Ein ZfK-Interview zum Thema CO2-neutraler Gebäudebestand

Für eine CO2-neutrale Wärmeversorgung kommen mehrere Lösungen in Frage


Wie man den Gebäudebestand CO2-neutral gestalten kann

Wie lässt sich CO2-Neutralität im Gebäudebestand erreichen? Dieses Thema der CO2-Strategie wird in einem Interview für die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) zwischen Stefan Backmund (Bereichsleiter Bestandsmanagement und Prokurist bei der bauverein AG Darmstadt sowie Geschäftsführer der bauTega GmbH) und Oliver Kisignacz der HORIZONTE-Group AG erörtert. Denn die Bauverein AG arbeitet mit dem Ziel, bis zum Jahr 2035 CO2-Neutralität im Gebäudebestand zu erreichen, an einem Projekt zusammen mit der HG.

Dass Hr. Backmund und Hr. Kisignacz in diesem Projekt zusammenarbeiten, ergab sich nahtlos aus anderen Projekten. Zwei Forschungsprojekte der Bauverein AG hatte Hr. Kisignacz bereits begleitet. Bei diesen lag ebenfalls die zentrale Fragestellung vor, welche energietechnischen Maßnahmen für eine optimale Wirtschaftlichkeit kombiniert werden können. Die HG selbst arbeitet ohnehin sehr stark in Deutschland und Oliver Kisignacz selbst wohnt in Mittelhessen, was natürlich auch einen Vorteil für die Zusammenarbeit darstellt.

Das ganze Interview können Sie bei der ZfK online lesen: klick.

Alternativ können Sie das Interview auch hier herunterladen:

Interview als PDF lesen

Autor: Oliver Kisignacz


Die HORIZONTE-Group im Handelsblatt

Deutschland baut sein Stromnetz radikal um – Das sind die drei größten Baustellen


Das Handelsblatt sprach mit der HG über Redispatch 2.0

Das Thema Redispatch 2.0 behandeln wir in der HORIZONTE-Group seit langer Zeit – erst vor Kurzem haben 2 unserer Experten ein Webinar dazu gehalten. Nun widmet sich das Handelsblatt den drei größten Baustellen im Zuge des Stromnetzumbaus und hat dazu mit uns gesprochen. Im Artikel wird Bashkim Malushaj, einer der drei HG-Verwaltungsräte, zitiert:

„Es gab regulatorische Unsicherheit: Erst ein halbes Jahr vor dem offiziellen Start wurden wichtige Datenformate definiert“, kritisiert Malushaj. „IT-Entwicklung funktioniert aber nicht von heute auf morgen. Es ist, als würde man ein Flugzeug umbauen, während man fliegt.“

Mehr Zitate sowie den ganzen Artikel finden Sie online beim Handelsblatt:

 

Lesen Sie weitere Beiträge zum Thema Redispatch 2.0:

 


Rückblick zum Webinar 'Redispatch 2.0‘

Status Quo und was kommt in Zukunft?


Unser viertes HG-Webinar

Über 90 Teilnehmer/innen haben am 18. Januar 2022 unser HG-Webinar zu dem Thema ‚Redispatch 2.0 – Status Quo und was kommt in Zukunft?‘ verfolgt.

Mit toller Unterstützung durch Moderation Magdalena Strasburger referierten Konstantin Reimann und Carlo Weckelmann zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem aktuellen Umsetzungsstand im Markt, den aktuellen Aufgaben und gaben am Ende einem Ausblick auf die Herausforderungen von Redispatch 3.0.

Das Webinar im Stream noch einmal schauen

Hier haben Sie die Möglichkeit, das aufgezeichnete Webinar noch einmal in Ruhe anzuschauen:

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Mehr Informationen

 

energate-Bericht: Redispatch 3.0 braucht Smart-Meter-Rollout

Eine Zusammenfassung der Webinar-Inhalte hat energate in einem Artikel formuliert:

Den energate-Artikel finden Sie unter folgendem Link – Sie können ihn aber auch bequem als pdf herunterladen:

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Mini-Umfrage unter Teilnehmer/innen

Dass die Umsetzung die Akteure vor große Herausforderungen stellt, zeigt auch die nicht repräsentative interaktive Befragung der teilnehmenden Webinar-Besucher/innen (siehe Grafiken unten – zur Vergrößerung bitte auf die Grafik klicken). Weit über ein Drittel der Teilnehmer/innen nahm aus der Marktrolle Netzbetreiber am Webinar teil. In Bezug auf die im März startende Testphase sowie den finalen Go-Live am 1. Juni 2022 sind laut den Teilnehmer/innen der Faktor Zeit und auch die Systembereitstellung durch die IT-Dienstleister die großen Hürden. Demnach sehen sich auch mehr als die Hälfte der Antwortenden als nicht gut vorbereitet für den Marktstart an.

Lesen Sie weitere Beiträge zum Thema Redispatch 2.0:


energate: "Mit hybridem Projektmanagement den Redispatch 2.0 meistern"

3 Fragen an Konstantin Reimann und Carlo Weckelmann


Unsere HG-Experten Carlo Weckelmann und Konstantin Reimann charakterisieren im energate-Interivew den Start des Redispatch 2.0 als eher holprig.

Das Interview erschien bei energate unter folgendem Link – Sie können es auch bequem als pdf herunterladen:

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MAS-System: Mess-, Analyse- und Steuerungssystem für das intelligente Messwesen

Für den Smart-Meter-Hochlauf optimal vorbereiten


Nach den rechtlichen Unsicherheiten in Folge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Frühjahr, haben die Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes sowie der Technischen Richtlinie BSI TR-03109 und die Rezertifizierung von drei Smart-Meter Gateways wieder für eine zunehmende Dynamik beim Rollout von intelligenten Messsystemen in Deutschland gesorgt. Dieser Eindruck wurde nicht zuletzt durch die metering days 2021 bestätigt, auf denen verschiedene Unternehmen von steigenden Einbauzahlen berichteten.

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Jörn Lutze, Geschäftsführer der TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen GmbH (TMZ), äußert sich zu den nun anstehenden Herausforderungen im Messstellenbetrieb folgendermaßen:

„Da wir jetzt kontinuierlich iMSys verbauen, gewinnt das dauerhafte und für diesen Massenprozess optimierte Monitoring des laufenden iMSys-Betriebes sowie das Handling gestörter Messsystme für uns immer mehr an Bedeutung. Herkömmliche Incidentmanagement- bzw. Ticketsysteme, ohne energiewirtschaftliche Ausrichtung, stoßen hier schnell an Grenzen. Zudem muss ein solches System die Komplexität der Störfaktoren und Fehlerquellen im intelligenten Messewesen beherrschen sowie mehrspartenfähig und mandantenfähig sein. Last but not least müssen hierin auch die Anforderungen aus dem erweiterten Produktumfeld der iMSys wie IoT-Gateways, Sensorik, Steuerboxen o.ä. abgebildet und überwacht werden können, damit wir den Anforderungen unserer Kunden, des Marktes und letztendlich auch zukünftigen regulatorischen Festlegungen gerecht werden können.“

Störquote bei intelligenten Messsystemen in den Griff bekommen

In der Tat dürften alle mit der Materie vertrauten Personen mittlerweile die Erfahrung gemacht haben, dass es sich beim Bestellen, Einbau, Betrieb, Wechsel und Ausbau eines iMSys um komplexe Prozesse handelt, bei denen das Zusammenspiel aus Hardware (inkl. der weiterhin noch am Anfang befindlichen Firmwareversionen) sowie GWA, MDM und ERP-System häufig sehr anspruchsvoll aufeinander abgestimmt werden muss.

Es verwundert daher nicht, dass momentane Beobachtungen aus dem Markt eine Störquote von mindestens 10% bei verbauten iMSys zeigen. Die Ursachen sind dabei vielfältig und hängen von den eingesetzten Komponenten ab, können aber häufig folgenden Bereichen zugeordnet werden:

  1. Fehler bei der Montage von Messsystemen
  2. Fehlerhafte Hardware (Messeinrichtungen und SMGw)
  3. Fehlerhafte Firmware (-induzierte Fehler bei Messeinrichtungen und SMGw)
  4. Fehlerhafte Kommunikation (Störungen bspw. bei Nutzung von Mobilfunk-Technologie)
  5. Prozess-/IT-Fehler zwischen GWA, MDM und ERP System (Schnittstellenprobleme, Systemupdates, Bedienfehler).
  6. Manipulation der Hardware durch Dritte (bspw. Aufbrechen von Plomben an mME)

Die Herausforderung hierbei besteht in der schnellen Analyse der Störung, der präzisen und zügigen Identifikation der Störquelle bzw. -ursache sowie nachfolgend aus der schnellstmöglichen und zielgerichteten Ableitung/Beauftragung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung bis zur Registrierung der Störungsbehebung.

Martin Kloppenburg, Bereichsleiter Messwesen bei der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN), definiert daher ebenfalls klare Anforderungen an ein Werkzeug zur Beobachtung von im Betrieb befindlichen iMSys:

„Wir haben mittlerweile über 2.000 iMSys verbaut und im Zuge dessen die ersten technischen Hürden übersprungen. Um möglichst effektiv auf Störungen reagieren zu können, war es uns wichtig eine Software einzusetzen, die auftretende Fehler den FNN-Haupt- bzw. Supportprozessen zuordnen und Lösungen weitgehend automatisiert anstoßen kann.“

Gemeinsame Entwicklung

Gemeinsam mit TMZ und WWN sowie der EAM Netz GmbH als drittem starken Partner hat die iceBaum GmbH, ein auf die Energiewirtschaft spezialisiertes Softwareunternehmen und Teil der HORIZONTE-Group AG, bereits frühzeitig mit der Entwicklung einer Lösung begonnen, die die zuvor genannten Kriterien zum Großteil schon erfüllt.

Das Ergebnis ist das „Mess-, Analyse- und Steuerungssystem“ oder kurz MAS-System, welches die Funktionen eines klassischen Ticketsystems mit den im Kreis dieser renommierten Partner identifizierten Anforderungen an das Monitoring eines iMSys-Rollouts verbindet. Zahlreiche Erfahrungen aus dem Einsatz im operativen Betrieb konnten bereits gesammelt und für die Weiterentwicklung des Systems genutzt werden.

Ein zentrales Dashboard

Im Zentrum der Anwendung steht ein individuell konfigurierbares Dashboard, das dem Nutzer auf einen Blick die wichtigsten Kennzahlen zum Status der verbauten iMSys sowie offener Incidents grafisch präsentiert. Incidents können im System entweder direkt eingegeben oder über verbundene Umsysteme (GWA/MDM, E-Mail etc.) empfangen werden. Dem Nutzer ist es dann möglich, diese zu kategorisieren und zu priorisieren.

Ein eingebundenes Kartentool kann die vorhanden Incidents lokalisiert anzeigen, um eventuelle regionale Fehlercluster (ausgefallener Funkmast etc.) schnell sichtbar zu machen.

Eine weitere wichtige Funktion des MAS-Systems ist die Definition von Workflows. Sie erlaubt dem Nutzer das Festlegen von automatisierten Bearbeitungsabläufen, sobald der Incident ausgewählte Kriterien erfüllt. So kann beispielsweise bestimmt werden, dass bei einem Verbindungsabbruch zwischen iMSys und GWA-System zunächst 24 Stunden auf einen Statuswechsel gewartet wird, bevor eine Nachricht an die dafür zuständige Mitarbeitergruppe generiert und versendet wird.

Robert Haastert (Leiter IT) und Thomas Beaupain (Bereichsleiter Messwesen) der EAM unterstreichen zudem die Anpassungs- und Zukunftsfähigkeit des MAS-Systems:

„Es war uns wichtig diese Lösung in der Azure-Cloud zu betreiben, um unkompliziert Daten aus anderen Programmen, die sich ebenfalls in der Cloud befinden, integrieren und zukünftig Microsoft-Services wie künstliche Intelligenz oder Big-Data Ansätze zur Reduzierung der Störquoten nutzen zu können.“

Kontakt

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zum MAS-System haben, dann schauen Sie bitte auf die Internetseite www.icebaum.com oder melden sich unter info@icebaum.com.

Der obenstehende Artikel erschien auch online bei der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) unter folgendem Link – Sie können ihn auch bequem als pdf herunterladen:

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Autor: Daniel Bärenheuser

Bildmaterial


Redispatch 2.0: Status Quo – Zwei Monate nach Go-Live

Aktueller Umsetzungsstand und Herausforderungen Redispatch 2.0


Fristgerecht sind die neuen Regelungen zur Behebung von Netzengpässen, auch Redispatch 2.0 genannt, am 01. Oktober 2021 in Kraft getreten. Leider ist angesichts des Umsetzungsstands der neuen Vorgaben dabei nicht von „vollständig“ oder „wie geplant“ zu sprechen. Im September 2021 hatte die BNetzA noch kurz vor dem genannten Termin mit einem Übergangsmodell versucht, auf die unzureichende Vorbereitung der Marktteilnehmer zu reagieren. Doch die Aussetzung des bilanziellen Ausgleichs durch den Netzbetreiber führte nur zu einer kleinen Verringerung des Umsetzungsdrucks. Der avisierte Funktionsumfang bleibt für viele Unternehmen bis heute leider nicht viel mehr als ein Ziel. Eine vorausschauende Netzzustandsanalyse als Basis für proaktive Maßnahmen zur Behebung von Netzengpässen und eine reibungslose Prozesskommunikation über die neu etablierte Connect+-Plattform RAIDA ist für viele Marktteilnehmer und damit auch den Gesamtmarkt noch in weiter Ferne. Der aktuelle Umsetzungsstand gleicht vielmehr einem Flickenteppich aus bisherigen Prozessen des Einspeisemanagements und einigen neuen Instrumenten wie z.B. den Erzeugungsprognosen.

Die vier kritischen Hindernisse

Die Probleme der Marktteilnehmer sind vielfältig und hängen wesentlich von der individuellen Betroffenheit (Anlagen im Netz) sowie der bestehenden Prozess- und IT-Architektur in der Netzsteuerung ab. Grundsätzlich kristallisieren sich die folgenden vier Hindernisse heraus:

  1. Unausgereifte IT-Lösungen der Dienstleister
  2. Fehlende Zeit für Umsetzung und Tests
  3. Geringe Stammdatenqualität sowie ein komplexer interner Schnittstellenaufbau
  4. Einführung neuer Marktformate und Prozesse

Vor dem Hintergrund eigener Redispatch-Projekte sowie der wachsenden Verunsicherung im Markt, hat HORIZONTE-Group (HG) schon vor dem ursprünglichen Zieltermin des Redispatch 2.0 eine nicht repräsentative Marktumfrage mit 61 Teilnehmern unterschiedlicher Funktion und Betroffenheit durchgeführt. Im Ergebnis sahen sich nur ein Drittel der Befragten in ihrem Unternehmen gut vorbereitet. Mehr als 80 % der Teilnehmer konnte bis zum 01.10.2021 die notwendigen Prozesse nicht oder nicht vollständig testen, sodass eine Verschiebung des Marktstarts ebenfalls von mehr als 80 % der Teilnehmer gewünscht wurde.

Hybrides Projektmanagement

Der zeitlich enge Umsetzungsrahmen sowie nicht ausgereifte Systemfunktionalitäten zwingen Marktteilnehmer häufig zu Workarounds, um dennoch den Anforderungen der Regulierung zu genügen. Vor dem Hintergrund sich kurzfristig ändernden Anforderungen, verzögerter Funktionsbereitstellung und Prozessfehlern hat sich in den Projekten ein Hybridmodell aus agilem und klassischem Projektmanagement sowie innovativen Lösungswegen bewährt, um neue Anforderungen schnell und adäquat umsetzen zu können. Die HG betreut mit diesen Methoden mehrere RD-Projekte, u.a. auch bei der EAM Netz GmbH und der Westfalen Weser Netz GmbH.

Einblicke in die Projekte der EAM Netz sowie der Westfalen Weser Netz

Die Potentiale eines hybriden Projektmanagements als Mix aus einem agilen und klassischen Teil lassen sich exemplarisch am Beispiel der EAM Netz aus Kassel verdeutlichen.

Eine große Herausforderung war es, die Ausfallarbeit auch ohne vollautomatisierte Systemunterstützung rechtzeitig berechnen zu können. Zur Überbrückung haben EAM Netz und HG ein Template zur manuellen Berechnung entworfen. Der fristgerechte Versand der Ausfallarbeitszeitreihe konnte so zum Marktstart eingehalten werden. Manuel Müller, Projektleiter im Projekt Redispatch 2.0 bei der EAM Netz, begrüßt das Vorgehen:

„Ich selbst bin ein Befürworter von hybridem Projektvorgehen, um die Stärken vom agilen und klassischen Ansatz zu nutzen. In einem komplexen Großprojekt, wie Redispatch 2.0, sehe ich dieses Vorgehen als essenziell an und die bisherigen Erfahrungen bestätigen dieses als zielführend.“

Am Beispiel der WWN lässt sich auch gut das Potential innovativer Lösungswege demonstrieren. Elmar Dopp, Projektleiter im Projekt Redispatch 2.0:

„Im Rahmen einer zukunftsorientierten Netzsteuerung ersetzen wir bestehende Rundsteuertechnik durch sogenannte Kleinfernwirktechnik, um eine gute Synergie zwischen Funktionalität und Kosten zu erzielen.“

Redispatch 2.0 wird die Branche weiter beschäftigen

In Summe lässt sich konstatieren, dass die Umsetzung von Redispatch 2.0 die Netzbetreiber noch bis weit in das Jahr 2022 begleiten und viele Nacharbeiten erforderlich machen wird. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch eine Chance, um technische- und netzwirtschaftliche Organisationseinheiten stärker miteinander zu verknüpfen, Prozesse intelligent zu denken und die Netzsteuerung zukunftssicher zu gestalten.

Auch die HG erkennt die großen Herausforderungen vor denen die Unternehmen stehen. Deshalb unterstützen wir insbesondere die Netzbetreiber mit fundiertem Know-how, um die vielschichtigen Anforderungen bis zum Ende des Übergangsmodells am 31.05.2022 zu bewältigen.

HG-Webinar im Januar 2022

Am 18. Januar 2022 wird die HG ein Webinar zum Thema Redispatch durchführen, auf aktuelle Herausforderungen eingehen und einen Blick in die Zukunft werfen. Hierzu laden wir Sie jetzt schon herzlichst ein. Die Anmeldung finden Sie hier.

Autoren: Konstantin Reimann und Carlo Weckelmann


Was verändern FFVAV und AVBFernwärmeV?

Was müssen Versorger für Fernwärme und Fernkälte nun beachten?


Ebenfalls interessant:

Zur Überführung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht haben wir bereits umfassend in Bezug auf die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKV) berichtet. Ebenfalls auf der EU-Direktive basierend sind im Oktober die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) für alle Wärme- und Kälteversorger in Kraft getreten. Die FFVAV bringt auch wichtige Änderungen an der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) mit sich. Die etwas unerwartet am 5. Oktober in Kraft getretenen Verordnungen gelten seitdem und wirken sich auch auf bestehende Versorgungsverhältnisse aus. Was gilt es also für Versorger von zukunftsfähigen Wärmenetzen zu beachten?

Fernablesbare Messeinrichtungen (§ 3 Abs. 3 FFVAV)

Da keine Übergangsfristen vorgesehen wurden, müssen alle Messeinrichtungen für Fernwärme oder Fernkälte, die nach dem 5. Oktober 2021 installiert wurden und werden, fernablesbar sein. Für Bestandszähler gilt, dass diese bis zum 31.12.2026 auf Fernablesbarkeit umgerüstet, bzw. durch neue Zähler ersetzt werden müssen.

Wird ein Smart-Meter-Gateway benötigt?

Anders als in der HKV für Submeter wird derzeit allerdings nicht die Anbindbarkeit der fernablesbaren Messeinrichtungen an ein Smart-Meter-Gateway gefordert. Der Gesetzgeber behält sich aber vor, über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu einem späteren Zeitpunkt ggf. entsprechende Regelungen zu erlassen (siehe § 3 Abs. 4 FFVAV).

Unterjährige Verbrauchsinformationen (§ 4 Abs. 3 FFVAV)

Auch für Fernwärme und Fernkälte ist nun die Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen (UVI) gefordert. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Versorger sogar monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen für ihre fernablesbaren Geräte bereitstellen.

Weitreichende Informationspflichten und Kundenrechte (§ 5 Abs. 1 und 3 FFVAV)

Jenseits der o.g. monatlichen Verbrauchsinformation sind weitere umfangreichere Informationen mitzuteilen, wie bspw. zur energetischen Qualität der Wärmeversorgung (Gesamtenergiemix sowie damit einhergehende Treibhausgasemissionen) oder zum Benchmarking des individuellen Kundenverbrauchs (witterungsbereinigt im Vergleich zum Vorjahr sowie zu einem Durchschnittskunden).

Versorger müssen nun zudem weitreichende Informationen über ihre Fernwärmeprodukte auf ihrer Website darstellen. Dazu gehören u.a. der Primärenergiefaktor sowie die allgemeinen Versorgungsbedingungen, Preise, und Informationen über Netzverluste. Zu beachten ist auch, dass Anpassungen einer Preisänderungsklausel nun nach Ergänzung des § 24 Abvs. 4 AVBFernwärmeV nicht mehr einseitig durch eine öffentliche Bekanntgabe erfolgen darf, Kunden also explizit angesprochen werden müssen.

Insbesondere die Neuerung, dass Kunden nun auch im laufenden Vertragsverhältnis einmal im Jahre ihre Anschlussleistung anpassen dürfen, stellte Versorger vor eine weitere Herausforderung. Dabei müssen die Kunden diese Anpassung nicht begründen, wenn die Leistung um weniger als 50% reduziert wird. Und wechseln die Kunden auf erneuerbare Energien, können sie sogar die Leistung um mehr als 50% reduzieren oder das Vertragsverhältnis beenden.

Schnelles Handeln gefordert: Anforderungen an Geräte, IT-Systeme und Prozesse

Versorger sollten, falls nicht schon geschehen, sehr schnell handeln. Alle Geschäftsprozesse müssen seit Inkrafttreten umgehend umgestellt werden, da keine Umsetzungsfristen vorgesehen wurden. Während die Veröffentlichungspflichten durch Aktualisierung der Website ggf. noch unkompliziert von statten gehen können, sind die vielen weiteren Aufgaben idealerweise auf Basis eines Projektplans abzuarbeiten. Denn es gilt nicht nur Vertragsdokumente und Rechnungsmuster zu überarbeiten. Viel mehr stellen die oben genannten Aspekte auch notwendige Änderungen an den Geräteeinkauf (nur noch kompatible, fernablesbare Messgeräte), IT-Systeme (es wird eine moderne, digitale Zählerfernauslesung inkl. Anbindung an das Abrechnungssystem benötigt) sowie Prozesse dar (Stammdaten-, Einbau- und Wechselprozesse sind ggf. auf neuen Stand zu bringen).

Autoren: Frank Hirschi und Dr. Roland Olbrich


Rückblick zum Webinar 'Digitalisierung der Wohnungswirtschaft‘

Digitalisierungstrends in der Wohnungswirtschaft


Unser drittes HG-Webinar

Über 70 Teilnehmer/innen haben am 25. November 2021 unser HG-Webinar, diesmal in Kooperation mit BRICK4U, zu dem Thema ‚Digitalisierung der Wohnungswirtschaft – welche Anforderungen und Lösungen gibt es?‘ verfolgt.

Mit toller Unterstützung durch Moderation Magdalena Strasburger referierten Dr. Roland Olbrich und Frank Hirschi (beide HORIZONTE-Group) zu gesetzlichen, wirtschaftlichen und marktlichen Rahmenbedingungen sowie Technologien und Datenplattformen. Nadine Legros und Anna-Lena Spandau (beide BRICK4U) erläuterten in ihren Beiträgen Digitalisierungstrends in der Wohnungswirtschaft auf Basis ihrer Umsetzungsprojekte mit BRICK4U. Wenn Sie Interesse an den Webinar-Unterlagen haben, finden Sie unten ein Formular, um diese anzufordern.

Kurz-Zusammenfassung

Um klimapolitische Ziele zu erreichen, ist die Wohnungswirtschaft eines der großen Handlungsfelder – denn ca. 16% der CO2-Emissionen in Deutschland sind gebäudebezogen (Quelle bundesregierung.de). Digitalisierung kann hierbei ein Stellhebel sein, um die Wohnungswirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Regulatorische Vorgaben sowie marktgetriebene Anforderungen, insbesondere die Vorgaben aus EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und novellierter Heizkostenverordnung sowie dem Messstellenbetriebsgesetz, bieten große Digitalisierungsmöglichkeiten und auch Chancen für neue Geschäftsmodelle. Durch fernablesbare Messtechnik sowie Sensoren können auch technische Gebäudeinformationen endlich transparent gemacht werden und auch relevante Daten für Nachhaltigkeits-Reportings erlangt werden. Dazu bedarf es jedoch einer ganzheitliche Digitalisierungsstrategie, um Prozesse und IT-Systeme sowie die jeweiligen Datenquellen intelligent zu verknüpfen und nutzbar zu machen. Hier bieten sich vor allem Geräte-und Datenplattformen (wie ein Data Warehouse oder Data Lake) an, die einen ganzheitlichen, aber modularen und flexiblen Ansatz in Bezug auf Datenbedarfe in der Wohnungswirtschaft ermöglichen.

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Was das Messwesen im Herbst und Winter bewegt

Ausschuss Gateway-Standardisierung und neue Technische Richtlinie


Zum Jahresendspurt gibt es gewöhnlich viele Rückblicke. Für das Messwesen war das Jahr 2021 eine Achterbahnfahrt. Dachte man zu Beginn des Jahres, dass der Smart-Meter-Rollout nun langsam stabil hochfährt, geriet er durch den Eilbeschluss des OVG Münster im März mal wieder ins Stocken. Im Hintergrund arbeitete die Branche und auch die Politik dann an einer schnellen MsbG-Reparatur und erarbeitete neue „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende“ sowie die Version 2.0 des Stufenmodells. Nachdem der Rollout also vorerst wieder gesichert war, wurden mit der neuen Technische Richtlinie BSI TR-03109 v1.1 sowie der Konstitution des ‚Ausschuss Gateway-Standardisierung‘ (AGS) die Änderungen des MsbG auf sicherere Füße gestellt. Im Folgenden geben wir eine Zusammenfassung zum AGS und der neuen TR1.1.

Der Ausschuss Gateway-Standardisierung

Um die Digitalisierung der Energiewende fortwährend auf dem aktuellen Stand zu halten, bedarf es auch einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der technischen Standards. Nach § 27 des Messstellenbetriebsgesetzes soll dazu ein gesondertes Verfahren genutzt werden, das insbesondere eine Anhörung des Ausschusses Gateway-Standardisierung (AGS) vorsieht.

Wie ist der AGS aufgebaut?

Der AGS stellt die Anhörungs- und Entscheidungsebene dar, die durch die AG Gateway – Standardisierung auf der Diskussionsebene untergliedert wird, welche wiederum durch Experten in den Task-Forces Smart Mobility, Smart Grid und Smart / Sub-Metering untersetzt ist.

Den Vorsitz im Ausschuss hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) inne. Somit versammelt das BMWi im Ausschussverfahren insbesondere Akteure aus der Branche sowie Verbraucher- und Datenschützer/innen. Darüber hinaus sind Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sowie die Bundesnetzagentur (BNetzA) als fachlich zuständige Behörden im Ausschuss vertreten, welcher auch durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beraten wird. Zahlreiche Vertreter aus der Wirtschaft, so zum Beispiel Abgesandte von Gateway-Herstellern oder Software-Lieferanten, haben einen Beobachterstatus.

Aufgaben und Kompetenzen

Der AGS tagt lt. Website „zu strategischen Fragen der allgemeinen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Energiewende“ und berät „zum aktuellen Stand des Rollouts, des Roadmap-Prozesses und des Zertifizierungsverfahrens.“ Die jeweiligen Anhörungen des AGS dienen den relevanten Behörden dazu, potentielle Änderungen von technischen Standards in Form von Technischen Richtlinien und Schutzprofilen auf ihre Akzeptanz und Geeignetheit abzuklopfen und daraus resultierend Entscheidungen zu treffen. So entstammt auch die unten beschriebene neue TR einem Beschluss des AGS aus der 2. Sitzung.

Neue Technische Richtlinie 03109 v1.1

Wie wir im Artikel zur Reparatur des MsbG bereits skizzierten, wird in §21 und §22 MsbG nun explizit auf den „Stand der Technik“ verwiesen, den Smart-Meter-Gateways, bzw. intelligente Messsysteme, gewährleisten müssen. Die Basis dafür ist dafür nun mit der neuen Technische Richtlinie BSI TR-03109 v1.1 (folgend TR) geschaffen worden. So beschreibt die TR lt. Dachdokument die „Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit, die die Komponenten im Umfeld des Smart Metering“ erfüllen müssen. Den Aufbau der TR, welche alle bisherigen Versionen sowie die Errata obsolet macht (sofern nicht explizit in den Literaturverweisen genannt), ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

TR-03109-1 „Smart-Meter-Gateway“

Vor allem die aktualisierte Version des Dokuments TR-03109-1 „Smart-Meter-Gateway“ ist für die Branche sehr aufschlussreich.

Durch das OVG Münster wurde ja in insb. die Interoperabilität der SMGw in Frage gestellt worden. Das neue Dokument spezifiziert nicht nur diese Interoperabilitätskriterien, sondern gibt ebenfalls den „Zeitpunkt des Beginns der Nachweispflicht zur Interoperabilität gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3“. Dieser wurde durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf den 31. Januar 2022 festgelegt. Festgehalten wird, dass Interoperabilität kein „statischer Zustand, sondern ein Reifeprozess“ ist (S.11). Der Abschnitt 2.3 „Interoperabilitätsmodell“ (aus Anlage VII ergänzt) leitet mit den Ebenen „Gesetzliche Anforderungen“ (pragmatisch), „Anwendungsfälle und Kommunikationsszenarien“ (semantisch) sowie „Datenmodellen, Protokollen und Physische Schicht“ (syntaktisch) ein, welchen Anforderungen SMGw genügen müssen. Zu beachten ist, dass die TR mittels eines fortlaufenden Entwicklungs- und Abstimmungsprozesses fortgeschrieben wird, während die Geräte jew. einen versionierten IST-Stand der TR nachbilden“ (S.11). Für die spezifischen technischen Details sei also auf dieses Dokument direkt verwiesen.

Konsolidierung und Aktualisierung der normativen TAF

Generell ist in der neuen TR zu beobachten, dass eine gewisse Konsolidierung stattgefunden hat. Die Letztverbraucher wurden nun in Anschlussnutzer umbenannt. Der Aktive EMT wurde als Technische Rolle eingeführt. Kommunikationsszenarien wurden aktualisiert, bzw. neu eingeführt (WKS für Wakeup und TLS-Proxys) oder neue Anforderungen ergänzt (bspw. HAN-Anwendungsfall 4 und 5).

Am auffälligsten ist diese Konsolidierung jedoch bei den Tarifanwendungsfällen (TAF). Waren diese bisher als Gradmesser für die Funktionalität von iMSys verstanden worden, zeichnet sich nun zwischen den Zeilen ab, dass die Nomenklatur der ‚Energiewirtschaftlichen sowie der System-Anwendungsfälle‘ (EAF und SAF) aus dem Stufenmodell an Relevanz gewinnt. In der letzten Version der TR (sowie den Errata) waren 14 TAF gelistet. Zu Rolloutstart im Februar 2020 konnten davon jedoch nur die TAF 1, 2, 6 und 7 durch das BSI freigegeben werden (sinnbildlich Stufe 1 im Stufenmodell). Durch Re-Zertifizierungen der SMGw kamen dann auch netzdienliche TAF 9 und 10 sowie hochauflösende Messwerte (TAF14) dazu (entspricht Stufe 2 im Stufenmodell). Diese 7 TAF werden nun als „normativ“ definiert. Die anderen, optionalen TAF werden in der TR-03109-1 nicht mehr erwähnt. Künftig wird mit der Branche nach Bedarf spezifiziert, ob ein TAF normativ wird und dann auch in der TR aufzuführen ist. Die Reduzierung der TAF ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

Wie es weitergeht

Das BSI hatte in Person von Hrn. Laupichler auf den Metering Days davon berichtet, dass das BSI im November einen technischen Rollout-Plan vorlegen will. Darin soll ersichtlich sein, was die Behörde als notwendig ansieht, um die potentielle Einbaufallzahl von über 15 Mio. iMSys bis 2030 auch zu erreichen. Erwartet wird Ende 2021 auch noch die Testfallspezifikation BSI TR-03109-TS-1, welche aktuell in Vorbereitung ist. Darüber hinaus wird Ende Januar, voraussichtlich einhergehend mit dem Start der Nachweispflicht zur Interoperabilität, durch das BSI eine neue Marktanalyse erwartet. Interessant wird es sein, ob diese dann auch in eine neue Allgemeinverfügung resultiert.

 

Autor: Frank Hirschi


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HG-Beitrag in ZfK: Was aus der Novellierung der Heizkostenverordnung folgt

Bundesrat stimmt novellierter Heizkostenverordnung zu


Neue Herausforderungen – aber auch Chancen für Stadtwerke

Hintergrund

Ursprünglich hätte die 2018 verabschiedete EU-Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive – EED) bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden sollen. Der erste Referentenentwurf zur Novellierung der Heizkostenverordnung (HKV) wurde dann jedoch erst im März 2021 veröffentlicht. Nach kleineren Anpassungen durchlief der Entwurf dann ein Notifizierungsverfahren der Europäischen Union und wurde von der Bundesregierung Anfang August beschlossen und zur Zustimmung an den Bundesrat übermittelt (BR-Drucks. 643/1). Wie wir berichteten, geriet die Novellierung der HKV dann allerdings abermals ins Stocken: Die Verordnung wurde vor der Bundestagswahl überraschenderweise von der Agenda der Bundesrats-Plenarsitzung des 17. Septembers genommen. Sieben Wochen später hat das Plenum des Bundesrates in seiner 1010. Sitzung am 05.11.2021 unter einer Bedingung zugestimmt (BR-Beschlussdrucks. 643/21(B)). Die Bedingung besteht darin, dass bereits nach drei Jahren evaluiert wird, um möglichst frühzeitig zu erkennen, ob zusätzliche Kosten für Mieter/innen entstehen.

Wie schnell die novellierte HKV in Kraft tritt, hängt nun von der Bundesregierung ab. Denn geknüpften Bedingungen an die Novellierung der HKV stellen eine Änderung dar, welche einen Beschluss des Bundeskabinetts erfordert.

Unser Beitrag in der ZfK: Was müssen EVU, Messdienstleister und PropTechs nun beachten?

Was bedeutet dies nun für Energieversorgungsunternehmen, Messdienstleister und PropTechs? Das lesen Sie in der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in einem Beitrag unserer Experten Dr. Roland Olbrich und Frank Hirschi.

Lesen Sie den Artikel  direkt bei der ZfK unter folgendem Link oder unten als pdf.

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Fotoquelle: unsplash