Dessin


Smart-Meter-Rollout: Herausforderungen und Strategien für Messstellenbetreiber

Der Pflicht-Rollout startet 2025


Der Rollout wird die Arbeit des MSB grundlegend verändern 

Unser Berater Nikola Lißner wurde von energate zum bevorstehenden Start des Pflicht-Rollouts für Smart Meter interviewt. Im Gespräch erläutert er die zentralen Herausforderungen für Messstellenbetreiber und wie ein strategisches Zielbild bei der Bewältigung dieser Aufgaben helfen kann.

Lißner betont: „Der Rollout wird die Arbeit des MSB grundlegend verändern“ und gibt Einblicke in die prozessualen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte dieser Transformation.

Erfahren Sie mehr über:

  • Die wichtigsten Treiber und Herausforderungen des Smart-Meter-Rollouts
  • Den aktuellen Vorbereitungsstand der Messstellenbetreiber
  • Die Bedeutung eines klaren Zielbildes für den intelligenten Messstellenbetrieb

Lesen Sie das vollständige Interview auf energate und erfahren Sie, wie sich Messstellenbetreiber optimal auf die Zukunft des Smart Metering vorbereiten können.

Oder hier als PDF:

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Smart Meter und Smart Grid - Interview mit energie.blog

Dauerbaustelle Smart-Meter-Rollout


 Kommt ein GüNDEW und welche Vorteile hat die digitale Schnittstelle 

Frank Hirschi und Tobias Linnenberg, Manager bei der HORIZONTE-Group, geben im energie.blog-Interview tiefe Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen beim Smart-Meter-Rollout und der Umsetzung von Smart-Grid-Lösungen.

Erfahren Sie mehr über:

  • Den aktuellen Stand des Smart-Meter-Rollouts und die Gründe für Verzögerungen
  • Die Bedeutung der Steuerbox-Zertifizierung und damit verbundene IT-Herausforderungen
  • Die Zukunft der Steuerung mittels digitaler Schnittstelle
  • Die bevorstehende Einführung dynamischer Tarife zum 1. Januar 2025
  • Erwartungen an die anstehende Novellierung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

„Die Ressourcen für eine parallele Abarbeitung aller Anforderungen sind kurzfristig nicht verfügbar“, warnt Tobias Linnenberg und deutet damit auf die komplexen Herausforderungen hin, vor denen die Branche steht.

Lesen Sie das vollständige Interview auf energie.blog und erfahren Sie, wie sich die Energiebranche auf die digitale Zukunft vorbereitet.

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Oktober 2024: Redispatch 2.0 – Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Drei Jahre nach Go-Live von Redispatch 2.0 – Wo stehen wir?


Redispatch 2.0 – Viele offene Fragen bleiben 

Auch drei Jahre nach Einführung sind viele Herausforderungen von Redispatch 2.0 weiterhin ungelöst. Die Bundesnetzagentur reagiert mit einem neuen Festlegungsverfahren, um Prozesse anzupassen und den bilanziellen Ausgleich durch Verteilnetzbetreiber bis 2032 auszusetzen. Ziel ist es, das Redispatch-Regime stabiler und effizienter zu gestalten. Die nächsten Schritte werden entscheidend sein, um das Modell zukunftsfähig zu machen und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben.

Unser HG-Experte Carlo Weckelmann durfte bei Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) einen Beitrag dazu verfassen:

Oder hier als PDF:

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Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG)

Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- & Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität


Die überarbeitete EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, 2024/1275) ist kürzlich in Kraft getreten. Ihre Bestimmungen werden im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in deutsches Recht umgesetzt und erweitern die Vorgaben für die Installation von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Nichtwohngebäuden erheblich.

Wir haben die zentralen Änderungen für Sie zusammengefasst:

 

Wozu wurde das GEIG eingeführt?

  • Das GEIG (Erstfassung vom 18.03.2021) dient zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der EU-Richtlinie 2018/844​. Es regelt die Errichtung von Ladeinfrastruktur und Vorinstallationen für Ladeinfrastruktur in Neu- und Bestandsgebäuden​.
  • Im Kern setzt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie um. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland deutlich zu beschleunigen, damit diese mit der rasch steigenden Anzahl von E-Autos auf deutschen Straßen Schritt halten kann.​
  • Immobilienunternehmen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien werden damit in die Pflicht genommen, bei bestehenden Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden sowie bei zukünftigen Bauvorhaben E-Mobilität zu integrieren.​
  • Immer mehr Menschen in Deutschland steigen auf E-Fahrzeuge um. Das Ladeinfrastruktur-Gesetz soll sicherstellen, dass im öffentlichen Raum genügend Lademöglichkeiten vorhanden sind.​

 

Was gilt es zu beachten?

  • Nach dem GEIG muss beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur, d. h. mit Leitungsführungen für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet werden.
  • Für den Neubau von Nichtwohngebäuden gilt eine Ausstattungspflicht bei mehr als sechs Stellplätzen. Hier muss jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur vorgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
  • Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gibt es zudem eine Nachrüstpflicht mit mindestens einem funktionsfähigen Ladepunkt ab dem 01.01.2025.
  • Darüber hinaus bestehen unter gewissen Voraussetzungen im Falle größerer Renovierungen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen ebenfalls Ausstattungspflichten für Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte.

 

Welche Stellplätze sind betroffen?

  • An das Gebäude angrenzende Stellplätze​
  • Stellplätze in räumlicher Entfernung, die den gleichen Eigentümer wie das Gebäude​ haben
  • Stellplätze, die überwiegend von Nutzer*innen des Gebäudes genutzt werden​
  • Stellplätze, die unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude haben​

 

Handlungsempfehlung der HORIZONTE-Group Technik

  • Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vollumfänglich umzusetzen ist.​
  • Der Gesetzgeber behält sich vor, bei Nichterfüllung finanzielle Strafen zu verhängen.​
  • Das GEIG gilt für neue Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime) sowie neue Nichtwohngebäude (z. B. Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Museen) oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung.​
  • Der Gesetzgeber unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen „zu errichtende Gebäude“ und „bestehende Gebäude“​.
  • Im Zuge der Planung von Neubauten bzw. größeren Renovierungen im Bestand ist mindestens die Leitungsinfrastruktur sowie u. U. auch der Betrieb von Ladepunkten vorzusehen.

Haben Sie Fragen zu Inhalten des GEIG oder zur Umsetzung einzelner Maßnahmen? Wir unterstützen Sie gerne! Sprechen Sie uns gerne an.

 

Autor: Marko Dreskrüger