Entwicklung von Umlagen, Netzentgelten und gesetzlichen Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben
Strom- und Energiesteuer
Wie wir Anfang diesen Jahres mitgeteilt haben, ist die Steuerentlastung nach § 10 StromStG und §55 EnergieStG (sogenannter Spitzenausgleich) Ende 2023 ausgelaufen. Sie haben noch bis zum 31.12.2024 Zeit, die Entlastungsanträge für 2023 einzureichen. Dafür wurde für das Jahr 2024 die Entlastung nach §9b StromStG von 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht.
§ 71a Gebäudeautomation
Mit der Novelle des GEG sind folgende Anforderung zur Gebäudeautomation in § 71a aufgenommen werden, die bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden müssen. Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden.
Fristen
- 31.12.2024 Anträge Strom- und Energiesteuer
- 31.12.2024 Umsetzung Gebäudeautomation nach § 71a GEG
- 31.12.2024 Zählerablesen
- 01.01.2025 Meldung Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
- 31.03.2025 Aktualisierung der Daten Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
- 18.07.2025 Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (§8 EnEfG)
Übersicht über Umlagen und Netzentgelte 2025
Am 28. August 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien getroffen. Hiernach werden Regionen, die besondere Kostenbelastungen durch den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) tragen, ab 2025 entlastet und die Netzentgelte sinken. Diese Entlastungsbeträge werden über einen „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (bis 2024 § 19 StromNEV Umlage) auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern bundesweit gleichmäßig finanziert. Dadurch wird die Umlage 2025 deutlich steigen (von 0,643 auf 1,558 Ct/kWh).
Am 15. Oktober 2024 haben die Strom- und Gasnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht. Die finalen Entgelte werden zum 01.01.2025 festgelegt.
Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2025 und eine Entwicklung ab 2018 zusammengestellt.
2024-11_Entwicklung der Umlagen ab 2018
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