Auf Photovoltaik-Betreiber kommen ab 2025 einige Änderungen zu.


Beschlossene Änderungen ab 2025

  • Einspeisevergütung sinkt zum 01.01.2025 um 1% (Von 8,03 ct/kWh auf 7,95 ct/kWh)
  • Die Umsatzsteuerbefreiung von Solaranlagen und Zubehör läuft auch im neuen Jahr weiter, mindestens bis voraussichtlich zum Ende des Jahres 2026.
  • Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen weiten jeweils ihre gesetzliche Solarpflicht im Jahr 2025 aus. In den fünf Bundesländern müssen Eigentümer und Eigentümerinnen von neuen Wohngebäuden künftig Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach installieren und betreiben.
  • Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Verbrauch sowie Besitzer von Wärmepumpe, PV-Anlagen, Speicher und Wallbox müssen Smart Meter installieren.
  • Stromanbieter sind verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Dies ist für Haushalte mit intelligent gesteuerten Geräten sinnvoll.

 

Geplante Änderungen ab 2025

  • Eine Novelle des Energiewirtschaftsrechts sieht unter anderem vor, dass Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2025 gar kein Geld mehr für ins öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom erhalten, wenn die Preise an der Strombörse negativ sind.
  • Auch soll die Pflicht zur Direktvermarktung ab 2025 weiter gesenkt werden. Aktuell liegt sie bei 100 Kilowatt Leistung, in drei Jahresschritten soll sie bis auf 25 Kilowatt fallen.
  • Das Finanzministerium plant jetzt, die Einspeisevergütung für neue Anlagen so schnell wie möglich ganz wegfallen zu lassen – realistisch gesehen bereits im Jahr 2025. Hauptgrund hierfür ist, dass Solaranlagen jetzt bereits in der Lage sind, sich ohne zusätzliche Fördergelder zu amortisieren. Ein staatlicher Anreiz ist so nicht mehr notwendig, um den Ausbau weiter zu fördern.

 

Autoren: Stefan Dessin