Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0 durch die Bundesnetzagentur
ZfK veröffentlicht Einschätzung von HG und BH&W, energate publiziert Zusammenfassung
Am 01.03.2022 startet auf Basis der BDEW-Übergangslösung ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Redispatch-2.0-Zielprozesse. Damit geht einher, dass alle Prozessbeteiligten ihre Betriebsbereitschaft zu diesem Datum sicherstellen müssen. Dies wurde am 04.02.2022 auch durch die Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0 durch die Bundesnetzagentur bekräftigt. Was bedeutet diese Mitteilung für die Branche? Das Beratungshaus HORIZONTE-Group hat dazu mit der auf das Energierecht spezialisierten Kanzlei Boos Hummel & Wegerich (BH&W) eine Einschätzung formuliert. Die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) hat diese Einschätzung veröffentlicht und auch energate hat die Meldung aufgenommen.
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