SAVE THE DATE: Webinar zur EU-Richtlinie CSRD am 23.11.2023

Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können


Am Donnerstag, den 23. November 2023, laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein.

„Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!“

Unter diesem Titel werden Ihnen Einblicke in den Stand der Regulatorik gegeben, sowie anhand von konkreten Umsetzungsbeispielen Potentiale durch die Anwendung der CSRD aufgezeigt.
In gemeinsamer Kooperation zwischen der HG und Radial bündeln wir das fundierte und praxisorientierte Know-How aus Industrie und Energiewirtschaft sowie das Expertenwissen in der Finanzwirtschaft.
Wie ist der Status zur Umsetzung der ESRS, bzw. der KMU-spezifischen ESRS, welche konkreten Anforderungen kommen auf mich zu, wie kann ich einen Mehrwert erzeugen und wie fange ich überhaupt an.
Brauche ich unbedingt teure Software?
Viele spannende Fragen zu denen wir Ihnen wertvolle Informationen für Ihr Unternehmen mitgeben möchten.

Sie können sich kostenlos anmelden, indem Sie auf folgenden Link klicken.

Update 27.11.23:
Sie haben das Webinar verpasst? Fordern Sie hier die Unterlagen an.


Neues vom ESG Game changers Summit 2023

ESG-Summit 2023


Der ESG Game changers Summit 2023

Unsere Kollegen Andreas Pöhner und Sven Ulrich hatten am 25.10.2023 die Chance die HORIZONTE-Group AG als Gast beim ESG Game changers Summit 2023 von unserem Partner Hogan Lovells in München zu vertreten.

Viele tiefgreifende und konstruktive Diskussionen haben einmal mehr die Wichtigkeit des Themas ESG hervorgehoben, zeigen aber auch das wir noch einen Weg vor uns haben.

Insbesondere die Key Notes von Katherina Reiche (Vorstandsvorsitzende Westenergie AG) und Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages) haben dabei das Spannungsfeld zwischen Energiewende, notwendigen Investitionen und geopolitischen Implikationen deutlich aufgezeigt.

Wichtige Topics:

🚨 ESG ist kein softes Thema sondern wesentlich für die Erreichung unserer Klimaschutzziele genauso wie für unternehmerischen Erfolg!

📗 Bei der Umsetzung der EU Vorgaben zu CSRD und ESRS in nationales Recht ist eine Bürokratisierung à la DSGVO zu vermeiden. Der unternehmerische Handlungsspielraum zur Lösungsfindung muss bestehen bleiben.

📊 Um insbesondere Scope 3 Emissionen aktiv entlang der #Lieferkette managen zu können bedarf es zwingend einer Transparenz in Daten, Prozessen und Infrastrukturen verbunden mit einem durchgängigen Reporting.

🗺 Unternehmen müssen sicherstellen sich in der aktuellen geopolitischen Lage resilient aufzustellen, auch hier leistet ESG einen wichtigen Beitrag.

👨‍🏫 Transparenz und Bewusstsein sind wesentliche Eckpfeiler um ESG erfolgreich zu machen. Hierzu muss auch im Bereich der Bildung beigetragen werden.

👩‍🎓 Unternehmenswerte insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit haben eine hohe Wichtigkeit im Kampf um junge Talente.

💼 Die Leistungs- und Führungsebene muss konsequent hinter dem Thema stehen und aktiv in eine Lösungsfindung investieren.

Besonderer Dank gilt Thomas Dünchheim und seinem Team für die ausgesprochen gelungene und gut organisierte Veranstaltung.

Noch ein Tipp – Melden Sie sich jetzt für unser Webinar am 23. November 2023 an, um mehr über das Thema zu erfahren.

Autor: Andreas Pöhner 


Unterbinden sinkende Preisobergrenzen Smart-Meter-Geschäftsmodelle?

Rückblick auf die metering days 2023


Was war los auf dem Branchentreffen in Fulda?

Kein Wunder, dass die metering days dieses Jahr einen Besucherrekord mit 810 Teilnehmenden verzeichnen konnten, wurden doch die typischen HG-Farben petrol und orange für das Logo eingeführt. Unsere HG-Experten Jochen Buchloh, Bashkim Malushaj, Dr. Roland Olbrich, Frank Hirschi und Björn Terlinde waren mit Jennifer Tiedemann vor Ort und haben sich über viele anregende Gespräche und Impulse gefreut. Lesen Sie in 2 Teilen unseres Nachklapps, was uns in Fulda aufgefallen ist.

Teil 1: Der Überblick

Unisono waren sich die Teilnehmenden der metering days in Fulda sicher: Sollten die Preisobergrenzen sinken, erlebt der Smart-Meter-Rollout wieder einen Knick. Gesetzlich verpflichtende MSB-Zusatzdienstleistungen zur Schaffung von Mehrwerten für Kund*innen wären dann nicht umsetzbar, so die Meinung der Smart-Meter-Rollout-Umsetzer*innen. 

Weiterentwicklungen unter den Smart Metern

Die hitzige Diskussion um Preisobergrenzen zog sich wie ein roter Faden durch die Veranstaltung in Fulda. So gerieten die Vorstellung innovativer Themen wie die Umsetzungsidee für Dynamische Tarife mit TAF 5 [lesen Sie wie Sie die Smart-Metering-Infrastruktur aktivieren können in der E&M] oder die durch die TMZ vorgestellten technische Lösungen für „iRLMSys“, also intelligente Messsysteme für die registrierende Leistungsmessung (RLM) per LMN-Schnittstelle, fast etwas in den Hintergrund. Dennoch haben die metering days den Eindruck erweckt, dass die Technik bereit für den Massenrollout ist. Mit EFR konnte nach den etablierten SMGw-Herstellern Powerplus Communications (PPC), EMH Metering, Theben und Sagemcom Dr. Neuhaus nun auch ein fünfter Hersteller eine SMGw-Zertifizierung erfolgreich abschließen. Darüber hinaus kann Sagemcom Dr. Neuhaus durch die auf dem Kongress bekanntgegebene Rezertifizierung des Gateways auch neue Einsatzfelder mit den Tarifanwendungsfällen für Netzdienlichkeit und hochfrequente Messwertdaten erschließen.

Herausforderungen im Messstellenbetrieb: Ein enges Kostenkorsett 

Dennoch sehen die Messstellenbetreiber Risiken für den Smart-Meter-Rollout. Das enge Kostenkorsett auf Basis der Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) von 2014 schreibt Preisobergrenzen (POG) vor, welche das Ausbringen und Betreiben von intelligenten Messsystemen (iMSys) nicht auskömmlich machen. Während nach Veröffentlichung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahre 2016 viele Wirtschaftlichkeitsrechnungen noch sinkende Kosten projizierten, traten in den letzten Jahren durch damals nicht vorhersehbare Komplexitätssteigerungen wie der Sicheren Lieferkette (SiLke), dem Sicheren Monteur (SiMon), Bauteile- und Lieferkrisen sowie geopolitischen Konflikten und erhöhte Inflationsraten Kostensteigerungen auf den Plan. Diese Aspekte wurden im Plenum als auch auf den Gesprächen der Fachausstellung immer wieder debattiert. Bereits im Vorfeld der metering days wurde dies auch in dem HG-Marktblick Metering deutlich: rund 60% der Teilnehmenden können innerhalb der festgelegten POG nicht wirtschaftlich agieren.

Auch die durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) neu etablierten verpflichtenden MSB-Zusatzleistungen erlauben keine Querfinanzierung, da die dafür gesetzten POG ebenfalls mehr als knapp bemessen sind. Sollte beispielsweise für die Ausbringung einer Steuerbox an einem bereits ausgerollten iMSys eine weitere Anfahrt durch die Monteur*in notwendig sein, wäre dies für den MSB bereits defizitär.

Neue Aufgaben und neue Kosten-Nutzen-Analyse

Eine durch das GNDEW ebenfalls neue Aufgabe für grundzuständige MSB stellt der „Einbau auf Kundenwunsch“ dar. Ob dieser aus logistischen Gründen auch nur annähernd kostendeckend sei, wurde vielfach hinterfragt. Zu überlegen sei, ob dies einem „Vollrollout durch die Hintertür“ gleichkommt, um straßenzugsweise Rolloutprozesse – und Kosten zu optimieren.

Hoffnung ruhen in der Branche vor allem auf der neuen Kosten-Nutzen-Analyse, in der MSBs und weitere Marktakteure bis zum 20. Oktober ihre Einschätzungen zur Wirtschaftlichkeit und technischen Umsetzbarkeit des iMSys-Rollouts einbringen konnten.

Ob eine Anpassung der POGs tatsächlich im Sinne der MSBs stattfinden wird, ist indes noch anzuzweifeln. Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gaben an, dass auf Basis der neuen Erkenntnisse entschieden werde und dies nicht zwingend in steigende, sondern ggf. sogar in sinkende POGs resultieren könnte.

Teil 2 in der ZfK: Mehrwerte, CLS und kundenzentrierte Lösungen

Die Zeitung für kommunale Wirtschaft hat den 2. Teil unseres HG-Nachklapps online veröffentlicht. Lesen Sie den Beitrag hier bei der ZfK oder unten im pdf. Darin erfahren Sie, warum der iMSys-Rollout eine mehr als große Delle erleben werde, sollten auf Basis der neuen Kosten-Nutzen-Analyse die POG sinken.

ZfK-Beitrag als PDF lesen

 

Autoren: Frank Hirschi & Björn Terlinde
Unser HG-Experte Jochen Buchloh hat während der Podiumsdiskussion mit Michał Sobótka (GWAdriga), Sören Patzack (BET) und Michael Lehmann (MitNetz) den Schwerpunkt „Steuern im System“ diskutiert; © GWAdriga / Press’n’Relations.

 

Thementisch „Anwendungsbeispiele CLS-Management“ unter Moderation von Frank Hirschi und Björn Terlinde;
© ZVEI-Services GmbH / Mark Bollhorst.

 

Was es im Hinblick auf Steuern und Schalten mit dem intelligenten Messsystem zu beachten gilt, erfuhren die Teilnehmenden im Fachvortrag von Dr. Roland Olbrich zum Thema „CLS-Infrastruktur aktivieren“.


HORIZONTE-Group Technik GmbH auf der FMB in Bad Salzuflen

Vom 08.- 10.11.2023 stellen wir als Co-Aussteller unsere Produkte und Dienstleistungen vor.


Seit 2005 ist die FMB die Fachmesse für Maschinenbau in OWL, auf der Akteure aus Maschinenbau, Automatisierungstechnik und Produktionstechnik sich vernetzen und neue Kontakte knüpfen. Die FMB repräsentiert das gesamte Spektrum der Zulieferindustrie für den Maschinen- und Anlagenbau, einschließlich der dazugehörigen industriellen Dienstleistungen und dem Sondermaschinenbau.

Wir werden gemeinsam mit dem Co-Aussteller Planet in Green am Gemeinschaftsstand unseres Schaltschrankbauer hse Steuerungstechnik unsere Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Der Fokus wird dabei auf die Einsatzgebiete nachhaltiges Last- und Lademanagement, vielseitige Steuerung, ausfallsichere Verarbeitung und volldynamisches Last- und Lademanagement (koala²) liegen.

8 – 10. November 2023 | Messezentrum Bad Salzuflen

Die HGT freut sich über ihren Besuch an unserem Messestand 20-E4.


Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Der Deutschen Bundestag hat am 8. September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.


Das GEG zielt darauf ab, den Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen und das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte des Gesetzes:

Klimafreundliches Heizen

  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte oder ausgetauschte Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.
  • In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist der Einbau fossiler Heizungen weiterhin erlaubt, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Änderung in Bezug auf Gas- und Biomasseheizungen: ab 2024 eingebaute Geräte müssen bis 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff oder deren Derivate erzeugen.
  • Blauer Wasserstoff kann als Erfüllungsoption dienen, was auf das Interesse der Gasbranche an der Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff hinweist.
  • Eine Beratungspflicht greift vor dem Einbau von Heizungen, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden.

Kommunale Wärmeplanung

  • In großen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028.

Förderung

  • Begrenzung der Kosten für Mieter: Die Modernisierungsumlage ermöglicht nur die Überwälzung von zehn Prozent der Investitionen, wobei Vermieter staatliche Fördermittel abziehen müssen.
  • Förderung grüner Heiztechniken: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, die auf 40 Prozent für Haushalte mit niedrigem Einkommen (bis 40.000 Euro) erhöht werden kann.
  • Ein Bonus von 20 Prozent wird für den Austausch sehr alter Heizungen (über 20 Jahre) eingeführt, der ab 2028 schrittweise abnimmt.
  • Die Kombination der verschiedenen Boni ist auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.
  • Neben Zuschüssen können Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro zinsgünstige Kredite über die staatliche Förderbank KFW in Anspruch nehmen.

Zusammenfassend zielt das GEG darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bürger finanziell unterstützt werden und der Mieterschutz gewahrt wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der Energiesicherheit in Deutschland.

Mitteilung der Bundesregierung


Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur

BMDV fördert den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen.


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, um Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw zu unterstützen. Dieses Programm richtet sich an gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW und den erforderlichen Netzanschluss.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH aktiv ist, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).

Zielgruppen

Das BMDV-Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.

Erweiterung für Lkw

Erstmals werden in größerem Umfang auch Ladepunkte speziell für Lkw gefördert, nicht nur in Verbindung mit der Fahrzeugbeschaffung. Das Fördervolumen beträgt bis zu 400 Millionen Euro.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung können Anträge stellen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen in Schnellladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse.

Förderdetails im Überblick

  • Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen.
  • Verbundene Unternehmen dürfen insgesamt 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Förderung pro Antrag ist auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Förderquote beträgt bis zu 40 % für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 20 % für Großunternehmen.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt variieren je nach Ladeleistung.
  • Die Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen.

Antragsstellung ab 18. September 2023: Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.


Energieberatung, Treibhausgasbilanz und Umweltmanagement

Das Unternehmen A. & H. Meyer GmbH arbeitet gemeinsam mit der Horizonte-Group Technik GmbH (HGT) kontinuierlich an seiner Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsstrategie.


Im Jahr 2021 startete die A. & H. Meyer GmbH und die HGT mit einer geförderten Energieberatung nach BAFA Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247. Dabei wurden die Energieverbraucher aufgenommen, analysiert und Einsparpotenziale aufgezeigt. Das Projekt wurde Anfang 2022 abgeschlossen.

Im Anschluss folgte eine Treibhausgas-Bilanz nach BAFA Modul 5: Transformationskonzepte. Dabei hat die HGT gemeinsam mit dem Leiter Metallfertigung, Gebäude und Umwelttechnik, Hr. Hohmeier und der Mitarbeiterin aus dem Bereich Einkauf, Energie- und Umwelttechnik, Fr. Dux innerhalb von 12 Monaten eine gemeinsame Strategie für die im Transformationskonzept verpflichteten Ziele Reduktion der THG von mindestens 40 % Scope 1 + 2 innerhalb von 10 Jahren und THG-Neutralität bis 2045 entwickelt. Diese Ziele waren A. & H. Meyer nicht ausreichend. Aus diesem Grund haben Sie sich der IHK „Klimainitiative der Wirtschaft in OWL“ angeschlossen mit dem Ziel den Betriebsstandort bis 31.12.2030 für Scope 1 und 2 klimaneutral zu stellen. Das ist nochmal ein ambitionierteres Ziel als bereits im Transformationskonzept vorgeschrieben ist. Zur Zielerreichung bezieht der Standort seit 2022 Ökostrom und wird seine Heizungsanlage optimieren (Umstellung auf Nahwärme und Nutzung der Abwärme aus den Druckluftkompressoren). Dadurch werden fossile Brennstoffe vollständig vermieden. In der Produktion werden hydraulische Spritzgussmaschinen durch elektrische ersetzt, ein neues Kühlkonzept für die Spritzgussanlagen ist umgesetzt und die Druckluftanlage wurde optimiert. Nebenher erweitert die A. & H. Meyer GmbH ihren Standort um eine neue Produktionshalle. Diese wird mit Nahwärme aus einer benachbarten Biosgasanlage versorgt und erhält eine Photovoltaik-Anlage, die den Strombedarf zu einem Drittel deckt. In diesem Rahmen werden ebenfalls für den Bereich Elektromobilität die Voraussetzungen geschaffen. Um das Netzwerk im Bereich Umwelt & Nachhaltigkeit zu erweitern, hat sich die A. & H. Meyer dem KlimaPakt Lippe angeschlossen.

Um im Unternehmen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu erreichen, wird ein Managementsystem etabliert. Im Oktober wurde mit der Einführung der DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement begonnen. Das Team der HGT freut sich hier wieder beratend zur Seite zu stehen und die Firma A. & H. Meyer GmbH auf Ihrem Weg zur effizienten Klimaneutralität begleiten zu dürfen.

Workshop zum Umweltmanagement: Michaela Dux & Jörg Hohmeier von A. & H. Meyer (links) und Lissa Rakus von HORIZONTE-Group Technik (rechts)  

 


Netzanschlussbegehren in den Griff bekommen

Werden Sie mit der HG als Netzbetreiber zum Vorreiter im Anschlussprozess


Regulatorische Vorgaben erfüllen und Prozesse optmieren

Wir beobachten gegenwärtig bei den meisten unserer Kunden, wie die Antragslast im Bereich von Einspeiseanlagen, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur dramatisch steigt. Aktuelle Prognosen bestätigen, dass sich dieser Trend weiter zuspitzen und auch noch viele Jahre anhalten wird. Zusätzlich wird der Druck auf die Prozesse von kurzfristig umzusetzenden regulatorischen Anpassungen weiter verschärft. Unter anderem §§6 und 19 NAV, §8 EEG 2023 sowie §14e EnWG drängen zu mehr Transparenz, Digitalisierung und deutlich schnelleren Antwort- und Bearbeitungszeiten.

Regulatorische Treiber zwingen Netzbetreiber zum Handeln

Ab dem 1. Januar 2024 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beauftragung der Netzanschlussherstellung online über ihre Website erfolgen kann. Dabei müssen sie einheitliche Formate und Anforderungen für diese Beauftragungen festlegen, um den Prozess zu standardisieren. Zusätzlich müssen Netzbetreiber den Anschlussnehmern innerhalb von zehn Werktagen nach Beauftragung den voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses mitteilen.

Gemäß NAV § 19 sind definierte Mitteilungen seitens des Anschlussnehmers oder -nutzers erforderlich, und ab dem genannten Datum müssen diese Mitteilungen ebenfalls online auf der Website des Netzbetreibers erfolgen können. Des Weiteren schreibt EEG 2023 §8 vor, dass Netzbetreiber ein Webportal bereitstellen müssen, über das Netzanschlussbegehren gestellt und erforderliche Informationen übermittelt werden können.

Datenformate als Grundlage für die Umsetzung sind abgestimmt

Eine harmonisierte Abstimmung zwischen den Netzbetreibern bezüglich der Formate und Anforderungen für diese Mitteilungen ist notwendig, um den Prozess zu standardisieren. Der BDEW hat in Zusammenarbeit mit dem VDE FNN einen Leitfaden mit einem entsprechenden Datenset entwickelt, um Netzbetreiber bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Dies soll dazu beitragen, den Prozess der Netzanschlussbearbeitung zu optimieren und den stetig steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Neue Fristen machen digitale Prozesse notwendig

Zusätzlich zu verpflichtenden Online-Kanälen hat sich auch die Art der Rückmeldung auf Netzanschlussanträge deutlich verschärft. NAV §19 Abs. 1: „Der Netzbetreiber hat dem Anschlussnehmer unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Beauftragung der Herstellung des Netzanschlusses den voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses mitzuteilen“. EEG 2023 §8 geht einen Schritt weiter und legt fest, dass Netzbetreiber nach Eingang eines Netzanschlussbegehrens unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Wochen einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung und Informationen welche seitens des Anschlussbegehrenden zu übermitteln sind aufzeigen müssen. Bei Anlagen mit bis zu 10,8 kW installierter Leistung muss der Zeitplan bereits innerhalb eines Monats nach Antragsstellung übermittelt werden, sonst können die Anlagen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.

Die Änderungen versprechen Anschlussbegehrenden einen schnelleren, standardisierten Prozess mit einem hohen Maß an Transparenz. Angesichts des zunehmenden Massengeschäfts in der Niederspannung verschärfen sich die prozessualen Herausforderungen von Netzbetreibern bei der Bearbeitung von Netzanschlussbegehren. Insbesondere bei PV-Anlagen, Wallboxen und Wärmepumpen steigen die Anfragen massiv an.

Unsere Leistungen: Quickcheck, Umsetzungskonzept und Implementierungsbegleitung mit BI

Die HORIZONTE-Group bietet ein breites Spektrum an Lösungen, um Netzbetreibern in der akuten Phase mit der Antragsbewältigung zu unterstützen und diese langfristig optimal aufzustellen. Angefangen mit einem Quickcheck zur Aufnahme der Bestandsituation, über die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungskonzepten und die Auswahl und Ertüchtigung geeigneter Kunden-Portale. Parallel erfolgt das Aufsetzen eines aussagekräftigen Echtzeit-Reportings über moderne Business-Intelligence-Lösungen, um Transparenz über den Prozess zu verschaffen, Schwachstellen aufzuzeigen und eine optimale Steuerung zu ermöglichen.

Unsere Leistungen:

  • Schnelle Bestandsaufnahme: Wir analysieren Ihre aktuellen Prozesse innerhalb von 1-2 Tagen, identifizieren Abweichungen und Schwachstellen sowie vorhandene Dokumentationen.
  • Lösungskonzepte: Unsere Experten erstellen fundierte Lösungskonzepte und Empfehlungen, integrieren Ihre Systeme, bieten kurzfristige Entlastung und unterstützen Sie bei der Anpassung an Kundenwünsche.
  • Portal-Auswahl: Wir helfen Ihnen, das richtige Frontend-Portal auszuwählen, indem wir klare Anforderungen definieren, Ausschreibungen vorbereiten, Angebote bewerten und Vergabegespräche begleiten.
  • Effiziente Implementierung: Unsere Experten rüsten Ihre IT-Landschaft auf, integrieren Datenquellen, implementieren Prozesse und führen umfassende Tests durch.
  • Transparentes Reporting: Wir schaffen Transparenz über Eingangsvolumen und Prozessdurchläufe, identifizieren Engstellen und ermöglichen gezielte Verbesserungen.

Ihr Nutzen:

  • Effizienzsteigerung und Standardisierung: Die HORIZONTE-Group optimiert gemeinsam mit Ihren Fachbereichen Ihre Prozesse, sodass standardisierte Abläufe für Anschlussanfragen ermöglicht werden, was Zeit und Ressourcen spart.
  • Kundenzufriedenheit: Wir verbessern die Kommunikation mit Ihren Kunden, steigern deren Zufriedenheit und stärken die Kundenbindung.
  • Transparentes Reporting: Dank PowerBI bieten wir klare Einblicke in Ihre Prozesse, damit Sie Engstellen erkennen und gezielt verbessern können.
  • Zeit- und Ressourceneinsparungen: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Portale und bieten Entlastungsoptionen im Tagesgeschäft, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

 

Mit diesen Vorteilen werden Sie wettbewerbsfähiger und effektiver in einer anspruchsvollen regulatorischen Umgebung.

 


Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Am 21. September 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz und Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen.


Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:

Festlegung von Energieeffizienzzielen für 2030 und 2045 für Primär- und Endenergie

  • Entsprechend den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland

 

Energieeinsparpflichten von Bund und Länder

  • ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh für den Bund bzw. 3 TWh für die Länder erbringen
  • der Bund bündelt seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im Jahr 2024 in einem Energie- und Klimaplan
  • Energie- oder Umweltmanagementsysteme bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzuführen
    • Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch > 3 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
    • Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch 1 bis 3 GWh ein vereinfachtes Energiemanagementsystem
  • Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen

 

Verpflichtung für Unternehmen

  • mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh, innerhalb von 20 Monaten Energie- oder Umweltmanagementsysteme (ISO 50001 oder EMAS) einzuführen und Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 durchzuführen

  • mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen

 

  • Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen wird vom BAFA durchgeführt

 

Anforderungen von EnEfG und EDL-G

  • für als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete, durchführbare Pläne zu erstellen und zu veröffentlichen (spätestens binnen drei Jahren )
  • Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach der DIN EN 17463, nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt (maximale Nutzungsdauer 15 Jahre gemäß Afa-Tabellen des BMF)

 

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

  • Verpflichtung für Unternehmen, entstehende Abwärme nach Stand der Technik zu vermeiden und anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren
  • Verpflichtung zur Abwärmenutzung, nicht nur in Anlagen, sondern auch auf Betriebsgelände oder bei externen Dritten
  • Entsprechend des Exergiegehalts der Abwärme kaskadenförmige, mehrfache Wiederbenutzung für maximalen Effizienzgewinne
  • Falls heute keine vollständige Abwärmenutzung möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt ermöglicht
  • Unternehmen sind auf Anfrage von Nah- und Fernwärmebetreibern und sonstigen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz verpflichtet über im Unternehmen anfallende Abwärme zu informieren

 

Verpflichtung Rechenzentren

  • bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten
    • kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen
    • Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern
  • Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik
  • Einführung eines Energieeffizienzregister für Rechenzentren
  • Klimaneutrale Rechenzentren
  • Bieten Betreiber von Rechenzentren Dienstleistungen für Dritte (Kunden) an, so sind die Betreiber ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, die direkt den Kunden zuzuordnenden Energieverbräuche pro Jahr gegenüber diesen Kunden darzustellen

 

Fazit: To-Do‘s für Unternehmen

  • Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen ab 7,5 GWh Verbrauch (innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes)
  • Veröffentlichung von Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen ab 2,5 GWh Verbrauch
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 spätestens binnen 3 Jahre
  • Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der identifizierten Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
  • Veröffentlichung der Maßnahmen auf BAFA-Portal
  • Vermeidung von Abwärme, Abwärmenutzung und Vermarktung für Unternehmen

Links zum Thema:

Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und den weiteren Anforderungen aus dem EnEfG. Sprechen Sie uns an.


ESG-Reporting: das neue HG-Geschäftsfeld stellt sich vor

HG-Kompetenz in Sachen Nachhaltigkeitsreporting (ESG) entdecken


Die CSRD – Game Changer im Kampf um Kapital

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 weiten sich die von der EU auferlegten Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, engl. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf schätzungsweise 50.000 in der EU ansässige oder mit einer Niederlassung in der EU tätige Unternehmen aus.

Wesentliches Ziel der EU ist es, neben der allgemein anerkannten Finanz-Berichterstattung die Nicht-Finanz-Berichterstattung zu stärken. So soll insbesondere Stakeholdern, Investoren und öffentlichen Entscheidungsträgern die Möglichkeit gegeben werden, auf Basis der veröffentlichten Kennzahlen das Geschäftsgebaren eines Unternehmens und dessen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu bewerten.

Das ESG-Reporting gemäß CSRD-Richtlinie soll dazu beitragen, dass in der EU bis zum Jahr 2050 benötigte Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 350 Mrd. Euro zu generieren. Das Kapitel wird dringend benötigt, um die Dekarbonisierung der Sektoren Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Energie zu finanzieren und so den Weg hin zu einem klimaneutralen Kontinent zu ebnen.

Bereits heute unterliegen einzelne Marktakteure den nicht finanziellen CSR-Berichtspflichten, engl. Non-Financial Reporting Directive, NFRD. Diese regelt jedoch nur die anzugebenden Informationen. In der Ausgestaltung ist es jedem Unternehmen selbst überlassen, ob und wenn ja welche Standards herangezogen werden. Das ändert sich zum 01.01.2024 grundlegend.

Auf Form und Inhalt kommt es an

Während die CSRD-Richtlinie die gesetzlichen Rahmenbedingungen liefert, bilden die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, engl. European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Leitlinien, nach denen in der EU zukünftig Berichte zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensleitung, engl. Environment, Social and Governance (ESG-Reporting) zu erstellen sind.

Die ESRS sind von den betroffenen Unternehmen, gestaffelt nach dem Erstanwendungszeitpunkt, erstmals ab dem 01.01.2024 für Geschäftsjahre die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden.

Zum 31.07.2023 veröffentlichte die EU die finale Fassung des ersten Sets der ESRS mit 12 fest definierten Reporting Standards.

Neben den erweiterten Angaben zu den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensleitung sollen in den übergreifenden Standards allgemeine Informationen zum Unternehmen und seiner Organisation ausgewiesen werden. Zusätzlich adressieren die übergreifenden Standards, welche Angaben aus Unternehmenssicht obligatorisch oder nur bei vorliegender Wesentlichkeit erforderlich sind.

Übersicht der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, ESRS Set 1

Stichwort doppelte Wesentlichkeit

Eine der zentralen Neuerungen der CSRD ist die Einführung des Prinzips für die doppelte Wesentlichkeit, auch doppelte Materialität genannt.

Wie in der Finanzberichterstattung, gilt für Nachhaltigkeitsberichte, dass sie sich auf die wesentlichen Aspekte eines Unternehmens beziehen sollten, um den Empfängern aussagekräftige, verlässliche und vergleichbare Informationen bereitzustellen. Die als Eingrenzung im Aufbau eines ESG-Reports benannte „Wesentlichkeit“ wird in der CSRD neu definiert. Erstmalig sind Unternehmen verpflichtet, zwei Perspektiven zur Bewertung eines wesentlichen Nachhaltigkeitsaspektes heranzuziehen.

Ein Bereich ist für ein Unternehmen dann als „wesentlich“, wenn Chancen oder Risiken finanzieller Natur durch den Geschäftserfolg entstehen. Diese finanzielle Wesentlichkeit, engl. Financial Materiality, wird auch als Outside-In Perspektive bezeichnet.

Die Inside-Out Perspektive hingegen betrachtet die positiven wie negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschheit, engl. Impact Materiality. Dabei spielt es keine Rolle, ob das identifizierte Thema bereits existierende Auswirkungen verzeichnet oder diese nur potentiellen Charakter haben.

Ein Thema ist somit als wesentlich einzustufen und als Bestandteil des ESG-Reports auszuweisen, wenn es mindestens einer von beiden Perspektiven zuzuordnen ist.

Der frühe Vogel…

Auch wenn die Überführung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht noch aussteht, lohnt es für Unternehmen sich mit den erforderlichen Vorarbeiten einer CSRD-konformen Berichterstattung bereits heute auseinanderzusetzen.

Auf Basis einer ersten Bewertung lässt sich ermitteln, inwieweit sich Ihre Unternehmung den Anforderungen der CSRD bereits heute gewachsen sieht.

Mit Hilfe einer Wesentlichkeitsanalyse (siehe Doppelte Wesentlichkeit) können die wesentlichen Berichtsthemen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung eingegrenzt werden.

Wenn Sie sich jetzt mit Ihren Berichtsverpflichtungen auseinandersetzen und so die Transparenz für die eigene Nachhaltigkeit stärken, schaffen Sie zudem eine direkte Grundlage für die Realisierung der Anforderungen aus dem neuen Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung. Und dabei gilt die Devise – aller Anfang ist schwer.

Das neue Geschäftsfeld ESG & Plattform Strategien

Um unseren Kunden für die anstehenden Herausforderungen weiter als verlässlicher Partner mit ganzheitlichen Lösungen zur Seite zu stehen, bündelt die HG ihre Beratungskompetenzen in einem neuen Team.

Das im Juli an den Start gegangene Geschäftsfeld ESG & PLATTFORM STRATEGIEN erfreut sich einem schnellen Wachstum und hat bereits in den ersten Wochen an Expertise und Ressourcenstärke stark gewonnen. Dabei fokussiert man sich neben dem Kernthema einer Umsetzung der CSRD-Richtlinie auch auf die stark angrenzenden Bereiche des Lieferkettengesetzes und der Kreislaufwirtschaft.

  • Sie wollen sich intensiver mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen und haben konkrete Fragen?
  • Sie wollen wissen, ob Sie und Ihr Unternehmen von den Regelungen betroffen sind?
  • Oder Sie wollen uns und unsere Arbeit einfach gern näher kennen lernen?

Dann zögern Sie nicht auf Andreas Pöhner (Senior Manager, Leiter BU ESG | PS) oder Maximilian Schulz (Senior Strategy Consultant) zuzukommen. Wir freuen uns auf Sie.

Noch ein Tipp – jetzt zu unserem Webinar am 23. November 2023 anmelden: klick.

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