Neues Merkblatt für das EnEfG veröffentlicht
Im Dezember 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Nun wurde das Merkblatt für das EnEfG mit Stand 12.02.25 aktualisiert.
Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff
Unter 2.1 Unternehmensbegriff wurde der letzte Absatz ergänzt, in dem der Anwendungsbereich des § 8 EDL-G für öffentliche Verwaltungen und kommunale Unternehmen erläutert wird.
Neuer Entscheidungsbaum
Unter 2.3 wurde zur einfacheren Entscheidungsfindung ein Entscheidungsbaum für die Verpflichtungen aus EDL-G und EnEfG integriert.
Anwendung der 90%-Regelung
Im Kapitel 4 wurde im zweiten Absatz die Anwendung der 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS eingefügt. Dabei ist zu beachten, dass die Regelung ausschließlich auf das einzelne, verpflichtete Unternehmen beschränkt und unternehmensübergreifend nicht zulässig ist. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle vom Managementsystem erfassten Standorte im Zertifikat oder dessen Anlagen aufgeführt sind.
Beispiel zum kurzfristigen überschreiten von 7,5 GWh
Im letzten Abschnitt im Kapitel 4 wurde außerdem eine Regelung zum kurzfristigen überschreiten von 7,5 GWh aufgenommen und anhand eines Beispiels dargestellt.
Außerdem wurde im Kapitel 4 bei der Darstellung der zusätzlichen Anforderungen ein Hinweis zur Plattform für Abwärme eingefügt.
Ausnahmenregelungen zur Berechnung nach DIN EN 17463
Im Kapitel 5 wurden Ausnahmeregelungen für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen nach DIN EN 17463 ergänzt:
- Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
- Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden,
- Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind.
Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG)
Im Kapitel 5 wurden Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen ergänzt und ein Beispiel für einen Umsetzungsplan eingefügt.
- Die Prüfung muss durch externe, unabhängige Dritte erfolgen.
- Es müssen die Anforderungen zum Inhalt und Umfang der Umsetzungspläne der jeweiligen Normen beachtet werden
- DIN EN 16247 Erstellung Plan und Ablaufplan für die Umsetzung
- DIN EN ISO 50001 Aktionspläne mit entsprechenden Anforderungen
- Aktionsplan im Sinne der EMAS-Verordnung
- Veröffentlichung der Umsetzungspläne
- In einem öffentlichen Unternehmensbericht oder als separates Dokument auf der Internetseite des Unternehmens
- Als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts des Unternehmens
Das neue Merkblatt finden Sie hier.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung & bei Fragen zu den Neuerungen im Merkblatt. Sprechen Sie uns an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
CSRD-Kosten in der Regulierung: Wie Netzbetreiber die ESG-Berichtspflichten finanzieren können
CSRD-Berichtspflichten finanzieren
Warum die CSRD für Energieunternehmen zur Kostenfrage wird
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt neue Berichtspflichten für Unternehmen mit sich – und Netzbetreiber sowie integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU) stehen vor der Herausforderung, diese zusätzlichen finanziellen Aufwände in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren. Doch es gibt eine regulatorische Möglichkeit, diese Kosten teilweise zu refinanzieren: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erlaubt die Anpassung der Kostenbasis für die nächste Regulierungsperiode.
Wie funktioniert das? Welche Kosten sind betroffen? Und wie lässt sich eine Refinanzierung im Rahmen der Kostenprüfung erreichen? Ein kompakter Leitfaden für betroffene Unternehmen.
1. Kostenkategorisierung & Zuordnung
Damit CSRD-Kosten regulatorisch berücksichtigt werden können, müssen sie korrekt erfasst und den regulierten Tätigkeiten (Gas- und Stromnetz) zugeordnet werden. Die Hauptkostenbereiche umfassen:
✅ Interne Aufwendungen:
- Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter
- Personalkosten für ESG- und Nachhaltigkeitsbeauftragte
✅ Externe Beratung:
- Unterstützung durch CSRD-Experten und Wirtschaftsprüfer
- Beratung bei der Implementierung der neuen ESG-Standards
✅ IT- und Reporting-Tools:
- Softwarelösungen für Nachhaltigkeitsberichte
- Datenmanagementsysteme zur Erfassung und Analyse von ESG-Daten
✅ Wirtschaftsprüfungskosten:
- Externe Prüfungen zur Sicherstellung der Berichtsqualität
- Einhaltung der Berichtspflichten gemäß CSRD-Vorgaben
Warum ist die Zuordnung so entscheidend?
Nur wenn die CSRD-Kosten sauber dokumentiert und dem regulierten Geschäft (Netzbetrieb) zugeordnet sind, können sie in der Kostenprüfung der Bundesnetzagentur anerkannt werden.
2. Einreichung im Rahmen der Kostenprüfung
Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig die Effizienz der Kostenbasis von Netzbetreibern. Hier liegt die Chance: CSRD-Kosten können in diese Prüfung einfließen und als Betriebskosten anerkannt werden.
Wichtige Zeitpunkte:
📌 2025: Nächste Kostenprüfung für Gasnetzbetreiber
📌 2026: Nächste Kostenprüfung für Stromnetzbetreiber
In dieser Prüfung können dauerhafte oder einmalige Kosten geltend gemacht werden. Doch eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend – insbesondere die korrekte Dokumentation und Argumentation gegenüber der Behörde.
3. Kostenallokation & Weitergabe an Netznutzer
Ein wesentlicher Vorteil: CSRD-Kosten können anteilig auf die Netzentgelte umgelegt werden. Das bedeutet:
✔ Netzbetreiber refinanzieren ihre ESG-Aufwände über die regulierten Netzentgelte.
✔ Die Kostenbasis für die kommende Regulierungsperiode steigt, was zu einer (teilweisen) Erstattung führt.
✔ Die Bundesnetzagentur entscheidet letztendlich, in welchem Umfang diese Erstattung genehmigt wird.
WICHTIG: Die Genehmigung durch die Regulierungsbehörde ist nicht garantiert. Eine gute Vorbereitung und detaillierte Begründung sind essenziell, um die Anerkennung der CSRD-Kosten als betriebsnotwendige Aufwendungen zu sichern.
4. Dokumentationspflicht & Nachweise
Die Bundesnetzagentur verlangt detaillierte Belege für alle geltend gemachten Kosten. Unternehmen müssen:
📑 Nachweise für die entstandenen CSRD-Kosten liefern
📑 Belegen, dass diese Ausgaben notwendig sind, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen
📑 Argumentieren, warum die Kosten zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs erforderlich sind
Empfehlung: Frühzeitige Abstimmung mit der Regulierungsbehörde
Eine frühzeitige Einbindung der Bundesnetzagentur kann Klarheit schaffen. Wer frühzeitig Rücksprache hält, kann sicherstellen, dass die CSRD-Kosten in der kommenden Regulierungsperiode anerkannt werden.
Fazit: CSRD-Kosten strategisch in die Kostenbasis integrieren
Netzbetreiber und EVU stehen vor einer neuen finanziellen Herausforderung, die sich durch die CSRD-Pflichten ergibt. Doch dank der Möglichkeit, diese Kosten in die regulierte Kostenbasis aufzunehmen, können Unternehmen eine (teilweise) Refinanzierung über die Netzentgelte erzielen.
Dafür sind jedoch drei Faktoren entscheidend:
✔ Strukturierte Erfassung & klare Kostenkategorisierung
✔ Rechtzeitige Einreichung bei der Bundesnetzagentur
✔ Lückenlose Dokumentation & fundierte Begründung
Wer diese Punkte beachtet, kann sichergehen, dass die ESG-Berichtspflichten nicht zur finanziellen Last, sondern zur strategischen Chance werden.
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Die nächste Kostenprüfung steht bevor – es ist höchste Zeit, die CSRD-Kosten strategisch in die Kostenbasis zu integrieren. Unternehmen sollten sich jetzt mit Experten beraten, um keine Refinanzierungschancen zu verschenken.
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Denn eines ist sicher: Die ESG-Berichtspflichten sind gekommen, um zu bleiben – und wer sie frühzeitig klug in seine Finanzplanung integriert, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. 🚀
Autor: Maximilian Barthelmey
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Nachklapp zur E-World 2025: Drei Tage voller Energie, Austausch und Innovation
Highlights von der Messe in Essen
Die E-World energy & water 2025 hat erneut Maßstäbe gesetzt: Mehr Aussteller, mehr Besucher*innen und eine außergewöhnliche Atmosphäre prägten die größte europäische Fachmesse der Energiewirtschaft. Mit 980 Ausstellern aus 34 Nationen und 33.000 Fachbesucher*innen aus über 70 Ländern war die Veranstaltung in Essen so groß wie nie zuvor. Dennoch stachen unsere Kolleg*innen mit den orangenen Fliegen wieder aus der Masse hervor.
Besonders am zweiten Messetag, dem Mittwoch, war die Dynamik spürbar – Entscheider*innen, Expert*innen und Fachbesucher*innen nutzten die Plattform für intensiven Austausch zu den aktuellen Herausforderungen und Innovationen der Energiewende.
Und das, obwohl am Dienstagabend bereits einige Standpartys auch zum Tanzbeinschwingen einluden. Die HG hatte wie letztes Jahr wieder Vino und Käse besorgt, um energiegeladen Halle 5 zu unterhalten.
Auch für uns, die HORIZONTE-Group, war die E-World 2025 ein voller Erfolg. Die gesamte Gruppe war mit unseren Tochter- und Schwestergesellschaften vor Ort:
- HORIZONTE-Group (Consulting)
- HORIZONTE-Group Technik (Energietechnik)
- metelligent (Zählermontagedienstleister) und
- CubyLink (Software-Entwicklung für Energiewende)
- evroTarget (BPO-Services für die Energiewirtschaft)
in Halle 5 an Stand D138 vertreten.
Zusätzlich begleiteten uns unsere Partner von der:
- Kanzlei Aecoute° (Anwält:innen für Energie, Klima und Umwelt in Berlin ) sowie der
- IT-Sicherheits- und Datenschutz-Dienstleister @-yet (IT-Sicherheit und Datenschutz seit 2002 | @-yet).
Über 100 Termine, unzählige Fachgespräche und viele neue Projektanfragen
Unsere Consultants führten an den drei Messetagen über 100 Termine und mehrere hundert Gespräche mit Stadtwerken, Netzbetreibern, Industrieunternehmen und Kommunen.
Die zentrale Frage lautete: Wie gestalten wir die Energiewende effizient, sicher und wirtschaftlich?
Zu den wichtigsten Themen gehörten:
✔ Steuern im Niederspannungsnetz nach § 14a EnWG und CLS-Management: Mit dem Solarspitzengesetz wurde Ende Januar die EnWG-Novelle beschlossen – Steuereinrichtungen zu verbauen (MSB) und Nachweise zur erfolgreichen Testung der E2E-Prozesskette (VNB) sind nun verpflichtend.
✔ Effizienter Messstellenbetrieb, die Sichere Lieferkette und Rollout-Strategien: Teil der EnWG-Novelle ist auch eine Anpassung des MsbG: Der Bundesrat bestätigt die Änderungen für schnelleren Smart-Meter-Rollout.
✔ E-Ladeinfrastruktur und Heimenergiemanagementsysteme (HEMS) als Schnittstelle zwischen Energie- und Mobilitätswende.
✔ Dynamische Tarife nach § 41a EnWG und ihre Chancen für EVUs: hier scheint die Dynamik aber nicht wie ursprünglich gedacht in allen Versorgungsgebieten hoch zu sein. Vermutlich liegt dies daran, dass viele Haushalte immer noch nicht mit dem Thema beschäftigen, wenig in lokalen Medien berichtet wird und dass die Preise doch noch relativ hoch und damit Einsparpotenziale relativ niedrig sind.
✔ Plattformlösungen und zukunftssichere IT-Architekturen ✔ KI im geschützten Rahmen nutzen.
✔ Finanzierung der Energiewende und M&A: Neue Ansätze sind notwendig, um die Erneuerung der Infrastruktur zu finanzieren. Partnerschaften, Kooperationen und Co sind hier zu entwickeln.
✔ Strategieanpassungen für Stadtwerke und Netzbetreiber: Organisationsanalysen und Strategieinventur helfen dabei, das EVU der Zukunft nachhaltig aufzustellen.
✔ Projekt- und Changemanagement für die Energiebranche.
Darüber hinaus wurden auch übergeordnete Fragestellungen diskutiert:
- Wie können Städte, Kommunen und EVUs die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende meistern? Vor allem steht nun der schwierige Übergang von der Kommunalen Wärmeplanung in die Umsetzung an. Wie kann etwaige neue Infrastrukturen errichtet werden? Und wie oben bereits als Top-Thema adressiert: Wie wird das alles finanziert?
- Wie lassen sich ESG-Anforderungen und CSRD-Vorgaben in der Praxis umsetzen?
Unser Fazit: Die Branche ist bereit – und es gibt viel zu tun!
Die E-World 2025 hat gezeigt, dass die Energiewirtschaft mitten im Transformationsprozess steckt. Die regulatorischen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter, Technologien schreiten voran – aber viele Stadtwerke, Netzbetreiber und Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Strategien an neue Marktanforderungen anzupassen.
Unser Dank gilt allen, die uns an unserem Stand besucht und mit uns über die Zukunft der Energiebranche diskutiert haben! Die Gespräche haben einmal mehr bewiesen, dass die Energiewende gemeinsam gestaltet werden muss – mit Experten, Innovation, Kooperation, Finanzierung und klaren Strategien.
Wir freuen uns schon jetzt auf die E-World 2026!
📢 Sie konnten nicht vor Ort sein oder möchten ein Thema vertiefen? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf den Austausch!
Einige Impressionen auf Vimeo und LinkedIn entsperren:
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PrE-world-Veranstaltung: Zukunftsfinanzierung für die Energiewende
Energiewende finanzieren - Warum Stadtwerke und Kommunen nicht mehr warten können!
Rückblick auf die PrE-world sowie 2 Beiträge zur Zukunftsfinanzierung
Die Finanzierung der Energiewende ist eine der größten Herausforderungen für Stadtwerke, Kommunen und Energieversorger. Milliardeninvestitionen sind notwendig, um klimaneutrale Infrastrukturen zu schaffen, Netze zu modernisieren und neue Energiequellen auszubauen. Doch die steigenden Kapitalanforderungen und der wachsende wirtschaftliche Druck machen es für viele kommunale Akteure schwierig, diese Investitionen alleine zu stemmen.
Um die Finanzierung der Energiewende erfolgreich zu gestalten, ist ein ganzheitlicher Ansatz zu verfolgen, der verschiedene Akteure und Perspektiven vereint. Die HORIZONTE-Group GmbH und Hogan Lovells setzen hierbei auf interdisziplinäre Zusammenarbeit, agile Projektstrukturen und kontinuierliche Innovation, um nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Um diese Themen weiter zu vertiefen, organisierten beide Unternehmen gemeinsam mit Horizon Energy Infrastructure exklusive das PrE-World-Event am 10. Februar in Essen. Unter dem Titel ‚Zukunftsfinanzierung jetzt: Warum Stadtwerke und Kommunen nicht mehr warten können!‘ wurden aktuelle Entwicklungen mit Expert*innen aus der Finanz-, Rechts- und Energiewirtschaft diskutiert. So durften wir über 50 externe Teilnehmende im Ruhr Tower begrüßen. Im Fokus stand dabei die Frage, wie sich globale Anforderungen an Kapitalmarktfähigkeit mit den lokalen Realitäten von Stadtwerken und Kommunen in Einklang bringen lassen. Unter Moderation von Dennis Niederhagen haben unsere Gäste und Speaker wertvolle Impulse geliefert. Mit dabei waren u.a. Prof. Dr. Thomas Dünchheim von Hogan Lovells, Benjamin Scholz von Horizon Energy Infrastructure, Sebastian Weinert von der Deutschen Bank, Tobias Grün von BRYCK.COM, Carmen kleine Kalvelage von der rhenag Rheinische Energie AG und HG-Experte Oliver Kisignacz.
In den Key-Note-Vorträgen sowie dem Panel-Talk wurde deutlich: Eine nachhaltige Finanzierung der Energiewende erfordert tiefgreifende Transformationen – in Kultur, Führung, Kompetenz und gesellschaftlicher Zusammenarbeit. Besonders betont wurde, dass Bürgermeister*innen, Stadtwerke-Geschäftsführungen, Kämmerer, Investoren und Kapitalgeber künftig enger, strategischer und zielgerichteter zusammenarbeiten müssen, um die ambitionierten Ziele der Energiewende erfolgreich umzusetzen. Die Agenda sowie Hintergrundinfos finden Sie auch in unserem Beitrag zur Ankündung des Events.
Bei LinkedIn (auf „Inhalte entsperren klicken“) finden Sie einen Videorückblick zu unserem PrE-world-Event in Essen:

Die HORIZONTE-Group analysiert in zwei aktuellen Fachartikeln innovative Finanzierungsansätze, die Stadtwerken und Kommunen neue Wege eröffnen:
- In der ZfK (Zeitung für kommunale Wirtschaft) diskutiert Dennis Niederhagen, warum Stadtwerke und Kommunen jetzt handeln müssen und welche Strategien sie zur Finanzierung der Energiewende nutzen können.
- In energate beleuchtet Dennis Niederhagen unter anderem den Energiewendefonds als vielversprechenden Ansatz, um langfristig stabile Investitionsmöglichkeiten für nachhaltige Infrastrukturprojekte zu schaffen.
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HORIZONTE-Group verstärkt das Management
Die HG stellt sich strategisch für die kommenden Herausforderungen der Energiewende auf!
Pressemitteilung
HORIZONTE-Group GmbH beruft Andreas Pöhner in die Geschäftsführung. Dennis Niederhagen übernimmt wichtige Rolle im Management des Consultings
Gelsenkirchen, Februar 2025 – Die HORIZONTE-Group GmbH freut sich, zwei bedeutende Personalentscheidungen bekannt zu geben: Andreas Pöhner wurde zum 1. Januar in die Geschäftsführung berufen. Dennis Niederhagen unterstützt seit Anfang 2025 als Senior Vice President das Management der Gesellschaft.
Mitte 2025 wird Niederhagen als CEO in die Geschäftsführung wechseln.
Gemeinsam werden sie die strategische Ausrichtung des Unternehmens maßgeblich gestalten und die HORIZONTE-Group GmbH weiter als führende Unternehmensberatung in der Energiewirtschaft positionieren.

Andreas Pöhner – COO und Geschäftsführer
Andreas Pöhner ergänzt die Geschäftsführung mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung der Energiewirtschaft. Sein Fokus liegt auf IT, Plattformgeschäft sowie ESG und Nachhaltigkeit. Mit seinem fundierten Wissen und seiner Branchenkenntnis wird er die operative Exzellenz und Innovationsfähigkeit der HORIZONTE-Group GmbH weiter stärken.
„Die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Energiewirtschaft sind zentrale Hebel für die Transformation. Ich freue mich darauf, diesen Wandel mitzugestalten und praxisnahe Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln“, erklärt Andreas Pöhner.

Dennis Niederhagen – Senior Vice President
Mit seiner umfassenden Erfahrung in den Bereichen Energie, Banking und Geschäftsmodellinnovation bringt Dennis Niederhagen mehr als 24 Jahre Führungserfahrung aus verschiedenen Branchen mit. Seine Expertise erstreckt sich über das Corporate & Investment Banking, die Energiemärkte, Vertrieb, Sales-Trading und Origination sowie Technologie, digitale Geschäftsmodelle und Innovation. Diese vielseitige Kompetenz macht ihn zur idealen Besetzung, um die strategische Weiterentwicklung der HORIZONTE-Group GmbH voranzutreiben. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit unserem engagierten Team neue Wege zu gehen und Energiewende einfach zu machen“, so Dennis Niederhagen.
Mit Erweiterung des Managements setzt die HORIZONTE-Group auf zukunftsweisende Strategien, um ihre Kunden bei der Transformation ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern.
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Exklusives PrE-world-Event: Zukunftsfinanzierung jetzt!
Energiewende finanzieren - Warum Stadtwerke und Kommunen nicht mehr warten können!
Wir laden Sie herzlich zu unserer exklusiven Veranstaltung inklusive Networking-Möglichkeiten ein, die sich mit den zentralen Fragen der Zukunft von Stadtwerken im dynamischen Marktumfeld auseinandersetzt.
Freuen Sie sich auf renommierte Expert*innen und ein tolles Programm. Prof. Dr. Thomas Dünchheim (Partner Regulierung bei Hogan Lovells) wird über Herausforderungen und Lösungsansätze aus rechtlicher und finanzieller Sicht referieren. Benjamin Scholz (Horizon Energy Infrastructure) weiß zu den Erfolgsfaktoren für die richtige externe Finanzierung im Smart-Meter-Rollout zu berichten. Jan-Bernd Brüning (Vorstand der rhenag Rheinische Energie AG) wird die Frage diskutiert „Scheitert die Energiewende an der Finanzierung“? Tobias Grün (BRYCK) gibt einen Impuls zu Start-ups als Treiber von Innovationen im Energiesektor. Sebastian Weinert (Leiter Öffentlicher Sektor Deutschland, Deutsche Bank AG) gibt Einblicke in die Infrastrukturfinanzierung für Kommunen und die Bedeutung privater Mittel für die Energiewende. Unser HG-Experte Oliver Kisignacz stellt eine Analyse der Investitionsbedarfe aus der kommunalen Wärmeplanung und ihre Auswirkungen auf Infrastrukturentscheidungen vor. Und neben vielen Networking-Möglichkeiten gibt es auch eine Panel-Diskussion unter dem Titel „Finanzierung der Energiewende – Von Herausforderungen zu Innovationen“, moderiert von Dennis Niederhagen (HORIZONTE-Group).
📍 Ort: Ruhr Tower (DesignOffices), Essen
📅 Datum: Montag, 10. Februar 2025
⏰ Zeit: 14:00–21:00 Uhr
Erfahren Sie mehr zum Programm und unseren Partnern im Flyer:
Flyer einsehenUpdate: Lesen hier Sie unseren Nachklapp zum Event.
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Auch auf der E-world sehen wir uns!
Wir freuen uns Sie aber auch auf der E-world 2025 an unserem Stand D138 in Halle 5 begrüßen zu dürfen. Gern diskutieren wir mit Ihnen über unsere Gruppe und die vielfältigen Synergiepotentiale von Consulting, Energietechnik, Zählermontage, BPO-Services sowie Software-Entwicklung für die Energiewirtschaft. Planen Sie also bereits jetzt Ihren Besuch, vereinbaren Sie direkt einen Termin per E-Mail und erhalten Sie von uns bei Bedarf kostenlose Messetickets:
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Vormerken: Die HORIZONTE-Group auf der E-world 2025
Jetzt schon einen Termin vereinbaren!
Zum Jahresausklang möchten wir die Gelegenheit nutzen und schon einmal auf das energiewirtschaftliche Highlight im Februar hinweisen.
Besuchen Sie uns gern vom 11. bis 13. Februar auf der E-world, um über die vielen Themen der Energiewende zu diskutieren!
Zum zweiten Male findet die Messe nun wieder „traditionell“ im Februar statt – und auch wir sind 2025 als HORIZONTE-Group mit allen Tochter- und Schwestergesellschaften wieder mit von der Partie. Sie finden uns in an Stand D138 in Halle 5.
Darüber hinaus finden Sie auch die Rechtsanwält:innen für Energiefragen aus der Kanzlei Aecoute° sowie die Expert*innen von IT-Sicherheits- und Datenschutz-Dienstleister @-yet an unserem Stand.
Planen Sie also bereits jetzt Ihren Besuch, vereinbaren Sie direkt einen Termin per E-Mail und erhalten Sie von uns bei Bedarf kostenlose Messetickets:
Wir freuen uns Sie in Essen zu begrüßen, um Ihnen mehr über unsere Gruppe und die vielfältigen Synergiepotentiale von Consulting, Energietechnik, Zählermontage, BPO-Services sowie Software-Entwicklung für die Energiewirtschaft vorzustellen.
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Photovoltaik: Änderungen ab 2025
Auf Photovoltaik-Betreiber kommen ab 2025 einige Änderungen zu.
Beschlossene Änderungen ab 2025
- Einspeisevergütung sinkt zum 01.01.2025 um 1% (Von 8,03 ct/kWh auf 7,95 ct/kWh)
- Die Umsatzsteuerbefreiung von Solaranlagen und Zubehör läuft auch im neuen Jahr weiter, mindestens bis voraussichtlich zum Ende des Jahres 2026.
- Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen weiten jeweils ihre gesetzliche Solarpflicht im Jahr 2025 aus. In den fünf Bundesländern müssen Eigentümer und Eigentümerinnen von neuen Wohngebäuden künftig Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach installieren und betreiben.
- Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Verbrauch sowie Besitzer von Wärmepumpe, PV-Anlagen, Speicher und Wallbox müssen Smart Meter installieren.
- Stromanbieter sind verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Dies ist für Haushalte mit intelligent gesteuerten Geräten sinnvoll.
Geplante Änderungen ab 2025
- Eine Novelle des Energiewirtschaftsrechts sieht unter anderem vor, dass Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2025 gar kein Geld mehr für ins öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom erhalten, wenn die Preise an der Strombörse negativ sind.
- Auch soll die Pflicht zur Direktvermarktung ab 2025 weiter gesenkt werden. Aktuell liegt sie bei 100 Kilowatt Leistung, in drei Jahresschritten soll sie bis auf 25 Kilowatt fallen.
- Das Finanzministerium plant jetzt, die Einspeisevergütung für neue Anlagen so schnell wie möglich ganz wegfallen zu lassen – realistisch gesehen bereits im Jahr 2025. Hauptgrund hierfür ist, dass Solaranlagen jetzt bereits in der Lage sind, sich ohne zusätzliche Fördergelder zu amortisieren. Ein staatlicher Anreiz ist so nicht mehr notwendig, um den Ausbau weiter zu fördern.
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Aktuelle Pflichten und Fristen
Entwicklung von Umlagen, Netzentgelten und gesetzlichen Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben
Strom- und Energiesteuer
Wie wir Anfang diesen Jahres mitgeteilt haben, ist die Steuerentlastung nach § 10 StromStG und §55 EnergieStG (sogenannter Spitzenausgleich) Ende 2023 ausgelaufen. Sie haben noch bis zum 31.12.2024 Zeit, die Entlastungsanträge für 2023 einzureichen. Dafür wurde für das Jahr 2024 die Entlastung nach §9b StromStG von 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht.
§ 71a Gebäudeautomation
Mit der Novelle des GEG sind folgende Anforderung zur Gebäudeautomation in § 71a aufgenommen werden, die bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden müssen. Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden.
Fristen
- 31.12.2024 Anträge Strom- und Energiesteuer
- 31.12.2024 Umsetzung Gebäudeautomation nach § 71a GEG
- 31.12.2024 Zählerablesen
- 01.01.2025 Meldung Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
- 31.03.2025 Aktualisierung der Daten Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
- 18.07.2025 Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (§8 EnEfG)
Übersicht über Umlagen und Netzentgelte 2025
Am 28. August 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien getroffen. Hiernach werden Regionen, die besondere Kostenbelastungen durch den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) tragen, ab 2025 entlastet und die Netzentgelte sinken. Diese Entlastungsbeträge werden über einen „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (bis 2024 § 19 StromNEV Umlage) auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern bundesweit gleichmäßig finanziert. Dadurch wird die Umlage 2025 deutlich steigen (von 0,643 auf 1,558 Ct/kWh).
Am 15. Oktober 2024 haben die Strom- und Gasnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht. Die finalen Entgelte werden zum 01.01.2025 festgelegt.
Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2025 und eine Entwicklung ab 2018 zusammengestellt.
2024-11_Entwicklung der Umlagen ab 2018
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Forschungsvorhaben FlexLabQuartier
Offizielle Auftaktveranstaltung für das Forschungsvorhaben FlexLabQuartier
Das Forschungsvorhaben FlexLabQuartier wurde am 20. November mit einer offiziellen Auftaktveranstaltung an der Hochschule Bielefeld eingeläutet. Ziel des Projekts ist es, innovative Lösungen für nachhaltige Quartierskonzepte mit einem besonderen Fokus auf die flexible Nutzung von Energieressourcen zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen.
Highlights der Veranstaltung
Eröffnung und Einführung:
- Prof. Dr.-Ing. Jens Haubrock von der Hochschule Bielefeld leitete die Veranstaltung mit einer Einführung in die bisherigen Ergebnisse und Ziele des Projekts ein.
Interaktive Diskussionsrunden:
- In fünf interaktiven Thementischen wurden zentrale Aspekte des Projekts diskutiert. Die HORIZONTE-Group Technik GmbH (HGT), vertreten durch Marko Dreskrüger und Julia Eberharter, leitete dabei den Tisch zu Geschäftsmodellen für Quartierslösungen. Durch ein Planspiel wurden die Teilnehmer aktiv eingebunden, wodurch wertvolle Ideen und Impulse für die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle gesammelt wurden. Ein zentraler Aspekt war dabei die Akzeptanz der Quartierbewohner, um tragfähige und praktikable Lösungen zu erarbeiten.
Abschlussdiskussion:
- In der abschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von EnergieImpuls OWL, wurden die Ziele des Projekts präzisiert:
-
- Demonstration technischer Lösungen
- Abbau gesellschaftlicher Hemmnisse
- Schaffung von Transparenz und Akzeptanz
- Überwindung technischer Grenzen, insbesondere bei der Umsetzung von Energiegemeinschaften
- Beratung und Unterstützung von Energiegemeinschaften
Das Projekt zielt darauf ab, nicht nur regional in Ostwestfalen-Lippe (OWL) Wirkung zu entfalten, sondern auch überregionale Strahlkraft zu entwickeln.
Förderung und weitere Informationen
Das Projekt wird von der EU sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert.
Weitere Informationen gibt es unter: www.flexlabquartier.de.
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