Die Förderung von Beratungs- und Errichtungsleistungen zum Photovoltaikausbau im Programm Progress.NRW kann wieder beantragt werden (seit dem 01.10.24).


Es können wieder Anträge auf Förderung von Beratungsleitungen zum Photovoltaikausbau gestellt werden. Die Förderung beschränkt sich jedoch auf Planungs- und Beratungsleistungen für den Freiflächen-Photovoltaikausbau. Außerdem wird die Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen gefördert.

 

Förderhöhe Planungs- und Beratungsleistungen

Städte, Gemeinden und Kreise und deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
• maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
• maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

 

Förderhöhe Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

• Freiflächen-Photovoltaikanlagen ohne Eigenversorgung:
maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro

• Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung:
maximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro

• Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen mit/ohne Eigenversorgung:
maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 1.000.000 Euro

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

 

Hier finden Sie weitere Bedingungen und Informationen zur Förderung Planungs- und Beratungsleistungen und zur Förderung Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

 

Autor: Stefan Dessin